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Neues Thema
Praxisübernahme
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ursaS
19.01.2025 22:43
Ich will meine Praxis aufgeben, die seit 15 Jahren in diesen Räumen besteht. Meine Praxisräume haben die Höhe von 2,40m und sind gemietet. Mit dieser Höhe hatte ich 2010 keine Probleme. Sie wurde akzeptiert.
Meine Frage:
Kann der neue Eigentümer die Praxis mit dieser Höhe übernehmen, oder bekommt er jetzt Schwierigkeiten, weil die geforderte Höhe jetzt 2,50 m ist?
Was ist mit Bestandssicherung?
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Ich will meine Praxis aufgeben, die seit 15 Jahren in diesen Räumen besteht. Meine Praxisräume haben die Höhe von 2,40m und sind gemietet. Mit dieser Höhe hatte ich 2010 keine Probleme. Sie wurde akzeptiert. Meine Frage: Kann der neue Eigentümer die Praxis mit dieser Höhe übernehmen, oder bekommt er jetzt Schwierigkeiten, weil die geforderte Höhe jetzt 2,50 m ist? Was ist mit Bestandssicherung?
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Lars van Ravenzwaaij
20.01.2025 09:10
@ursaS Reden wir von Physiotherapie? Die aktuelle Zulassungsrichtlinie sieht 2,40 meter lichte Höhe vor, nicht 2,50 meter. Somit alles im grünen Bereich.
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• JürgenK
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[mention]ursaS[/mention] Reden wir von Physiotherapie? Die aktuelle Zulassungsrichtlinie sieht 2,40 meter lichte Höhe vor, nicht 2,50 meter. Somit alles im grünen Bereich.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@ursaS Reden wir von Physiotherapie? Die aktuelle Zulassungsrichtlinie sieht 2,40 meter lichte Höhe vor, nicht 2,50 meter. Somit alles im grünen Bereich.

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ursaS schrieb:

Ich will meine Praxis aufgeben, die seit 15 Jahren in diesen Räumen besteht. Meine Praxisräume haben die Höhe von 2,40m und sind gemietet. Mit dieser Höhe hatte ich 2010 keine Probleme. Sie wurde akzeptiert.
Meine Frage:
Kann der neue Eigentümer die Praxis mit dieser Höhe übernehmen, oder bekommt er jetzt Schwierigkeiten, weil die geforderte Höhe jetzt 2,50 m ist?
Was ist mit Bestandssicherung?

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Alex Moro
19.01.2025 23:31
sobald ein neues zulassungsverfahren gemacht wird, werden die räume nicht akzeptiert werden.
für einen bestandsschutz müsste der neue inhaber zunächst ein halbes(?) jahr bei dir in die praxisgemeinschaft oder auch gemeinschaftspraxis, danach könnte er diese im zuge des bestandsschutzes übernehmen
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sobald ein neues zulassungsverfahren gemacht wird, werden die räume nicht akzeptiert werden. für einen bestandsschutz müsste der neue inhaber zunächst ein halbes(?) jahr bei dir in die praxisgemeinschaft oder auch gemeinschaftspraxis, danach könnte er diese im zuge des bestandsschutzes übernehmen
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Lars van Ravenzwaaij
20.01.2025 09:10
@Alex Moro Was hast du diese Weisheit her? Ergibt sich so nicht aus dem BRV.
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• ursaS
[mention]Alex Moro[/mention] Was hast du diese Weisheit her? Ergibt sich so nicht aus dem BRV.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@Alex Moro Was hast du diese Weisheit her? Ergibt sich so nicht aus dem BRV.

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madam
20.01.2025 12:03
Stimmt nicht! Bei Praxisverkauf werden im Zuge der Zulassung nur die persönlichen Voraussetzungen des neuen Praxisinhabers und nicht die räumlichen Voraussetzungen geprüft.
Siehe Link
Punkt 7, Seite 20.
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• ursaS
Stimmt nicht! Bei Praxisverkauf werden im Zuge der Zulassung nur die persönlichen Voraussetzungen des neuen Praxisinhabers und [b]nicht[/b] die [b]räumlichen Voraussetzungen[/b] geprüft. Siehe https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/ambulante_leistungen/heilmittel/vertraege_125abs1/physiotherapie/20220331_Vertrag__Lesefassung_Stand_04.04.2022_telemedizinische_Leistungen_Physiotherapie.pdf Punkt 7, Seite 20.
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madam schrieb:

Stimmt nicht! Bei Praxisverkauf werden im Zuge der Zulassung nur die persönlichen Voraussetzungen des neuen Praxisinhabers und nicht die räumlichen Voraussetzungen geprüft.
Siehe Link
Punkt 7, Seite 20.

