Wir suchen 2 Kolleg*innen mit
Visionen und Spaß an
Weiterentwicklung.Wir bieten
Erfahrung und Offenheit. Egal, ob
du neu bist im Beruf und nach der
Richtung suchst, die zu dir passt
oder schon Erfahrung hast und neue
Inspirationen suchst. Wir
unterstützen dich dabei!
Unsere Praxis liegt im Nordwesten
von Frankfurt, ist gut an den
öffentlichen Nahverkehr
angeschlossen. Arbeitszeiten
besprechen wir nach deinem Bedarf.
Melde dich gerne bei uns per Mail
oder telefonisch, damit wir uns
kennenlern...
Visionen und Spaß an
Weiterentwicklung.Wir bieten
Erfahrung und Offenheit. Egal, ob
du neu bist im Beruf und nach der
Richtung suchst, die zu dir passt
oder schon Erfahrung hast und neue
Inspirationen suchst. Wir
unterstützen dich dabei!
Unsere Praxis liegt im Nordwesten
von Frankfurt, ist gut an den
öffentlichen Nahverkehr
angeschlossen. Arbeitszeiten
besprechen wir nach deinem Bedarf.
Melde dich gerne bei uns per Mail
oder telefonisch, damit wir uns
kennenlern...
bitte helft mir bei dem Thema Schwangerschaft meiner MA.
Mitteilung ist erfolgt, dass sie ein Kind erwartet.
Wie ist jetzt der Wertegang??
Wie lang kann sie theoretisch noch arbeiten?
Beschäftigungsverbot????
Danke für eure Antworten im Voraus.
Herzlichen Gruß
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Braun Karsten schrieb:
Hallo,
bitte helft mir bei dem Thema Schwangerschaft meiner MA.
Mitteilung ist erfolgt, dass sie ein Kind erwartet.
Wie ist jetzt der Wertegang??
Wie lang kann sie theoretisch noch arbeiten?
Beschäftigungsverbot????
Danke für eure Antworten im Voraus.
Herzlichen Gruß
Gefällt mir
ein Beschäftigungsverbot darf vom Arzt und auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Die Mitarbeiterin muss das akzeptieren. Es geht um das Wohl von Mutter und Kind (gemäß Paragraf 4 Mutterschutzgesetz). Das Beschäftigungsverbot muss dann der entsprechenden Behörde gemeldet werden. LG Johanna
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
TOP—PRAXIS schrieb:
Hallo,
ein Beschäftigungsverbot darf vom Arzt und auch vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Die Mitarbeiterin muss das akzeptieren. Es geht um das Wohl von Mutter und Kind (gemäß Paragraf 4 Mutterschutzgesetz). Das Beschäftigungsverbot muss dann der entsprechenden Behörde gemeldet werden. LG Johanna
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
rudibam schrieb:
Wie lange sie arbeiten kann entscheidet die Mitarbeiterin.
Das zuständige Amt ist das Landesamt für Arbeitsschutz, falls du Fragen hast.
Beschäftigungsverbot ist absolut kein Muss!!!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Skiurlaub schrieb:
Ein Rat aus eigener Erfahrung: sprich bitte auch mit deiner Mitarbeiterin, wie sie sich den weiteren Verlauf vorstellt! Vielleicht will und kann sie noch lange normal weiterarbeiten? Ich wurde in diesen Fragen leider total übergangen, als ich schwanger war, das kann echt fies sein, für die MA!
Das zuständige Amt ist das Landesamt für Arbeitsschutz, falls du Fragen hast.
Beschäftigungsverbot ist absolut kein Muss!!!
Mein Profilbild bearbeiten