Ich suche eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten sowohl
in Teilzeit als auch in Vollzeit.
Ich kann Ihnen eine Festanstellung
bieten, bin aber auch in der Lage
mit einer befristeten Tätigkeit
einen Erziehungszeitraum zu
überbrücken.
oder einen Physiotherapeuten sowohl
in Teilzeit als auch in Vollzeit.
Ich kann Ihnen eine Festanstellung
bieten, bin aber auch in der Lage
mit einer befristeten Tätigkeit
einen Erziehungszeitraum zu
überbrücken.
v.a. im Bezug auf:
1) Rezeptprüfung
2) Zertifikatsleistungen
3) gibt es Zulassungsvorraussetzungen
4) Leistungsbeschreibung der einzelnen Therapie : Behandlungsdauer, Dokumentation
u.v.m.
hier im Forum ist zu lesen, dass man nicht an den HMK oder HMR gebunden ist. V.a. würde mich interessieren wie das eben mit der Leistungsbeschriebung und Zertifikatsleistungen aussieht
und ob das irgendwo geschrieben (vgl Rahmenvertrag mit den Kassen) steht
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Maximilian Öller schrieb:
An welche Richtlininen oder Rahmenverträge muss ich mich bei Rezepten der Postbeamtenkrankenkasse halten?
v.a. im Bezug auf:
1) Rezeptprüfung
2) Zertifikatsleistungen
3) gibt es Zulassungsvorraussetzungen
4) Leistungsbeschreibung der einzelnen Therapie : Behandlungsdauer, Dokumentation
u.v.m.
hier im Forum ist zu lesen, dass man nicht an den HMK oder HMR gebunden ist. V.a. würde mich interessieren wie das eben mit der Leistungsbeschriebung und Zertifikatsleistungen aussieht
und ob das irgendwo geschrieben (vgl Rahmenvertrag mit den Kassen) steht
keine HMR + HMK, da keine GKV
sonst gilt der RV der Postbeamtenkrankenkasse der gleich ist wie der VdEK Vertrag.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
morpheus-06 schrieb:
Post A
keine HMR + HMK, da keine GKV
sonst gilt der RV der Postbeamtenkrankenkasse der gleich ist wie der VdEK Vertrag.
Postbeamten A hat eigene Tarife und wird wie eine "normale GKV" ( genannte Vorgaben, siehe RV-VDEK) behandelt. @morpheus-06 hat da die "Buchstaben" verwechselt.
Kleine Merkhilfe: "B" wie Beihilfe! Gruß S.
Gefällt mir
echt, nee......
Das stimmt schon, Post A, keine HMR + HMK, da keine GKV
sonst gilt der RV der Postbeamtenkrankenkasse der gleich ist wie der VdEK Vertrag.
Post B ist so wie Shake`s es schreibt.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
@morpheus-06 hat da die "Buchstaben" verwechselt.
echt, nee......
Das stimmt schon, Post A, keine HMR + HMK, da keine GKV
sonst gilt der RV der Postbeamtenkrankenkasse der gleich ist wie der VdEK Vertrag.
Post B ist so wie Shake`s es schreibt.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Shakespeare schrieb:
Postbeamten "B" unterliegt den Beihife- Richtlinien und wird entsprechend (also wie bei deinen anderen PP mit Honorarvertrag) abgerechnet.
Postbeamten A hat eigene Tarife und wird wie eine "normale GKV" ( genannte Vorgaben, siehe RV-VDEK) behandelt. @morpheus-06 hat da die "Buchstaben" verwechselt.
Kleine Merkhilfe: "B" wie Beihilfe! Gruß S.
Mein Profilbild bearbeiten