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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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Grundsätzlich möchte ich solange arbeiten wie möglich, die Arbeit macht Spaß aber ich möchte auch nichts riskieren. Nur um den rufen wegen Faulheit etc schon mal etwas vorzubeugen.
1. Wie ist das denn mit dem heben von nicht mehr als 5 kg? Theoretisch wiegt ja schon ein Kopf so viel...
2. Ruhepausen... Es steht das man auch während der Arbeitszeit die Möglichkeit haben muss... Das ist ja nicht möglich, man kann den Patienten ja nicht fünf Minuten liegen lassen weil man gerade übelkeit o. Ä. Hat
3. Wie ist das gerade wegen corona?
4. Sind hausbesuche möglich oder das man alleine in der Praxis ist? Wenn was ist kann man ja nicht schnell alles liegen lassen und los gehen
Ihr merkt ich hab ein paar Fragen und vllt können die AG sagen wie sie das handhaben und die AN wie es bei ihnen war.
Mein Chef weiß Bescheid, ist nicht begeistert aber nunja. Er hat bis jetzt nichts gesagt ob was geändert werden muss am Plan etc.
Wir arbeiten 20 Minuten Rhythmus, ich habe mld, mt, kg, hausbesuche, Massage. Arbeite nur vier Stunden von daher ist das schonmal kein Problem.
Wie gesagt, ich will weiterarbeiten!
Danke fürs Lesen und eure Antworten 😊
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Bei mir ist es so:
MIt Bekanntgabe der Schwangerschaft werden meine Mitarbeiter in ein generelles Beschäftigungsverrbot geschickt.
Das Mutterschutzgesetz ist meiner Meinung nach nicht für Schwangere in der Physiotherapie umzusetzen: Heben über 5 kg, Kontakt mit infektiösem Material (Viren/Bakterien), Kontakt mir psychich auffälligen Patienten.....
Ob und inwieweit ein Arbeitsplatz an der Rezeption bei Dir möglich wäre, kann ich nicht sagen, bei mir wäre es nicht möglich.
Keiner, weder PI noch Kollegen, geschweige denn die Patienten rollen Dir einen roten Teppich aus oder trösten Dich, sollte in Deiner Schwangerschaft irgendetwas schief gehen. Selbstvorwürfe und Schuldgefühle bleiben alleine Dir überlassen. Die Arbeit, sollte eine eingefangene Infektion (z.B. Ringelröteln) Schaden bei Deinem Kind verursachen, bleibt Dir überlassen.
Auch wenn jede dritte Schwangerschaft aufgrund natürlicher Gegebenheiten schief geht, möchte ich nicht den Funken einer Verantwortung dafür haben.
Ich weiss, viele sehen das anders, Schwangerschaft sei keine Krankheit.
Nein, ist sie tatsächlich nicht, aber eine ganz besondere Zeit, die auch besonders berücksichtigt gehört.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Herzlichen Glückwunsch
Bei mir ist es so:
MIt Bekanntgabe der Schwangerschaft werden meine Mitarbeiter in ein generelles Beschäftigungsverrbot geschickt.
Das Mutterschutzgesetz ist meiner Meinung nach nicht für Schwangere in der Physiotherapie umzusetzen: Heben über 5 kg, Kontakt mit infektiösem Material (Viren/Bakterien), Kontakt mir psychich auffälligen Patienten.....
Ob und inwieweit ein Arbeitsplatz an der Rezeption bei Dir möglich wäre, kann ich nicht sagen, bei mir wäre es nicht möglich.
Keiner, weder PI noch Kollegen, geschweige denn die Patienten rollen Dir einen roten Teppich aus oder trösten Dich, sollte in Deiner Schwangerschaft irgendetwas schief gehen. Selbstvorwürfe und Schuldgefühle bleiben alleine Dir überlassen. Die Arbeit, sollte eine eingefangene Infektion (z.B. Ringelröteln) Schaden bei Deinem Kind verursachen, bleibt Dir überlassen.
Auch wenn jede dritte Schwangerschaft aufgrund natürlicher Gegebenheiten schief geht, möchte ich nicht den Funken einer Verantwortung dafür haben.
Ich weiss, viele sehen das anders, Schwangerschaft sei keine Krankheit.
Nein, ist sie tatsächlich nicht, aber eine ganz besondere Zeit, die auch besonders berücksichtigt gehört.
Viele Grüße
Monika
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Dominique k. schrieb:
Bei uns sind die AN mit Bekanntgabe der Schwangerschaft wegen Corona sofort in ein Beschäftigungsverbot geschickt worden. Die letzte war im Juli diese Jahr.
Vor dem Hintergrund dass ja die Maßnahmen und Regeln grade wieder verschärft werden gilt dies evtl jetzt auch wieder oder noch.
Was meint denn dein Frauenarzt dazu?
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kroetzi schrieb:
Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) - Landesverband Baden-Württemberg // News (regional) // Einzelansicht
Vor dem Hintergrund dass ja die Maßnahmen und Regeln grade wieder verschärft werden gilt dies evtl jetzt auch wieder oder noch.
