Möchtest Du wissen, ob Du ins
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
- Klimatisierte Behandlungsräume
sind die Basis für unser gelebtes
Wohlfühl-Ambiente.
- Digitalisierung: Unsere
Physiotherapie sowie medizinisches
Gerätet...
körperreich passt?
- Kundenzufriedenheit beginnt ganz
am Anfang. Unsere Rezeption ist
dauerhaft besetzt.
- Ambiente und Wohlfühlen: Wir
haben das körperreich mit seinen
großen und hellen
Behandlungsräumen mit viel Liebe
eingerichtet.
- Sicher und sympathisch ist unser
kundenorientiertes Auftreten.
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Wohlfühl-Ambiente.
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ich hoffe ihr könnt mir im folgenden folgen:smile:.
Ichblebe und arbeite in einer Kleinstadt. Die Praxis ist die älteste im Ort und besteht seit fast 40 Jahren. Es ist eine Vorhangpraxis. Soviel zu den äußeren Umständen.
Ich habe zwei Töchter, eine im Kiga und eine in der Grundschule. Nun ist es so das die Grundschüler eh schon mehr schlecht als recht in den Ferien betreut werden. Durch Corona ist die ganze Sache nun noch verschärft. Meine Tochter besucht eine Ganztagesklasse, diese wir über die Mittagsbetreuung, in den Ferien, versorgt. Nun werden diese Kinder aber ausgeschlossen. Der Grund, CORONA. Am Donnerstag nun schrieb ich eine Email an die Grundschule wie es denn nun weitergeht und wie es mit der Ferienbetreuung in den Faschingsferien ausschaut. Einfach weil mein Chef wissen möchte ob er mich einplanen kann oder nicht. Am Freitag kommt Frau E. zur Behandlung in die Praxis. Und begrüßt mich (sie wird NICHT von mir behandelt) mit:""Hi A. hast ja in der Schule schon wieder gemeckert, für dein Kind gibt es keine Ferienbetreuung dass solltest du inzwischen verstanden haben."Zum einen fand ich das enorm unangenehm,da alle anderen ja mithören können, um.anderen frage ich mich woher sie das weiß (also das ich in der SCHULE nachgefragt habe, und nein ich habe nicht gemeckert )Sie meinte dann das die Schule diese Mail an die Gemeinde weitergeleitetet hat. Nun habe ich mich wieder bei der Schule gemeldet um klar zu stellen das ich so etwas in Zukunft bitte nicht mehr wünsche. Nun fragte mich die Schulleitung allerdings woher ich das weiß. Ohne Name zu nennen schilderte ich die Situation vom Morgen in der Praxis. Aussage:" das war doch bestimmt Frau E.?" Ich meinte dann das ich ihr das aufgrund der Schweigepflicht nicht sagen kann. Fakt ist aber das Frau E.die Feriensache betreut. Also weiß eigentlich jeder bescheid.
Wenn die nun eine auf den Deckel bekommt, weiß sie gegen den Datenschutz verstoßen hat, kann mir dann einer was wegen der Schweigepflicht? Ich habe ja keinen Namen genannt.
Ich hoffe es war verständlich.Danke fürs lesen und evtl antworten
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Janine Lang schrieb:
Hallo liebe Physios,
ich hoffe ihr könnt mir im folgenden folgen:smile:.
Ichblebe und arbeite in einer Kleinstadt. Die Praxis ist die älteste im Ort und besteht seit fast 40 Jahren. Es ist eine Vorhangpraxis. Soviel zu den äußeren Umständen.
