Zur Unterstützung unseres Teams in
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
Was Sie erwartet:
- Sehr gute Bezahlung ab 23€/h
und Bonuszahlungen
- 30 Urlaubstage + Bildungsurlaub
- Unbefristeter Arbeitsvertrag
- wenn gewünscht, viele 1 h
Behandlungseinheiten
- Praxis ist mit öffentlichen
Verkehrsmitteln sehr gut zu
erreichen
- Benzingutschein
- Selbstständiges Arbeiten
- Freundlicher Umgang miteinander
- Ein nettes Team und eine...
einer Physiotherapiepraxis in
Heidelberg suchen wir ein*e
Physiotherapeut*in (m/w/d)
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In meinem Arbeitsvertrag steht aber, das ich immer am Monatsletzten mein Geld für den gerade laufenden Monat bekomme. Wenn ich das richtig verstehe, muss doch dann auch der Lohn bis dahin gerechnet sein, d.h. ich einen Gehaltsschein erhalten können. Ich habe auch die Info von meiner KK, das ich noch nicht gemeldet bin.
Was soll ich machen? Habe den Chef schon mehrmals darauf angesprochen und der sagt immer das Gleiche, es liegt am Steuerberater... :scream:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, ich hab seit Anfang Januar eine neue Arbeitsstelle und habe noch kein Gehaltsschein und kein Geld erhalten. Auf Nachfrage bei meinem Chef hieß es nur, das alles bei Steuerberater ist und der wohl nicht da wäre...?!?
In meinem Arbeitsvertrag steht aber, das ich immer am Monatsletzten mein Geld für den gerade laufenden Monat bekomme. Wenn ich das richtig verstehe, muss doch dann auch der Lohn bis dahin gerechnet sein, d.h. ich einen Gehaltsschein erhalten können. Ich habe auch die Info von meiner KK, das ich noch nicht gemeldet bin.
Was soll ich machen? Habe den Chef schon mehrmals darauf angesprochen und der sagt immer das Gleiche, es liegt am Steuerberater... :scream:
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Wonderwoman schrieb:
Ausrede... für die Gehaltszahlung ist der AG zuständig und nicht der Steuerberater. Ich würde schriftlich eine Frist setzen (und mich nach einer anderen Stelle umsehen).
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Aber kann ich denn einfach nicht mehr auf Arbeit gehen? Dann muss ich mich doch ALO melden, oder. Blöd nur, das ich dann kein Alo- Geld bekomme, denn habe mit meiner vorherigen Firma einen Aufhebungsvertrag wegen der schönen neuen Stelle gemacht...ich glaube, habe hier Mist gemacht. Muss ich das Ganze beim Arbeitsamt anzeigen?
(Es ist echt schade, denn die neue Stelle macht mir vom Arbeiten her Spass.)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure schnelle Antwort. Habe heute auf meinem Konto eine Teilzahlung meines Geldes eingegangen. Aber nicht das volle, es wird immer mysteriöser.
Aber kann ich denn einfach nicht mehr auf Arbeit gehen? Dann muss ich mich doch ALO melden, oder. Blöd nur, das ich dann kein Alo- Geld bekomme, denn habe mit meiner vorherigen Firma einen Aufhebungsvertrag wegen der schönen neuen Stelle gemacht...ich glaube, habe hier Mist gemacht. Muss ich das Ganze beim Arbeitsamt anzeigen?
(Es ist echt schade, denn die neue Stelle macht mir vom Arbeiten her Spass.)
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Tempelritter schrieb:
das Thema Steuerberater dürfte eine Ausrede sein. Ich bekomme meine Gehaltsabrechnungen immer pünktlich am 20. jeden Monats und bis zum 26. haben meine AN das Geld auf dem Konto. Bei einer Teilzahlung vermute ich, dass dein AG einen finanziellen Engpass hat.
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Wonderwoman schrieb:
Ach herrlich, dass hier einige kluge Ratschläge geben,ohne auch nur den kleinsten Schimmer irgendeiner Ahnung zu haben
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Wonderwoman schrieb:
Nein, Du kannst nicht einfach nicht zur Arbeit gehen. Frist zur Zahlung setzen und gleichzeitig androhen, dass Du danach nicht mehr arbeiten wirst. Dir Muss aber klar sein, dass Du dann auch kein Geld bekommst... Ich empfehle hier tatsächlich einen Jobwechsel
Demzufolge hatte der AG etwa Montag seine Bank entsprechend beauftragt.
