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Nun meine Frage,muß ich den Arzt mitteilen was der Patient verordnet bekam und wie die Therapie verlief?
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Claudi71 schrieb:
Wir haben einen Arzt, der schreibt nur Folgeverordnungen raus wenn er einen Therapiebericht bekommen hat. Am Freitag rief mich ein Patient an ,der eine Folgeverordnung wollte von dem Arzt,das ich einen Bericht und das Verordnete aufschreiben sollte,obwohl das erste Rezept von einem Facharzt war,sonst würde er keine Folgeverordnung bekommen.
Nun meine Frage,muß ich den Arzt mitteilen was der Patient verordnet bekam und wie die Therapie verlief?
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Claudi71 schrieb:
Wenn ich Geld für einen TB haben wollte, dann wäre die Praxis leer. Bei uns gibts so viele Praxen, die Leute würden woanders hingehen.
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therapeutin schrieb:
ist nur für die akten...schreibe nur noch drauf,keine verbesserung zum letzten bericht und sie bekommen eine fv :smile: :smile: :smile:
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Ich schreibe immer einen TB, nur war mir nicht klar ob der Arzt im Recht ist und einen TB anfordern kann,obwohl ein anderer Arzt das Rezept ausgeschrieben hat.Eigentlich müßte der ja den TB bekommen nur der wollte keinen.
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Claudi71 schrieb:
Danke für die Antwort.
Ich schreibe immer einen TB, nur war mir nicht klar ob der Arzt im Recht ist und einen TB anfordern kann,obwohl ein anderer Arzt das Rezept ausgeschrieben hat.Eigentlich müßte der ja den TB bekommen nur der wollte keinen.
Andernfalls müßte der/die Pat. eine Schweigepflichtentbindung unterzeichnen - gute Kommunikation hin oder her.
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JHE schrieb:
So ist es rechtlich auch korrekt. Der Bericht bekommt der verordnende Arzt - sofern angefordert.
Andernfalls müßte der/die Pat. eine Schweigepflichtentbindung unterzeichnen - gute Kommunikation hin oder her.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Selbstverständlich! Schon aus Gründen von Werbewirksamkeit und Praxisrepräsentation gegenüber den verordnenden Ärzten. Kommunikation ist alles. Wenn Dir die Zusammenarbeit allerdings egal ist - lass es. Bei uns bekommen alle Patienten grundsätzlich einen Therapiebericht, mit dem sie dann eine FolgeVO von ihrem Arzt abholen können. Der ist dann schnell auch nochmal ausgedruckt und gefaxt, wenns denn sein muss.
Rechtlich tangiert die Fragestellung §??? des SGB V (habe ich letztens erst gelesen um eine andere Frage zu beantworten, aber nagel mich jetzt bitte nicht auf eine Nummer fest) und allgemeinen Datenschutz.
(1) Der Arzt darf sich mit Einverständnis des Patienten aller notwendigen Quellen bedienen der er für seinen Befund/Diagnostik bedarf.
(2) Alle angeforderten Daten dürfen mit Einverständnis des Patienten weitergegeben werden. Eine Verpflichtung besteht allerdings nicht.
...der praktikabelste Weg wäre, einem "ausreichend fitten" Patienten den Bericht mitzugeben - es bedarf keiner Dokumentation irgendeiner Einverständnis, da du die Informationen an den Patienten, nicht an einen Dritten (Arzt!) weitergegeben hast; du brauchst dich nicht um den Versand kümmern; ...
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Ich habe dem Patienten den TB mitgegeben,und jetzt weiß ich auch, das alles rechtlich ok war.hatte nur so ein komisches Gefühl dabei.
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Claudi71 schrieb:
Danke für eure Antworten.
Ich habe dem Patienten den TB mitgegeben,und jetzt weiß ich auch, das alles rechtlich ok war.hatte nur so ein komisches Gefühl dabei.
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morpheus-06 schrieb:
der Patient hat ein recht darauf. Der Arzt nicht, da er die Vo. nicht ausgestellt hat. Hier muss dich der Patient schriftlich von der Schweigepflicht entbinden.
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Andreas216 schrieb:
Ich sehe das etwas anders...wieso hat der patient ein recht darauf? wenn auf dem rezept kein kreuzel bei TB ist, dann bin ich auch nicht VERÜFLICHTET einen zu schreiben...Wir berechnen für TB, welche wir ohne ärztliche Anforderung ausstellen 15,-€...dann setze ich mich auch hin, und mache mir zusätzliche Arbeit.....
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morpheus-06 schrieb:
die Antwort gibt dir das Patientenrechtegesetz.
