Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Förderschulen übernehmen
LVR-Therapeut*innen die
therapeutische Versorgung der
Schüler*innen, die zum Teil hohe
intensivpädagogische
Unterstützungsbedarfe aufweisen.
Ihre Aufgaben umfassen
insbesondere:
- Physiotherapeutische Behandlung
von zum Teil
schwerstmehrfachbehinderten
Schüler*innen auf Basis
ärztlicher Verordnungen
- Fertigung der erforderlichen
Therapiedokumentation und
Vorbereitung der Abrechnung...
eine ältere Dame hat mir angeboten sie privat (zu Hause) zu massieren , sie wohnt ca. 400m von mir. Was kann ich verlangen für 20min. Massage ?
groß Stadt in Süddeutschland
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo Community ,
eine ältere Dame hat mir angeboten sie privat (zu Hause) zu massieren , sie wohnt ca. 400m von mir. Was kann ich verlangen für 20min. Massage ?
groß Stadt in Süddeutschland
Danke
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo , es handelt sich um eine ganz normale Massage , Rückenmassage . nix HappyEnd :smile:
Du produzierst erst mal Kosten in Höhe von mehrerern hundert Euro, bevor Du überhaupt was umsetzt.
Oder duch machst das ganze einfach so, dann ist es halt illegal........ und wenn was sein sollte musst Du halt die Konsequenzen tragen......
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Bernie schrieb:
Du musst dir halt folgendes überlegen: Bist Du PT oder HPPT? Wenn "nur" PT dann nur Wellnessmassage möglich. Sprich mit Gewerbeanmeldung. Weiter brauchst Du eine Berufshaftpflicht und die Mitgliedschaft in der BG. Bist Du angestellt? Dann benötigst Du die Erlaubnis Deines AG.
Du produzierst erst mal Kosten in Höhe von mehrerern hundert Euro, bevor Du überhaupt was umsetzt.
Oder duch machst das ganze einfach so, dann ist es halt illegal........ und wenn was sein sollte musst Du halt die Konsequenzen tragen......
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limone schrieb:
Genau so ist es. :thumbsdown:
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ztzj schrieb:
Kommt drauf an was alles zu der Massage dazugehört. Von 20-200€ je nach Service :yum:
Was bietet sie denn?
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RoFo schrieb:
Du hast ein Angebot bekommen?
Was bietet sie denn?
Bei mir gibt es eine Preisliste, KMT + HB = XYZ €
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morpheus-06 schrieb:
Massage mit happy end?
Bei mir gibt es eine Preisliste, KMT + HB = XYZ €
Zunächst solltest Du Dir aber klar werden, was Du Dir und Dir Deine Zeit wert ist!!
mfg hgb :sunglasses:
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hgb schrieb:
Eine Bescheinigung, dass sie nicht mit Deinem Bearbeiter beim Finanzamt verwandt ist. :smile:
Zunächst solltest Du Dir aber klar werden, was Du Dir und Dir Deine Zeit wert ist!!
mfg hgb :sunglasses:
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Und schwarz arbeiten kann sehr gefährlich und sehr teuer werden.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Und du meinst mit 1€ pro Minute könnte AT seine Kosten abdecken? Niedliche Vorstellung. Wenn privat massiert wird, ist das Selbständigkeit und erfordert alle nötigen Anmeldungen und Zahlungen (Versicherungen, BG, FA und, und.....). Bei einer oder wenigen Patienten lohnt sich das weder vom Aufwand noch finanziell.
Und schwarz arbeiten kann sehr gefährlich und sehr teuer werden.
Gruß Britt
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Freedeicher schrieb:
Moin, entsprechende berufliche Qualifikation vorausgesetzt, klingt das nach mobiler Massage. Passende Ausrüstung vorhanden? Dann sollte der Preis bei 1 min.=1 € liegen auf der nach oben offenen Liste. Frische Grüße von der Nordsee
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Freedeicher schrieb:
Moin, liebe Britt, im Kern hast du mit deiner Aussage natürlich Recht. Was alles zu beachten ist beim Thema privat massieren kann AT aus den Postings entnehmen. Und wenn der "ortsübliche" Schnitt in der großen Stadt im Süden höher liegt als 1/1 dann Glückwunsch. Hier am Jadebusen haben wir in etwa dieses Preisniveau. Tendenz steigend, also von niedlich bis realistisch. Frische Grüße von der Nordsee.
