Zur Verstärkung unseres Teams
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
Betreuung in den Bereichen
Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
computergestützten
Gesundheitstraining bis hin zur
Aquafitness und Wellness-wir bieten
unseren Kunden ein breites
Leistu...
suchen wir einen
Physiotherapeuten (m/w/d).
Physiotherapie,
Rehabilitation,Sport und
Gesundheitszentrum direkt am
Meerbuscher Hallenbad.
In der zentral gelegenen und modern
ausgestatteten Praxis bieten wir
den Kunden eine hochwertige
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Physiotherapie, Rehabilitation,
Prävention und Sport.
Von der Physiotherapie zum
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vor Kurzem habe ich die Fachliche Leitung einer Praxis übernommen und dabei haben sich einige Fragen aufgetan.
Meine Chefin ist sehr interessiert daran, auch jahrzehntelange "Vorgehensweisen" zu verändern, was ich sehr positiv finde. Sie möchte allerdings wissen, "wo das so steht" bevor sie etwas verändert und da freue ich mich auf Eure Hinweise und Antworten.
Thema Ausfallrechnung:
Hier war es bisher so, dass ein Patient einmal einen Termin "vergessen" konnte, der wurde dann freundlicherweise erneut vergeben. Sollte es öfter passiert sein, dass ein Patient einen Termin nicht eingehalten hat, musste er auf der Verordnung dafür unterschreiben.
Das möchte ich jetzt ändern, da wir zum Einen sowieso erst in einigen Wochen überhaupt freie Termine anbieten können und ich finde, dass wir unsere Zeit nicht einfach "verschenken" sollten; zum Anderen ist es ja gar nicht rechtens, den Patienten für eine Leistung unterschreiben zu lassen, die er nicht erhalten hat.
Meine Chefin möchte nun wissen, ob der Patient einen Behandlungsvertrag oder Ähnliches unterschreiben muss, in dem darauf hingewiesen wird, dass ein nicht wahrgenommener Termin in Rechnung gestellt wird oder ob alleine schon die mündliche Termin-Vereinbarung am Telefon oder die persönliche Vereinbarung inklusive Terminzettel dafür ausreichen eine Ausfall-Rechnung zu stellen.
Dann interessiert mich noch, wie hoch ihr den Betrag ansetzt, wenn ihr eine Ausfallrechnung schreibt. Nehmt ihr dafür genau den Betrag, den auch die Krankenkasse für die jeweilige Behandlung bezahlt hätte oder eine bestimmte, festgelegte Summe aus einer "Misch-Kalkulation" aller möglichen Behandlungen bzw. eine bestimmte Summe pro Minute etc.
Thema Behandlungen MT, MLD, KG-ZNS etc.:
Hier ist es bisher so, dass "jeder Therapeut alles behandelt"...
Also auch wenn jemand keine Fortbildung in MT hat, behandelt er Patienten mit MT-Verordnung usw.
Ist das gang und gäbe?! Bin ich so naiv zu glauben, dass das immer ganz genau ausgeführt wird?
Ich bin nämlich absolut der Meinung, dass nur der Therapeut, der eine entsprechende FoBi vorzuweisen hat, auch entsprechende Patienten behandeln darf...
Was "passiert", wenn weiterhin "jeder alles macht"?
Ist meine Chefin dafür verantwortlich, wenn sie das so möchte, oder auch ich als Fachlicher Leiter?
Ich danke Euch schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Liebe Kolleg(inn)en,
vor Kurzem habe ich die Fachliche Leitung einer Praxis übernommen und dabei haben sich einige Fragen aufgetan.
Meine Chefin ist sehr interessiert daran, auch jahrzehntelange "Vorgehensweisen" zu verändern, was ich sehr positiv finde. Sie möchte allerdings wissen, "wo das so steht" bevor sie etwas verändert und da freue ich mich auf Eure Hinweise und Antworten.
Thema Ausfallrechnung:
Hier war es bisher so, dass ein Patient einmal einen Termin "vergessen" konnte, der wurde dann freundlicherweise erneut vergeben. Sollte es öfter passiert sein, dass ein Patient einen Termin nicht eingehalten hat, musste er auf der Verordnung dafür unterschreiben.
Das möchte ich jetzt ändern, da wir zum Einen sowieso erst in einigen Wochen überhaupt freie Termine anbieten können und ich finde, dass wir unsere Zeit nicht einfach "verschenken" sollten; zum Anderen ist es ja gar nicht rechtens, den Patienten für eine Leistung unterschreiben zu lassen, die er nicht erhalten hat.