Was meint denn dein Frauenarzt dazu?
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silvia43 schrieb:
@Dominique k. Hallo Dominique, welche Stellen muss ich dann bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft dann melden? BG oder wen noch? Danke für deine Hilfe im voraus.
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USpre schrieb:
@silvia43 Gewerbeaufsichtsamt
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Dominique k. schrieb:
@silvia43 sorry, das weiß ich leider nicht, da ich auch nur angestellt bin und der Chef sich darum gekümmert hat.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ihr lieben, ich hoffe ich bekomme hier vllt den ein oder anderen hilfreichen Kommentar zu meinen Fragen spezifisch zur Physiotherapie. Ich habe schon viel gegoogelt aber so manches ist irgendwie nicht so klar formuliert...
Grundsätzlich möchte ich solange arbeiten wie möglich, die Arbeit macht Spaß aber ich möchte auch nichts riskieren. Nur um den rufen wegen Faulheit etc schon mal etwas vorzubeugen.
1. Wie ist das denn mit dem heben von nicht mehr als 5 kg? Theoretisch wiegt ja schon ein Kopf so viel...
2. Ruhepausen... Es steht das man auch während der Arbeitszeit die Möglichkeit haben muss... Das ist ja nicht möglich, man kann den Patienten ja nicht fünf Minuten liegen lassen weil man gerade übelkeit o. Ä. Hat
3. Wie ist das gerade wegen corona?
4. Sind hausbesuche möglich oder das man alleine in der Praxis ist? Wenn was ist kann man ja nicht schnell alles liegen lassen und los gehen
Ihr merkt ich hab ein paar Fragen und vllt können die AG sagen wie sie das handhaben und die AN wie es bei ihnen war.
Mein Chef weiß Bescheid, ist nicht begeistert aber nunja. Er hat bis jetzt nichts gesagt ob was geändert werden muss am Plan etc.
Wir arbeiten 20 Minuten Rhythmus, ich habe mld, mt, kg, hausbesuche, Massage. Arbeite nur vier Stunden von daher ist das schonmal kein Problem.
Wie gesagt, ich will weiterarbeiten!
Danke fürs Lesen und eure Antworten 😊
Der Frauenarzt hat erstmal gesagt wir sprechen beim nächsten Mal drüber aber wenn medizinisch nichts gegen arbeiten spricht ist der Arbeitgeber dafür zuständig zu beurteilen ob der Arbeitsplatz sicher ist oder nicht.
Rezeption ist vllt Am anderen Standort möglich, bei uns ist immer jemand an der Rezeption.
Naja ich werde nochmal ins Gespräch gehen, will nicht als faul abgestempelt werden aber auch kein Risiko eingehen da habt ihr schon recht.
Danke auf jeden Fall
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke erstmal für die Glückwünsche und schnellen Antworten.
Der Frauenarzt hat erstmal gesagt wir sprechen beim nächsten Mal drüber aber wenn medizinisch nichts gegen arbeiten spricht ist der Arbeitgeber dafür zuständig zu beurteilen ob der Arbeitsplatz sicher ist oder nicht.
Rezeption ist vllt Am anderen Standort möglich, bei uns ist immer jemand an der Rezeption.
Naja ich werde nochmal ins Gespräch gehen, will nicht als faul abgestempelt werden aber auch kein Risiko eingehen da habt ihr schon recht.
Danke auf jeden Fall
Erst mal herzlichen Glückwunsch.
Habe meine damalige schwangere Reinigungskraft vor Corona auch in das Beschäftigungsverbot geschickt.
Wenn ich heute eine Schwangere Mitarbeiterin hätte, dürfte Sie die Praxis bestimmt nicht mehr betreten. Alleine das ständig jemand da sein muss (d.h. keine Hausbesuche mehr), 5 kg Regel, keine Arbeiten die Bücken oder Strecken erforderlich machen (z.B. Hilfe beim Schuh anziehen) etc. und dann noch der Infektionsschutz insbs. Schutz vor Corona, dass ist nicht machbar.
Grüße Anke F
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Alles klar, danke auch dir. Ich sehe schon in welche Richtung es wahrscheinlich geht. Nun gut, ich bin mal auf Montag gespannt was der Chef da sagt.
Auch bei uns bekommen Schwangeren sofort ein Beschäftigungsverbot wegen Corona aufgrund einer Anweisung unseres Arbeitsmediziners.
Bislang konnten unsere Mitarbeiterinnen bis zur Mutterschutz arbeiten. Belastung jeweils in Absprache (da nun mal jeder Schwangerschaft anders verläuft). Wichtig ist nur: wenn keine Anti-Körper gegen Zytomegalie vorhanden sind, dürfen keine Kinder im Vorgrundschulalter behandelt werden!
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:
@Anonymer Teilnehmer
Auch bei uns bekommen Schwangeren sofort ein Beschäftigungsverbot wegen Corona aufgrund einer Anweisung unseres Arbeitsmediziners.
