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ich bin Physiotherapeut und studiere gerade Medizin.
Ich würde gerne nebenher mal ein paar Leute behandeln.
1) Wenn mich jmd. anspricht und über ein Rezept eine Behandlung haben will, welches ich mit der Krankenkasse abrechne, kann ich dann für ein paar Stunden einen Raum in einer Praxis mieten und ihn dort behandeln?
2) Reicht es für eine Krankenkassenzulassung, wenn ich die Praxis dann immer nur mal ab und zu miete?
3) Falls das nicht geht (würde dann auch gerne wissen, warum nicht) - würde es mit einer privaten Krankenkasse funktionieren?
Danke für die Antworten :)
lg
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andimedy schrieb:
Hallo,
ich bin Physiotherapeut und studiere gerade Medizin.
Ich würde gerne nebenher mal ein paar Leute behandeln.
1) Wenn mich jmd. anspricht und über ein Rezept eine Behandlung haben will, welches ich mit der Krankenkasse abrechne, kann ich dann für ein paar Stunden einen Raum in einer Praxis mieten und ihn dort behandeln?
2) Reicht es für eine Krankenkassenzulassung, wenn ich die Praxis dann immer nur mal ab und zu miete?
3) Falls das nicht geht (würde dann auch gerne wissen, warum nicht) - würde es mit einer privaten Krankenkasse funktionieren?
Danke für die Antworten :)
lg
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C. DBO schrieb:
Dass wird nicht gehen, weil Du mit der Zulassung einen Versorgungsauftrag übernimmst, der Dich verpflichtet, ganztags für Patienten zur Verfügung zu stehen. Dass kannst Du mit einer eigenen Praxis inkl. fachlicher Leitung hinkriegen, aber nicht mit "ein paar Stunden anmieten". Privat könnte ich mir dass eher vorstellen, kenne da aber das Procedere nicht. Bei der GKV - Zulassung gilt: "Ganz oder gar nicht" - !
Gruss, A.
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f1Nl schrieb:
du könntest doch auch in einer praxis auf 400 euro basis arbeiten und stundenweise dir die Patienten einteilen
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Alyte schrieb:
Das waere als "Freier Mitarbeiter" mit allen Versicherungen moeglich oder mit Anstellung fuer ein paar Stunden. Vllt. findest Du eine/n PI, der/die das mitmacht. Dein Medizinstudium ist hier nicht von Belang, da es (noch) nicht mit entsprechenden Abschluessen versehen ist.
Gruss, A.
Möglichkeiten:
1. Selbstständig machen, also PI werden, mit allen Konsequenzen
2. FM werden, also auch selbstständig sein mit allen Konsequenzen (Du brauchst keine Kassenzulassung!) Achtung Scheinselbstständigkeit!
3. Minijob bis 450,-€ mit wenig Verantwortung
Man kann halt nicht einfach mal so zwischendurch so tun als ob man Chef ist und das ganzen System umgehen.
MfG
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Ich hab zwar schon das Physiobuch für Selbstständigkeit gelesen und auch schon tagelang in den Foren gestöbert, blicke aber immer noch nicht wirklich durch, wie man genau eine Scheinselbstständigkeit vermeidet, usw.
Ich würde gerne mal eine komplette Auflistung aller Möglichkeiten haben wie man als Physio arbeiten könnte, die komplett aller möglichen Situationen durchgeht und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt, was man dann tun muss bzw. könnte.
Das gibt es in dieser Form wohl nirgends.
Könnte mir eine dieser Weiterbildungen "Selbstständigkeit als Physio" alle meine Fragen beantworten?
Gibt es da eine die ihr empfehlen würdet?
PS: Was bedeutet eig "PI". FM ist Freier Mitarbeiter, PI hab ich aber nirgends gefunden.
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andimedy schrieb:
Ok, vielen Dank für die Tipps.
Ich hab zwar schon das Physiobuch für Selbstständigkeit gelesen und auch schon tagelang in den Foren gestöbert, blicke aber immer noch nicht wirklich durch, wie man genau eine Scheinselbstständigkeit vermeidet, usw.
Ich würde gerne mal eine komplette Auflistung aller Möglichkeiten haben wie man als Physio arbeiten könnte, die komplett aller möglichen Situationen durchgeht und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt, was man dann tun muss bzw. könnte.
Das gibt es in dieser Form wohl nirgends.
Könnte mir eine dieser Weiterbildungen "Selbstständigkeit als Physio" alle meine Fragen beantworten?
Gibt es da eine die ihr empfehlen würdet?
