Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
bitte helft mir bei dem Thema Schwangerschaft meiner MA.
Mitteilung ist erfolgt, dass sie ein Kind erwartet.
Wie ist jetzt der Wertegang??
Wie lang kann sie theoretisch noch arbeiten?
Beschäftigungsverbot????
Danke für eure Antworten im Voraus.
Herzlichen Gruß
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Braun Karsten schrieb:
Hallo,
bitte helft mir bei dem Thema Schwangerschaft meiner MA.
Mitteilung ist erfolgt, dass sie ein Kind erwartet.
Wie ist jetzt der Wertegang??
Wie lang kann sie theoretisch noch arbeiten?
Beschäftigungsverbot????
Danke für eure Antworten im Voraus.
Herzlichen Gruß
Gefällt mir
ein Beschäftigungsverbot darf vom Arzt und auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Die Mitarbeiterin muss das akzeptieren. Es geht um das Wohl von Mutter und Kind (gemäß Paragraf 4 Mutterschutzgesetz). Das Beschäftigungsverbot muss dann der entsprechenden Behörde gemeldet werden. LG Johanna
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TOP—PRAXIS schrieb:
Hallo,
ein Beschäftigungsverbot darf vom Arzt und auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Die Mitarbeiterin muss das akzeptieren. Es geht um das Wohl von Mutter und Kind (gemäß Paragraf 4 Mutterschutzgesetz). Das Beschäftigungsverbot muss dann der entsprechenden Behörde gemeldet werden. LG Johanna
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
rudibam schrieb:
Wie lange sie arbeiten kann entscheidet die Mitarbeiterin.
Das zuständige Amt ist das Landesamt für Arbeitsschutz, falls du Fragen hast.
Beschäftigungsverbot ist absolut kein Muss!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Skiurlaub schrieb:
Ein Rat aus eigener Erfahrung: sprich bitte auch mit deiner Mitarbeiterin, wie sie sich den weiteren Verlauf vorstellt! Vielleicht will und kann sie noch lange normal weiterarbeiten? Ich wurde in diesen Fragen leider total übergangen, als ich schwanger war, das kann echt fies sein, für die MA!
Das zuständige Amt ist das Landesamt für Arbeitsschutz, falls du Fragen hast.
Beschäftigungsverbot ist absolut kein Muss!!!
Mein Profilbild bearbeiten