Seit über 20 Jahren sind wir in
Wilmersdorf und seit 2019 in dem
tollen Schmargendorf – mit einer
super Busanbindung direkt vor der
Tür!
Unser Team besteht aus fünf
engagierten Physiotherapeuten und
zwei freundlichen Anmeldekräften.
Gemeinsam bringen wir mehr als 20
Jahre Erfahrung in der
Physiotherapie und Organisation
mit.
Wir behandeln unsere Patienten
nicht nur, sondern klären sie auch
über eigene Aufklärungskampagnen
auf durch Flyer, Poster und
Instagram.
In 8 Behandlungsräume...
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ich habe das Zertifikat für die Rückenschule und möchte jetzt die ein oder andere Gruppe in div. Studios geben. Jetzt meine Frage wie kann ich das am besten machen, muss ich dafür extra Selbstständig sein? Weil ich jetzt auch nicht nur fürs Finanzamt arbeiten wollte.
Ich danke euch schon mal
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe das Zertifikat für die Rückenschule und möchte jetzt die ein oder andere Gruppe in div. Studios geben. Jetzt meine Frage wie kann ich das am besten machen, muss ich dafür extra Selbstständig sein? Weil ich jetzt auch nicht nur fürs Finanzamt arbeiten wollte.
Ich danke euch schon mal
Wenn du den wenigsten Stress damit haben möchtest lässt du "diverse Studios" deinen Chef beauftragen der wiederum dich beauftragt. In dem Fall kommst du aber sicher(!) günstiger davon wenn du dich beim FA blöd anstellst.
Bleiben zwei Wege: Kurzfristige Beschäftigung (zusammen weniger als 50 Tage im Jahr)/€450-Job in den Studios oder Selbstständigkeit mit allem was dazugehört.
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Papa Alpaka schrieb:
Geizhals ... wenn du dich nicht völlig blöd anstellst sieht das FA keinen Cent von deinen Rückenschulhonoraren.
Wenn du den wenigsten Stress damit haben möchtest lässt du "diverse Studios" deinen Chef beauftragen der wiederum dich beauftragt. In dem Fall kommst du aber sicher(!) günstiger davon wenn du dich beim FA blöd anstellst.
Bleiben zwei Wege: Kurzfristige Beschäftigung (zusammen weniger als 50 Tage im Jahr)/€450-Job in den Studios oder Selbstständigkeit mit allem was dazugehört.
Dachte ich hätte da mal gehört, dass als Kursleiter steuerfrei arbeiten könnte.
Nagut dann werde ich mir Gedanken machen, wie ich es am besten machen werde..
Danke
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Lag früher mal bei 2100,-€/Jahr, ist aber inzwischen glaube ich auf 2500,-€/Jahr erhöht worden.
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christine81 schrieb:
Wenn du für einen e.V. tätig wirst (z.B. Volkshochschule, Sportverein, Rheumaliga o.ä.), kannst du die steuerfreie Übungleiterpauschale nutzen.
Lag früher mal bei 2100,-€/Jahr, ist aber inzwischen glaube ich auf 2500,-€/Jahr erhöht worden.
Dazu kommen noch die größeren Posten wie z.B. Haftpflichtversicherung und BG wenn du selbstständig tätig bist; mittelfristig und wenn du Spaß an der Sache gefunden hast werden sich auch die GKV und DRV für dich interessieren... ;)
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Papa Alpaka schrieb:
...deinem letzten Steuerbescheid kannst du entnehmen, wie hoch dein Steuersatz angesetzt wird (Spitzensteuersatz ca. 49%; als PT liegst du sicher darunter) und damit abschätzen, in welcher Größenordnung du auf zusätzliche Einnahmen möglicherweise Steuern zahlen müsstest.
Dazu kommen noch die größeren Posten wie z.B. Haftpflichtversicherung und BG wenn du selbstständig tätig bist; mittelfristig und wenn du Spaß an der Sache gefunden hast werden sich auch die GKV und DRV für dich interessieren... ;)
Wenn ich z.B. für die Rheumaliga Kurse gebe und diese unter geringfügiger Selbständigkeit laufen lasse, weil ich pro Jahr über die Kursleiterpauschale rauskomme, aber unter der Geringfügigkeitsgrenze von 5400,-€ bleibe?
Die Kurs-Stunden finden ja auch immer zur gleichen Uhrzeit und am gleichen Tag in den gleichen Räumlichkeiten statt.
Ist das nun wieder ein Indiz für die RV einem Scheinselbständigkeit zu unterstellen?
Oder sind die nicht interessiert, weil ich unter der Grenze bleibe und somit nicht RV-pflichtig bin?
BG und Berufshaftpflicht bleiben natürlich.
Wie sieht's in so einem Fall aus?
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christine81 schrieb:
Ja- wie isses denn nu mit Kursen und geringfügiger Selbständigkeit?
Wenn ich z.B. für die Rheumaliga Kurse gebe und diese unter geringfügiger Selbständigkeit laufen lasse, weil ich pro Jahr über die Kursleiterpauschale rauskomme, aber unter der Geringfügigkeitsgrenze von 5400,-€ bleibe?
Die Kurs-Stunden finden ja auch immer zur gleichen Uhrzeit und am gleichen Tag in den gleichen Räumlichkeiten statt.
Ist das nun wieder ein Indiz für die RV einem Scheinselbständigkeit zu unterstellen?
Oder sind die nicht interessiert, weil ich unter der Grenze bleibe und somit nicht RV-pflichtig bin?
BG und Berufshaftpflicht bleiben natürlich.
