ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
bitte helft mir bei dem Thema Schwangerschaft meiner MA.
Mitteilung ist erfolgt, dass sie ein Kind erwartet.
Wie ist jetzt der Wertegang??
Wie lang kann sie theoretisch noch arbeiten?
Beschäftigungsverbot????
Danke für eure Antworten im Voraus.
Herzlichen Gruß
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Braun Karsten schrieb:
Hallo,
bitte helft mir bei dem Thema Schwangerschaft meiner MA.
Mitteilung ist erfolgt, dass sie ein Kind erwartet.
Wie ist jetzt der Wertegang??
Wie lang kann sie theoretisch noch arbeiten?
Beschäftigungsverbot????
Danke für eure Antworten im Voraus.
Herzlichen Gruß
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ein Beschäftigungsverbot darf vom Arzt und auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Die Mitarbeiterin muss das akzeptieren. Es geht um das Wohl von Mutter und Kind (gemäß Paragraf 4 Mutterschutzgesetz). Das Beschäftigungsverbot muss dann der entsprechenden Behörde gemeldet werden. LG Johanna
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TOP—PRAXIS schrieb:
Hallo,
ein Beschäftigungsverbot darf vom Arzt und auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Die Mitarbeiterin muss das akzeptieren. Es geht um das Wohl von Mutter und Kind (gemäß Paragraf 4 Mutterschutzgesetz). Das Beschäftigungsverbot muss dann der entsprechenden Behörde gemeldet werden. LG Johanna
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rudibam schrieb:
Wie lange sie arbeiten kann entscheidet die Mitarbeiterin.
Das zuständige Amt ist das Landesamt für Arbeitsschutz, falls du Fragen hast.
Beschäftigungsverbot ist absolut kein Muss!!!
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Skiurlaub schrieb:
Ein Rat aus eigener Erfahrung: sprich bitte auch mit deiner Mitarbeiterin, wie sie sich den weiteren Verlauf vorstellt! Vielleicht will und kann sie noch lange normal weiterarbeiten? Ich wurde in diesen Fragen leider total übergangen, als ich schwanger war, das kann echt fies sein, für die MA!
Das zuständige Amt ist das Landesamt für Arbeitsschutz, falls du Fragen hast.
Beschäftigungsverbot ist absolut kein Muss!!!
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