...keine Gehaltsabrechnung nach 6 Wochen...
Montag war der 9. Februar, der heutige 12. Februar bedeutet: 6 Wochen sind noch eine Weile hin.
... Aber nicht das volle,...
Waren es zufälligerweise um solide 80 % des zu erwartenden Gehaltes ?
... es wird immer mysteriöser. ...
Bisher kein Stück.
... Muss ich das Ganze beim Arbeitsamt anzeigen?...
Das ergäbe in keinerlei Richtung einen Sinn.
Auch die bisher nicht erfolgte KK- Anmeldung bedeutet erstmal nichts.
...Es ist echt schade, denn die neue Stelle macht mir vom Arbeiten her Spass...
Insgeheim unterstelle ich mal, dass Dein Plan ganz gut gefüllt ist ? Zum Januarbeginn also eine Neueinstellung eines AN, ich vermute: nicht wegen Auftragsmangel. Dass es Dir dort ganz gut gefällt bedeutet nun nicht unbedingt, dass die anderen pausenlos trübsinnig daherkommen, also die Allgemeindaherkommensweise der Praxis etwa im Keller sei ?
Beim StB ist nun auch nicht mehr überall alles und immer glodigst. Wenn er im Urlaub ist ( krank, Frau gestorben oder dgl. ) bleibst dort dann eben auch mal was vorerst liegen. Manch Neueintaktung von Mitarbeitern ( sv- und steuerrechtlich ) dauert durchaus auch schonmal 2 Monate, würde ich mal als normal durchwinken.
Die vielen guten Rechte seien auch so wie man sie unbedingt verstanden haben möchte. Mit der Realität hat das aber nun wirklich immer weniger zutun.
Ja es stimmt, die AG Pflichten lauten XYZ, Du hast das Geld in richtiger Höhe auf dem Konto zu haben, den Gehaltszettel übergeben zu bekommen usw. usw. . Es quillte mitunter über, wenn der AG obendrein bei rot über die Straße geht, das dürfte der endgültige Beweis der Unsolidität sein ( darf er nämlich nicht- ist sogar regelrecht verboten ).
Die geschriebene Theorie ist die geschriebene Theorie ( hier dargestellt ).
Es ist sicherlich richtig, dass der AG insolvent sein könnte, deshalb jemanden eingestellt hat und eine solide Woche verspätet unvollständig gezahlt hat.
Es könnte auch sein, dass der AG bei einem monatl. Besuch beim StB die AN- Unterlagen in der dritten Januarwoche zu spät abgegeben hat. Der StB aber wegen Tod seiner Tochter die Woche nicht da sei und nicht einmal reagiert ( solcherlei Rumsumpferei darf nie und nimmer akzeptiert werden, ist ja auch ausdrücklich nicht absichtlich zum Problem des AN zu machen ). Könnte alles sein.
Wenn alles eingetaktet wär, wird hier und da tatsächlich manches im Vorfeld vom StB vorbereitet. KK- Meldungen bei Anmeldungen sogar ziemlich oft stark verspätet angemeldet / nachgemeldet werden, was die Agentur zumindest einige Wochen/ Monate herzlich wenig interssiert ( warum auch ).
Die Bundesrepublik muss eigentlich zwingend deshalb verklagt werden, da sie jemanden in ihren Reihen hat, der das bundesrepublikanische Fundament aus den Angeln hebt ( in jeder Kleinigkeit die bisher hier zur Sprache kam würde verloren werden ). Vieles natürlich wirklich ärgerlich und anders lösbar, ernsthafte Erdachsneigung steht aber eher nicht bevor ?
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webpt schrieb:
...Habe heute auf meinem Konto eine Teilzahlung meines Geldes eingegangen....
Demzufolge hatte der AG etwa Montag seine Bank entsprechend beauftragt.
...keine Gehaltsabrechnung nach 6 Wochen...
