Wir bieten Dir:
-einen unbefristeten Arbeitsvertrag
in Teil- oder Vollzeit
-Vollzeit besetzte Rezeption
-eine überdurchschnittliche
Bezahlung ab 3000€
-30 Tage Urlaub (bei Vollzeit) +
Bezahlten Urlaub zw Weihnachten und
Neujahr als Geschenk
-45€ Gutschein monatlich
-eine helle 250 qm große Praxis
-ein abwechslungsreiches und
innovatives Arbeiten
- nettes junges Team
-regelmäßig Teamsitzung
Wir erwarten von Dir:
-selbstständiges Arbeiten
-soziale und kommunikative
Fähigkei...
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ich möchte für unsere Praxis eine Patientenmappe anfertigen die im Wartebereich ausliegt und für alle Patienten zugänglich ist.
Jetzt ist meine Frage nach dem Inhalt dieser Mappe:
ich dachte an folgendes:
Kurze Beschreibung der Praxis, Philosophie etc
Informationen zu den Therapeuten
Informationen zu den Therapieangeboten
Informationen zu Privatpreisen ( Preisliste?? )
Zusatzangebote
hat jemand so was in der Praxis und wenn ja auf was muss ich achten bzw. was kann man noch mit rein nehmen bzw was darf ich nicht mit rein nehmen
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Illdisposed schrieb:
Servus
ich möchte für unsere Praxis eine Patientenmappe anfertigen die im Wartebereich ausliegt und für alle Patienten zugänglich ist.
Jetzt ist meine Frage nach dem Inhalt dieser Mappe:
ich dachte an folgendes:
Kurze Beschreibung der Praxis, Philosophie etc
Informationen zu den Therapeuten
Informationen zu den Therapieangeboten
Informationen zu Privatpreisen ( Preisliste?? )
Zusatzangebote
hat jemand so was in der Praxis und wenn ja auf was muss ich achten bzw. was kann man noch mit rein nehmen bzw was darf ich nicht mit rein nehmen
Oftmals liest man da halbe Märchenbücher, was dem HWG widerspricht
stefan 302
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das Gleiche habe ich für das nächste Jahr auch schon geplant. Ist bei mir längst überfällig, aber irgendwie hinke ich mit allem hinterher. Genauso mit der Homepage über meine Praxis. Diesbezüglich wurde ich auch schon im Vorfeld daraufhingewiesen, vor dem Reinstellen ins Internet, erstmal einen kompetenten Rechtsanwalt zu befragen, weil es auch in diesen Bereich schon andere Anwälte gibt, die sich darauf spezialisiert haben, mit Abmahnverfahren zu reagieren (Heilmittelwerbegesetz, Impressum...).
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Achilles2 schrieb:
Hallo kranich 04,
das Gleiche habe ich für das nächste Jahr auch schon geplant. Ist bei mir längst überfällig, aber irgendwie hinke ich mit allem hinterher. Genauso mit der Homepage über meine Praxis. Diesbezüglich wurde ich auch schon im Vorfeld daraufhingewiesen, vor dem Reinstellen ins Internet, erstmal einen kompetenten Rechtsanwalt zu befragen, weil es auch in diesen Bereich schon andere Anwälte gibt, die sich darauf spezialisiert haben, mit Abmahnverfahren zu reagieren (Heilmittelwerbegesetz, Impressum...).
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
Mir macht meine Arbeit in dieser Praxis sehr viel Spaß, ich habe einen sehr netten Chef, tolle Kollegen und bringe mich deshalb auch sehr gerne mit in die Praxis ein...
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Illdisposed schrieb:
Webseite existiert bereits, nur ist die leider nicht immer aktuell, da mein Chef da nicht so dahinter ist. Deshalb hat er mich gefragt ob ich das in die Hand nehmen möchte. Klar möchte ich das...
Mir macht meine Arbeit in dieser Praxis sehr viel Spaß, ich habe einen sehr netten Chef, tolle Kollegen und bringe mich deshalb auch sehr gerne mit in die Praxis ein...
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stefan 302 schrieb:
Wenn man so etwas fertig hat, sollte der letzte der Anwalt sein, der das durchliest und kontrolliert.
Oftmals liest man da halbe Märchenbücher, was dem HWG widerspricht
stefan 302
-> HWG - Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
Solltest du dich entschließen einen Abschnitt über deine Vergütung durch die GKV einzuarbeiten wäre es, IMHO, geschickt dabei nicht zu weinerlich zu klingen ;)
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Hatte eigentlich nicht vor, GKV Vergütungssätze da mit rein zu nehmen, aber jetzt wo du es sagst....
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Illdisposed schrieb:
Ich dachte bei den Zusatzangeboten eher an Wellness Geschichten wie Hot Stone usw....
Hatte eigentlich nicht vor, GKV Vergütungssätze da mit rein zu nehmen, aber jetzt wo du es sagst....
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Papa Alpaka schrieb:
Das HWG wurde (in diesem Fall: zum Glück) im August 2013 deutlich entschärft :)
-> HWG - Gesetz über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens
Solltest du dich entschließen einen Abschnitt über deine Vergütung durch die GKV einzuarbeiten wäre es, IMHO, geschickt dabei nicht zu weinerlich zu klingen ;)
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