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ursaS
20.01.2025 12:32
Danke dir!
Ich bin in Hessen, aber ich denke mal, dass diese Verträge ähnlich sind.
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Danke dir! Ich bin in Hessen, aber ich denke mal, dass diese Verträge ähnlich sind.
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ursaS schrieb:

Danke dir!
Ich bin in Hessen, aber ich denke mal, dass diese Verträge ähnlich sind.

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Lars van Ravenzwaaij
20.01.2025 13:28
@ursaS Hast du noch nicht mitbekommen, dass das alles seit 2021 "bundeseinheitlich" ist?
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• JürgenK
• ursaS
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[mention]ursaS[/mention] Hast du noch nicht mitbekommen, dass das alles seit 2021 "bundeseinheitlich" ist?
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@ursaS Hast du noch nicht mitbekommen, dass das alles seit 2021 "bundeseinheitlich" ist?

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Alex Moro
Vor 11 Monaten
@madam
ja, aber eben dazu müsste ja der neue inhaber bereits in der praxis sein.
wenn die praxis erst abgemeldet wird und der neue erst danach übernimmt = neues zulassungsverfahren

außerdem wenn lars oben schreibt 2,40 steht im vertrag, dann zweifel ich das auch aus dem stehgreif nicht an und das thema hat sich von vornherein erledigt :)

@Lars van Ravenzwaaij
hatte ich hier im forum aufgeschnappt mit den 6 monaten. ist aber auch schon eine weile her. gut möglich, dass es vor 2021 war. persönlich hatte ich so einen fall auch nicht, deshalb nur auf die aussagen aus dem forum beruhend...
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• ursaS
[mention]madam[/mention] ja, aber eben dazu müsste ja der neue inhaber bereits in der praxis sein. wenn die praxis erst abgemeldet wird und der neue erst danach übernimmt = neues zulassungsverfahren außerdem wenn lars oben schreibt 2,40 steht im vertrag, dann zweifel ich das auch aus dem stehgreif nicht an und das thema hat sich von vornherein erledigt :) [mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] hatte ich hier im forum aufgeschnappt mit den 6 monaten. ist aber auch schon eine weile her. gut möglich, dass es vor 2021 war. persönlich hatte ich so einen fall auch nicht, deshalb nur auf die aussagen aus dem forum beruhend...
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Alex Moro schrieb:

@madam
ja, aber eben dazu müsste ja der neue inhaber bereits in der praxis sein.
wenn die praxis erst abgemeldet wird und der neue erst danach übernimmt = neues zulassungsverfahren

außerdem wenn lars oben schreibt 2,40 steht im vertrag, dann zweifel ich das auch aus dem stehgreif nicht an und das thema hat sich von vornherein erledigt :)

@Lars van Ravenzwaaij
hatte ich hier im forum aufgeschnappt mit den 6 monaten. ist aber auch schon eine weile her. gut möglich, dass es vor 2021 war. persönlich hatte ich so einen fall auch nicht, deshalb nur auf die aussagen aus dem forum beruhend...

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madam
Vor 11 Monaten
@Alex Moro
...das meinte ich auch. Der neue Inhaber müsste bereits in der Praxis sein. Also ist dein erster Beitrag in diesem Thread nicht falsch...
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• Olaf Seifert
[mention]Alex Moro[/mention] ...das meinte ich auch. Der neue Inhaber müsste bereits in der Praxis sein. Also ist dein erster Beitrag in diesem Thread nicht falsch...
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madam schrieb:

@Alex Moro
...das meinte ich auch. Der neue Inhaber müsste bereits in der Praxis sein. Also ist dein erster Beitrag in diesem Thread nicht falsch...

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 11 Monaten
@madam
@Alex Moro
Ich habe jetzt einige Praxisübernahmen begleitet, sowohl vor 2021 als auch danach. Aber, dass der Bestandschutz von eine vorherigen Mitarbeit, gemeinsame Zulassung o.ä. abhängt, habe ich noch bei keinem dieser Fälle erlebt. Geht so auch nicht dem BRV hervor. Es wäre auch irgendwie unsinnig und würde die Praxisnachfolge deutlich erschweren.
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[mention]madam[/mention] [mention]Alex Moro[/mention] Ich habe jetzt einige Praxisübernahmen begleitet, sowohl vor 2021 als auch danach. Aber, dass der Bestandschutz von eine vorherigen Mitarbeit, gemeinsame Zulassung o.ä. abhängt, habe ich noch bei keinem dieser Fälle erlebt. Geht so auch nicht dem BRV hervor. Es wäre auch irgendwie unsinnig und würde die Praxisnachfolge deutlich erschweren.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@madam
@Alex Moro
Ich habe jetzt einige Praxisübernahmen begleitet, sowohl vor 2021 als auch danach. Aber, dass der Bestandschutz von eine vorherigen Mitarbeit, gemeinsame Zulassung o.ä. abhängt, habe ich noch bei keinem dieser Fälle erlebt. Geht so auch nicht dem BRV hervor. Es wäre auch irgendwie unsinnig und würde die Praxisnachfolge deutlich erschweren.

