Wir sind eine moderne Physiotherapie- und Osteopathiepraxis in Villingen-Schwenningen mit computergestützter Trainingstherapie und suchen Verstärkung ab sofort in Teil- oder Vollzeit.
Kurze Frage,
was brauche ich eigentlich genau um ein privat Rezept eines privat Patienten abrechnen zu können ?
Ich habe mir mal sagen lassen, dass ein Kleingewerbe (oder ähnliches) mit Schwerpunkt Physiotherapie reichen sollte. Ist leider etwas länger her daher bin ich mir nicht mehr sicher. Bei einem privat Patienten geht der Patient in Vorkasse, bekommt dies von seiner Versicherung im besten Fall komplett zurück erstattet.
Ich muss ja jetzt zunächst einmal keinen eigene Praxis, ( sondern eine Räumlichkeit ), keine Kassenzulassung oder jegliches haben, oder ?
lg
1
Gefällt mir
Kurze Frage,
was brauche ich eigentlich genau um ein privat Rezept eines privat Patienten abrechnen zu können ?
Ich habe mir mal sagen lassen, dass ein Kleingewerbe (oder ähnliches) mit Schwerpunkt Physiotherapie reichen sollte. Ist leider etwas länger her daher bin ich mir nicht mehr sicher. Bei einem privat Patienten geht der Patient in Vorkasse, bekommt dies von seiner Versicherung im besten Fall komplett zurück erstattet.
Ich muss ja jetzt zunächst einmal keinen eigene Praxis, ( sondern eine Räumlichkeit ), keine Kassenzulassung oder jegliches haben, oder ?
lg
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
In einem anderen Post hast Du das geschrieben:"Guck nach stellen anzeigen uns frag sie ob ein freier Mitarbeiter in frage kommen würde. Falls ja kann man sich ja hinsetzen und das besprechen. So hatte ich es auch gemacht."
Das bedeutet, dass Du schon selbstständig bist, oder?
1
Gefällt mir
In einem anderen Post hast Du das geschrieben:"Guck nach stellen anzeigen uns frag sie ob ein freier Mitarbeiter in frage kommen würde. Falls ja kann man sich ja hinsetzen und das besprechen. So hatte ich es auch gemacht."
Das bedeutet, dass Du schon selbstständig bist, oder?
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
In einem anderen Post hast Du das geschrieben:"Guck nach stellen anzeigen uns frag sie ob ein freier Mitarbeiter in frage kommen würde. Falls ja kann man sich ja hinsetzen und das besprechen. So hatte ich es auch gemacht."
Das bedeutet, dass Du schon selbstständig bist, oder?
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
@Bernie habe zunächst einmal eine fest Anstellung mit einer 50%Ivgen Umsatz Beteiligung angenommen wo ich mir Arbeitszeit und weise komplett selber einteilen kann. Also relativ „FM“ nah mit weniger Stress. Das Angebot fand ich gut da ich meistens 70/30 Verhältnisse als FM bekam und da mir das erwähnte Angebot mehr zusprach.
lg
1
Gefällt mir
[mention]Bernie[/mention] habe zunächst einmal eine fest Anstellung mit einer 50%Ivgen Umsatz Beteiligung angenommen wo ich mir Arbeitszeit und weise komplett selber einteilen kann. Also relativ „FM“ nah mit weniger Stress. Das Angebot fand ich gut da ich meistens 70/30 Verhältnisse als FM bekam und da mir das erwähnte Angebot mehr zusprach.
lg
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
onur 980 schrieb:
@Bernie habe zunächst einmal eine fest Anstellung mit einer 50%Ivgen Umsatz Beteiligung angenommen wo ich mir Arbeitszeit und weise komplett selber einteilen kann. Also relativ „FM“ nah mit weniger Stress. Das Angebot fand ich gut da ich meistens 70/30 Verhältnisse als FM bekam und da mir das erwähnte Angebot mehr zusprach.
lg
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
onur 980 schrieb:
Kurze Frage,
was brauche ich eigentlich genau um ein privat Rezept eines privat Patienten abrechnen zu können ?
