Du bist Physiotherapeut:in, liebst
Deine Arbeit und hast Lust auf eine
Neuorientierung oder bist bald mit
dem Staatsexamen fertig?
Dann bist Du hier genau richtig!
Zur Erweiterung des
Physiotherapeuten-Teams und suchen
wir für unsere Praxis in
Fellbach-Oeffingen ab sofort oder
später zwei bis drei
Physiotherapeutinnen oder
Physiotherapeuten in Voll- oder
Teilzeit.
Die Praxis bietet:
- einen schönen Arbeitsplatz
- großzügige und
lichtdurchflutete Behandlungsräume
- e...
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ich arbeite in einer Rehaklinik (sehr durchgetaktet etc.).
Die Arbeitsbelastung ist schon sehr hoch.... ständiger Wechsel, enorme Massen an Pat.,...
Es besteht ein Kinderwunsch und da wollte ich fragen, ob sich jemand auskennt zwecks Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft. Irgendwo habe ich gelesen, dass Physiotherapeutinnen eher ein BV bekommen– auch in Nicht-Corona-Zeiten.
Danke für eure Antworten :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Rehaklinik (sehr durchgetaktet etc.).
Die Arbeitsbelastung ist schon sehr hoch.... ständiger Wechsel, enorme Massen an Pat.,...
Es besteht ein Kinderwunsch und da wollte ich fragen, ob sich jemand auskennt zwecks Beschäftigungsverbot und Schwangerschaft. Irgendwo habe ich gelesen, dass Physiotherapeutinnen eher ein BV bekommen– auch in Nicht-Corona-Zeiten.
Danke für eure Antworten :)
Meines Wissens wird bei bestätigter Schwangerschaft individuell entschieden, ob es ein BV gibt oder nicht.
Generell kann man nicht sagen, dass jede schwangere Physio ein BV bekommt. Ein Arzt kann auch entscheiden, dass nur noch einen gewisse Stundenzahl in der Woche gearbeitet werden darf.
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Bine K schrieb:
Hi.
Meines Wissens wird bei bestätigter Schwangerschaft individuell entschieden, ob es ein BV gibt oder nicht.
Generell kann man nicht sagen, dass jede schwangere Physio ein BV bekommt. Ein Arzt kann auch entscheiden, dass nur noch einen gewisse Stundenzahl in der Woche gearbeitet werden darf.
Aber der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft beim Gewerbeaufsichtsamt melden. Dazu muss er eine Gefährdungsbeurteilung machen. Hieraus kann sich ggf. gar keinem Beschäftigungsverbot, oder einem teilweisen Verbot oder eine Beschäftigung mit anderen Aufgaben oder einem vollständigen Verbot ergeben. Jede Situation und jeder Schwangerschaft ist anders und es ist mit Sicherheit keine Erkrankung.
Im Laufe der vergangenen 35 Jahre haben wir immer, in guter Zusammerbeit mit den Kolleginnen, individuellen Lösungen gefunden. Eine größere Teil unserer Kolleginnen haben durchaus bis zum Schluss weitergearbeitet.
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Foka18 schrieb:
Ein ARZT kann auch dann ein Beschäftigungsverbot aussprechen,wenn die Gesundheit der MUTTER durch die weitere Arbeit gefährdet wird.Dazu gehört u.a. auch zu viel Stress(auch mentaler Stress) am Arbeitsplatz.
Da du kein PI bist, lebst du in ein andere Welt. Deine Welt hat nur wenig mit der Lebenrealität in Praxen zu tun. Auch hier ist der Unternehmer in der Verantwortung. Ach ja, ich vergaß, wir gehen, deiner Meinung nach, über Leichen. 🤦♂️
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Foka18 Ja, "kann". Tatsächlich tun? Äußerst selten und auch nur dann wenn Kind und/oder Mutter eindeutig gefährdet sind. Ist bei uns in in 35 Jahre ein einziges Mal vorgekommen bei ca. 2 Schwangerschaften pro Jahr. 🤔 Offenbar gibt es bei uns wohl kein mentaler Stress bei den werdenden Mütter.
