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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Osteopathie ohne Ausbildung abrechnen?

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Neues Thema
Osteopathie ohne Ausbildung abrechnen?
Es gibt 11 Beiträge
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Anonymer Teilnehmer
10.03.2013 22:13
Lieber Leser,
ich hätte gerne gewusst ob der sekt. Heilpraktiker - Bereich Physiotherapie sich:
a) Osteopathie auf die Fahne schreiben darf
b) dieses ohne irgendeine Ausbildung als solches verkaufen darf
c) und ob der Chef Behandlungen an seine Mitarbeiter weitergeben darf, die er dann als Osteopathie in Rechnung stellt ( natürlich ohne dass der Behandler eine quäl. Ausbildung hat)
Vielen Dank für Ihre Antworten

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Lieber Leser, ich hätte gerne gewusst ob der sekt. Heilpraktiker - Bereich Physiotherapie sich: a) Osteopathie auf die Fahne schreiben darf b) dieses ohne irgendeine Ausbildung als solches verkaufen darf c) und ob der Chef Behandlungen an seine Mitarbeiter weitergeben darf, die er dann als Osteopathie in Rechnung stellt ( natürlich ohne dass der Behandler eine quäl. Ausbildung hat) Vielen Dank für Ihre Antworten
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Lieber Leser,
ich hätte gerne gewusst ob der sekt. Heilpraktiker - Bereich Physiotherapie sich:
a) Osteopathie auf die Fahne schreiben darf
b) dieses ohne irgendeine Ausbildung als solches verkaufen darf
c) und ob der Chef Behandlungen an seine Mitarbeiter weitergeben darf, die er dann als Osteopathie in Rechnung stellt ( natürlich ohne dass der Behandler eine quäl. Ausbildung hat)
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Illdisposed
10.03.2013 22:30
ist die Frage ernst gemeint

a) nein
b) nein
c) nein
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• garei
ist die Frage ernst gemeint a) nein b) nein c) nein
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Illdisposed schrieb:

ist die Frage ernst gemeint

a) nein
b) nein
c) nein

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Anonymer Teilnehmer
11.03.2013 06:44
Ja, leider ist die Frage ernst gemeint.
Meine 4-jährige Ausbildung endet erst in 2 Jahren...
Alle drei Fragen beziehen sich aber auf den jetzigen Zeitpunkt.
Für mich ist es absolut unvertretbar !
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Ja, leider ist die Frage ernst gemeint. Meine 4-jährige Ausbildung endet erst in 2 Jahren... Alle drei Fragen beziehen sich aber auf den jetzigen Zeitpunkt. Für mich ist es absolut unvertretbar !
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redbi
11.03.2013 07:06
Es ist auch wenn du die Ausbildung fertig hast nur möglich, wenn du eine VO vom Arzt bekommst.
Grüße
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Es ist auch wenn du die Ausbildung fertig hast nur möglich, wenn du eine VO vom Arzt bekommst. Grüße
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redbi schrieb:

Es ist auch wenn du die Ausbildung fertig hast nur möglich, wenn du eine VO vom Arzt bekommst.
Grüße

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Bernie
11.03.2013 07:42
Osteopathie ist "Ausübung der Heilkunde".
--> Verwaltungsgericht Düsseldorf, rechtskräftiges Urteil: 7 K 967/07
Ansonsten: s. Kranich04

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Osteopathie ist "Ausübung der Heilkunde". --> Verwaltungsgericht Düsseldorf, rechtskräftiges Urteil: 7 K 967/07 Ansonsten: s. Kranich04
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Bernie schrieb:

Osteopathie ist "Ausübung der Heilkunde".
--> Verwaltungsgericht Düsseldorf, rechtskräftiges Urteil: 7 K 967/07
Ansonsten: s. Kranich04

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Anonymer Teilnehmer
11.03.2013 08:35
Ich finde es sehr schade dass es immer wieder Leute gibt die Osteopathie "verkaufen" ohne auch nur im Ansatz eine Ausbildung gemacht haben. Des weiteren alles als Osteopathie ansehen weil es in aller Munde ist...

Zusammengefasst:
Macht sich der Inhaber strafbar für das Verwenden der Bezeichnung Osteopathie auf seinem Praxisschild?
Macht er sich strafbar weil er etwas anbietet für das er keine Erlaubnis besitzt?
Trotz Sekt. HP?
Macht der Mitarbeiter sich strafbar die Behandlung durchzuführen , der Chef stellt es als Osteopathie in Rechnung?

Oder ist es nur ein gedanklicher Konflikt? " Irgendetwas Osteopathie taufen und daraus Geld machen ?
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Ich finde es sehr schade dass es immer wieder Leute gibt die Osteopathie "verkaufen" ohne auch nur im Ansatz eine Ausbildung gemacht haben. Des weiteren alles als Osteopathie ansehen weil es in aller Munde ist... Zusammengefasst: Macht sich der Inhaber strafbar für das Verwenden der Bezeichnung Osteopathie auf seinem Praxisschild? Macht er sich strafbar weil er etwas anbietet für das er keine Erlaubnis besitzt? Trotz Sekt. HP? Macht der Mitarbeiter sich strafbar die Behandlung durchzuführen , der Chef stellt es als Osteopathie in Rechnung? Oder ist es nur ein gedanklicher Konflikt? " Irgendetwas Osteopathie taufen und daraus Geld machen ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ich finde es sehr schade dass es immer wieder Leute gibt die Osteopathie "verkaufen" ohne auch nur im Ansatz eine Ausbildung gemacht haben. Des weiteren alles als Osteopathie ansehen weil es in aller Munde ist...

