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Augsburgs entfernt, suchen wir dich
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Bei dieser Patientin kümmere ich mich um die Abrechnung und Besorgung neuer Rezepte,sonst mache ich das nicht.
Hat die Krankenkasse das Recht dazu weitere Therapien abzulehnen?, obwohl eine Verordnung vorliegt?
Es handelt sich um die Debeka.
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PKV bekam die gewünschte Verlaufsdokumentation und alle Stellungnahmen/Atteste ihrer Ärzte ende November letzten Jahres.
Diagnosen unter andere.: I89.09 bd. Beine, Endoprothese li. Arm mit Lymphstau; Z96.64 li. Schulter, TEP li. Hüfte; G35.9 Multiple Sklerose, 62.9 Polyneuropatie
Sie wurde 8 mal an der Schulter Operiert (Keime), Sturz im Krankenhaus neue Hüfte, Platten in Fuß, war im Koma, durch Medikamente auf einen Auge Blind und alle Haare fielen ihr aus. Zu beginn der Therapie, Abgemagert und nicht mehr in der Lage ohne Hilfe das Bett zu verlassen.
100% Schwerbeschädigt
Reha wurde ihr abgelehnt.
Aktuell kann Sie sich zwar wieder selbst versorgen und mit dem Rollator kürzere Strecken bewältigen, ist aber längst nicht belastungsstabil.
Sie bekam seit März 2020 3 x pro Woche MLD60 Li. Arm und bd. Beine und MT bzw. KGN abwechselnd.
Atteste von Neurologen, Nephrologen, Hausarzt, Lymphologen, Orthopäden, Chirurgen:
Physiotherapie dringend erforderlich, 3-5 mal die Woche.
Patientin musste im September/Oktober in drei verschiedene Kliniken und zwei Praxen um die aktuellen Befunde/Diagnosen der Sachbearbeiterin vorlegen zu können.
Sachbearbeiterin hatte aber bereits drei Monate vorher durch die Feststellung des Pflegegrades alle Unterlagen.
Die Sachbearbeiterin äußerte sic befremdlich:
Da die Patientin nur Teilweise hätte belegen können das die Therapie medizinisch begründet und notwendig sei solle die Patientin erneut Atteste und Stellungnahmen ihrer Ärzte vorlegen um die Medizinische Notwendigkeit darzulegen, des weiteren möchte Sie Fotodokumentation und Umfangmessungen der Beine mit und ohne Kompressionstrümpfe. (Kann wegen Missempfindungen gar keine anziehen).
Ein Fortsetzung der Therapie sei nicht notwendig und aus Kulanzgründen sei sie bereit bis März 2021 noch Behandlungen zu genehmigen.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen mit Krankenkassen bzw. Sachbearbeitern.
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kai bütow schrieb:
Habe momentan ähnliche Probleme mit PKV/Beihilfe
PKV bekam die gewünschte Verlaufsdokumentation und alle Stellungnahmen/Atteste ihrer Ärzte ende November letzten Jahres.
Diagnosen unter andere.: I89.09 bd. Beine, Endoprothese li. Arm mit Lymphstau; Z96.64 li. Schulter, TEP li. Hüfte; G35.9 Multiple Sklerose, 62.9 Polyneuropatie
Sie wurde 8 mal an der Schulter Operiert (Keime), Sturz im Krankenhaus neue Hüfte, Platten in Fuß, war im Koma, durch Medikamente auf einen Auge Blind und alle Haare fielen ihr aus. Zu beginn der Therapie, Abgemagert und nicht mehr in der Lage ohne Hilfe das Bett zu verlassen.
100% Schwerbeschädigt
Reha wurde ihr abgelehnt.
Aktuell kann Sie sich zwar wieder selbst versorgen und mit dem Rollator kürzere Strecken bewältigen, ist aber längst nicht belastungsstabil.
Sie bekam seit März 2020 3 x pro Woche MLD60 Li. Arm und bd. Beine und MT bzw. KGN abwechselnd.
Atteste von Neurologen, Nephrologen, Hausarzt, Lymphologen, Orthopäden, Chirurgen:
Physiotherapie dringend erforderlich, 3-5 mal die Woche.
Patientin musste im September/Oktober in drei verschiedene Kliniken und zwei Praxen um die aktuellen Befunde/Diagnosen der Sachbearbeiterin vorlegen zu können.
Sachbearbeiterin hatte aber bereits drei Monate vorher durch die Feststellung des Pflegegrades alle Unterlagen.