Da du kein PI bist, lebst du in ein andere Welt. Deine Welt hat nur wenig mit der Lebenrealität in Praxen zu tun. Auch hier ist der Unternehmer in der Verantwortung. Ach ja, ich vergaß, wir gehen, deiner Meinung nach, über Leichen. 🤦♂️
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massu schrieb:
@Foka18 ist jetzt der Beruf des Physiotherapeuten einer mit mentalen Stress?? Komisch vor Corona gab es für Schwangere keinen Berufsverbot, und jetzt werden die Schwangere in Watte gepackt…willkommen im Zeitalter von worklifebalance.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
Ärzte stellen in der Regel kein Beschäftigungsverbot aus, es sei denn, es besteht eindeutig Gefahr für das Ungeborene.
Aber der Arbeitgeber muss die Schwangerschaft beim Gewerbeaufsichtsamt melden. Dazu muss er eine Gefährdungsbeurteilung machen. Hieraus kann sich ggf. gar keinem Beschäftigungsverbot, oder einem teilweisen Verbot oder eine Beschäftigung mit anderen Aufgaben oder einem vollständigen Verbot ergeben. Jede Situation und jeder Schwangerschaft ist anders und es ist mit Sicherheit keine Erkrankung.
Im Laufe der vergangenen 35 Jahre haben wir immer, in guter Zusammerbeit mit den Kolleginnen, individuellen Lösungen gefunden. Eine größere Teil unserer Kolleginnen haben durchaus bis zum Schluss weitergearbeitet.
Schließt m.M.n. 90% der therapeutischen Tätigkeit aus. Alleine die Gefahr von stürzenden Patienten schließt eine therapeutische Weiterbeschäftigung aus. Das muss auf jeden Fall in die Gefährdungsbeurteilung rein.
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Es sind in 35 Jahre bei uns auch ausschließlich gesunde Kinder zur Welt gekommen (wovon inzwischen Eine auch als PT bei uns arbeitet) Und das, ohne größeren Schwierigkeiten oder gar Komplikationen während der Schwangerschaft. Sind im Ruhrpott die Frauen vielleicht anatomisch anders gebaut?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Okal Komisch, dass das zuständige Gewerbeaufsichtsamt das bei uns seit 35 Jahren anders beurteilt. Scheinbar unterliegen deine 90% nicht dieser Regel. Und offensichtlich waren auch die betroffenen Kolleginnen nicht dieser Auffassung.
Es sind in 35 Jahre bei uns auch ausschließlich gesunde Kinder zur Welt gekommen (wovon inzwischen Eine auch als PT bei uns arbeitet) Und das, ohne größeren Schwierigkeiten oder gar Komplikationen während der Schwangerschaft. Sind im Ruhrpott die Frauen vielleicht anatomisch anders gebaut?
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Okal schrieb:
Dazu kommen noch: lange Stehzeiten, Akkordarbeit, übergebeugtes Arbeiten, bückende Tätigkeit, Hausbesuche uvm. In der Gesamtschau ist die körperlich anstrengende therapeutische Arbeit nicht für Schwangere geeignet.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Okal Und du denkst wirklich, dass das Gewerbeaufsichtsamt die Kolleginnen arbeiten lassen würde, wenn du recht haben solltest? Wie so oft, hast du mal wieder keine Ahnung von rein gar nichts.
Vorgebeugt bin ich auch selten, Ergonomie gehörte zur Ausbildung. Und Akkordarbeit mache ich auch nicht.
Manchmal frage ich mich, ob Du wirklich PT bist..
Wo Du doch keine Ahnung vom Beruf zu haben scheinst.
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pt ani schrieb:
@Okal Ich habe diverses Sitzmobiliar in den Räumen. Mit Rollen, ohne Rollen.
