Wir suchen Physiotherapeuten und
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
etabliert
Das Teamgefühl steht bei uns an
erster Stelle!
Du möchtest:
1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
medizinische Masseure
Unsere familiengeführte Praxis ist
schon seit fast 10 Jahren fest in
den Vier - und Marschlanden
etabliert
Das Teamgefühl steht bei uns an
erster Stelle!
Du möchtest:
1. Teil eines kleinen, familiären
Teams werden und dich einbringen
2. einen abwechslungsreichen
Arbeitsalltag haben
3. deinem Beruf gerecht werden und
schwerpunktorientiert arbeiten
4. Voll oder Teilzeit arbeiten
5. 30 Tage Urlaub
6. eine Zeit fürs Ankommen...
mein Kind ist Ende 2011 geboren, ich habe noch bis Ende 2014 Elternzeit beantragt. Nun meiine Frage: ich möchte einen neuen Job annehmen, 20 Wochenstunden wohnortnah.
Muss ich die Elternzeit dafür frühzeitig beenden? Mir wäre lieber, dass sie weiterläuft. Kann der neue Arbeitgeber um den KÜndigungsschutz rumkommen? Das wäre auch nur gut und fair.
Falls ich sie vorher beende kann ich die nicht genutzten 6 Monate dann wann anders nehmen? Oder verfallen Sie?
Ich hoffe, man kann verstehen, was ich möchte auch wenn es etwas kompliziert ist.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
mein Kind ist Ende 2011 geboren, ich habe noch bis Ende 2014 Elternzeit beantragt. Nun meiine Frage: ich möchte einen neuen Job annehmen, 20 Wochenstunden wohnortnah.
Muss ich die Elternzeit dafür frühzeitig beenden? Mir wäre lieber, dass sie weiterläuft. Kann der neue Arbeitgeber um den KÜndigungsschutz rumkommen? Das wäre auch nur gut und fair.
Falls ich sie vorher beende kann ich die nicht genutzten 6 Monate dann wann anders nehmen? Oder verfallen Sie?
Ich hoffe, man kann verstehen, was ich möchte auch wenn es etwas kompliziert ist.
Heißt: wenn du einen anderen Job annehmen willst, muss dein bisheriger Arbeitsgeber zustimmen.
Alternativ kann man einen Aufhebungsvertrag mit dem alten AG vereinbaren. Dann bist du frei und kannst arbeiten wo du willst.
Wie das mit der Elternzeit ist, weiß ich nicht genau. Am besten mal googeln.
Gefällt mir
LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
limone schrieb:
Was ich dazu beitragen kann, ist dass jeder Verdienst während der Elternzeit vom Elterngeld abgezogen wird.
LG
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Minza schrieb:
Auch in der Elternzeit besteht dein Arbeitsvertrag, nur er ruht.
Heißt: wenn du einen anderen Job annehmen willst, muss dein bisheriger Arbeitsgeber zustimmen.
Alternativ kann man einen Aufhebungsvertrag mit dem alten AG vereinbaren. Dann bist du frei und kannst arbeiten wo du willst.
Wie das mit der Elternzeit ist, weiß ich nicht genau. Am besten mal googeln.
Manu
Gefällt mir
Googeln hab ich natürlich schon in allen Varianten versucht.
Merci und LG
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, Eletrngeld krieg ich schon lang nicht mehr und es würde sich um 20 Wochenstunden handeln. Bleibt noch die Frage zu klären, ob sich der Kündigungsschutz auf die neue Arbeit überträgt....
Googeln hab ich natürlich schon in allen Varianten versucht.
Merci und LG
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Manuela l schrieb:
Elterngeld bekommst du ja keines mehr. Mit Erlaubnis deines Arbeitgebers darfst du während der Elternzeit bis zu 30 Wochenstunden arbeiten. Wie sichs mitm Kündigungsschutz verhält kann ich dir nicht beantworten.
Manu
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
morpheus-06 schrieb:
das sollte allgemein bekannt sein :unamused:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hi, wollte nchmal Bescheid sagen für alle, die es interessiert. Kündigungsschutz geht nicht über iauf neuen Arbeitgeber, die Alten AG sind um rlaubnis zu bitten, die Elterngeldstelle ist zu informieren.
Mein Profilbild bearbeiten