Die Sachbearbeiterin äußerte sic befremdlich:
Da die Patientin nur Teilweise hätte belegen können das die Therapie medizinisch begründet und notwendig sei solle die Patientin erneut Atteste und Stellungnahmen ihrer Ärzte vorlegen um die Medizinische Notwendigkeit darzulegen, des weiteren möchte Sie Fotodokumentation und Umfangmessungen der Beine mit und ohne Kompressionstrümpfe. (Kann wegen Missempfindungen gar keine anziehen).
Ein Fortsetzung der Therapie sei nicht notwendig und aus Kulanzgründen sei sie bereit bis März 2021 noch Behandlungen zu genehmigen.
Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen mit Krankenkassen bzw. Sachbearbeitern.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Die Private Krankenversicherung von einer meiner Patienten, fordert einen Verlaufsbericht vom Arzt / Heilpraktiker an um zu schauen ob weitere Therapien erforderlich sind.
Bei dieser Patientin kümmere ich mich um die Abrechnung und Besorgung neuer Rezepte,sonst mache ich das nicht.
Hat die Krankenkasse das Recht dazu weitere Therapien abzulehnen?, obwohl eine Verordnung vorliegt?
Es handelt sich um die Debeka.
Der Arzt / HP muss durch die Verlaufsdokumentation belegen, dass es sich nicht um Wohlfühltherapie handelt, sondern medizinisch sinnvoll und wichtig ist. Da ansonsten Verschlechterung droht, oder das Therapieziel nicht erreicht werden kann.
Aufgrund dessen entscheidet dann die KK des Privaten, ob sie weiter die Kosten übernimmt, einschränkt oder ganz ablehnt.
Den Vertrag hast Du mit dem Patienten, der entscheidet dann im Anschluss, ob er weiter zahlen will/kann oder nicht.
Viele Grüße
Monika
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Also kann die Krankenkasse die weitere Kostenübernahme verweigern :(
Ich werde mich dann mal nächste Woche mit der Krankenkasse auseinandersetzen und alles weitere klären.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ok danke.
Also kann die Krankenkasse die weitere Kostenübernahme verweigern :(
Ich werde mich dann mal nächste Woche mit der Krankenkasse auseinandersetzen und alles weitere klären.
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RoFo schrieb:
Verweigert denn der Arzt die geforderten Unterlagen? Hast du mit dem gesprochen?
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mosaik schrieb:
Die Krankenkasse hat nicht das recht, weitere Therapieen abzulehnen, aber sie kann deren Vergütung verweigern.
Der Arzt / HP muss durch die Verlaufsdokumentation belegen, dass es sich nicht um Wohlfühltherapie handelt, sondern medizinisch sinnvoll und wichtig ist. Da ansonsten Verschlechterung droht, oder das Therapieziel nicht erreicht werden kann.
Aufgrund dessen entscheidet dann die KK des Privaten, ob sie weiter die Kosten übernimmt, einschränkt oder ganz ablehnt.
Den Vertrag hast Du mit dem Patienten, der entscheidet dann im Anschluss, ob er weiter zahlen will/kann oder nicht.
Viele Grüße
Monika
Dann meine eigene Erfahrung: bei Verweigerung der Erstattung der Kosten notwendiger Therapie durch eine private Krankenversicherung ist es sinnvoll, sich einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt zu nehmen und die Kommunikation in dessen Hände zu nehmen. Das muss die betroffene oder deren Angehörige aber selbst in die Hand nehmen.
Das was du machst, ist nett für die Patientin, aber einzig die Androhung der Klage wird da etwas bewirken. Die betroffene Patientin hat hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung?
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USpre schrieb:
Ersteinmal ganz wichtig, eine private Krankenversicherung ist keine Krankenkasse!!!
Dann meine eigene Erfahrung: bei Verweigerung der Erstattung der Kosten notwendiger Therapie durch eine private Krankenversicherung ist es sinnvoll, sich einen darauf spezialisierten Rechtsanwalt zu nehmen und die Kommunikation in dessen Hände zu nehmen. Das muss die betroffene oder deren Angehörige aber selbst in die Hand nehmen.
Das was du machst, ist nett für die Patientin, aber einzig die Androhung der Klage wird da etwas bewirken. Die betroffene Patientin hat hoffentlich eine Rechtsschutzversicherung?
Bist Du der Arzt oder HP ?
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Bernie schrieb:
"Ich werde mich dann mal nächste Woche mit der Krankenkasse auseinandersetzen und alles weitere klären." Hast Du denn eine Vollmacht von der Patientin?
Bist Du der Arzt oder HP ?
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