Vorgebeugt bin ich auch selten, Ergonomie gehörte zur Ausbildung. Und Akkordarbeit mache ich auch nicht.
Manchmal frage ich mich, ob Du wirklich PT bist..
Wo Du doch keine Ahnung vom Beruf zu haben scheinst.
Das erklär mal einer Mutter , die schwanger ist und schon ein Kleinkind zu Hause hat . Darf die dann auch nichts mehr machen ? Kind heben , Spielsachen aufheben , Kinderwagen ins Auto hieven etc ? Sehr lebensfremd, deine Einstellung .
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Leni C. schrieb:
@Okal
Das erklär mal einer Mutter , die schwanger ist und schon ein Kleinkind zu Hause hat . Darf die dann auch nichts mehr machen ? Kind heben , Spielsachen aufheben , Kinderwagen ins Auto hieven etc ? Sehr lebensfremd, deine Einstellung .
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Foka18 schrieb:
@pt ani In der Regel wird in Rehaeinrichtungen und in Praxen im Akkord gearbeitet.An der Bank steht man..und zwar u.U. lange,je nachdem kann auch die Haltung nicht immer ergonomisch erfolgen.Es erfolgt innerer Stress ohne Ende,um im Zeitintervall zu bleiben.Ich frage mich gerade,wie und wo und wie lange Sie tätig sind?
Das erklär mal einer Mutter , die schwanger ist und schon ein Kleinkind zu Hause hat . Darf die dann auch nichts mehr machen ? Kind heben , Spielsachen aufheben , Kinderwagen ins Auto hieven etc ? Sehr lebensfremd, deine Einstellung .
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Leni C.
Leni C. schrieb am 09.06.2023 18:10 Uhr:@Okal Du, dann durfte unsere schwangeren Kollegin laut @Okal und @Foka18 diesen Beitrag [kaputter Link] - mit den dazugehörigen Ratschläge - ein paar Wochen vor Beginn des Mutterschutzes wohl auch nicht machen? 😳 Sie hat bis zum Schluß gearbeitet und erwartet bald ihr Kind. 😊
Das erklär mal einer Mutter , die schwanger ist und schon ein Kleinkind zu Hause hat . Darf die dann auch nichts mehr machen ? Kind heben , Spielsachen aufheben , Kinderwagen ins Auto hieven etc ? Sehr lebensfremd, deine Einstellung .
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Foka18 schrieb:
@Leni C. Diese Mutter hat Zeit,die sich sich einteilen kann und ,so hoffe ich doch,auch Hilfe .Ich finde,daß das kein Vergleich ist,mit einem Arbeitsalltag.Es ist wirklich schlimm in diesem Forum,wie immer eins "draufgehauen" wird,wenn jemand andere Erfahrungen gemacht hat oder anders denkt.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@pt ani Wir, als Therapeuten leisten keine Akkordarbeit. Weder im KH, noch in eine Reha-Klinik, noch in eine Praxis. Sowohl @Okal als auch @Foka18 kennen die arbeitsrechtlichen Definition von Akkordarbeit offensichtlich nicht. 🤔
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Okal schrieb:
@Foka18 Ist halt ein AG Forum. Aber wir können für ein kleines bisschen Gleichgewicht sorgen. Ganz offensichtlich geht den PI mittlerweile der Ar..h auf Grundeis. Die kleinste Gefahr, dass die Mitarbeiter kritisch die Situation vor Ort hinterfragen und entsprechende Rückschlüsse ziehen könnten muss sofort bekämpft werden. Aber die Leute sind nicht dumm. Sie sehen, ob sie mit dem Geld über die Runden kommen und ob der Chef das Blaue vom Himmel lügt.
Sorry, das hat nichts mit „draufhauen“ zu tun. Das sind Ideen, die aus einer Generation entspringen, die sich mit Arbeiten wie wir es gewohnt sind, schwer tun.