Meine Chefin möchte nun wissen, ob der Patient einen Behandlungsvertrag oder Ähnliches unterschreiben muss, in dem darauf hingewiesen wird, dass ein nicht wahrgenommener Termin in Rechnung gestellt wird oder ob alleine schon die mündliche Termin-Vereinbarung am Telefon oder die persönliche Vereinbarung inklusive Terminzettel dafür ausreichen eine Ausfall-Rechnung zu stellen.
Dann interessiert mich noch, wie hoch ihr den Betrag ansetzt, wenn ihr eine Ausfallrechnung schreibt. Nehmt ihr dafür genau den Betrag, den auch die Krankenkasse für die jeweilige Behandlung bezahlt hätte oder eine bestimmte, festgelegte Summe aus einer "Misch-Kalkulation" aller möglichen Behandlungen bzw. eine bestimmte Summe pro Minute etc.
Thema Behandlungen MT, MLD, KG-ZNS etc.:
Hier ist es bisher so, dass "jeder Therapeut alles behandelt"...
Also auch wenn jemand keine Fortbildung in MT hat, behandelt er Patienten mit MT-Verordnung usw.
Ist das gang und gäbe?! Bin ich so naiv zu glauben, dass das immer ganz genau ausgeführt wird?
Ich bin nämlich absolut der Meinung, dass nur der Therapeut, der eine entsprechende FoBi vorzuweisen hat, auch entsprechende Patienten behandeln darf...
Was "passiert", wenn weiterhin "jeder alles macht"?
Ist meine Chefin dafür verantwortlich, wenn sie das so möchte, oder auch ich als Fachlicher Leiter?
Ich danke Euch schon im Voraus für Eure hilfreichen Antworten.
- selbstverständlich wird für "vergessene (bzw. nicht rechtzeitig abgesagte) Termine" eine Ausfallrechnung gestellt. Ich nehme dafür den Satz der Krankenkassen - den kann ich notfalls immer rechtfertigen, da genau dieser Satz mir flöten geht.
- selbstverständlich darf auch nur der Therapeut die Leistung (MT, KG-ZNS, MLD ...) abgeben, der das Zertifikat besitzt.
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( unterschreiben für Ausfall / kassenbetrug) macht man sich halt auch erpressbar von den Patienten.
Wichtig ist das dann alle an einem Strang ziehen. Macht einer nicht richtig mit wird es schwierig..
LG und viel Kraft
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a schubart schrieb:
Oh Mann da hast du ja viel zu tun und die absolut notwendigen Umstellungen dem Patienten zu erklären. Viel Spaß. Wenn man Sachen anbietet
( unterschreiben für Ausfall / kassenbetrug) macht man sich halt auch erpressbar von den Patienten.
Wichtig ist das dann alle an einem Strang ziehen. Macht einer nicht richtig mit wird es schwierig..
LG und viel Kraft
Wie a schubart schon schrieb: Umstellung sofort und alle Therapeuten gleichzeitig. Will ein Patient diskutieren wird auf den Fachlichen Leiter bzw. die Chefin verwiesen; wir sind Chef weil wir das sagen haben und eine dick genuge Haut um es aufzufangen wenn mal ein Kunde böse ist (Hast du nicht? Hast du ab heute!) ... das ist ein Kampf den die Therapeuten nicht austragen brauchen, deren Energie brauchen wir in der Behandlung ;)
Zur Höhe der Ausfallrechnung: Es darf der entgangene Umsatz geltend gemacht werden, dabei seid ihr verpflichtet, Schadensminderung zu betreiben (steht der nächste Patient schon in der Praxis und gelingt es, jemanden von der Warteliste einzubestellen ist de facto kein Schaden entstanden); bei den €16-komma-etwas fragt aber niemand ob es nicht ein paar Cent weniger hätten sein können. Wichtig: Landet ihr mit einer Mischkalkulation oberhalb vom tatsächlich entstandenen Schaden wird es dem geneigten Patienten (Lehrer, pensionierte Juristen, Vollblutquerulanten) ein leichtes sein die Schadenssumme anzufechten und euch noch Anwaltskosten aufzudrücken. Berechnet ihr den jeweils gültigen vollen Kassensatz bewegt ihr euch auf der sicheren Seite -- nutzt die Gelegenheit um die Ausfallrechnung "sofort" zu schreiben, dann ist das erledigt und landet nicht noch unnötig auf der Warteliste.