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das vorgeschlagene "Geschäftsmodell" ist steuerlich Betrug.
mfg hgb :kissing_closed_eyes:
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hgb schrieb:
Geistheiler unterliegen nicht dem HP - Gesetz, da sie Pat. nicht berühren / also nicht behandeln.
das vorgeschlagene "Geschäftsmodell" ist steuerlich Betrug.
mfg hgb :kissing_closed_eyes:
Wow, du hast ja Mut, hier öffentlich zum Betrug aufzufordern.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
@Christian
Wow, du hast ja Mut, hier öffentlich zum Betrug aufzufordern.
Gruß Britt
Die Frage war doch, wie viel Geld man für eine private 20-Min-Massage einer Fast-Nachbarin verlangen könnte!!
Damit das eben keine strafbare Schwarzarbeit wird:
Kein Geld kann man dafür verlangen! Aber es kann ein geringfügiger (!) Betrag dafür geschenkt werden! Das hat dann nichts mit gewerbsmäßiger Gewinnerzielung eines Arbeitsverhältnisses zu tun, sondern mit Nachbarschaftshilfe, weil diese Frau wahrscheinlich keine Massagen vom Arzt verordnet bekommt - aus was für Gründen auch immer.
Erst wenn da ein richtig regelmäßiges Geschäftsverhältnis entstehen sollte/soll, also z. B. Massage stetig 1x/Woche gegen Geld, dann muss man sich selbstredend gewerblich anmelden bzw. das als Angestellte/r als selbstständige Nebentätigkeit mit Rechnungen führen, einen "realen" Preis dafür verlangen (mind. 1 € /Behandlungsminute - nicht für die Aufenthaltszeit) und als Einnahme in die Buchführung eintragen...
Geplante und doch meist geduldete Schwarzarbeit in wirklich erwähnenswertem Ausmaß haben wir im Bau- und Gaststättengewerbe, nicht in der Physiotherapie: Z. B. Mehr als die Hälfte der Eigenheime werden zum größten Teil in "Nachbarschaftshilfe" errichtet, dadurch haben aber legale Handwerksbetriebe Aufträge! Es gibt massenhaft gastronomische Servicekräfte, deren Überstunden IMMER mit Schwarzgeld vergütet werden... der Zoll hat viel zu wenig Personal, um dem allen nachzugehen - das ist aber "ein bißchen" so gewollt, sonst könnte man das ändern.
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Christian G. schrieb:
Also manchmal frage ich mich schon.....
Die Frage war doch, wie viel Geld man für eine private 20-Min-Massage einer Fast-Nachbarin verlangen könnte!!
Damit das eben keine strafbare Schwarzarbeit wird:
Kein Geld kann man dafür verlangen! Aber es kann ein geringfügiger (!) Betrag dafür geschenkt werden! Das hat dann nichts mit gewerbsmäßiger Gewinnerzielung eines Arbeitsverhältnisses zu tun, sondern mit Nachbarschaftshilfe, weil diese Frau wahrscheinlich keine Massagen vom Arzt verordnet bekommt - aus was für Gründen auch immer.
Erst wenn da ein richtig regelmäßiges Geschäftsverhältnis entstehen sollte/soll, also z. B. Massage stetig 1x/Woche gegen Geld, dann muss man sich selbstredend gewerblich anmelden bzw. das als Angestellte/r als selbstständige Nebentätigkeit mit Rechnungen führen, einen "realen" Preis dafür verlangen (mind. 1 € /Behandlungsminute - nicht für die Aufenthaltszeit) und als Einnahme in die Buchführung eintragen...