Ich habe mir mal sagen lassen, dass ein Kleingewerbe (oder ähnliches) mit Schwerpunkt Physiotherapie reichen sollte. Ist leider etwas länger her daher bin ich mir nicht mehr sicher. Bei einem privat Patienten geht der Patient in Vorkasse, bekommt dies von seiner Versicherung im besten Fall komplett zurück erstattet.
Ich muss ja jetzt zunächst einmal keinen eigene Praxis, ( sondern eine Räumlichkeit ), keine Kassenzulassung oder jegliches haben, oder ?
lg
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Du brauchst
1. Berufserlaubnis
2. ärztliches Rezept
3. Berufshaftpflichtversicherung
4. BG-Versicherung
5. Meldung beim Gesundheitsamt
6. Meldung der selbständigen Tätigkeit bei Finanzamt und gesetzlicher KV und RV
7. Ein Rechnungsformular mit Deinem Namen, Berufsbezeichnung, Adresse, Steuernummer, Bankverbindung
8. Auf die Rechnung gehört der Rechnungsbetrag, die erbrachten Leistungen mit Einzelpreis und Behandlungsdaten
9. Bei vorliegendem Rezept muss noch der Verweis auf die Berfreiung von der Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt werden
10. Eine Vergütungsvereinbarung mit dem Patienten
Nein, Du brauchst kein Gewerbe, denn Physio auf ärztliches Rezept ist ein freier Beruf.
Du brauchst für Privatpatienten keine Kassenzulassung.
Ja, der Patient geht in Vorkasse.
Gruß von Monique
8
Gefällt mir
• Bernie
• gallo85
• Nora Weber
• Marcela Diaz
• JMC
• karolina344
• Luisa Hahn
• Julius H.
Du brauchst
1. Berufserlaubnis
2. ärztliches Rezept
3. Berufshaftpflichtversicherung
4. BG-Versicherung
5. Meldung beim Gesundheitsamt
6. Meldung der selbständigen Tätigkeit bei Finanzamt und gesetzlicher KV und RV
7. Ein Rechnungsformular mit Deinem Namen, Berufsbezeichnung, Adresse, Steuernummer, Bankverbindung
8. Auf die Rechnung gehört der Rechnungsbetrag, die erbrachten Leistungen mit Einzelpreis und Behandlungsdaten
9. Bei vorliegendem Rezept muss noch der Verweis auf die Berfreiung von der Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt werden
10. Eine Vergütungsvereinbarung mit dem Patienten
Nein, Du brauchst kein Gewerbe, denn Physio auf ärztliches Rezept ist ein freier Beruf.
Du brauchst für Privatpatienten keine Kassenzulassung.
Ja, der Patient geht in Vorkasse.
Gruß von Monique
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Hallo,
genauso halte ich es auch mit meinen nebenberufliche Privatpatienten.
Allerdings braucht erst eine BG Anmeldung/ Versicherung, wenn du Angestellte beschäftigst. Ist keine Pflicht. Alles andere muss so sein, wie Monique aufgelistet.
Schöne Grüße, pit
1
Gefällt mir
• onur 980
Hallo,
genauso halte ich es auch mit meinen nebenberufliche Privatpatienten.
Allerdings braucht erst eine BG Anmeldung/ Versicherung, wenn du Angestellte beschäftigst. Ist keine Pflicht. Alles andere muss so sein, wie Monique aufgelistet.
Schöne Grüße, pit
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pit fit schrieb:
Hallo,
genauso halte ich es auch mit meinen nebenberufliche Privatpatienten.
Allerdings braucht erst eine BG Anmeldung/ Versicherung, wenn du Angestellte beschäftigst. Ist keine Pflicht. Alles andere muss so sein, wie Monique aufgelistet.
Schöne Grüße, pit
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
Ok, danke euch für die Info. Hatte ich vlt falsch interpretiert...