Zertifikatsbehandlungen: Ein Stolperstrick vergleichbar den unterbliebenen Ausfallrechnungen. In etlichen RV ist explizit vereinbart das die Zertifikatsleistungen nur in Rechnung gestellt werden dürfen wenn sie von zertifizierten Therapeuten erbracht wurden; wird die Leistung von einem anderen Therapeuten erbracht ist sie nicht vergütungspflichtig. Die Vergütung kann auf einige Jahre rückwirkend angefochten werden, dann seid ihr in der Beweispflicht, jede(!) angefochtene Zertifikatsleistung Kraft eurer [ich unterstelle: nicht ausreichenden] Dokumentation wieder vergütungspflichtig zu machen. Kostet zum einen Geld weil ein paar erbrachte Zertifikatsleistungen nicht entsprechend dokumentiert sein werden, kostet zum anderen Zeit die bezahlt wird. Gratuliere dir, Fachliche Leitung: Du darfst ein System entwickeln mit dem die Anmeldekraft sofort sehen kann welcher Therapeut welche Leistung erbringen darf und mit der Anmeldekraft zusammen den Patiententerminplan komplett umbauen um den Anforderungen der Zertifikatsleistungen gerecht zu werden.
Für beide Maßnahmen, Ausfallrechnungen und Zertifikatsplan, wirst du dir böses Blut von einigen Kollegen und einigen Patienten einhandeln. Die Kollegen schnappst du dir morgen früh vor Dienstbeginn und briefst sie 5 Minuten das "ab sofort" keine ausgefallenen Termine mehr auf der VO unterschrieben werden, Rückfragen&Beschwerden sofort an dich verweisen _und_ das sehr zeitnah die Patienten entsprechend der eingereichten Zertifikate neu verteilt werden, Rückfragen&Beschwerden sofort an dich verweisen _und_ das gegenüber den Patienten, keinem einzigen Patienten, Diskussionen oder Rechtfertigungen begonnen werden, Rückfragen&Beschwerden sofort an dich.
Ganz großes Fettnäpfchen das wartet: Therapeutin Sabine erzählt der Patientin Beate mit der sie sich so gut versteht das ihr bisher in großem Stil Sozialversicherungsbetrug begangen habt. Beate arbeitet bei der AOK und kennt zufällig Dominik aus der Abteilung "Denunziationsstelle Fehlverhalten im Gesundheitswesen" und erzählt ihm von den Zuständen in der Praxis in der sie neulich war. Herzlichen Glückwunsch, ihr steckt in der Sch...e.
(noch tiefer steckt ihr drin wenn ihr nichts verändert, nur kann euch ab morgen niemand mehr damit trösten das ihr nichts gewusst habt)
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Papa Alpaka schrieb:
Ausfallrechnung: Die Praxis sofort ändern; mit dem "unterschreiben für ausgefallene Termine" begeht ihr einen Betrug. Kann lange folgenlos bleiben, knallt aber wenn's auffliegt ganz ordentlich. Es wird ein bisschen Gemoser geben, einige Patienten werden gehen weil's der Nachbar noch anders macht, andere werden kommen weil ihr Termine anbieten könnt. Es schläft sich besser wenn man weiß das man eine fortlaufend begangene Straftat ab sofort nicht mehr begeht und in ein paar Jahren kräht kein Hahn mehr danach :)
Wie a schubart schon schrieb: Umstellung sofort und alle Therapeuten gleichzeitig. Will ein Patient diskutieren wird auf den Fachlichen Leiter bzw. die Chefin verwiesen; wir sind Chef weil wir das sagen haben und eine dick genuge Haut um es aufzufangen wenn mal ein Kunde böse ist (Hast du nicht? Hast du ab heute!) ... das ist ein Kampf den die Therapeuten nicht austragen brauchen, deren Energie brauchen wir in der Behandlung ;)
Zur Höhe der Ausfallrechnung: Es darf der entgangene Umsatz geltend gemacht werden, dabei seid ihr verpflichtet, Schadensminderung zu betreiben (steht der nächste Patient schon in der Praxis und gelingt es, jemanden von der Warteliste einzubestellen ist de facto kein Schaden entstanden); bei den €16-komma-etwas fragt aber niemand ob es nicht ein paar Cent weniger hätten sein können. Wichtig: Landet ihr mit einer Mischkalkulation oberhalb vom tatsächlich entstandenen Schaden wird es dem geneigten Patienten (Lehrer, pensionierte Juristen, Vollblutquerulanten) ein leichtes sein die Schadenssumme anzufechten und euch noch Anwaltskosten aufzudrücken. Berechnet ihr den jeweils gültigen vollen Kassensatz bewegt ihr euch auf der sicheren Seite -- nutzt die Gelegenheit um die Ausfallrechnung "sofort" zu schreiben, dann ist das erledigt und landet nicht noch unnötig auf der Warteliste.