Geplante und doch meist geduldete Schwarzarbeit in wirklich erwähnenswertem Ausmaß haben wir im Bau- und Gaststättengewerbe, nicht in der Physiotherapie: Z. B. Mehr als die Hälfte der Eigenheime werden zum größten Teil in "Nachbarschaftshilfe" errichtet, dadurch haben aber legale Handwerksbetriebe Aufträge! Es gibt massenhaft gastronomische Servicekräfte, deren Überstunden IMMER mit Schwarzgeld vergütet werden... der Zoll hat viel zu wenig Personal, um dem allen nachzugehen - das ist aber "ein bißchen" so gewollt, sonst könnte man das ändern.
Also manchmal frage ich mich schon.....
Die Frage war doch, wie viel Geld man für eine private 20-Min-Massage einer Fast-Nachbarin verlangen könnte!!
Und damit ist, für den mitlesenden Beobachter, eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben. Hätte Anonymus das aus Altruismus tun wollen hätte er das bereits getan da das HPG irrelevant wäre:
"Ausübung der Heilkunde im Sinne [des Heilpraktikergesetzes] ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit (...)"; der hübschen jungen Dame um die Ecke für lau an die Pelle zu gehen ist weder berufs- noch gewerbsmäßig unternommen.
Kein Geld kann man dafür verlangen! Aber es kann ein geringfügiger (!) Betrag dafür geschenkt werden! Das hat dann nichts mit gewerbsmäßiger Gewinnerzielung eines Arbeitsverhältnisses zu tun, sondern mit Nachbarschaftshilfe, weil diese Frau wahrscheinlich keine Massagen vom Arzt verordnet bekommt - aus was für Gründen auch immer.
Siehe oben: Für lau und weil ich eine gute Seele habe überhaupt kein Problem. Als Geschenk neben meiner gewerbsmäßigen Tätigkeit als PT schon fragwürdig. Als Leistung-Gegenleistung-Geschäft ohne Erklärung gegenüber dem Finanzamt ein Foul. Im EStG steht das Kenntnis von Freibeträgen nicht von der Pflicht befreit, Einkünfte unter der Freibetragsgrenze anzugeben.
Das Angestelltentum ist für die steuerliche Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit irrelevant. Die Buchführungspflichten betreffen den Selbstständigen, sofern ein Angestellter keine steuerlichen Vorteile geltend machen möchte kann er auf Buchführung gänzlich verzichten.
Cave: Sollte die SPD die Beweislastumkehr in Steuerfragen tatsächlich umkehren gilt dies nicht mehr!
Eine einmalige Transaktion mit Gewinnerzielungsabsicht ist bereits Auslöser, spätestens am gleichen Tag den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vollständig ausgefüllt beim Finanzamt einzureichen (Achtung: Annahmeschluss 16:00, Leerung des Briefkastens um 24:00 selten gewährleistet. Die meisten Finanzämter sind mit ausreichend Menschenverstand gesegnet um den Fragebogen auch am Folgetag anzunehmen wenn die Bücher entsprechend angepasst werden...).
Man höre und staune: "Nachbarschaftshilfe" ist keine Schwarzarbeit sondern eben dies: "Nachbarschaftshilfe" ohne nennenswerte Gegenleistung. Ist es eine "Nachbarschaftshilfe" in Anführungszeichen mit einer vereinbarten (v.a., aber nicht nur) finanziellen Gegenleistung ist das Betrug an der Gemeinschaft der Steuerzahler.
Ich habe mir gerade eine Dämmstoffblasmaschine gekauft die von zwei Nachbarn bedient werden wird um mein Haus zu dämmen, danach geht's einmal durch's Dorf und am Ende haben die Nachbarn ihre eigene Dämmstoffblasmaschine mit der sie in Gewinnerzielungsabsicht unterwegs sein werden. Die Maschine habe ich mit Geldern finanziert die "nach Steuern" übrig waren, ich freue mich riesig das die Nachbarsjungs ihren Beitrag leisten die Klimaschutzziele die ich vor 25 Jahren schon hatte umzusetzen und werde alleine durch die gehobene finanzielle Potenz der Nachbarschaft wieder davon profitieren, diese Maschine für den Eigenbedarf gekauft zu haben um sie dann als Einlage in einen registrierten Handwerksbetrieb zu geben. Das Finanzamt hat ausdrücklich und rechtsverbindlich bestätigt, keine Einwände zu haben.