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massu schrieb:
@Foka18 ich habe über 30 Jahre Berufserfahrung und habe viele Schwangere Kolleginnen gehabt. Keine, aber auch wirklich Keine (!) wäre auf die Idee noch VOR Corona gesund , denn Schwangerschaft ist keine Krankheit, in die BV geschickt zu werden.
Sorry, das hat nichts mit „draufhauen“ zu tun. Das sind Ideen, die aus einer Generation entspringen, die sich mit Arbeiten wie wir es gewohnt sind, schwer tun.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@massu nee, @Foka18 ist aufgrund ihre eigenen Angaben (in diverse andere Beiträge) kalkulatorisch schon aus dem geburtsfähigen Alter raus. Es kommt mir der Verdacht, dass sie möglicherweise selbst auch gar keine Kindern geboren hat?
@Okal
Wie die sog. jährliche KG4-Statistik des Bundesgesundheitsministeriums zu entnehmen ist, lag die Anzahl der individuellen Beschäftigungsverbote vor 2020 stabil bei 9 - 10% der Gesamtzahl an Schwangerschaften. Somit sind Beschäftigungsverbote - querbeet durch sämtliche Branchen - eher Ausnahme als Regel.
Und wenn man dann dazu bedenkt, dass in bestimmte Berufe ein BV direkt mit dem Bekanntwerden der Schwangerschaft ausgesprochen werden muss (Kindergärtnerin, MTR, Chemieindustrie usw. usw.) , relativiert sich diese Zahl noch weiter.
Soweit zur Realität des täglichen Arbeitslebens für Schwangeren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Foka18
@Okal
Wie die sog. jährliche KG4-Statistik des Bundesgesundheitsministeriums zu entnehmen ist, lag die Anzahl der individuellen Beschäftigungsverbote vor 2020 stabil bei 9 - 10% der Gesamtzahl an Schwangerschaften. Somit sind Beschäftigungsverbote - querbeet durch sämtliche Branchen - eher Ausnahme als Regel.
Und wenn man dann dazu bedenkt, dass in bestimmte Berufe ein BV direkt mit dem Bekanntwerden der Schwangerschaft ausgesprochen werden muss (Kindergärtnerin, MTR, Chemieindustrie usw. usw.) , relativiert sich diese Zahl noch weiter.
Soweit zur Realität des täglichen Arbeitslebens für Schwangeren.
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pt ani schrieb:
@Foka18 Seit viiiiieelen Jahren in verschiedenen Praxen, mittlerweile in der eigenen wink
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pt ani schrieb:
@Foka18 Mütter von Kleinkindern haben NIE Zeit. Das schließt sich gegenseitig aus (deshalb arbeiten manche lieber, als die Kinder zu betreuen. Das ist nämlich oft entspannter)
3. Was müssen Sie derzeit noch beachten?
■ Beschäftigungsverbot für schwangere Mitarbeiterinnen
Weiterhin gilt das Beschäftigungsverbot für schwangere Mitarbeiterinnen.
stand 03.05.23 lt Mutterschtzgesetz
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Grundsätzlich darf die Schwangere keine Tätigkeiten ausüben, bei der sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 gemäß § 3 Absatz 1 Biostoffverordnung in Kontakt kommt oder kommen kann, sodass dies für die Frau oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (§ 11 Abs. 2 MuSchG).
Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat das Coronavirus SARS-CoV-2 mit Beschluss vom 19.02.2020 aus präventiver Sicht in die Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung eingestuft. Beschäftigten, die im Umgang mit diesen Biostoffen stehen, drohen laut Biostoffverordnung schwere Krankheiten. In Gruppe 3 sind Biostoffe eingeordnet, bei denen die Gefahr für die Bevöl- kerung besteht, aber durch entsprechende Maßnahmen z. B. Impfungen vorgebeugt werden kann.
Das hat zur Folge, dass Tätigkeiten, bei denen die Schwangere regelmäßig mit vielen Menschen in einen engen Kontakt kommt, von dieser nicht mehr ausgeübt werden kann. Wenn es nicht mög- lich ist, den Arbeitsplatz so umzugestalten, dass eine Tätigkeit aus dem Home-Office oder in ei- nem Einzelbüro ohne weitere Kontakte möglich ist, muss ein generelles Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber unverzüglich ausgesprochen werden.