Zertifikatsbehandlungen: Ein Stolperstrick vergleichbar den unterbliebenen Ausfallrechnungen. In etlichen RV ist explizit vereinbart das die Zertifikatsleistungen nur in Rechnung gestellt werden dürfen wenn sie von zertifizierten Therapeuten erbracht wurden; wird die Leistung von einem anderen Therapeuten erbracht ist sie nicht vergütungspflichtig. Die Vergütung kann auf einige Jahre rückwirkend angefochten werden, dann seid ihr in der Beweispflicht, jede(!) angefochtene Zertifikatsleistung Kraft eurer [ich unterstelle: nicht ausreichenden] Dokumentation wieder vergütungspflichtig zu machen. Kostet zum einen Geld weil ein paar erbrachte Zertifikatsleistungen nicht entsprechend dokumentiert sein werden, kostet zum anderen Zeit die bezahlt wird. Gratuliere dir, Fachliche Leitung: Du darfst ein System entwickeln mit dem die Anmeldekraft sofort sehen kann welcher Therapeut welche Leistung erbringen darf und mit der Anmeldekraft zusammen den Patiententerminplan komplett umbauen um den Anforderungen der Zertifikatsleistungen gerecht zu werden.
Für beide Maßnahmen, Ausfallrechnungen und Zertifikatsplan, wirst du dir böses Blut von einigen Kollegen und einigen Patienten einhandeln. Die Kollegen schnappst du dir morgen früh vor Dienstbeginn und briefst sie 5 Minuten das "ab sofort" keine ausgefallenen Termine mehr auf der VO unterschrieben werden, Rückfragen&Beschwerden sofort an dich verweisen _und_ das sehr zeitnah die Patienten entsprechend der eingereichten Zertifikate neu verteilt werden, Rückfragen&Beschwerden sofort an dich verweisen _und_ das gegenüber den Patienten, keinem einzigen Patienten, Diskussionen oder Rechtfertigungen begonnen werden, Rückfragen&Beschwerden sofort an dich.
Ganz großes Fettnäpfchen das wartet: Therapeutin Sabine erzählt der Patientin Beate mit der sie sich so gut versteht das ihr bisher in großem Stil Sozialversicherungsbetrug begangen habt. Beate arbeitet bei der AOK und kennt zufällig Dominik aus der Abteilung "Denunziationsstelle Fehlverhalten im Gesundheitswesen" und erzählt ihm von den Zuständen in der Praxis in der sie neulich war. Herzlichen Glückwunsch, ihr steckt in der Sch...e.
(noch tiefer steckt ihr drin wenn ihr nichts verändert, nur kann euch ab morgen niemand mehr damit trösten das ihr nichts gewusst habt)
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mbone schrieb:
Und es ist ja nicht nur Betrug bzgl. des Kassensystems (wo der "Schaden" in den fünfstelligen Bereich gehen kann !), sondern auch Betrug am Patienten der glaubt von einem Fachtherapeuten das jeweils verschriebenen Heilmittel zu bekommen!!!!
Noch einmal zu den Ausfallrechnungen:
Ist dafür ein schriftlicher Behandlungsvertrag, der vom Patienten unterschrieben wird, nötig oder genügt die telefonische oder persönliche Terminvereinbarung?
Falls kein schriftlicher Behandlungsvertrag nötig ist, muss ich bzw. die AnmeldeDamen bei (je)der Terminvereinbarung darauf hinweisen, dass ausgefallene Termine in Rechnung gestellt werden? Oder genügt ein "Schild" mit entsprechender "Ansage", das gut sichtbar z.B. im Wartezimmer hängt?
Und was genau ist eine "kurzfristige" Absage?