Des weiteren ist es nicht zulässig, eigene Vergehen auf den Vergehen anderer zu begründen. Du weißt das auf den Baustellen bei dir im Ort "schwarz" gearbeitet wird, das im Restaurant um die Ecke Steuern hinterzogen werden? Autsch...
...sagen sie alle. Standest du schonmal in einer Küche in der plötzlich jemand vom Zoll auftaucht und in drei Sprachen sagt "Es braucht niemand wegzulaufen, alle Ausgänge sind besetzt."? Eine spannende Erfahrung, vor allem weil fast niemand daran denkt seinen Sozialversicherungsausweis inkl. Lichtbild mitzuführen ;)
Auch hier wurde bereits geurteilt: Erhält eine Servicekraft größere Mengen Bargeld hat sie diese beim Finanzamt anzumelden um eine steuerliche Beurteilung zu ermöglichen. Tut sie das nicht erwartet sie ein härteres Schicksal als Uli Hoenneß erfahren hat...
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Papa Alpaka schrieb:
Christian G. schrieb am 31.7.16 14:13:
Damit das eben keine strafbare Schwarzarbeit wird:
Erst wenn da ein richtig regelmäßiges Geschäftsverhältnis entstehen sollte/soll, also z. B. Massage stetig 1x/Woche gegen Geld, dann muss man sich selbstredend gewerblich anmelden bzw. das als Angestellte/r als selbstständige Nebentätigkeit mit Rechnungen führen, einen "realen" Preis dafür verlangen (mind. 1 € /Behandlungsminute - nicht für die Aufenthaltszeit) und als Einnahme in die Buchführung eintragen...
Geplante und doch meist geduldete Schwarzarbeit in wirklich erwähnenswertem Ausmaß haben wir im Bau- und Gaststättengewerbe, nicht in der Physiotherapie: Z. B. Mehr als die Hälfte der Eigenheime werden zum größten Teil in "Nachbarschaftshilfe" errichtet, dadurch haben aber legale Handwerksbetriebe Aufträge!
Es gibt massenhaft gastronomische Servicekräfte, deren Überstunden IMMER mit Schwarzgeld vergütet werden... der Zoll hat viel zu wenig Personal, um dem allen nachzugehen - das ist aber "ein bißchen" so gewollt, sonst könnte man das ändern.
Also manchmal frage ich mich schon.....
Die Frage war doch, wie viel Geld man für eine private 20-Min-Massage einer Fast-Nachbarin verlangen könnte!!
Und damit ist, für den mitlesenden Beobachter, eine Gewinnerzielungsabsicht gegeben. Hätte Anonymus das aus Altruismus tun wollen hätte er das bereits getan da das HPG irrelevant wäre:
"Ausübung der Heilkunde im Sinne [des Heilpraktikergesetzes] ist jede berufs- oder gewerbsmäßig vorgenommene Tätigkeit (...)"; der hübschen jungen Dame um die Ecke für lau an die Pelle zu gehen ist weder berufs- noch gewerbsmäßig unternommen.
Kein Geld kann man dafür verlangen! Aber es kann ein geringfügiger (!) Betrag dafür geschenkt werden! Das hat dann nichts mit gewerbsmäßiger Gewinnerzielung eines Arbeitsverhältnisses zu tun, sondern mit Nachbarschaftshilfe, weil diese Frau wahrscheinlich keine Massagen vom Arzt verordnet bekommt - aus was für Gründen auch immer.
Siehe oben: Für lau und weil ich eine gute Seele habe überhaupt kein Problem. Als Geschenk neben meiner gewerbsmäßigen Tätigkeit als PT schon fragwürdig. Als Leistung-Gegenleistung-Geschäft ohne Erklärung gegenüber dem Finanzamt ein Foul. Im EStG steht das Kenntnis von Freibeträgen nicht von der Pflicht befreit, Einkünfte unter der Freibetragsgrenze anzugeben.