Montag war der 9. Februar, der heutige 12. Februar bedeutet: 6 Wochen sind noch eine Weile hin.
... Aber nicht das volle,...
Waren es zufälligerweise um solide 80 % des zu erwartenden Gehaltes ?
... es wird immer mysteriöser. ...
Bisher kein Stück.
... Muss ich das Ganze beim Arbeitsamt anzeigen?...
Das ergäbe in keinerlei Richtung einen Sinn.
Auch die bisher nicht erfolgte KK- Anmeldung bedeutet erstmal nichts.
...Es ist echt schade, denn die neue Stelle macht mir vom Arbeiten her Spass...
Insgeheim unterstelle ich mal, dass Dein Plan ganz gut gefüllt ist ? Zum Januarbeginn also eine Neueinstellung eines AN, ich vermute: nicht wegen Auftragsmangel. Dass es Dir dort ganz gut gefällt bedeutet nun nicht unbedingt, dass die anderen pausenlos trübsinnig daherkommen, also die Allgemeindaherkommensweise der Praxis etwa im Keller sei ?
Beim StB ist nun auch nicht mehr überall alles und immer glodigst. Wenn er im Urlaub ist ( krank, Frau gestorben oder dgl. ) bleibst dort dann eben auch mal was vorerst liegen. Manch Neueintaktung von Mitarbeitern ( sv- und steuerrechtlich ) dauert durchaus auch schonmal 2 Monate, würde ich mal als normal durchwinken.
Die vielen guten Rechte seien auch so wie man sie unbedingt verstanden haben möchte. Mit der Realität hat das aber nun wirklich immer weniger zutun.
Ja es stimmt, die AG Pflichten lauten XYZ, Du hast das Geld in richtiger Höhe auf dem Konto zu haben, den Gehaltszettel übergeben zu bekommen usw. usw. . Es quillte mitunter über, wenn der AG obendrein bei rot über die Straße geht, das dürfte der endgültige Beweis der Unsolidität sein ( darf er nämlich nicht- ist sogar regelrecht verboten ).
Die geschriebene Theorie ist die geschriebene Theorie ( hier dargestellt ).
Es ist sicherlich richtig, dass der AG insolvent sein könnte, deshalb jemanden eingestellt hat und eine solide Woche verspätet unvollständig gezahlt hat.
Es könnte auch sein, dass der AG bei einem monatl. Besuch beim StB die AN- Unterlagen in der dritten Januarwoche zu spät abgegeben hat. Der StB aber wegen Tod seiner Tochter die Woche nicht da sei und nicht einmal reagiert ( solcherlei Rumsumpferei darf nie und nimmer akzeptiert werden, ist ja auch ausdrücklich nicht absichtlich zum Problem des AN zu machen ). Könnte alles sein.
Wenn alles eingetaktet wär, wird hier und da tatsächlich manches im Vorfeld vom StB vorbereitet. KK- Meldungen bei Anmeldungen sogar ziemlich oft stark verspätet angemeldet / nachgemeldet werden, was die Agentur zumindest einige Wochen/ Monate herzlich wenig interssiert ( warum auch ).
Die Bundesrepublik muss eigentlich zwingend deshalb verklagt werden, da sie jemanden in ihren Reihen hat, der das bundesrepublikanische Fundament aus den Angeln hebt ( in jeder Kleinigkeit die bisher hier zur Sprache kam würde verloren werden ). Vieles natürlich wirklich ärgerlich und anders lösbar, ernsthafte Erdachsneigung steht aber eher nicht bevor ?
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McMiki schrieb:
Nicht mehr arbeiten...kein Geld, keine Arbeit!!
Schau mal hier: [kaputter Link]
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TheStonie schrieb:
SuFi, er wird nicht insolvent sein, denn dann dürfte er auch keine Teilzahlungen mehr zahlen.
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SuFi schrieb:
Manchmal liegt eine Insolvenz vor...
Schau mal hier: [kaputter Link]
Konto erwartest und zur selben Frist auch die schriftliche Gehaltsabrechnung.
Kündige an, daß du anderenfalls Deien Arbeitsleistung unverzüglich einstellst,
da er seiner finanziellen Leistung nicht nachkommt.
Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen 2 gleichwertigen Vertragspartnern!
Du bist verpflichtet Deine volle Arbeitsleistung dem AG zur Verfügung zu stellen,
der AG ist verpflichtet, vertragsgemäß zum festgelegten Zeitpunkt, das Gehalt zu zahlen.
Die Ausrede mit dem Steuerberater ist Humbug !!!
Sollte der tatsächtlich in Urlaub sein, würden die Abrechnungen im Voraus
berechnet werden, damit das Gehalt immer pünktlich ausgezahlt wird.
Evtl. Neuberechnungen wg Überstunden in der zweiten Monatshälfte können immer
auch im Folgemonat berechnet werden.
Eine Arbeitsstelle, die so beginnt, würde ich SOFORT wieder verlassen!
Ich arbeite jetzt seit 20 Jahren, bei verschiedenen AGs, und es ist 1 x vorgekommen
(mit Ankündigung), daß mein Gehalt 2 Tage zu spät da war...es gab einen EDV-
Komplettausfall in der Klinik....
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chipchap schrieb:
Schreibe eine Abmahnung an den AG, daß Du bis ...(Frist) das komplette Gehalt für Januar auf dem
Konto erwartest und zur selben Frist auch die schriftliche Gehaltsabrechnung.
Kündige an, daß du anderenfalls Deien Arbeitsleistung unverzüglich einstellst,
da er seiner finanziellen Leistung nicht nachkommt.
Ein Arbeitsvertrag ist ein Vertrag zwischen 2 gleichwertigen Vertragspartnern!
Du bist verpflichtet Deine volle Arbeitsleistung dem AG zur Verfügung zu stellen,
der AG ist verpflichtet, vertragsgemäß zum festgelegten Zeitpunkt, das Gehalt zu zahlen.
Die Ausrede mit dem Steuerberater ist Humbug !!!
Sollte der tatsächtlich in Urlaub sein, würden die Abrechnungen im Voraus
berechnet werden, damit das Gehalt immer pünktlich ausgezahlt wird.
Evtl. Neuberechnungen wg Überstunden in der zweiten Monatshälfte können immer
auch im Folgemonat berechnet werden.
Eine Arbeitsstelle, die so beginnt, würde ich SOFORT wieder verlassen!
Ich arbeite jetzt seit 20 Jahren, bei verschiedenen AGs, und es ist 1 x vorgekommen
(mit Ankündigung), daß mein Gehalt 2 Tage zu spät da war...es gab einen EDV-
Komplettausfall in der Klinik....
Es ist alles im grünen Bereich.
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Gruß Britt
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Britt schrieb:
Machst du jetzt einen Witz? Wie kommst du denn auf so eine absurde Idde. Das Gehalt ist für den vergangenen Monat korrekt zu bezahlen und das vom ersten Monat an.
Gruß Britt
Mal sehen, ob ich noch eine andere Quelle finde.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Aus Beck online kann man nicht verlinken.
Mal sehen, ob ich noch eine andere Quelle finde.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ja, die Quelle würde mich echt interessieren. Ich wüßte nicht einen einzigen plausiblen Grund, warum ein AN nicht am Ende des 1. Arbeitsmonats für seine geleistete Arbeit bezahlt werden sollte. Ich würde als PI niemals auf eine solche Idee kommen und würde auch als AN niemals einen Vertrag unterschreiben, in dem so etwas vermerkt ist. Wovon bitte soll der AN seine laufenden Kosten bezahlen, wenn der AG ohne zwingenden Grund die Zahlung verzögert und den AN quasi als "zinslosen Kreditgeber" benutzt.? Ich kann mir auch durchaus nicht vorstellen, dass das rechtens wäre und deshalb bin ich auf eine seriöse !!! Quelle sehr gespannt.
Gruß Britt
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C. DBO schrieb:
Oh - dass habe ich aber auch einmal erlebt. Damals hatte ich eine Stelle bei der Stadt. Das erste Gehalt kam erst nach drei Monaten aus irgendwelchen organisatorischen Gründen, war aber angekündigt. War immer so, wusste man von Anfang an. Der Vorteil dabei war, dass man am Ende nach einem Arbeitsplatzwechsel noch weitere drei Monate Gehalt bekommen hat :wink: Allerdings, in einer Praxis ist solches Vorgehen eher unüblich und nicht mit Organisation zu erklären.