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ulrike998 schrieb:
So lautet die aktuelle Information vom IFK .
3. Was müssen Sie derzeit noch beachten?
■ Beschäftigungsverbot für schwangere Mitarbeiterinnen
Weiterhin gilt das Beschäftigungsverbot für schwangere Mitarbeiterinnen.
stand 03.05.23 lt Mutterschtzgesetz
Auswirkungen der Corona-Pandemie
Grundsätzlich darf die Schwangere keine Tätigkeiten ausüben, bei der sie in einem Maß mit Biostoffen der Risikogruppe 2, 3 oder 4 gemäß § 3 Absatz 1 Biostoffverordnung in Kontakt kommt oder kommen kann, sodass dies für die Frau oder ihr Kind eine unverantwortbare Gefährdung darstellt (§ 11 Abs. 2 MuSchG).
Der Ausschuss für Biologische Arbeitsstoffe (ABAS) hat das Coronavirus SARS-CoV-2 mit Beschluss vom 19.02.2020 aus präventiver Sicht in die Risikogruppe 3 nach Biostoffverordnung eingestuft. Beschäftigten, die im Umgang mit diesen Biostoffen stehen, drohen laut Biostoffverordnung schwere Krankheiten. In Gruppe 3 sind Biostoffe eingeordnet, bei denen die Gefahr für die Bevöl- kerung besteht, aber durch entsprechende Maßnahmen z. B. Impfungen vorgebeugt werden kann.
Das hat zur Folge, dass Tätigkeiten, bei denen die Schwangere regelmäßig mit vielen Menschen in einen engen Kontakt kommt, von dieser nicht mehr ausgeübt werden kann. Wenn es nicht mög- lich ist, den Arbeitsplatz so umzugestalten, dass eine Tätigkeit aus dem Home-Office oder in ei- nem Einzelbüro ohne weitere Kontakte möglich ist, muss ein generelles Beschäftigungsverbot durch den Arbeitgeber unverzüglich ausgesprochen werden.
Auf diese Liste (TBRA 462) stehen u. a. auch die Noro-, Herpes-, Influenza- und Hepatitisviren. Allesamt kein Grund für ein BV. Die Einstufung erfolgte damals "präventiv", weil keine wirksame Immunisierung zur Verfügung stand (so die Begründung der BAUA.
Ich werde morgen mal beim IFK nachfragen, wie sie zu diese Einschätzung kommen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ulrike998 Interessanter Auffassung des IFKs. Unser Gewerbeaufsichtsamt hat vor wenige Wochen ein grundsätzliches BV wegen Covid19 verneint, weil der Pandemiestatus aufgehoben worden ist. 🤔 Genauso haben es der Arbeitsmediziner und der Arbeitsschutzbeauftragter gesehen.
Auf diese Liste (TBRA 462) stehen u. a. auch die Noro-, Herpes-, Influenza- und Hepatitisviren. Allesamt kein Grund für ein BV. Die Einstufung erfolgte damals "präventiv", weil keine wirksame Immunisierung zur Verfügung stand (so die Begründung der BAUA.
Ich werde morgen mal beim IFK nachfragen, wie sie zu diese Einschätzung kommen.
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Foka18 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ich richte mich nicht nach Definitionen.Wenn ich den gesamten Arbeitstag getaktet bin und keine Zeit für bsplsw.einen Toilettengang,einen Happen zwischendurch essen und dabei kauen oder auch in Ruhe etwas trinken,bleibt,ist das für mich Akkordarbeit.
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Foka18 schrieb:
@Okal Ich gebe hier einfach meine Ansichten,Erfahrungen und Gedanken zum Besten.Ich habe nichts gegen Arbeitgeber o.ä.Allerdings mag ich es nicht,wenn meine Meinung,nur,weil sie evtl. nicht komform mit manch`anderer Ansicht ist,abgewertet wird und meine Person-unbekannterweise-gleich mit.
