Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
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ich bin privat krankenversichert und habe meine PP Praxis abgegeben. Nun möchte ich dort als Angestellte stundenweise arbeiten- voraussichtlich 10-12 Stunden wöchentlich.Weiß jemand von euch ob ich trotzdem privat krankenversichert bleiben kann? Zahlt der Arbeitgeber einen Teil dazu?
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Wenn Du unter 55 Jahre alt bist, bestimmt die Höhe des Gehaltes ( Stichwort Beitragsbemessungsgrenze) ob Du Dich in der GKV versichern musst, oder ob Du weiter in der PKV bleiben kannst. So oder so trägt der AG die halben KV Kosten bis zur Maximalgrenze der GKV.
Wenn Du unbedingt weiter in der PKV bleiben möchtest ( evtl. weil Du davon ausgehst, dass dies KV durch die Rücklagen im Alter wieder preiswerter werden könnte) und die Entlohnung der jetzigen Stunden Dich in die GKV zwingen, gibt es noch die Möglichkeit der Großen Anwartschaft. Diese würde dann ggf. wieder unter anderen Rahmenbedingungen in eine normale PKV umgewandelt werden können.
Das Thema Anwartschaft ist so komplex, da solltest Du Dich bei jemandem Kompetenten informieren. Mein Wissen ist das solide Halbwissen des interessierten Laien.
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Wenn Du über 55 Jahre alt bist, kannst Du eigentlich nicht mehr in die GKV wechseln.
Wenn Du unter 55 Jahre alt bist, bestimmt die Höhe des Gehaltes ( Stichwort Beitragsbemessungsgrenze) ob Du Dich in der GKV versichern musst, oder ob Du weiter in der PKV bleiben kannst. So oder so trägt der AG die halben KV Kosten bis zur Maximalgrenze der GKV.
Wenn Du unbedingt weiter in der PKV bleiben möchtest ( evtl. weil Du davon ausgehst, dass dies KV durch die Rücklagen im Alter wieder preiswerter werden könnte) und die Entlohnung der jetzigen Stunden Dich in die GKV zwingen, gibt es noch die Möglichkeit der Großen Anwartschaft. Diese würde dann ggf. wieder unter anderen Rahmenbedingungen in eine normale PKV umgewandelt werden können.
Das Thema Anwartschaft ist so komplex, da solltest Du Dich bei jemandem Kompetenten informieren. Mein Wissen ist das solide Halbwissen des interessierten Laien.
Viele Grüße
Monika
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Schippi schrieb:
Warum warst du denn bisher privat krankenversichert?Und du willst nur noch 10 Stunden arbeiten,super!Ich glaube nicht das dein AG etwas dazu bezahlt, warum auch es war ja deine eigene Entscheidung eine PKV statt GKV zu nehmen
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idefix- schrieb:
Der AG zahlt in der Regel den gesetzlichen Beitrag, der Rest geht auf deine Kappe. So ist es bei uns im Betrieb.
Dazu kommt es aber nur, wenn man bei Teilzeittätigkeit noch über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, also oberhalb ca 65.000,00€ brutto im Jahr. Liegst sie unter dieser Grenze, MUSS sie zwangsweise in die gesetzliche Krankenkasse ( wenn sie jünger als 55 Jahre ist).
An anderer Stelle hat die AT die Hintergründe ihrer Arbeitszeit Reduzierung geschildert.
@Schippi dein Umgangston ist unmöglich, frech, unter aller Kanone.ist das nur hier so (quasi anonym) oder auch im Umgang mit deinen Mitmenschen?
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USpre schrieb:
@Schippi natürlich zahlt der Arbeitgeber auch bei privatversicherten Mitarbeitern den Satz in Höhe der preiswertesten gesetzlichen Krankenkasse.
Dazu kommt es aber nur, wenn man bei Teilzeittätigkeit noch über der Beitragsbemessungsgrenze liegt, also oberhalb ca 65.000,00€ brutto im Jahr. Liegst sie unter dieser Grenze, MUSS sie zwangsweise in die gesetzliche Krankenkasse ( wenn sie jünger als 55 Jahre ist).
An anderer Stelle hat die AT die Hintergründe ihrer Arbeitszeit Reduzierung geschildert.
@Schippi dein Umgangston ist unmöglich, frech, unter aller Kanone.ist das nur hier so (quasi anonym) oder auch im Umgang mit deinen Mitmenschen?