Die Quelle ist Beck online. Man muss sich einloggen. Aber das kostet richtig Kohle.
Ich habe es auch nur lesen können. Und bin auch sehr erstaunt darüber, dass das, bei richtiger Handhabung (wie immer die auch sei) so rechtens ist. Der Abschlag muss dabei mindestens 80% vom zu erwarteten Nettogehalt betragen.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Ich würde das auch niemals so machen.
Die Quelle ist Beck online. Man muss sich einloggen. Aber das kostet richtig Kohle.
Ich habe es auch nur lesen können. Und bin auch sehr erstaunt darüber, dass das, bei richtiger Handhabung (wie immer die auch sei) so rechtens ist. Der Abschlag muss dabei mindestens 80% vom zu erwarteten Nettogehalt betragen.
Was man alles als plausibel dgl. betrachtet ist sicherlich sehr dehnbar. " Am Ende des 1. Arbeitsmonats " bedeutete ohnehin, dass nach Ablauf dieses ersten Monats Verzug eintritt- als nach Ablauf ( für Zinsberechnungen sicherlich sehr erheblich ).
...Ich würde als PI niemals auf eine solche Idee kommen...
Anderer AG andere Ideen.
...Wovon bitte soll der AN seine laufenden Kosten bezahlen, wenn der AG ohne zwingenden Grund die Zahlung verzögert und den AN quasi als "zinslosen Kreditgeber" benutzt.? ....
Folgefolgefolgesfolge und doch nicht das Thema ? Evtl. sicherlich Thema bei Schadenersatz usw.- ist das wirklich wirklich lebensnah ?
...Ich kann mir auch durchaus nicht vorstellen, dass das rechtens wäre...
Geht es denn hier um geschriebene Gesetze; Reglementierungen oder dgl.- doch eher kein Stück ?
Das Theorie und Praxis oft nichts gemein haben, dürfte auch PT- AN längst bekannt sein ( soll meinerseits keine Zustimmung der AG- Verhaltensweise sein- würde mir selber auch nicht im Traum einfallen ).
Worum gehts aber, weder um mehrere Wochen und auch nicht um Nichtzahlung ?
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webpt schrieb:
... Ich wüßte nicht einen einzigen plausiblen Grund, warum ein AN nicht am Ende des 1. Arbeitsmonats für seine geleistete Arbeit bezahlt werden sollte....
Was man alles als plausibel dgl. betrachtet ist sicherlich sehr dehnbar. " Am Ende des 1. Arbeitsmonats " bedeutete ohnehin, dass nach Ablauf dieses ersten Monats Verzug eintritt- als nach Ablauf ( für Zinsberechnungen sicherlich sehr erheblich ).
...Ich würde als PI niemals auf eine solche Idee kommen...
Anderer AG andere Ideen.
...Wovon bitte soll der AN seine laufenden Kosten bezahlen, wenn der AG ohne zwingenden Grund die Zahlung verzögert und den AN quasi als "zinslosen Kreditgeber" benutzt.? ....
Folgefolgefolgesfolge und doch nicht das Thema ? Evtl. sicherlich Thema bei Schadenersatz usw.- ist das wirklich wirklich lebensnah ?
...Ich kann mir auch durchaus nicht vorstellen, dass das rechtens wäre...
Geht es denn hier um geschriebene Gesetze; Reglementierungen oder dgl.- doch eher kein Stück ?
Das Theorie und Praxis oft nichts gemein haben, dürfte auch PT- AN längst bekannt sein ( soll meinerseits keine Zustimmung der AG- Verhaltensweise sein- würde mir selber auch nicht im Traum einfallen ).
Worum gehts aber, weder um mehrere Wochen und auch nicht um Nichtzahlung ?
