Wir sind ein kleines Team und
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
dennoch hält uns unsere
Rezeptionskraft den Rücken frei.
So können wir uns vollständig auf
unsere therapeutischen Aufgaben
konzentrieren.Unsere Patienten
kommen mit den unterschiedlichsten
Problemen zu uns. Sowohl post
operativ alsauch chronisch
erkrankte. Patienten mit
neurologischen oder auch
orthopädischen Krankheitsbildern
sind darunter. Auch Sportverletzte
betreuen wir. Da wir auch gelernt
haben über unseren
physiotherapeutischen Tellerrand zu
schauen beg...
v.a. im Bezug auf:
1) Rezeptprüfung
2) Zertifikatsleistungen
3) gibt es Zulassungsvorraussetzungen
4) Leistungsbeschreibung der einzelnen Therapie : Behandlungsdauer, Dokumentation
u.v.m.
hier im Forum ist zu lesen, dass man nicht an den HMK oder HMR gebunden ist. V.a. würde mich interessieren wie das eben mit der Leistungsbeschriebung und Zertifikatsleistungen aussieht
und ob das irgendwo geschrieben (vgl Rahmenvertrag mit den Kassen) steht
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Maximilian Öller schrieb:
An welche Richtlininen oder Rahmenverträge muss ich mich bei Rezepten der Postbeamtenkrankenkasse halten?
v.a. im Bezug auf:
1) Rezeptprüfung
2) Zertifikatsleistungen
3) gibt es Zulassungsvorraussetzungen
4) Leistungsbeschreibung der einzelnen Therapie : Behandlungsdauer, Dokumentation
u.v.m.
hier im Forum ist zu lesen, dass man nicht an den HMK oder HMR gebunden ist. V.a. würde mich interessieren wie das eben mit der Leistungsbeschriebung und Zertifikatsleistungen aussieht
und ob das irgendwo geschrieben (vgl Rahmenvertrag mit den Kassen) steht
keine HMR + HMK, da keine GKV
sonst gilt der RV der Postbeamtenkrankenkasse der gleich ist wie der VdEK Vertrag.
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morpheus-06 schrieb:
Post A
keine HMR + HMK, da keine GKV
sonst gilt der RV der Postbeamtenkrankenkasse der gleich ist wie der VdEK Vertrag.
Postbeamten A hat eigene Tarife und wird wie eine "normale GKV" ( genannte Vorgaben, siehe RV-VDEK) behandelt. @morpheus-06 hat da die "Buchstaben" verwechselt.
Kleine Merkhilfe: "B" wie Beihilfe! Gruß S.
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echt, nee......
Das stimmt schon, Post A, keine HMR + HMK, da keine GKV
sonst gilt der RV der Postbeamtenkrankenkasse der gleich ist wie der VdEK Vertrag.
Post B ist so wie Shake`s es schreibt.
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morpheus-06 schrieb:
@morpheus-06 hat da die "Buchstaben" verwechselt.
echt, nee......
Das stimmt schon, Post A, keine HMR + HMK, da keine GKV
sonst gilt der RV der Postbeamtenkrankenkasse der gleich ist wie der VdEK Vertrag.
Post B ist so wie Shake`s es schreibt.
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Shakespeare schrieb:
Postbeamten "B" unterliegt den Beihife- Richtlinien und wird entsprechend (also wie bei deinen anderen PP mit Honorarvertrag) abgerechnet.
Postbeamten A hat eigene Tarife und wird wie eine "normale GKV" ( genannte Vorgaben, siehe RV-VDEK) behandelt. @morpheus-06 hat da die "Buchstaben" verwechselt.
Kleine Merkhilfe: "B" wie Beihilfe! Gruß S.
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