5 Minuten vorher ist meiner Ansicht nach auf jeden Fall kurzfristig...
Aber wie ist es z.B. wenn der Patient am Vormittag absagt, der einen Termin um 19:30 gehabt hätte?
Muss grundsätzlich am Vortag abgesagt werden? 24 Stunden vorher?
Oder geht es letztendlich darum, ob ich den Termin anderweitig noch vergeben kann - mit Patienten von der Warteliste?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ganz herzlichen Dank schon einmal für Eure Antworten und dafür, dass Ihr Euch die Zeit genommen habt, teilweise sehr ausführlich zu antworten. Mir ist bewusst, dass es bei uns "Viel zu tun" gibt, denn dafür wurde ich auch als Fachliche Leitung eingestellt. Ich bin (zumindest momentan noch... :wink: ) guter Dinge, das auch zu schaffen, da ja die Chefin (noch?!) hinter mir steht und bereit ist, alle Veränderungen mitzumachen. Vorsorgliche habe ich allerdings schon einmal die gaaaaaanz dicke "Abschirm"-Jacke angezogen... :wink:
Noch einmal zu den Ausfallrechnungen:
Ist dafür ein schriftlicher Behandlungsvertrag, der vom Patienten unterschrieben wird, nötig oder genügt die telefonische oder persönliche Terminvereinbarung?
Falls kein schriftlicher Behandlungsvertrag nötig ist, muss ich bzw. die AnmeldeDamen bei (je)der Terminvereinbarung darauf hinweisen, dass ausgefallene Termine in Rechnung gestellt werden? Oder genügt ein "Schild" mit entsprechender "Ansage", das gut sichtbar z.B. im Wartezimmer hängt?
Und was genau ist eine "kurzfristige" Absage?
5 Minuten vorher ist meiner Ansicht nach auf jeden Fall kurzfristig...
Aber wie ist es z.B. wenn der Patient am Vormittag absagt, der einen Termin um 19:30 gehabt hätte?
Muss grundsätzlich am Vortag abgesagt werden? 24 Stunden vorher?
Oder geht es letztendlich darum, ob ich den Termin anderweitig noch vergeben kann - mit Patienten von der Warteliste?
Ich sehe das genauso! Deshalb finde ich es indiskutabel, dass dies bei uns so weitergeführt wird!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
zu mbone:
Ich sehe das genauso! Deshalb finde ich es indiskutabel, dass dies bei uns so weitergeführt wird!
Ich sehe uns als Praxis also auf einem guten Weg in die seriöse Physiotherapie...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
"Erfolgreich" in der Umstrukturierung war ich ja schon in dem Bereich, dass die Anmeldekräfte nun nicht mehr für Fango, Elektrotherapie und Schlingentisch zuständig sind, sondern dies von den Therapeuten "erledigt" wird!
Ich sehe uns als Praxis also auf einem guten Weg in die seriöse Physiotherapie...
Viel Erfolg.
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tom1350 schrieb:
Wahrscheinlich nur die Spitze des Eisberges. Nicht gemahnte PP, katastrophale Urlaubsplanung, Beihilfepreise, fehlendes Equipment, Karteileichen, miese Dokumentation und und und.
Viel Erfolg.
Tip: es gibt selbstdurchschreibende Terminzettel, auf dem Original (welches der Pat. bekommt) steht hintendrauf der vermerk, daß Termine innerhalb 24h abgesagt müssen, sonst werden sie privat in Rech. gestellt.Praxisstempel drunter und Terminzetteldurchschlag an das Rezept heften. Hilft auch bei Diskussionen, wann der Termin denn nun war ("ich habe mir aber xxx Uhr in den Kalender geschrieben") Zusätzlich großes Plakat (gibts beim Berufsverband) hinter dem Tresen und ich weise bei Terminabsprache auf Ausfallgebühr, Zuzahlungshöhe und evtl mitzubringende Sachen hin.
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Neuling schrieb:
die Frist steht im BGB unter "Annahmeverzug", das sind aber alles Aufgaben des Geschäftsführers! Nicht unbedingt der FL, du bist fürs fachliche da, nicht fürs rechtliche.