1
Gefällt mir
Ok, danke euch für die Info. Hatte ich vlt falsch interpretiert...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pit fit schrieb:
Ok, danke euch für die Info. Hatte ich vlt falsch interpretiert...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Du brauchst
1. Berufserlaubnis
2. ärztliches Rezept
3. Berufshaftpflichtversicherung
4. BG-Versicherung
5. Meldung beim Gesundheitsamt
6. Meldung der selbständigen Tätigkeit bei Finanzamt und gesetzlicher KV und RV
7. Ein Rechnungsformular mit Deinem Namen, Berufsbezeichnung, Adresse, Steuernummer, Bankverbindung
8. Auf die Rechnung gehört der Rechnungsbetrag, die erbrachten Leistungen mit Einzelpreis und Behandlungsdaten
9. Bei vorliegendem Rezept muss noch der Verweis auf die Berfreiung von der Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt werden
10. Eine Vergütungsvereinbarung mit dem Patienten
Nein, Du brauchst kein Gewerbe, denn Physio auf ärztliches Rezept ist ein freier Beruf.
Du brauchst für Privatpatienten keine Kassenzulassung.
Ja, der Patient geht in Vorkasse.
Gruß von Monique
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
-Muss man ein Kleingewerbe anmelden, wenn man noch dazu ästhetische Behandlungen anbieten möchte?
-Soweit ich es verstehe, bin ich dann von dem Umsatzsteuern befreit, egal wie viel ich im Jahr verdiene?
Danke Dir, dass du die Punkte aufgeschrieben hast.
1
Gefällt mir
[mention]M0nique[/mention] zwei Fragen:
-Muss man ein Kleingewerbe anmelden, wenn man noch dazu ästhetische Behandlungen anbieten möchte?
-Soweit ich es verstehe, bin ich dann von dem Umsatzsteuern befreit, egal wie viel ich im Jahr verdiene?
Danke Dir, dass du die Punkte aufgeschrieben hast.
Zum Kommentieren bitte erst anmelden. Dafür hier klicken.
was brauche ich eigentlich genau um ein privat Rezept eines privat Patienten abrechnen zu können ?
Ich habe mir mal sagen lassen, dass ein Kleingewerbe (oder ähnliches) mit Schwerpunkt Physiotherapie reichen sollte. Ist leider etwas länger her daher bin ich mir nicht mehr sicher. Bei einem privat Patienten geht der Patient in Vorkasse, bekommt dies von seiner Versicherung im besten Fall komplett zurück erstattet.
Ich muss ja jetzt zunächst einmal keinen eigene Praxis, ( sondern eine Räumlichkeit ), keine Kassenzulassung oder jegliches haben, oder ?
lg
Gefällt mir
Das bedeutet, dass Du schon selbstständig bist, oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
In einem anderen Post hast Du das geschrieben:"Guck nach stellen anzeigen uns frag sie ob ein freier Mitarbeiter in frage kommen würde. Falls ja kann man sich ja hinsetzen und das besprechen. So hatte ich es auch gemacht."
Das bedeutet, dass Du schon selbstständig bist, oder?
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
onur 980 schrieb:
@Bernie ne
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
Also bist Du auch kein FM? Hat also nicht geklappt?
lg
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
onur 980 schrieb:
@Bernie habe zunächst einmal eine fest Anstellung mit einer 50%Ivgen Umsatz Beteiligung angenommen wo ich mir Arbeitszeit und weise komplett selber einteilen kann. Also relativ „FM“ nah mit weniger Stress. Das Angebot fand ich gut da ich meistens 70/30 Verhältnisse als FM bekam und da mir das erwähnte Angebot mehr zusprach.
lg
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
onur 980 schrieb:
Kurze Frage,
was brauche ich eigentlich genau um ein privat Rezept eines privat Patienten abrechnen zu können ?
Ich habe mir mal sagen lassen, dass ein Kleingewerbe (oder ähnliches) mit Schwerpunkt Physiotherapie reichen sollte. Ist leider etwas länger her daher bin ich mir nicht mehr sicher. Bei einem privat Patienten geht der Patient in Vorkasse, bekommt dies von seiner Versicherung im besten Fall komplett zurück erstattet.