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Schippi schrieb:
@USpre welche Bemerkung findest du denn unmöglich,es war eine Frage gestellt worden und wenn jemand nur 10 Stunden arbeitet und über die Runden kommt dann ist das löblich,ich habe mir vorher gedanken gemacht ob als privatversicherter alles finanziell läuft und mir war nicht bekannt das AG bei privaten etwas dazugeben können/dürfen/müssen,ausserdem wieso anonym?spekulierst du sonst auch so bei anderen Mitmenschen
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich bin privat krankenversichert und habe meine PP Praxis abgegeben. Nun möchte ich dort als Angestellte stundenweise arbeiten- voraussichtlich 10-12 Stunden wöchentlich.Weiß jemand von euch ob ich trotzdem privat krankenversichert bleiben kann? Zahlt der Arbeitgeber einen Teil dazu?
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Du rufst Deine Versicherung an und erklärst ihnen, dass Du demnächst ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen wirst. Und Du bittest sie, Dir ein Angebot über eine private Zusatzversicherung zu machen. Was Du da reinnehmen möchtest, kannst Du frei wählen.
Ich hab damals die Zahnzusatzversicherung (90% Erstattung), Krankenhaus, und noch so ein paar Kleinigkeiten dazugenommen. Da ich vorher schon in bezug auf die Zahnversicherung außerhalb der Grenzen war, entfielen sämtliche Fristen. Und da ich ein paar Jahre privat versichert war, wurden mir die Altersrückstellungen angerechnet und ich habe einen niedrigen Beitrag. (Ich würde allerdings nicht unbedingt erzählen, dass eine größere Zahnbehandlung ansteht, wenn nicht danach gefragt wird…….)
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die neue schrieb:
Wenn Du nur Wert auf die Privatversichrung wegen Deiner Zahnarztgeschichte legst, gibt es folgende Möglichkeit:
Du rufst Deine Versicherung an und erklärst ihnen, dass Du demnächst ein versicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis eingehen wirst. Und Du bittest sie, Dir ein Angebot über eine private Zusatzversicherung zu machen. Was Du da reinnehmen möchtest, kannst Du frei wählen.
Ich hab damals die Zahnzusatzversicherung (90% Erstattung), Krankenhaus, und noch so ein paar Kleinigkeiten dazugenommen. Da ich vorher schon in bezug auf die Zahnversicherung außerhalb der Grenzen war, entfielen sämtliche Fristen. Und da ich ein paar Jahre privat versichert war, wurden mir die Altersrückstellungen angerechnet und ich habe einen niedrigen Beitrag. (Ich würde allerdings nicht unbedingt erzählen, dass eine größere Zahnbehandlung ansteht, wenn nicht danach gefragt wird…….)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin erst 40, habe somit noch Zeit zum wechseln. Allerdings ist es so, dass eine größere zahnärztliche Behandlung ansteht- darum möchte ich gerne noch eine Weile privat versichert bleiben
Ich konnte aber in der Privatversicherung in den Tarif Arztwahl im Krhs und Zahnzusatzversicherung wechseln ( für mein erwachsen gewordenes Kind beim Beginn des Studiums) für etwa 30 € im Monat. Da ist auch eine Anwartschaft dabei.
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USpre schrieb:
Wenn du unter die Beitragsbemessungsgrenze rutscht, geht das nicht. Du musst in die GKV. Wenn du es nicht machst, und es später auffliegt, wirst du belangt.
Ich konnte aber in der Privatversicherung in den Tarif Arztwahl im Krhs und Zahnzusatzversicherung wechseln ( für mein erwachsen gewordenes Kind beim Beginn des Studiums) für etwa 30 € im Monat. Da ist auch eine Anwartschaft dabei.
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Anwartschaftsversicherung PKV: Kleine und große Anwartschaft - Finanztip
hier besonders Punkt 7:
Wechsel von privater Krankenversicherung zur GKV - Finanztip
Viele Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Magst Du das selber durchlesen?
Anwartschaftsversicherung PKV: Kleine und große Anwartschaft - Finanztip
hier besonders Punkt 7:
Wechsel von privater Krankenversicherung zur GKV - Finanztip
Viele Grüße
Monika
Ich hatte keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit für zahnärztliche Behandlungen, da ich diese Wartezeiten bereits in meinem Vertrag (den ich ja bis dato hatte) erfüllt hatte.