Bislang konnten unsere Mitarbeiterinnen bis zur Mutterschutz arbeiten. Belastung jeweils in Absprache (da nun mal jeder Schwangerschaft anders verläuft). Wichtig ist nur: wenn keine Anti-Körper gegen Zytomegalie vorhanden sind, dürfen keine Kinder im Vorgrundschulalter behandelt werden!
Und immer schön dran denken, bloß nichts über 5kg privat heben...z.B. den Einkaufskorb!
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Moromädchen schrieb:
Wenn Du arbeiten willst, dann arbeite! Schwangerschaft ist keine Krankheit und Corona ist ja nun wohl in den Praxen längst eintrainiert. Notwendige Anpassungen sind vollumfänglich möglich, das praktizieren wir seit Jahrzehnten! Deine Posts klingen für mich so, als wolltest Du nicht mehr arbeiten und das ist völlig unnötig, wenn es sich um eine normale risikolose Grav. handelt.
Und immer schön dran denken, bloß nichts über 5kg privat heben...z.B. den Einkaufskorb!
Ich habe mit damals die Arbeitsschutzverordnung für Mütter durchgelesen und wenn man diese vollständig einhalten will, insbesondere zu Corona Zeiten, ist dieses riesig aufwändig und eigentlich nicht machbar. Lustig finde ich es zwar, dass der Mutterschutz für Unternehmerinnen nicht gilt.
Insbesondere die Gefahr eine Ordnungswiedrigkeit zu begehen und für diese haften zu müssen gehe ich nicht ein.
Ausszug aus dem Mutterschutzgesetz: "2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 5, 8, 16 und 17 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden."
Da gehen die Mitarbeiterinnen lieber ins Beschäftigungsverbot.
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Anke F schrieb:
@Moromädchen
Ich habe mit damals die Arbeitsschutzverordnung für Mütter durchgelesen und wenn man diese vollständig einhalten will, insbesondere zu Corona Zeiten, ist dieses riesig aufwändig und eigentlich nicht machbar. Lustig finde ich es zwar, dass der Mutterschutz für Unternehmerinnen nicht gilt.
Insbesondere die Gefahr eine Ordnungswiedrigkeit zu begehen und für diese haften zu müssen gehe ich nicht ein.
Ausszug aus dem Mutterschutzgesetz: "2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 bis 5, 8, 16 und 17 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden."
Da gehen die Mitarbeiterinnen lieber ins Beschäftigungsverbot.
Egal, welche Du als Grundlage nimmst: Als Schwangere bist Du automatisch raus.
Genieß die Zeit!
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tinki schrieb:
Für jeden Arbeitsplatz gibt es eine Gefährdungsbeurteilung. Dazu kommt die Gefährdungsbeurteilung "Schwangerschaft" und die Gefährdungsbeurteilung "Corona".
Egal, welche Du als Grundlage nimmst: Als Schwangere bist Du automatisch raus.
Genieß die Zeit!
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Anke F schrieb:
Hallo
Erst mal herzlichen Glückwunsch.
Habe meine damalige schwangere Reinigungskraft vor Corona auch in das Beschäftigungsverbot geschickt.
Wenn ich heute eine Schwangere Mitarbeiterin hätte, dürfte Sie die Praxis bestimmt nicht mehr betreten. Alleine das ständig jemand da sein muss (d.h. keine Hausbesuche mehr), 5 kg Regel, keine Arbeiten die Bücken oder Strecken erforderlich machen (z.B. Hilfe beim Schuh anziehen) etc. und dann noch der Infektionsschutz insbs. Schutz vor Corona, dass ist nicht machbar.
Grüße Anke F
Geniesse die Zeit
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Dazu gibt es vom Staatsministerium in Bayern die eindeutige Info zum Mutterschutz Stand 01.07.2021, d. h. das Beschäftigungsverbot wird vom Arbeitgeber mit Kenntnisnahme der Schwangerschaft sofort ausgesprochen.
Habe das aktuell für mich zusätzlich durch telefonische Rücksprache mit der zuständigen Stelle für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsicht abgesichert.
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regiologo schrieb:
Das ist in der Tat so wie silvia43 beschrieben.
Dazu gibt es vom Staatsministerium in Bayern die eindeutige Info zum Mutterschutz Stand 01.07.2021, d. h. das Beschäftigungsverbot wird vom Arbeitgeber mit Kenntnisnahme der Schwangerschaft sofort ausgesprochen.
Habe das aktuell für mich zusätzlich durch telefonische Rücksprache mit der zuständigen Stelle für Arbeitsschutz bzw. Gewerbeaufsicht abgesichert.
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silvia43 schrieb:
Ich kann mich nur den Kollegen anschließen. Als Schwangere bist Du sofort lt. BG ins Beschäftigungsverbot zu schicken, egal was Du willst und wie Du Dich fühlst.
Geniesse die Zeit
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