Das Angestelltentum ist für die steuerliche Beurteilung einer selbstständigen Tätigkeit irrelevant. Die Buchführungspflichten betreffen den Selbstständigen, sofern ein Angestellter keine steuerlichen Vorteile geltend machen möchte kann er auf Buchführung gänzlich verzichten.
Cave: Sollte die SPD die Beweislastumkehr in Steuerfragen tatsächlich umkehren gilt dies nicht mehr!
Eine einmalige Transaktion mit Gewinnerzielungsabsicht ist bereits Auslöser, spätestens am gleichen Tag den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vollständig ausgefüllt beim Finanzamt einzureichen (Achtung: Annahmeschluss 16:00, Leerung des Briefkastens um 24:00 selten gewährleistet. Die meisten Finanzämter sind mit ausreichend Menschenverstand gesegnet um den Fragebogen auch am Folgetag anzunehmen wenn die Bücher entsprechend angepasst werden...).
Man höre und staune: "Nachbarschaftshilfe" ist keine Schwarzarbeit sondern eben dies: "Nachbarschaftshilfe" ohne nennenswerte Gegenleistung. Ist es eine "Nachbarschaftshilfe" in Anführungszeichen mit einer vereinbarten (v.a., aber nicht nur) finanziellen Gegenleistung ist das Betrug an der Gemeinschaft der Steuerzahler.
Ich habe mir gerade eine Dämmstoffblasmaschine gekauft die von zwei Nachbarn bedient werden wird um mein Haus zu dämmen, danach geht's einmal durch's Dorf und am Ende haben die Nachbarn ihre eigene Dämmstoffblasmaschine mit der sie in Gewinnerzielungsabsicht unterwegs sein werden. Die Maschine habe ich mit Geldern finanziert die "nach Steuern" übrig waren, ich freue mich riesig das die Nachbarsjungs ihren Beitrag leisten die Klimaschutzziele die ich vor 25 Jahren schon hatte umzusetzen und werde alleine durch die gehobene finanzielle Potenz der Nachbarschaft wieder davon profitieren, diese Maschine für den Eigenbedarf gekauft zu haben um sie dann als Einlage in einen registrierten Handwerksbetrieb zu geben. Das Finanzamt hat ausdrücklich und rechtsverbindlich bestätigt, keine Einwände zu haben.
Des weiteren ist es nicht zulässig, eigene Vergehen auf den Vergehen anderer zu begründen. Du weißt das auf den Baustellen bei dir im Ort "schwarz" gearbeitet wird, das im Restaurant um die Ecke Steuern hinterzogen werden? Autsch...
...sagen sie alle. Standest du schonmal in einer Küche in der plötzlich jemand vom Zoll auftaucht und in drei Sprachen sagt "Es braucht niemand wegzulaufen, alle Ausgänge sind besetzt."? Eine spannende Erfahrung, vor allem weil fast niemand daran denkt seinen Sozialversicherungsausweis inkl. Lichtbild mitzuführen ;)
Auch hier wurde bereits geurteilt: Erhält eine Servicekraft größere Mengen Bargeld hat sie diese beim Finanzamt anzumelden um eine steuerliche Beurteilung zu ermöglichen. Tut sie das nicht erwartet sie ein härteres Schicksal als Uli Hoenneß erfahren hat...
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Papa Alpaka schrieb:
...dabei werden schon mit einer Kundin à €20 die Woche in 40 Arbeitswochen €800 Jahresumsatz erzielt. Kleiner Fisch, klar, aber bedenklich nahe an der Freibetragsgrenze. Wenn Annkathrin nun noch ihrer Freundin Beate erzählt das Charlotte mal anrufen sollte erreichst du schneller als gedacht Summen bei denen du nicht mit einem Klaps auf die Finger davonkommst...
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Christian G. schrieb:
Eine Möglichkeit ist, dass Du die ärztlich unverordneten bzw. auch nicht gewerblich ausgeübten Massagen als völlig unregelmäßiges Hobby machst: Du verlangst kein Geld, sondern nimmst Geschenke an. Geldgeschenke sind gestattet. Viele Geistheiler (als allg. Heilpraktiker) arbeiten nur so....
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