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Leni C. schrieb:
Ich habe gestern einen neuen Patienten als HB übernommen , 23 Jahre alt , von Geburt an eine progrediente Muskelerkrankung , Rollifahrer , Student . Die langjährige Therapeutin ist weggezogen , deshalb jetzt der Wechsel . Das Rezept ist vom Kinderarzt ausgestellt , der ihn mittlerweile wohl weiterhin quasi als Hausarzt betreut , weil der eigentliche Hausarzt die Ausstellung eines KG-Rezeptes mit Hinblick auf sein Budget immer mal wieder verweigert hat wenn er "dran" war . Rezepte werden im Wechsel mit dem Neurologen ausgestellt. Der Indi.-Schlüssel lautet EX 4a , was ja aber laut HMK nur für Säuglinge und Kleinkinder gilt , aber nicht mehr für Ü-18 jährige . Heilmittel KG auf neurophysiologischer Grundlage , a.d.R. . Leider war heute den ganzen Vormittag das Telefon in der Arztpraxis besetzt und pünktlich um 12 Uhr war der AB an . Meine Frage ist , ob ein Kinderarzt andere Indi.-Schlüssel als für Kinder verordnen kann , also z.B. EX 3 oder ZNS 2 . Oder sollte ich mir das Rezept lieber genehmigen lassen ? Keine Ahnung wie die vorherige Kollegin das abgerechnet hat , aber ich habe keine Lust auf Absetzung .
meines Erachtens gibt es für den Indikationsschlüssel EX4 KEINE Altersbeschränkung, entscheidend ist nur, wann die Fehlbildung entstanden ist. Im Gegensatz hierzu ist der IK ZN1 nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
Siehe auch: Link
Entscheidend sind dabei die Seiten 10 und 12.
LG Andreas Korn
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Leni C. schrieb:
Danke dir . Das ist ja die Frage : auch ZNS kann die Ursache im Kindesalter haben , muß aber zwingend ab 18 Jahren als ZNS 2 verordnet werden . Deshalb bin ich mir bei EX 4 und über 18 unsicher .
Deshalb gilt für mich bei EX4: keine Altersbeschränkung (natürlich ohne Gewähr).
LG Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Im HMK steht aber unter ZN1 eindeutig: nur bis 18 Jahre. Eine Altersbeschränkung für EX4 kann ich im HMK nicht finden.
Deshalb gilt für mich bei EX4: keine Altersbeschränkung (natürlich ohne Gewähr).
LG Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, leni,
meines Erachtens gibt es für den Indikationsschlüssel EX4 KEINE Altersbeschränkung, entscheidend ist nur, wann die Fehlbildung entstanden ist. Im Gegensatz hierzu ist der IK ZN1 nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres möglich.
Siehe auch: Link
Entscheidend sind dabei die Seiten 10 und 12.
LG Andreas Korn
Ist die Diagnose (-> ICD-Code!) in den HMK-Anhängen zu Praxisbesonderheiten/Langfristigem HM-Bedarf zu finden?
...eine Patientin die ich 1-2x jährlich sehe wenn sie "bei mir" Urlaub macht bekommt chronisch formal falsch ausgestellte Verordnungen. Mit ihrer GKV bin ich übereingekommen (schriftlich!) das Verordnungen die den ersten drei Korrigierten entsprechen behandelt werden als wären sie korrigiert worden...
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Papa Alpaka schrieb:
Die Ausstellung durch einen Facharzt "Kinder" ist kein Problem - einer meiner Patienten ist mittlerweile 55 Jahre alt und hat noch immer einen Kinder- als "Hausarzt".
Ist die Diagnose (-> ICD-Code!) in den HMK-Anhängen zu Praxisbesonderheiten/Langfristigem HM-Bedarf zu finden?
...eine Patientin die ich 1-2x jährlich sehe wenn sie "bei mir" Urlaub macht bekommt chronisch formal falsch ausgestellte Verordnungen. Mit ihrer GKV bin ich übereingekommen (schriftlich!) das Verordnungen die den ersten drei Korrigierten entsprechen behandelt werden als wären sie korrigiert worden...
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