PS: Was bedeutet eig "PI". FM ist Freier Mitarbeiter, PI hab ich aber nirgends gefunden.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
>>PI<< heißt Praxis Inhaber :hushed: :wink:
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Du solltest dich mal mit einem Stb. unterhalten. Wenn du als AN arbeitest, gibt es für Studenten auch Sonderregelungen, weil die Sozialabgaben anders sind. Ich weiß aber nicht mehr genau, wie es heute so ist.
Gruß Britt
- eine eigene Berufshaftpflicht,
- ein eigenes Institutionskennzeichen,
- einen Mietvertrag mit dem Inhaber der bereits zugelassenen Praxis,
- deine Zulassungen der Krankenkassenverbände als selbstständiger Behandler in der zugelassenen Praxis.
Freundlichen Gruß, Nele
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nele69 schrieb:
Ja, du kannst freiberuflich selbstständig in teilzeitangemieteten Praxisräumen arbeiten. Du brauchst:
- eine eigene Berufshaftpflicht,
- ein eigenes Institutionskennzeichen,
- einen Mietvertrag mit dem Inhaber der bereits zugelassenen Praxis,
- deine Zulassungen der Krankenkassenverbände als selbstständiger Behandler in der zugelassenen Praxis.
Freundlichen Gruß, Nele
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morpheus-06 schrieb:
wie bekommt man in Teilzeit Zulassungen der Kassen?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
So ein Quatsch, du bekommst in angemieteten Räumen in Teilzeit weder ein IK noch die Kassenzulassung.
Gruß Britt
> Ja, du kannst freiberuflich selbstständig in
> teilzeitangemieteten Praxisräumen arbeiten. Du brauchst:
>
> - eine eigene Berufshaftpflicht,
> - ein eigenes Institutionskennzeichen,
> - einen Mietvertrag mit dem Inhaber der bereits zugelassenen
> Praxis,
> - deine Zulassungen der Krankenkassenverbände als
> selbstständiger Behandler in der zugelassenen Praxis.
>
> Wo bist du? Ich suche einen Teilzeit-Mitnutzer für meine Praxis
> ...
>
> Freundlichen Gruß, Nele
Wer so etwas schreibt kann uns unwissenden bestimmt auch mitteilen wo das so steht.
Bitte um Quellenangabe!
MfG
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SNS37 schrieb:
nele69 schrieb:
> Ja, du kannst freiberuflich selbstständig in
> teilzeitangemieteten Praxisräumen arbeiten. Du brauchst:
>
> - eine eigene Berufshaftpflicht,
> - ein eigenes Institutionskennzeichen,
> - einen Mietvertrag mit dem Inhaber der bereits zugelassenen
> Praxis,
> - deine Zulassungen der Krankenkassenverbände als
> selbstständiger Behandler in der zugelassenen Praxis.
>
> Wo bist du? Ich suche einen Teilzeit-Mitnutzer für meine Praxis
> ...
>
> Freundlichen Gruß, Nele
Wer so etwas schreibt kann uns unwissenden bestimmt auch mitteilen wo das so steht.
Bitte um Quellenangabe!
MfG
Und wo steht, dass das nicht geht?
Wieso wird in diesem Forum immer rumgepatzt ....
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nele69 schrieb:
Mündliche Auskunft Justiziar Berufsverband ....
Und wo steht, dass das nicht geht?
Wieso wird in diesem Forum immer rumgepatzt ....
Grüße...Gerry
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Gerry schrieb:
Welcher Justiziar von welchem Berufsverband? Infos bitte!
Grüße...Gerry
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morpheus-06 schrieb:
weil das so nicht stimmen kann -> RV
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don schrieb:
Nele es wird nicht einfach alles schlecht gemacht. Es ist nur so das es anscheinend recht wenige Menschen gibt die sich rechtsverbindlich auskennen. Etwas was nicht möglich ist, wird nicht deshalb legal oder möglich weil viele es tun oder andere sagen es sei in Ordnung. Ich würde mich beruflich und unternehmerisch niemals auf eine mündliche Aussage verlassen. Von niemanden, schon garnicht von einem Justiziar :blush:
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SNS37 schrieb:
Du bekommst so keine Kassenzulassung und das ist auch richtig so!
Möglichkeiten:
1. Selbstständig machen, also PI werden, mit allen Konsequenzen
2. FM werden, also auch selbstständig sein mit allen Konsequenzen (Du brauchst keine Kassenzulassung!) Achtung Scheinselbstständigkeit!
3. Minijob bis 450,-€ mit wenig Verantwortung
Man kann halt nicht einfach mal so zwischendurch so tun als ob man Chef ist und das ganzen System umgehen.
MfG
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