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Papa Alpaka
Vor 11 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij Dito. Gerade wieder durchgezogen; weil wir etwas faul waren hat der 31.12. nicht als Stichtag funktioniert (aber egal): Frühzeitig die Zulassungsstelle einbezogen, die Zulassung der Räume auf mich zum 17.01.2025 geklärt; nach Bescheid "Zulassung zur Leistungserbringung ab 17.01.2025" für mich hat mein Vorgänger den Rückzug aus den Räumlichkeiten mit 16.01.2025 als letzten Leistungstag erklärt.
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• ursaS
[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] Dito. Gerade wieder durchgezogen; weil wir etwas faul waren hat der 31.12. nicht als Stichtag funktioniert (aber egal): Frühzeitig die Zulassungsstelle einbezogen, die Zulassung der Räume auf mich zum 17.01.2025 geklärt; nach Bescheid "Zulassung zur Leistungserbringung ab 17.01.2025" für mich hat mein Vorgänger den Rückzug aus den Räumlichkeiten mit 16.01.2025 als letzten Leistungstag erklärt.
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Papa Alpaka schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij Dito. Gerade wieder durchgezogen; weil wir etwas faul waren hat der 31.12. nicht als Stichtag funktioniert (aber egal): Frühzeitig die Zulassungsstelle einbezogen, die Zulassung der Räume auf mich zum 17.01.2025 geklärt; nach Bescheid "Zulassung zur Leistungserbringung ab 17.01.2025" für mich hat mein Vorgänger den Rückzug aus den Räumlichkeiten mit 16.01.2025 als letzten Leistungstag erklärt.

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ursaS
Vor 11 Monaten
@Lars van Ravenzwaaij nee, hatte ich noch nicht, aber jetzt weiß ich mehr. Danke!
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[mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] nee, hatte ich noch nicht, aber jetzt weiß ich mehr. Danke!
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ursaS schrieb:

@Lars van Ravenzwaaij nee, hatte ich noch nicht, aber jetzt weiß ich mehr. Danke!

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Papa Alpaka
Vor 11 Monaten
@ursaS Grundlage hier: die GKVen haben durchaus Interesse an der Verfügbarkeit zugelassener Heilmittelerbringer; die Steine welche bei der Abrechnung im Weg liegen sind eine andere Baustelle.

Für den Übergang einer Praxis ist es nicht verkehrt, die Zulassungsstelle einzubeziehen.
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[mention]ursaS[/mention] Grundlage hier: die GKVen haben durchaus Interesse an der Verfügbarkeit zugelassener Heilmittelerbringer; die Steine welche bei der Abrechnung im Weg liegen sind eine andere Baustelle. Für den Übergang einer Praxis ist es nicht verkehrt, die Zulassungsstelle einzubeziehen.
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Papa Alpaka schrieb:

@ursaS Grundlage hier: die GKVen haben durchaus Interesse an der Verfügbarkeit zugelassener Heilmittelerbringer; die Steine welche bei der Abrechnung im Weg liegen sind eine andere Baustelle.

Für den Übergang einer Praxis ist es nicht verkehrt, die Zulassungsstelle einzubeziehen.

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Lars van Ravenzwaaij
Vor 11 Monaten
@ursaS
ursaS schrieb am 22.01.2025 15:11 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij nee, hatte ich noch nicht, aber jetzt weiß ich mehr. Danke!
Hier Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband findest du alles was du wissen musst.
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• Papa Alpaka
[mention]ursaS[/mention] [zitat][b]ursaS schrieb am 22.01.2025 15:11 Uhr:[/b][mention]Lars van Ravenzwaaij[/mention] nee, hatte ich noch nicht, aber jetzt weiß ich mehr. Danke![/zitat]Hier https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/ambulante_leistungen/heilmittel/125_physio/125_physiotherapie.jsp findest du alles was du wissen musst.
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Lars van Ravenzwaaij schrieb:

@ursaS
ursaS schrieb am 22.01.2025 15:11 Uhr:@Lars van Ravenzwaaij nee, hatte ich noch nicht, aber jetzt weiß ich mehr. Danke!
Hier Vereinbarungen im Bereich Physiotherapie - GKV-Spitzenverband findest du alles was du wissen musst.

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Alex Moro schrieb:

sobald ein neues zulassungsverfahren gemacht wird, werden die räume nicht akzeptiert werden.
für einen bestandsschutz müsste der neue inhaber zunächst ein halbes(?) jahr bei dir in die praxisgemeinschaft oder auch gemeinschaftspraxis, danach könnte er diese im zuge des bestandsschutzes übernehmen



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