Tip: es gibt selbstdurchschreibende Terminzettel, auf dem Original (welches der Pat. bekommt) steht hintendrauf der vermerk, daß Termine innerhalb 24h abgesagt müssen, sonst werden sie privat in Rech. gestellt.Praxisstempel drunter und Terminzetteldurchschlag an das Rezept heften. Hilft auch bei Diskussionen, wann der Termin denn nun war ("ich habe mir aber xxx Uhr in den Kalender geschrieben") Zusätzlich großes Plakat (gibts beim Berufsverband) hinter dem Tresen und ich weise bei Terminabsprache auf Ausfallgebühr, Zuzahlungshöhe und evtl mitzubringende Sachen hin.
für Deine Fragen gibt es ausführliche Antworten incl. Unterlagen und noch eine kompetente Rechtsberatung
aber dafür musst Du Mitglied in einem Berufsverband sein.
Physio Deutschland z.B. bietet in dem Download Bereich wirklich für alle deine Fragen Antworten.
Und die Rechtsberatung (hier in BW) ist sehr kompetent, klar und schnell.
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mbone schrieb:
@AT
für Deine Fragen gibt es ausführliche Antworten incl. Unterlagen und noch eine kompetente Rechtsberatung
aber dafür musst Du Mitglied in einem Berufsverband sein.
Physio Deutschland z.B. bietet in dem Download Bereich wirklich für alle deine Fragen Antworten.
Und die Rechtsberatung (hier in BW) ist sehr kompetent, klar und schnell.
(Timmy 1350 musst du nicht unbedingt ernst nehmen. Er darf sonst nirgends trollen und findet sich sonst eher hier wieder: Der Postillon: Kleiner Timmy (9) wundert sich, warum seine Eltern seit Arztbesuch so nett zu ihm sind )
oh, und ein häufiges Missverständnis ist das die Fachliche Leitung für alles zuständig ist -- "Fachliche Leitung" im Sinne der GKV-Zulassungen bedeutet das du die therapeutische Hoheit innehast; nicht das du die Praxis organisieren musst. Wird aber oft trotzdem so gehandhabt und, wenn du Gefallen daran findest, lass dich nicht davon abhalten die Praxis "ordentlich" zu führen. Den Leitungsposten hast du nun ohnehin schon angenommen, den musst du jetzt nicht mit Gewalt wieder abgeben. Nutz die Gelegenheit um für's Leben zu lernen :)
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Papa Alpaka schrieb:
Kein Problem, Anonymus, wenn freundlich gefragt wird und jemand daran arbeitet offensichtliche Missstände abzustellen helfen wir gerne. Und niemand muss sich hier per Klarnamen selbst an's Messer der GKVen liefern ;)
(Timmy 1350 musst du nicht unbedingt ernst nehmen. Er darf sonst nirgends trollen und findet sich sonst eher hier wieder: Der Postillon: Kleiner Timmy (9) wundert sich, warum seine Eltern seit Arztbesuch so nett zu ihm sind )
oh, und ein häufiges Missverständnis ist das die Fachliche Leitung für alles zuständig ist -- "Fachliche Leitung" im Sinne der GKV-Zulassungen bedeutet das du die therapeutische Hoheit innehast; nicht das du die Praxis organisieren musst. Wird aber oft trotzdem so gehandhabt und, wenn du Gefallen daran findest, lass dich nicht davon abhalten die Praxis "ordentlich" zu führen. Den Leitungsposten hast du nun ohnehin schon angenommen, den musst du jetzt nicht mit Gewalt wieder abgeben. Nutz die Gelegenheit um für's Leben zu lernen :)
Der erste Gegenwind zieht schon auf... :blush:
Die Chefin möchte, dass ich ihr mindestens ein Beispiel liefere, wo jemand für den Betrug mit den Unterschriften für nicht-wahrgenommene Termine auch tatsächlich bestraft wurde...
Hat da jemand ein Urteil etc. parat?
(Ich persönlich bin schon "etwas" erstaunt, dass es nicht reicht, die doch abschreckenden Worte "Betrug" und "Straftat" erwähnt zu haben...)
Da meine Chefin bestimmt (?!) in irgendeinem Berufsverband ist, werde ich es sonst so machen, wie mbone empfohlen hat. Danke auch dafür!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank noch einmal für Eure freundlichen Beiträge und guten Tipps!
Der erste Gegenwind zieht schon auf... :blush:
Die Chefin möchte, dass ich ihr mindestens ein Beispiel liefere, wo jemand für den Betrug mit den Unterschriften für nicht-wahrgenommene Termine auch tatsächlich bestraft wurde...
Hat da jemand ein Urteil etc. parat?