Man hat mir ein Versicherungsangebot für die Zusatzversicherung zugesandt, welches ich unterschrieben zusammen mit der Kündigung und der Bescheinigung der GKV an die PKV zusammengeheftet und per Einschreiben abgeschickt habe.
Wenige Tage später kam die Kündigungsbestätigung und der Vertrag für die private Zusatzversicherung
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die neue schrieb:
ich kann Dir sagen, wie es bei mir war: ich hab die PKV angerufen und ihnen mitgeteilt, dass ich ab XXX ein versicherungspflichtiges Verhältnis eingehen werde. Die PKV hat mir gesagt, dass ich eine Versicherungsbescheinigung der GKV vorlegen müsste und der Zeitpunkt der Kündigung ab diesem Tag gelten würde. Meine Frage nach den Altersrückstellungen beantwortete man mir so, dass diese im Falle einer Zusatzversicherung angerechnet werden würden.
Ich hatte keine Gesundheitsprüfung und keine Wartezeit für zahnärztliche Behandlungen, da ich diese Wartezeiten bereits in meinem Vertrag (den ich ja bis dato hatte) erfüllt hatte.
Man hat mir ein Versicherungsangebot für die Zusatzversicherung zugesandt, welches ich unterschrieben zusammen mit der Kündigung und der Bescheinigung der GKV an die PKV zusammengeheftet und per Einschreiben abgeschickt habe.
Wenige Tage später kam die Kündigungsbestätigung und der Vertrag für die private Zusatzversicherung
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Schippi schrieb:
Also erstmal die Leistung der PKV "ausnutzen" und dann wechseln,supi
Den Zahntarif hat sie zur Zeit auch, den behält sie bei.
Ob sie ihn nach der großen Zahngeschichte kündigt? Keine Ahnung, dazu sagt sie nichts.
Ich verstehe deinen Vorwurf nicht.
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USpre schrieb:
@Schippi sie wechselt, weil sie muss.
Den Zahntarif hat sie zur Zeit auch, den behält sie bei.
Ob sie ihn nach der großen Zahngeschichte kündigt? Keine Ahnung, dazu sagt sie nichts.
Ich verstehe deinen Vorwurf nicht.
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karin-maria schrieb:
@Schippi Du kennst doch gar nicht die Hintergründe, also urteile auch nicht!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi …..ich habe auf diese Reaktion gewartet…..😣
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@karin-maria ….eben…..danke! Danke auch an alle anderen für die Informationen. Nun habe ich Anhaltspunkte und kann mich ausführlich damit beschäftigen
Mir wäre lieber ich wäre gesund und voll einsatzfähig- und könnte noch weiter privat versichert bleiben.
Manch eine Antwort oder Kommentar sollte man sich sparen wenn man keine Hintergründe kennt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@Schippi ich habe eine chronische Erkrankung und bin aufgrund dieser nicht mehr in der Lage in Vollzeit geschweige denn als Selbstständiger zu arbeiten. Dementsprechend kann ich die PKV nicht mehr zahlen bzw. den anstehenden Zahnersatz. Und ich denke da ich viele Jahre eingezahlt habe, darf ich die Leistung noch in Anspruch nehmen.
Mir wäre lieber ich wäre gesund und voll einsatzfähig- und könnte noch weiter privat versichert bleiben.
Manch eine Antwort oder Kommentar sollte man sich sparen wenn man keine Hintergründe kennt.
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Schippi schrieb:
@Anonymer Teilnehmer deswegen erkundige ich mich nach den Hintergründen,da es viele Menschen gibt, die zunächst privat versichert sind und alles Gute mitnehme und später wechseln wollen weil es billiger ist,aber wenn es gute Gründe gibt dann ist es in ordnung
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke schonmal. Ich dachte schon dass es nicht so einfach sein könnte. Zum Verständnis: ich werde mich in der GKV versichern, vorher aber bei meiner bisherigen PKV eine Zusatzversicherung abschließen? Wird diese denn ohne eine gewisse Wartezeit gleich Kosten der zahnärztlichen Behandlung übernehmen? Wird es vor Abschluss eine Art Gesundheitsprüfung geben? Was bedeutet Anwartschaft? Sorry für die vielen Fragen, aber ich möchte vorher gut informiert sein, bevor ich mich bei meiner Krankenkasse „verplappere“…
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