Zusammengefasst:
Macht sich der Inhaber strafbar für das Verwenden der Bezeichnung Osteopathie auf seinem Praxisschild?
Macht er sich strafbar weil er etwas anbietet für das er keine Erlaubnis besitzt?
Trotz Sekt. HP?
Macht der Mitarbeiter sich strafbar die Behandlung durchzuführen , der Chef stellt es als Osteopathie in Rechnung?

Oder ist es nur ein gedanklicher Konflikt? " Irgendetwas Osteopathie taufen und daraus Geld machen ?

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JürgenK
11.03.2013 10:41
....hier wäre auch mal wichtig den Blick in das neue "Patienschutzgesetz" zu werfen....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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• webpt
....hier wäre auch mal wichtig den Blick in das neue "Patienschutzgesetz" zu werfen.... MfG JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

....hier wäre auch mal wichtig den Blick in das neue "Patienschutzgesetz" zu werfen....
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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rudibam
11.03.2013 20:39
Die Bezeichnung Osteopathie ist gesetzlich nicht geschützt. Er darf es auf sein Schild schreiben.
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• Primo
Die Bezeichnung Osteopathie ist gesetzlich nicht geschützt. Er darf es auf sein Schild schreiben.
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rudibam schrieb:

Die Bezeichnung Osteopathie ist gesetzlich nicht geschützt. Er darf es auf sein Schild schreiben.

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BeCz
11.03.2013 23:57
hoffentlich gibt es bald eine geseztliche Regelung damit solche Leute fette Geldstrafen bezahlen müssen die überhaupt keine sind oder nur so tun weil sie 1 oder 2 Wochenendseminare über Osteopathie gemacht haben!!
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hoffentlich gibt es bald eine geseztliche Regelung damit solche Leute fette Geldstrafen bezahlen müssen die überhaupt keine sind oder nur so tun weil sie 1 oder 2 Wochenendseminare über Osteopathie gemacht haben!!
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BeCz schrieb:

hoffentlich gibt es bald eine geseztliche Regelung damit solche Leute fette Geldstrafen bezahlen müssen die überhaupt keine sind oder nur so tun weil sie 1 oder 2 Wochenendseminare über Osteopathie gemacht haben!!

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Bernie
12.03.2013 08:28
-> Die Gesetze sind doch eindeutig!
Du zahlst eine fette Geldstarfe (oder Gefängnis :blush: ) wenn du nicht HP bist. Wird halt nur oft nicht umgesetzt. Das Handwerkszeug dafür gibt es aber schon seit Jahren.

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-> Die Gesetze sind doch eindeutig! Du zahlst eine fette Geldstarfe (oder Gefängnis :blush: ) wenn du nicht HP bist. Wird halt nur oft nicht umgesetzt. Das Handwerkszeug dafür gibt es aber schon seit Jahren.
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Bernie schrieb:

-> Die Gesetze sind doch eindeutig!
Du zahlst eine fette Geldstarfe (oder Gefängnis :blush: ) wenn du nicht HP bist. Wird halt nur oft nicht umgesetzt. Das Handwerkszeug dafür gibt es aber schon seit Jahren.

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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Ja, leider ist die Frage ernst gemeint.
Meine 4-jährige Ausbildung endet erst in 2 Jahren...
Alle drei Fragen beziehen sich aber auf den jetzigen Zeitpunkt.
Für mich ist es absolut unvertretbar !

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Shakespeare
11.03.2013 09:45
Es gibt in Deutschland (noch) keine staatliche Anerkennung für die Berufsbezeichnung Osteopath.
Hat man eine wie auch immer geartete Ausbildung in Osteopathie oder auch nur in osteopathischen Techniken kann man das ungestraft so benennen und anwenden. Allerdings braucht man den "großen" HP oder eine ärztliche Verordnung um das im Rahmen des HPG anwenden zu dürfen. Für die Abrechnung mit Kassen gibt es allerdings Vorgaben, d.h. man muß eine von bestimmten Osteo-Verbänden anerkannte Ausbildung absolviert haben.
Hat man überhaupt keinerlei Ahnung bzw. Ausbildung in Osteo und verkauft das als Osteopathie begeht man allerdings Betrug am Patienten, d.h. dieser könnte dagegen vorgehen. Gruß S.

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Es gibt in Deutschland (noch) keine staatliche Anerkennung für die Berufsbezeichnung Osteopath. Hat man eine wie auch immer geartete Ausbildung in Osteopathie oder auch nur in osteopathischen Techniken kann man das ungestraft so benennen und anwenden. Allerdings braucht man den "großen" HP oder eine ärztliche Verordnung um das im Rahmen des HPG anwenden zu dürfen. Für die Abrechnung mit Kassen gibt es allerdings Vorgaben, d.h. man muß eine von bestimmten Osteo-Verbänden anerkannte Ausbildung absolviert haben. Hat man überhaupt keinerlei Ahnung bzw. Ausbildung in Osteo und verkauft das als Osteopathie begeht man allerdings Betrug am Patienten, d.h. dieser könnte dagegen vorgehen. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:

Es gibt in Deutschland (noch) keine staatliche Anerkennung für die Berufsbezeichnung Osteopath.
Hat man eine wie auch immer geartete Ausbildung in Osteopathie oder auch nur in osteopathischen Techniken kann man das ungestraft so benennen und anwenden. Allerdings braucht man den "großen" HP oder eine ärztliche Verordnung um das im Rahmen des HPG anwenden zu dürfen. Für die Abrechnung mit Kassen gibt es allerdings Vorgaben, d.h. man muß eine von bestimmten Osteo-Verbänden anerkannte Ausbildung absolviert haben.
Hat man überhaupt keinerlei Ahnung bzw. Ausbildung in Osteo und verkauft das als Osteopathie begeht man allerdings Betrug am Patienten, d.h. dieser könnte dagegen vorgehen. Gruß S.



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