Ich habe zwei Töchter, eine im Kiga und eine in der Grundschule. Nun ist es so das die Grundschüler eh schon mehr schlecht als recht in den Ferien betreut werden. Durch Corona ist die ganze Sache nun noch verschärft. Meine Tochter besucht eine Ganztagesklasse, diese wir über die Mittagsbetreuung, in den Ferien, versorgt. Nun werden diese Kinder aber ausgeschlossen. Der Grund, CORONA. Am Donnerstag nun schrieb ich eine Email an die Grundschule wie es denn nun weitergeht und wie es mit der Ferienbetreuung in den Faschingsferien ausschaut. Einfach weil mein Chef wissen möchte ob er mich einplanen kann oder nicht. Am Freitag kommt Frau E. zur Behandlung in die Praxis. Und begrüßt mich (sie wird NICHT von mir behandelt) mit:""Hi A. hast ja in der Schule schon wieder gemeckert, für dein Kind gibt es keine Ferienbetreuung dass solltest du inzwischen verstanden haben."Zum einen fand ich das enorm unangenehm,da alle anderen ja mithören können, um.anderen frage ich mich woher sie das weiß (also das ich in der SCHULE nachgefragt habe, und nein ich habe nicht gemeckert )Sie meinte dann das die Schule diese Mail an die Gemeinde weitergeleitetet hat. Nun habe ich mich wieder bei der Schule gemeldet um klar zu stellen das ich so etwas in Zukunft bitte nicht mehr wünsche. Nun fragte mich die Schulleitung allerdings woher ich das weiß. Ohne Name zu nennen schilderte ich die Situation vom Morgen in der Praxis. Aussage:" das war doch bestimmt Frau E.?" Ich meinte dann das ich ihr das aufgrund der Schweigepflicht nicht sagen kann. Fakt ist aber das Frau E.die Feriensache betreut. Also weiß eigentlich jeder bescheid.
Wenn die nun eine auf den Deckel bekommt, weiß sie gegen den Datenschutz verstoßen hat, kann mir dann einer was wegen der Schweigepflicht? Ich habe ja keinen Namen genannt.
Ich hoffe es war verständlich.Danke fürs lesen und evtl antworten
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Janine Lang schrieb:
Sorry für so manchen Tippfehler, ich schreibe in Zukunft besser nicht mehr vom Handy.
Pardon für die shift-Taste!
mfg hgb
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wie hat dein chef auf dieses verhalten reagiert? wer sich so dreißt verhält vor allen mann, fliegt am besten direkt aus der praxis.
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bundy007 schrieb:
eben, war ja auch nicht deine schuld.
wie hat dein chef auf dieses verhalten reagiert? wer sich so dreißt verhält vor allen mann, fliegt am besten direkt aus der praxis.
Schönes Wochenende
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Janine Lang schrieb:
Danke an euch. Ich bin beruhigt, und mit etwas Abstand sehe ich es auch so.
Schönes Wochenende
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Janine Lang schrieb:
Ich glaube mein Chef hat das gar nicht so mitbekommen. Der war noch im Vorzimmer jemanden zurückrufen.
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hgb schrieb:
Wo soll denn Dein Verstoß gegen die Schweigepflicht liegen?? Nur weil Fr. E. in den Praxisräumen den Datenschutz verletzt hat, entsteht keine Information, die der sCHWEIGEPFLICHT - IM rAHMEN EINER bEHANDLUNG - UNTERLIEGT:
Pardon für die shift-Taste!
mfg hgb
Du bist nicht die Therapeutin. Sie hat Dich quasi öffentlich (für andere hörbar) diffamiert, da könntest Du ihr an den Karren fahren.
Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird!
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janine928 schrieb:
Das das Gespräch von Frau E. für alle hörbar angezettelt wurde, hat sie gegen den Datenschutz verstoßen. Ein "öffentliches" also für alle mithörbares Gespräch in einer Praxis, welches vom Patienten selbst "angezettelt" wird fällt nicht unter die Datenschutzbestimmungen, die man in einer Praxis einhalten muß.
Du bist nicht die Therapeutin. Sie hat Dich quasi öffentlich (für andere hörbar) diffamiert, da könntest Du ihr an den Karren fahren.
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