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Foka18 schrieb:
@massu VOR Corona gesund.....Ich verstehe den Zusammenhang dieser Deiner Ausführung nicht .
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Foka18 schrieb:
@massu Ich bin auch lange im Beruf tätig-seit 1986-und habe viele schwangere Kollegen erlebt,die von Anbeginn ihrer Schwangerschaft vom Dienst freigestellt wurden.Besonders größere AG,wie Krankenhäuser oder auch Rehakliniken,handhaben das teilweise regulär so.
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Foka18 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Manchmal irrt auch ein Herr van und zu...:)..Wobei das schon sehr übergriffig ins Persönliche tendiert.
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Foka18 schrieb:
@Lars van Ravenzwaaij Ahaaaaa....nun sprechen zu uns die Statistiken,die,wie sicher Jeder weiß,meist gefälscht sind:)
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Foka18 schrieb:
@pt ani Herzlichen Glückwunsch!...Eine eigene Praxis war mein Ziel nie.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Foka18
Foka18 schrieb am 13.06.2023 14:38 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Manchmal irrt auch ein Herr van und zu...:)..Wobei das schon sehr übergriffig ins Persönliche tendiert. Deine Beiträge lassen sich überhaupt nicht im Zusammenhang lesen. Ohne die Zitierfunktion zu nutzen, habe ich (oder andere Leser) kein blassen Schimmer worauf du dich hier (oder deine andere Anmerkungen) beziehst. 🤔
Bin ich froh, dass unsere Kollegen/innen so nicht arbeiten müssen. Aber nun ja, wir sind ja auch ein AG der, nach deiner Aussage "über Leichen gehen", weil wir unternehmerisch denken und handeln. Das deswegen aber, unsere Mitarbeiter ihre menschliche Bedürfnisse nachgehen dürfen und können, ja gar sollen, passt leider nicht in dein Weltbild. Oh, ich vergaß, deine persönliche - möglicherweise doch etwas eingeengte - Erfahrungswelt ist nunmal eine Andere und somit kannst du dir eine anderen, kollegialen, Umgang mit AN erst gar nicht vorstellen.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Foka18
Foka18 schrieb am 13.06.2023 14:30 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Ich richte mich nicht nach Definitionen.Wenn ich den gesamten Arbeitstag getaktet bin und keine Zeit für bsplsw.einen Toilettengang,einen Happen zwischendurch essen und dabei kauen oder auch in Ruhe etwas trinken,bleibt,ist das für mich Akkordarbeit. Ich habe richtig Mitleid mit dir, dass du offensichtlich gezwungen bist, für so einem AG zu arbeiten. Scheinbar liegen auch eklatante Mängel beim Arbeitsrecht/-schutz vor, auch wenn es dann immer noch keine Akkordarbeit ist (egal was du denkst).
Bin ich froh, dass unsere Kollegen/innen so nicht arbeiten müssen. Aber nun ja, wir sind ja auch ein AG der, nach deiner Aussage "über Leichen gehen", weil wir unternehmerisch denken und handeln. Das deswegen aber, unsere Mitarbeiter ihre menschliche Bedürfnisse nachgehen dürfen und können, ja gar sollen, passt leider nicht in dein Weltbild. Oh, ich vergaß, deine persönliche - möglicherweise doch etwas eingeengte - Erfahrungswelt ist nunmal eine Andere und somit kannst du dir eine anderen, kollegialen, Umgang mit AN erst gar nicht vorstellen.
Wie lautet auch wieder diese deutsche Redewendung: "Wie man in den Wald hineinruft, so....."?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Foka18
Allerdings mag ich es nicht,wenn meine Meinung,nur,weil sie evtl. nicht komform mit manch`anderer Ansicht ist,abgewertet wird und meine Person-unbekannterweise-gleich mit. Und umgekehrt machst du das nicht? Lies lieber mal deine verschiedene Beiträge (auch in andere Threads) zurück und dann überlege nochmal neu.