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Ja Ramona, aber wo steht genau, dass es rechtens ist, außer auf dieser, wie du schreibst auch noch kostenpflichtigen) Online Seite? Nur weil einige sagen (auch wenn es ein RA sein sollte) oder manche es so machen, ist noch lange nicht gesagt, dass es rechtens ist. Und wo soll der Sinn liegen dem AN nur 80% Abschlag zu zahlen? Das erschließt sich mir nicht.
Gruß Britt
Und wo soll der Sinn liegen dem AN nur 80% Abschlag zu zahlen? Das erschließt sich mir nicht.
Gruß Britt
Guten Morgen,
das ist durchaus üblich, wenn kein Gehalt sondern Lohn gezahlt wird. Da ja erst nach dem 31. des Monats feststeht wie hoch der Lohn ist. In unserem Bereich kann das z.B. auch mit erfolgsabhängigen Lohnmodellen sinnvoll sein.
ABER... das ganze sollte im vornherein klar geregelt sein und meiner Meinung nach gehört es sich, wenn der Lohn spätestens am 31. auf dem Konto des AN ist. Mal ganz unabhängig von den rechtlichen Auslegungsmöglichkeiten.
Und ja, es kann schon am Steuerberater hängen, wenn dieser die Lohnabrechnung macht, diesem sollte aber dann der AG Feuer unterm Hintern machen.
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frank230 schrieb:
Britt schrieb am 15.2.15 00:27:
Und wo soll der Sinn liegen dem AN nur 80% Abschlag zu zahlen? Das erschließt sich mir nicht.
Gruß Britt
Guten Morgen,
das ist durchaus üblich, wenn kein Gehalt sondern Lohn gezahlt wird. Da ja erst nach dem 31. des Monats feststeht wie hoch der Lohn ist. In unserem Bereich kann das z.B. auch mit erfolgsabhängigen Lohnmodellen sinnvoll sein.
ABER... das ganze sollte im vornherein klar geregelt sein und meiner Meinung nach gehört es sich, wenn der Lohn spätestens am 31. auf dem Konto des AN ist. Mal ganz unabhängig von den rechtlichen Auslegungsmöglichkeiten.
Und ja, es kann schon am Steuerberater hängen, wenn dieser die Lohnabrechnung macht, diesem sollte aber dann der AG Feuer unterm Hintern machen.
Wenn ich AT richtig verstanden habe, wurde bei ihm oder ihr aber nichts dergleichen ausgemacht und er hat nach 6 Wochen immer noch kein Gehalt erhalten und das ist ganz sicher unzulässig.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
In unserer Branche muss ein festes Grundgehalt sein und dann kann natürlich Provision gezahlt werden, rein erfolgsabhängig ist unzulässig. Also erhält der AN auf jeden Fall pünktlich sein Grundgehalt und die Provision etwas später. Und so etwas sollte genau im Arbeitsvertrag festgelegt werden, dann weiß der AN, was auf ihn zukommt. Das Grundgehalt darf auch nicht so gering sein, dass die Provision überwiegt. Auch das ist in unserer Branche unzulässig.
Wenn ich AT richtig verstanden habe, wurde bei ihm oder ihr aber nichts dergleichen ausgemacht und er hat nach 6 Wochen immer noch kein Gehalt erhalten und das ist ganz sicher unzulässig.
Gruß Britt
ich denke genauso wie du!!
Wollte auf "hilfreich" klicken, so ist auch mein Rechtsverständnis, dann fiel mir ein dass ich es aber nicht sicher weiß, und machte einen Rückzieher, anstatt auf Abbrechen bin ich auf "Nein" gekommen, entschuldige!!!
@liebe Admins: Warum kann man denn hier seine Bewertung nicht nochmal korrigieren, oder könnte man das einrichten?
Danke, und sorry Britt nochmal!
LG
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limone schrieb:
Hallo Britt,
ich denke genauso wie du!!
Wollte auf "hilfreich" klicken, so ist auch mein Rechtsverständnis, dann fiel mir ein dass ich es aber nicht sicher weiß, und machte einen Rückzieher, anstatt auf Abbrechen bin ich auf "Nein" gekommen, entschuldige!!!
@liebe Admins: Warum kann man denn hier seine Bewertung nicht nochmal korrigieren, oder könnte man das einrichten?
Danke, und sorry Britt nochmal!