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Andreas216 schrieb:
Aber das sagt ja nichts darüber aus, dass ich dafür keine Kohle nehmen darf....beim Arzt bezahle ich für einen Stempel zwischen 5 - 8 Euro......Also umsonst ist der Tod und selbst den, bezahlst du mit dem leben...
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Claudi71 schrieb:
Kommt auch auf die Gegend an, bei uns ist soviel Konkurrenz da kann ich nichts verlangen für einen TB. Die Patienten gehen dann in eine andere Praxis und der Arzt schickt seine Leute auch woanders hin wenn er keinen Bericht bekommt.
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Andreas216 schrieb:
Hab ja nicht gesagt, dass er keinen bericht bekommt, so er einen anfordert per Kreuzel auf dem rezept...aber wenn nicht, dann wird der eben in Rechnung gestellt.....
Die Quelle dafür muss ich nochmal rauskramen....
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Sandy86 schrieb:
Soweit ich weiß, bist verpflichtet IMMER einen Therapiebericht zu schreiben. Das Kreuzchen ist nur dazu da, dass dir das zuschicken auch vergütet wird (also quasi Porto).
Die Quelle dafür muss ich nochmal rauskramen....
Fortlaufender Therapiebericht am Ende jeder Heilmitteleinheit: Nein (vgl. Rahmenverträge)
Ich bin natürlich gerne bereit mich eines besseren belehren zu lassen wenn die Quelle genannt werden kann :)
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Papa Alpaka schrieb:
Fortlaufende Doku: Ja (vgl. Patientenrechtegesetz)
Fortlaufender Therapiebericht am Ende jeder Heilmitteleinheit: Nein (vgl. Rahmenverträge)
Ich bin natürlich gerne bereit mich eines besseren belehren zu lassen wenn die Quelle genannt werden kann :)
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Papa Alpaka schrieb:
Wie würdest du dich fühlen wenn ein Patient kommt und sagt "Der andere hat dieses/jenes gemacht, können Sie bitte weitermachen?" - genau in dieser Position ist der Arzt der die FolgeVO verschreiben soll: Warum, bitte?
Rechtlich tangiert die Fragestellung §??? des SGB V (habe ich letztens erst gelesen um eine andere Frage zu beantworten, aber nagel mich jetzt bitte nicht auf eine Nummer fest) und allgemeinen Datenschutz.
(1) Der Arzt darf sich mit Einverständnis des Patienten aller notwendigen Quellen bedienen der er für seinen Befund/Diagnostik bedarf.
(2) Alle angeforderten Daten dürfen mit Einverständnis des Patienten weitergegeben werden. Eine Verpflichtung besteht allerdings nicht.
...der praktikabelste Weg wäre, einem "ausreichend fitten" Patienten den Bericht mitzugeben - es bedarf keiner Dokumentation irgendeiner Einverständnis, da du die Informationen an den Patienten, nicht an einen Dritten (Arzt!) weitergegeben hast; du brauchst dich nicht um den Versand kümmern; ...
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peter 604 schrieb:
Alles richtig, auch bei uns werden grundsätzlich berichte erstellt und wen gefordert an den Hausarzt geschickt das ist auch kein Problem per Fax geht immer, ist dem Doc sein Papier. Ein Bericht sollte kurz und bündig sei, es gibt aber Mitarbeiter die ganze Romane verfassen und das ist ärgerlich, kostet Zeit und Geld. Aber ansonsten ist das schon in Ordnung. :tired_face:
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morpheus-06 schrieb:
keiner hat geschrieben, dass der Bericht für lau sein muss.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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Deine Antwort hat aber nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun....sonst allgemein stimme ich Dir schon zu...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hallo Achilles,
Deine Antwort hat aber nichts mit der ursprünglichen Frage zu tun....sonst allgemein stimme ich Dir schon zu...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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Achilles2 schrieb:
Das Schreiben des Therapieberichtes ist Bestandteil der Behandlung und kann daher innerhalb der Regelbehandlungszeit geschrieben werden. Den Patienten muß halt beigebracht werden, daß diese Leistung eben nicht außerhalb der Therapiezeit, also z. B. zu Hause geschrieben wird und dann dem Arzt zugeschickt wird. Es geht im Endeffekt von seiner Behandlungszeit ab. Nur durch Unwissenheit vieler Therapeuten werden Berichte außerhalb der Regelbehandlungszeit geschrieben, das dann wieder umgerechnet den Bruttostundenumsatz deutlich verschlechtert.
Mit kollegialen Grüßen
Achilles 2
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