Motivierte Teamplayer gesucht!
Dein Beruf ist Deine Leidenschaft?
Du liebst Menschen und hast
Einfühlungsvermögen? Du bist
freundlich und fachlich up-to-date?
Für Dich ist der „Patient“
dein Kunde und Partner?
Dann haben wir den richtigen Job
für dich.
Bewirb dich jetzt per E-Mail bei
uns: baum@horster-reha-zentrum.de
Unser Horster Reha Zentrum ist ein
Haus der Gesundheit und Begegnung
an drei Standorten in
Gelsenkirchen. Bei uns steht der
Patient im Mittelpunkt. In unserem
Hause arb...
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Gelsenkirchen. Bei uns steht der
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Hause arb...
ich habe eine MA die Schwanger werden möchte :blush:
Könnt Ihr mir sagen, was auf einen Kleinunternehmer jetzt auf mich zu kommt?
Bezahlung? Springt die Krankenkasse ein?..
Bitte um ehrliche Antwort.
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mario471 schrieb:
Hallo,
ich habe eine MA die Schwanger werden möchte :blush:
Könnt Ihr mir sagen, was auf einen Kleinunternehmer jetzt auf mich zu kommt?
Bezahlung? Springt die Krankenkasse ein?..
Bitte um ehrliche Antwort.
Am besten Deinen StB damit beauftragen
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Er kündige dich bei der KK.
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Pinguin0205 schrieb:
Das ist doch nicht dein ernst diese Frage,....gerade du solltest das wissen als AG.
Er kündige dich bei der KK.
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Rike1 schrieb:
Nach meinen Informationen kann bei der KK vom Arbeitgeber etwas eingezahlt werden, so daß es einen Ausgleich gibt, falls eine Schwangerschaft eintritt bzw. es gibt so eine Absicherung für Kleinunternehmer.
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Pinguin0205 schrieb:
Ja genau rike 1 hat recht mach dich mal schlau
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don schrieb:
Genauso wie bei einem größeren Unternehmen. Der Mutterschutz in Deutschland wird sehr streng gelebt. Ist auch gut so.
Am besten Deinen StB damit beauftragen
Wenn du PI bist ... OMG! Informiere dich ... aber schnell!!!
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Bist du PI oder stellst lieber die Frage so herum als AN?
Wenn du PI bist ... OMG! Informiere dich ... aber schnell!!!
MFG
Meitao
Hat sie bei Dir einen Antrag gestellt ? :wink:
Wie kann man denn sowas ankündigen?? Vielleicht funktioniert es erst in Monaten/Jahren oder garnicht... Manchmal fass ich mir echt an den Kopf :grin: Wer das ankündigt, wird doch dann ständig beäugt und gefragt "Und, hats schon geklappt?" - tolle Privatsphäre..!
Die Umlage für den Mutterschutz muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Bei GKV nachfragen.
Wenn`s soweit ist, Mutterschutzgesetz lesen und im Betrieb anwenden. Die schwangere MA dem Amt für Arbeitsschutz melden und Arbeitsplatz auf Gefahren analysieren.
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chipchap schrieb:
"eine MA die Schwanger werden möchte.."
Hat sie bei Dir einen Antrag gestellt ? :wink:
Wie kann man denn sowas ankündigen?? Vielleicht funktioniert es erst in Monaten/Jahren oder garnicht... Manchmal fass ich mir echt an den Kopf :grin: Wer das ankündigt, wird doch dann ständig beäugt und gefragt "Und, hats schon geklappt?" - tolle Privatsphäre..!
Die Umlage für den Mutterschutz muss vom Arbeitgeber bezahlt werden. Bei GKV nachfragen.
Wenn`s soweit ist, Mutterschutzgesetz lesen und im Betrieb anwenden. Die schwangere MA dem Amt für Arbeitsschutz melden und Arbeitsplatz auf Gefahren analysieren.
Ist aber schon vorgekommen ! :blush:
Hein
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Jolli42 schrieb:
Schade ! heib :point_up:
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ZVPHB schrieb:
Schwängern gehört nicht zur Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers !! :point_up:
Ist aber schon vorgekommen ! :blush:
Hein
natürlich könnte die Schwangere gerade in den ersten 12 Wochen zwischenzeitlich öfter mal nicht in der Praxis sein. Sie meldet sich krank da es ihr wohl möglich nicht gut geht. Bei Krankheit hat der AG natürlich immer das nachsehen, da es ein Verdienstausfall bedeutet. Da es sich um eine normale Kranschreibung handelt, bekommst du einen festgesetzten U1 Satz von der Krankenkassen wieder erstattet. Hier gibt es keinen Unterschied ob deine AN sich das Bein gebrochen hat, oder schwanger ist! Sollte es in Richtung "Beschäftigungsverbot" gehen und wird dieses von dir oder dem Frauenarzt ausgesprochen, dann bekommt die AN ihren vollen Monatslohn von dir bezahlt und du bekommst diesen über die Umlage "U2" von der Krankenkasse komplett zurück.
Du musste die Schwangerschaft sofort nach bekanntwerden (deine AN sagt es dir persönlich) beim Gewerbeaufsichtsamt melden. Die schicken dir dann einen Bewertungsbogen den du ausfüllen musst. Teilweise musst du nach der Bewertung sowieso ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Nochmals zu öfter nicht da sein.
Also, es gibt schwangere und schwangere! Meine letzte AN wollte am liebsten bis zum Mutterschutz in der Praxis bleiben. Sie war nie krank, habe ihr aber trotzdem 4 Wochen vorher dem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen da ich nicht wollte, dass sie sich quält.
Also keine Angst vor Schwangerschaften im Betrieb.
MfG
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SNS37 schrieb:
hallo mario,
natürlich könnte die Schwangere gerade in den ersten 12 Wochen zwischenzeitlich öfter mal nicht in der Praxis sein. Sie meldet sich krank da es ihr wohl möglich nicht gut geht. Bei Krankheit hat der AG natürlich immer das nachsehen, da es ein Verdienstausfall bedeutet. Da es sich um eine normale Kranschreibung handelt, bekommst du einen festgesetzten U1 Satz von der Krankenkassen wieder erstattet. Hier gibt es keinen Unterschied ob deine AN sich das Bein gebrochen hat, oder schwanger ist! Sollte es in Richtung "Beschäftigungsverbot" gehen und wird dieses von dir oder dem Frauenarzt ausgesprochen, dann bekommt die AN ihren vollen Monatslohn von dir bezahlt und du bekommst diesen über die Umlage "U2" von der Krankenkasse komplett zurück.
Du musste die Schwangerschaft sofort nach bekanntwerden (deine AN sagt es dir persönlich) beim Gewerbeaufsichtsamt melden. Die schicken dir dann einen Bewertungsbogen den du ausfüllen musst. Teilweise musst du nach der Bewertung sowieso ein Beschäftigungsverbot aussprechen.
Nochmals zu öfter nicht da sein.
Also, es gibt schwangere und schwangere! Meine letzte AN wollte am liebsten bis zum Mutterschutz in der Praxis bleiben. Sie war nie krank, habe ihr aber trotzdem 4 Wochen vorher dem Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen da ich nicht wollte, dass sie sich quält.
Also keine Angst vor Schwangerschaften im Betrieb.
MfG
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