(Ich persönlich bin schon "etwas" erstaunt, dass es nicht reicht, die doch abschreckenden Worte "Betrug" und "Straftat" erwähnt zu haben...)
Da meine Chefin bestimmt (?!) in irgendeinem Berufsverband ist, werde ich es sonst so machen, wie mbone empfohlen hat. Danke auch dafür!
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mia73 schrieb:
Also ich weiß, dass Patienten von den Krankenkassen stichprobenartig Fragebögen zugeschickt bekommen und solche Dinge, wie Unterschriften für empfangene Leistungen dann abgefragt werden.
die Chefin braucht Beweise? Man könnte sich bei der zuständigen Stelle in München Kriminalfachdezernat 7, Tel 089/63006-479 erkundigen. ;)
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666 schrieb:
Lach, der beste Beweis, dass es so bei ihr lief...;),
die Chefin braucht Beweise? Man könnte sich bei der zuständigen Stelle in München Kriminalfachdezernat 7, Tel 089/63006-479 erkundigen. ;)
Patienten von mir wurden schon von den KK stichprobenartig angerufen und es wurde gefragt, ob sie den Bestellzettel noch haben, um abgerechnete Termine mit den unterschriebenen zu vgl.
Ausfallrechnung produziert zwar erstmal Gegenwind aber bei mir war der Erziehungeffekt danach wirklich unübersehbar.
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Neuling schrieb:
Wer hat denn den Patienten zur Unterschrift des nicht wahrgenommenen Termins gebeten? - Natürlich hätte er ablehnen können, aber zuallererst hat sich ja wohl der des Betrags strafbar gemacht, der diese Möglichkeit eröffnet und praktiziert.
Patienten von mir wurden schon von den KK stichprobenartig angerufen und es wurde gefragt, ob sie den Bestellzettel noch haben, um abgerechnete Termine mit den unterschriebenen zu vgl.
Ausfallrechnung produziert zwar erstmal Gegenwind aber bei mir war der Erziehungeffekt danach wirklich unübersehbar.
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die neue schrieb:
im Endeffekt gibst Du ja schon in Deiner Fragestellung die Antworten bekannt:
- selbstverständlich wird für "vergessene (bzw. nicht rechtzeitig abgesagte) Termine" eine Ausfallrechnung gestellt. Ich nehme dafür den Satz der Krankenkassen - den kann ich notfalls immer rechtfertigen, da genau dieser Satz mir flöten geht.
- selbstverständlich darf auch nur der Therapeut die Leistung (MT, KG-ZNS, MLD ...) abgeben, der das Zertifikat besitzt.
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Ich finde mit einem Behandlungsvertrag bist du auch auf der sichern Seite. Dann kannst du dem Patienten das vorlegen, dass er so etwas unterschrieben hat, sollte es dazu zu Diskussionen kommen.
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Kukdiehe schrieb:
Ich schließe mit meinem Patienten einen Behandlungsvertrag ab, wo drin steht, dass er Termine innerhalb 24 h absagen muss. Zuspät oder gar nicht abgesagte Termine werden ihm sonst in Rechnung gestellt. Diesen Vertrag unterschreibt mir jeder Patient problemlos. Und ich verlange genau das, was ich auch von seiner Krankenkasse bekommen hätte, weil genau dieser Betrag mir flöten gegangen ist. Bei mir kann ein Patient genau ein mal einen Termin vergessen oder zu spät absagen und sonst kommt halt die Rechnung.
Ich finde mit einem Behandlungsvertrag bist du auch auf der sichern Seite. Dann kannst du dem Patienten das vorlegen, dass er so etwas unterschrieben hat, sollte es dazu zu Diskussionen kommen.
Ergo, wenn du die Rechnung stellst, kann der Patient es bezahlen so er möchte, wenn nicht, hast du eben das Nachsehen.
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stefan 302 schrieb:
Du kannst das gerne verlangen, was "dir flöten" ging. Nur bezahlen, bezahlen muss der Patient rechtlich was dir netto (!) entgangen ist, was deutlich niedriger ist, als du denkst.
Ergo, wenn du die Rechnung stellst, kann der Patient es bezahlen so er möchte, wenn nicht, hast du eben das Nachsehen.
Vielen Dank für Dein Mitgefühl! :blush:
Ich sehe es genauso und finde es sehr angenehm, hier Unterstützung zu finden! DANKE!