LG
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Leni C. schrieb:
Da wir verpflichtet sind , die Sozialabgaben am drittletzten Werktag des Monats zu entrichten , verstehe ich nicht , daß dann der Nettolohn nicht auch festliegt.Also ist es doch kein Problem, das Gehalt, welches ja schon ausgerechnet ist , rechtzeitig zu zahlen , es sei denn , der AG hat kein Geld auf dem Konto.
Gru Britt
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Britt schrieb:
Hallo limone, ist kein Problem. Das ist mir auch schon öfter passiert. Ich finde es auch unglücklich, dass man seinen Fehler dann nicht mehr korrigieren kann. Vielleicht kann physi. de das mal veressern.
Gru Britt
Also ich bekomme ein festes Gehalt, d.h. es müßte ja eigentlich möglich sein, das auszurechnen und passend zu zahlen. Wußte nicht, das die Sozialabgaben am 3.letzten Tag des lfd. Monats fällig sind, aber das heißt ja, das es voher schon gerechnet werden müßte.
Ich habe mein restliches Geld vom Januar noch immer nicht, und nächste Woche ist schon wieder Monatsletzter. Der 28.2. fällt auf einen Samstag, wann würde man den dann das Geld bekommen?
Wenn es bis dahin nicht bereinigt ist, werde ich mir wahrscheinlich doch was anderes suchen...es nützt ja nichts, wenn die Arbeit super ist und der Rest nicht stimmt.
Auf meine Anfangsfrage nochmal zu kommen: ich hatte gedacht, wenn ich keinen Gehaltsschein bekomme, ist das sowas wie illegale Arbeit, da ja scheinbar vom AG nichts abgeführt wird und deshalb dachte ich, evtl. muss man es irgendwo melden, um nicht den Anspruch auf Alo- geld zu verlieren. Aber beim Amt kann ich ja nicht gleich anfragen, will meine AG nicht in die Pfanne hauen, ach ich weiß selbst nicht, was ich tun soll.
Habe meinen Chef schon 4x darauf angesprochen, werde es morgen schriftlich machen wie ihr vorgeschlagen habt.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für eure Antworten.
Also ich bekomme ein festes Gehalt, d.h. es müßte ja eigentlich möglich sein, das auszurechnen und passend zu zahlen. Wußte nicht, das die Sozialabgaben am 3.letzten Tag des lfd. Monats fällig sind, aber das heißt ja, das es voher schon gerechnet werden müßte.
Ich habe mein restliches Geld vom Januar noch immer nicht, und nächste Woche ist schon wieder Monatsletzter. Der 28.2. fällt auf einen Samstag, wann würde man den dann das Geld bekommen?
Wenn es bis dahin nicht bereinigt ist, werde ich mir wahrscheinlich doch was anderes suchen...es nützt ja nichts, wenn die Arbeit super ist und der Rest nicht stimmt.
Auf meine Anfangsfrage nochmal zu kommen: ich hatte gedacht, wenn ich keinen Gehaltsschein bekomme, ist das sowas wie illegale Arbeit, da ja scheinbar vom AG nichts abgeführt wird und deshalb dachte ich, evtl. muss man es irgendwo melden, um nicht den Anspruch auf Alo- geld zu verlieren. Aber beim Amt kann ich ja nicht gleich anfragen, will meine AG nicht in die Pfanne hauen, ach ich weiß selbst nicht, was ich tun soll.
Habe meinen Chef schon 4x darauf angesprochen, werde es morgen schriftlich machen wie ihr vorgeschlagen habt.
Genauso würde ich als AN immer und ausnahmslos verlangen, dass das Gehalt pünktlich überwiesen wird. Ich hatte in über 20 Jahren 1 Mal den Fall, dass durch eine Umstellung des Programms beim Steuerberater sich die Zahlung um 2 Tage verzögert hat. Der Steuerberater hat mich sofort informiert, dass etwas schief gelaufen ist und ich habe sofort meine AN informiert und mich entschuldigt. So etwas muss die absolute Ausnahme sein.
