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- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
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Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
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ich habe mal eine evtl. etwas ungewöhnliche Frage:
Ist es möglich, als sekt. HP in einer PT angestellt zu sein?
Ich weiss zwar was ein sekt. HP darf und was nicht, aber muss ich dann zwingend selbständig sein?
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Illdisposed schrieb:
Servus
ich habe mal eine evtl. etwas ungewöhnliche Frage:
Ist es möglich, als sekt. HP in einer PT angestellt zu sein?
Ich weiss zwar was ein sekt. HP darf und was nicht, aber muss ich dann zwingend selbständig sein?
Es ist allerdings dann möglicherweise problematisch sich der fachlichen Leitung, Aufsicht und Kontrolle des PI so unterzuordnen wie es das Steuerrecht im Rahmen der "Freiberuflichkeit" vom Praxisinhaber fordert.
Hier könnte dann insbesondere für alle Selbstzahlerleistungen die im Rahmen des Erstkontaktes durch den angestellten Physio-HP geleistet werden, eine Gewerbesteuerpflicht entstehen. Da diese aber ausschließlich vom Gewinn (Umsatz des MA für HP-Leistungen, abzüglich anteilig Gehalt und anteiliger Betriebskosten) des PI erhoben würde wird man in aller Regel im Rahmen der Freibeträge bleiben oder nur sehr, sehr wenig bezahlen müssen.
In vielen Fällen wird man als PI heute schon auch ohne die HP-Geschichte für Gewinne, die man mit seinen Angestellten macht (v.a. in größeren Praxen), Gewerbesteuer zahlen müssen, da m.W. einige Finanzämter hier den Charakter einer freiberuflichen Tätigkeit anzweifeln. Man kann faktisch gar nicht alles so kontrollieren und bestimmen wie es dafür nötig wäre.
So gesehen ändert sich nach meinem Wissen eigentlich nichts wesentliches, wenn man mit sekt.-HP, als Angestellte arbeitet.
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Illdisposed schrieb:
Ah ok, danke dir
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Illdisposed schrieb:
Habt ihr Ideen, wie man so etwas bewerkstelligen könnte und dabei keine Verstöße gegen Gesetze etc. zu begehen???
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Shakespeare schrieb:
Man sucht sich einen guten Steuerberater, der sich mit spezifischen "Problemen" von Therapiepraxen v.a. betr. Gewerbe-und Umsatzsteuer auskennt und lässt diesen die Dinge regeln. :sunglasses:
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Shakespeare schrieb:
Na logisch kannst du als sektoraler HP auch im Angestelltenstatus tätig sein.
Es ist allerdings dann möglicherweise problematisch sich der fachlichen Leitung, Aufsicht und Kontrolle des PI so unterzuordnen wie es das Steuerrecht im Rahmen der "Freiberuflichkeit" vom Praxisinhaber fordert.
Hier könnte dann insbesondere für alle Selbstzahlerleistungen die im Rahmen des Erstkontaktes durch den angestellten Physio-HP geleistet werden, eine Gewerbesteuerpflicht entstehen. Da diese aber ausschließlich vom Gewinn (Umsatz des MA für HP-Leistungen, abzüglich anteilig Gehalt und anteiliger Betriebskosten) des PI erhoben würde wird man in aller Regel im Rahmen der Freibeträge bleiben oder nur sehr, sehr wenig bezahlen müssen.
In vielen Fällen wird man als PI heute schon auch ohne die HP-Geschichte für Gewinne, die man mit seinen Angestellten macht (v.a. in größeren Praxen), Gewerbesteuer zahlen müssen, da m.W. einige Finanzämter hier den Charakter einer freiberuflichen Tätigkeit anzweifeln. Man kann faktisch gar nicht alles so kontrollieren und bestimmen wie es dafür nötig wäre.
So gesehen ändert sich nach meinem Wissen eigentlich nichts wesentliches, wenn man mit sekt.-HP, als Angestellte arbeitet.
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