Ich muss ja jetzt zunächst einmal keinen eigene Praxis, ( sondern eine Räumlichkeit ), keine Kassenzulassung oder jegliches haben, oder ?
lg
1. Berufserlaubnis
2. ärztliches Rezept
3. Berufshaftpflichtversicherung
4. BG-Versicherung
5. Meldung beim Gesundheitsamt
6. Meldung der selbständigen Tätigkeit bei Finanzamt und gesetzlicher KV und RV
7. Ein Rechnungsformular mit Deinem Namen, Berufsbezeichnung, Adresse, Steuernummer, Bankverbindung
8. Auf die Rechnung gehört der Rechnungsbetrag, die erbrachten Leistungen mit Einzelpreis und Behandlungsdaten
9. Bei vorliegendem Rezept muss noch der Verweis auf die Berfreiung von der Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt werden
10. Eine Vergütungsvereinbarung mit dem Patienten
Nein, Du brauchst kein Gewerbe, denn Physio auf ärztliches Rezept ist ein freier Beruf.
Du brauchst für Privatpatienten keine Kassenzulassung.
Ja, der Patient geht in Vorkasse.
Gruß von Monique
Gefällt mir
genauso halte ich es auch mit meinen nebenberufliche Privatpatienten.
Allerdings braucht erst eine BG Anmeldung/ Versicherung, wenn du Angestellte beschäftigst. Ist keine Pflicht. Alles andere muss so sein, wie Monique aufgelistet.
Schöne Grüße, pit
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pit fit schrieb:
Hallo,
genauso halte ich es auch mit meinen nebenberufliche Privatpatienten.
Allerdings braucht erst eine BG Anmeldung/ Versicherung, wenn du Angestellte beschäftigst. Ist keine Pflicht. Alles andere muss so sein, wie Monique aufgelistet.
Schöne Grüße, pit
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
SGB VII § 2 Abs. 1 Nr. 9
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
@pit fit Stimmt nicht!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
eim schrieb:
@pit fitman braucht als Selbstständig tätiger egal ob als PI oder FM immer die BG .Ist Pflicht
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
pit fit schrieb:
Ok, danke euch für die Info. Hatte ich vlt falsch interpretiert...
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
M0nique schrieb:
Du brauchst
1. Berufserlaubnis
2. ärztliches Rezept
3. Berufshaftpflichtversicherung
4. BG-Versicherung
5. Meldung beim Gesundheitsamt
6. Meldung der selbständigen Tätigkeit bei Finanzamt und gesetzlicher KV und RV
7. Ein Rechnungsformular mit Deinem Namen, Berufsbezeichnung, Adresse, Steuernummer, Bankverbindung
8. Auf die Rechnung gehört der Rechnungsbetrag, die erbrachten Leistungen mit Einzelpreis und Behandlungsdaten
9. Bei vorliegendem Rezept muss noch der Verweis auf die Berfreiung von der Umsatzsteuer auf der Rechnung vermerkt werden
10. Eine Vergütungsvereinbarung mit dem Patienten
Nein, Du brauchst kein Gewerbe, denn Physio auf ärztliches Rezept ist ein freier Beruf.
Du brauchst für Privatpatienten keine Kassenzulassung.
Ja, der Patient geht in Vorkasse.
Gruß von Monique
-Muss man ein Kleingewerbe anmelden, wenn man noch dazu ästhetische Behandlungen anbieten möchte?
-Soweit ich es verstehe, bin ich dann von dem Umsatzsteuern befreit, egal wie viel ich im Jahr verdiene?
Danke Dir, dass du die Punkte aufgeschrieben hast.
Gefällt mir
Was sind "ästhetische Behandlungen"?
Gruß von Monique
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
M0nique schrieb:
Von der Umsatzsteuer sind nur Behandlungen auf ärztliches Rezept befreit.
Was sind "ästhetische Behandlungen"?
Gruß von Monique
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
JMC schrieb:
@M0nique zwei Fragen:
-Muss man ein Kleingewerbe anmelden, wenn man noch dazu ästhetische Behandlungen anbieten möchte?
-Soweit ich es verstehe, bin ich dann von dem Umsatzsteuern befreit, egal wie viel ich im Jahr verdiene?
Danke Dir, dass du die Punkte aufgeschrieben hast.
Mein Profilbild bearbeiten