Wie lautet auch wieder diese deutsche Redewendung: "Wie man in den Wald hineinruft, so....."?
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pt ani schrieb:
@Foka18 Was soll der blöde Kommentar? Du hast doch gefragt face_with_rolling_eyes
Aber nun ja, wenn dir die Argumente auch ausgehen...
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Foka18
Foka18 schrieb am 13.06.2023 14:40 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij Ahaaaaa....nun sprechen zu uns die Statistiken,die,wie sicher Jeder weiß,meist gefälscht sind:) Mit diese Aussage zeigst du nur, dass du nicht weißt, was die KG4-Statistik ist. Kleiner Hinweis: Diese Statistik unterliegt u. a. die Kontrolle durch Bundesrechnungshof und Bundesamt für Soziale Sicherung.
Aber nun ja, wenn dir die Argumente auch ausgehen...
Nachdem ich heute mit dem IFK gesprochen habe, kann deren Auffassung, dass "Weiterhin ein Beschäftigungsverbot für schwangere Mitarbeiterinnen" gilt, so absolut nicht gefolgt werden. Ich verweise hierzu auch auf diese Info Informationen zur Corona-Pandemie | Bezirksregierung Arnsberg
Vielmehr ist der dort genannte "Empfehlung zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2" in der aktuelle Fassung vom AG zu berücksichtigen. Das deckt sich mit den Aussagen des zuständigen Gewerbeaufsichtsamts und unseres Arbeitsmediziners. Diese in der vorgenannten Empfehlung genannten Leitlinien decken sich im Großen und Ganzen auch mit den Vor-Corona-Zeiten.
Insbesondere ist auch diese Aussage spannend (für alle Befürworter eines grundsätzlichen BVs für Therapeutinnen) :
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@ulrike998
.... Soweit es nach den Vorschriften dieses Gesetzes verantwortbar ist, hat er [der AG] der Frau auch während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit die Fortführung ihrer Tätigkeiten zu ermöglichen..... Der Wunsch einer schwangeren Kollegin weiterarbeiten zu dürfen, ist damit vom AG nach Möglichkeit verpflichtend zu erfüllen. 😳
Nachdem ich heute mit dem IFK gesprochen habe, kann deren Auffassung, dass "Weiterhin ein Beschäftigungsverbot für schwangere Mitarbeiterinnen" gilt, so absolut nicht gefolgt werden. Ich verweise hierzu auch auf diese Info Informationen zur Corona-Pandemie | Bezirksregierung Arnsberg
Vielmehr ist der dort genannte "Empfehlung zur mutterschutzrechtlichen Bewertung von Gefährdungen durch SARS-CoV-2" in der aktuelle Fassung vom AG zu berücksichtigen. Das deckt sich mit den Aussagen des zuständigen Gewerbeaufsichtsamts und unseres Arbeitsmediziners. Diese in der vorgenannten Empfehlung genannten Leitlinien decken sich im Großen und Ganzen auch mit den Vor-Corona-Zeiten.
Insbesondere ist auch diese Aussage spannend (für alle Befürworter eines grundsätzlichen BVs für Therapeutinnen) :
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Okal schrieb:
„Gemäß § 11 Absatz 5 Nr. 1 Mutterschutzgesetz (MuSchG) darf der Arbeitgeber eine schwangere Frau keine regelmäßigen Lasten ohne mechanische Hilfsmittel von mehr als 5 kg oder gelegentliche Lasten von mehr als 10 kg von Hand heben, halten, bewegen oder befördern."
Schließt m.M.n. 90% der therapeutischen Tätigkeit aus. Alleine die Gefahr von stürzenden Patienten schließt eine therapeutische Weiterbeschäftigung aus. Das muss auf jeden Fall in die Gefährdungsbeurteilung rein.
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