Wie sieht's in so einem Fall aus?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hat ja nichts mit Geizhals zutun, einfach nur mit dem FA will ja nicht nur für die arbeiten.
Dachte ich hätte da mal gehört, dass als Kursleiter steuerfrei arbeiten könnte.
Nagut dann werde ich mir Gedanken machen, wie ich es am besten machen werde..
Danke
- Minijob: geht nur einer, also bei einem Verein/ einem Studio. Du kannst nicht 2,3,4,5 Minijobs zur gleichen Zeit haben. Dein Chef muss davon wissen und einer Nebentätigkeit zustimmen.
- Geringfügig: hier gibt es noch ein paar mehr Regeln, die man beachten muss. Fordere doch mal die Broschüre an. Hab sie leider vor Jahren gelesen, daher hab ich nicht mehr alle Details im Kopf.
- Selbständig, hier brauchst Du ne Haftpflicht etc, jede Menge Papierkrieg und auch Kosten.
Ich finde Papa Alpakas Vorschlag Dich beauftragen zu lassen sehr spannend.
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- Minijob: geht nur einer, also bei einem Verein/ einem Studio. Du kannst nicht 2,3,4,5 Minijobs zur gleichen Zeit haben. Dein Chef muss davon wissen und einer Nebentätigkeit zustimmen.
Doch. Die Anzahl der parallel möglichen Minijobs (vorausgesetzt die AG stimmen zu) ist nur durch das Arbeitszeitgesetz (regelmäßig max. 10 Stunden täglich und min. 11 Stunden Ruhepause; grob zusammengefasst) begrenzt. Aber: Mehrere Minijobs werden zusammengefasst; 6 Minijobs mit jeweils nicht mehr als €450 werden steuerlich/sozialversicherungstechnisch zu einem Job mit einem Bruttogehalt von €2700 zusammengezählt - die Rechnerei haben dabei die jeweiligen AG da der AN jedem seine jeweiligen Verdienste in den 5 anderen Minijobs zu melden und jeder AG für sich aus der Summe der 6 Verdienste die Sozialabgaben zu berechnen hat.
Die Zustimmung zu einer Nebentätigkeit ist bei einem Minijob grundsätzlich zu erteilen da davon auszugehen ist das ein Minijob alleine keinen Lebensunterhalt sichert / ist nur dann plausibel zu verweigern wenn die Interessen des um Zustimmung ersuchten AG verletzt werden.
Wenn man nun zufällig 6 AG findet die jeweils fix Mo/Di/Mi/Do/Fr/Sa einen AN suchen wäre die Sache erledigt ;)
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Papa Alpaka schrieb:
Bambi1979 schrieb am 5.9.14 06:48:
- Minijob: geht nur einer, also bei einem Verein/ einem Studio. Du kannst nicht 2,3,4,5 Minijobs zur gleichen Zeit haben. Dein Chef muss davon wissen und einer Nebentätigkeit zustimmen.
Doch. Die Anzahl der parallel möglichen Minijobs (vorausgesetzt die AG stimmen zu) ist nur durch das Arbeitszeitgesetz (regelmäßig max. 10 Stunden täglich und min. 11 Stunden Ruhepause; grob zusammengefasst) begrenzt. Aber: Mehrere Minijobs werden zusammengefasst; 6 Minijobs mit jeweils nicht mehr als €450 werden steuerlich/sozialversicherungstechnisch zu einem Job mit einem Bruttogehalt von €2700 zusammengezählt - die Rechnerei haben dabei die jeweiligen AG da der AN jedem seine jeweiligen Verdienste in den 5 anderen Minijobs zu melden und jeder AG für sich aus der Summe der 6 Verdienste die Sozialabgaben zu berechnen hat.
Die Zustimmung zu einer Nebentätigkeit ist bei einem Minijob grundsätzlich zu erteilen da davon auszugehen ist das ein Minijob alleine keinen Lebensunterhalt sichert / ist nur dann plausibel zu verweigern wenn die Interessen des um Zustimmung ersuchten AG verletzt werden.
Wenn man nun zufällig 6 AG findet die jeweils fix Mo/Di/Mi/Do/Fr/Sa einen AN suchen wäre die Sache erledigt ;)
Wenn du einen Hauptjob (Angestelltenverhältnis)hast, DARFST du nur EINEN MINIJOB Haben, alle anderen werden mit dem Hauptjob zusammengelegt! Und dann dementsprechende versteuert und versichert
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TheStonie schrieb:
Sorry ALpaka, muss dir Widersprechen. Wenn du KEINEN Hauptjob hast, darfst du soviele Nebenjobs haben, wie du willst. Darfst nur nicht mehr als 450€ verdienen SUmma Summarum.
Wenn du einen Hauptjob (Angestelltenverhältnis)hast, DARFST du nur EINEN MINIJOB Haben, alle anderen werden mit dem Hauptjob zusammengelegt! Und dann dementsprechende versteuert und versichert
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janine928 schrieb:
Hm, schwierig.
- Minijob: geht nur einer, also bei einem Verein/ einem Studio. Du kannst nicht 2,3,4,5 Minijobs zur gleichen Zeit haben. Dein Chef muss davon wissen und einer Nebentätigkeit zustimmen.
- Geringfügig: hier gibt es noch ein paar mehr Regeln, die man beachten muss. Fordere doch mal die Broschüre an. Hab sie leider vor Jahren gelesen, daher hab ich nicht mehr alle Details im Kopf.
- Selbständig, hier brauchst Du ne Haftpflicht etc, jede Menge Papierkrieg und auch Kosten.
Ich finde Papa Alpakas Vorschlag Dich beauftragen zu lassen sehr spannend.
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