So wie AT es beschreibt, kommt es mir eher vor, als ob der PI in Zahlungsschwierigkeiten ist und da würde ich als AN umgehend reagieren.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Was heißt hier, du willst deinen AG nicht in die Pfanne hauen? Der AG ist verpflichtet die Sozialabgaben pünktlich und ordnungsgemäß abzuführen und dir darüber die Bescheinigung zu geben. Hat er das getan, dann hat er bei einer Nachfrage deinerseits nichts zu befürchten. Hat er das nicht getan, dann würde ich ihn aber voll in die Pfanne hauen. wir sind doch nicht im Kindergarten. Wenn jemand nicht in der Lage ist verantwortlicher Unternehmer und Führungskraft für seine AN's zu sein, dann darf er niemand einstellen. Mal eben ein bißchen Unternehmer spielen, das geht nicht. Und Sozialabgaben nicht abzuführen, ist durchaus kein Kavaliersdelikt. Du kannst bei der DRV und auch bei der GKV nachfragen, ob für dich gezahlt wurde.
Genauso würde ich als AN immer und ausnahmslos verlangen, dass das Gehalt pünktlich überwiesen wird. Ich hatte in über 20 Jahren 1 Mal den Fall, dass durch eine Umstellung des Programms beim Steuerberater sich die Zahlung um 2 Tage verzögert hat. Der Steuerberater hat mich sofort informiert, dass etwas schief gelaufen ist und ich habe sofort meine AN informiert und mich entschuldigt. So etwas muss die absolute Ausnahme sein.
So wie AT es beschreibt, kommt es mir eher vor, als ob der PI in Zahlungsschwierigkeiten ist und da würde ich als AN umgehend reagieren.
Gruß Britt
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Ramona Völlkopf schrieb:
Soweit mir bekannt, ist das erste Gehalt erst im 2. Monat fällig. Es sollte einen adäquaten Abschlag geben.
Es ist alles im grünen Bereich.
was du da ansprichst ist eine Verweigerung der Arbeitsleistung aufgrund von ausstehenden Gehaltszahlungen. Dies ist aber erst möglich wenn mindestens 2 Monate Zahlungsverzug bestehen. Du bist neben 484 wohl der zweite Kasper hier der versucht, unnötig und vor allem völlig wissenlos hier Stimmung geben AG zu machen. Ich bin selbst " nur " AN habe aber einen Chef, der mich viel in Praxisabläufe einbindet und zusammen mit seinen MA das beste für die Praxis zu erwirken. Macht euch das eigentlich Spaß, hier Unsinn und Unwissen zu verbreiten. Allmählich wirds echt heftig. Wenn ihr nicht fähig seit, mit euren PI auf einem Niveau zu sprechen, welches einem Erwachsenen entspricht, dann geht doch verdammt nochmal in eine andere Richtung, raus aus der PT und geht Leuten, die ihre Praxis nach Recht und Gewissen führen wollen, nicht ständig mit eurem absolut dämlichen Kommentaren nicht ständig auf die Nerven. Genau solche Deppen braucht kein Mensch in seiner Praxis
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Illdisposed schrieb:
@mcMiki
was du da ansprichst ist eine Verweigerung der Arbeitsleistung aufgrund von ausstehenden Gehaltszahlungen. Dies ist aber erst möglich wenn mindestens 2 Monate Zahlungsverzug bestehen. Du bist neben 484 wohl der zweite Kasper hier der versucht, unnötig und vor allem völlig wissenlos hier Stimmung geben AG zu machen. Ich bin selbst " nur " AN habe aber einen Chef, der mich viel in Praxisabläufe einbindet und zusammen mit seinen MA das beste für die Praxis zu erwirken. Macht euch das eigentlich Spaß, hier Unsinn und Unwissen zu verbreiten. Allmählich wirds echt heftig. Wenn ihr nicht fähig seit, mit euren PI auf einem Niveau zu sprechen, welches einem Erwachsenen entspricht, dann geht doch verdammt nochmal in eine andere Richtung, raus aus der PT und geht Leuten, die ihre Praxis nach Recht und Gewissen führen wollen, nicht ständig mit eurem absolut dämlichen Kommentaren nicht ständig auf die Nerven. Genau solche Deppen braucht kein Mensch in seiner Praxis
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