Heute habe ich zum Thema "Unterschrift bei nicht-wahrgenommenem Termin" sogar zu hören bekommen, dass der Betrug ja nicht bei ihr liegt, sondern beim Patienten, der ja dafür unterschreibt und damit ja streng-genommen er auch den Betrug begeht und nicht sie; und der Patient damit ja für eine Leistung unterschreiben würde, die er nicht bekommen hat und damit in der Beweispflicht wäre, dass er zu dem Termin gar nicht anwesend war, obwohl er ihn als wahrgenommen unterschrieben hätte...
So eine "Pippi Langstrumpf, ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt"-Mentalität!!!
@stefan 302:
Das befürchte ich auch, habe aber die Hoffnung, dass alleine schon das Stellen der Ausfallrechnung die Patienten ein wenig "erzieht"... Und vielleicht bezahlen ja doch ein paar... :wink:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
@ Leni C.:
Vielen Dank für Dein Mitgefühl! :blush:
Ich sehe es genauso und finde es sehr angenehm, hier Unterstützung zu finden! DANKE!
Heute habe ich zum Thema "Unterschrift bei nicht-wahrgenommenem Termin" sogar zu hören bekommen, dass der Betrug ja nicht bei ihr liegt, sondern beim Patienten, der ja dafür unterschreibt und damit ja streng-genommen er auch den Betrug begeht und nicht sie; und der Patient damit ja für eine Leistung unterschreiben würde, die er nicht bekommen hat und damit in der Beweispflicht wäre, dass er zu dem Termin gar nicht anwesend war, obwohl er ihn als wahrgenommen unterschrieben hätte...
So eine "Pippi Langstrumpf, ich mach mir die Welt, wie sie mir gefällt"-Mentalität!!!
@stefan 302:
Das befürchte ich auch, habe aber die Hoffnung, dass alleine schon das Stellen der Ausfallrechnung die Patienten ein wenig "erzieht"... Und vielleicht bezahlen ja doch ein paar... :wink:
Heute habe ich zum Thema "Unterschrift bei nicht-wahrgenommenem Termin" sogar zu hören bekommen, dass der Betrug ja nicht bei ihr liegt, sondern beim Patienten, der ja dafür unterschreibt und damit ja streng-genommen er auch den Betrug begeht und nicht sie; und der Patient damit ja für eine Leistung unterschreiben würde, die er nicht bekommen hat und damit in der Beweispflicht wäre, dass er zu dem Termin gar nicht anwesend war, obwohl er ihn als wahrgenommen unterschrieben hätte
'Du scheinst viel Arbeit vor dir zu haben...
Sie fordert zum Betrug auf, eine ganz schwache Nr. dies jetzt argumentativ auf den Patienten abzuschieben...
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666 schrieb:
Heute habe ich zum Thema "Unterschrift bei nicht-wahrgenommenem Termin" sogar zu hören bekommen, dass der Betrug ja nicht bei ihr liegt, sondern beim Patienten, der ja dafür unterschreibt und damit ja streng-genommen er auch den Betrug begeht und nicht sie; und der Patient damit ja für eine Leistung unterschreiben würde, die er nicht bekommen hat und damit in der Beweispflicht wäre, dass er zu dem Termin gar nicht anwesend war, obwohl er ihn als wahrgenommen unterschrieben hätte
'Du scheinst viel Arbeit vor dir zu haben...
Sie fordert zum Betrug auf, eine ganz schwache Nr. dies jetzt argumentativ auf den Patienten abzuschieben...
Bei euch hängen nur die Doofen mit drin; ein leidlich schlauer Mensch wird zu Protokoll geben zur Unterschrift aufgefordert worden zu sein, "Das stimmt so, hat Beate gesagt, das sei so mit der AOK abgesprochen ". Und nun Beweis mal das Gegenteil wenn gerade eh alles gegen die Chefin steht...
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Papa Alpaka schrieb:
"Mag sein", die Versicherten die in Bremen 6xMT gegen 3x Osteopathie getauscht haben hingen tatsächlich mit drin. Zu Recht.
Bei euch hängen nur die Doofen mit drin; ein leidlich schlauer Mensch wird zu Protokoll geben zur Unterschrift aufgefordert worden zu sein, "Das stimmt so, hat Beate gesagt, das sei so mit der AOK abgesprochen ". Und nun Beweis mal das Gegenteil wenn gerade eh alles gegen die Chefin steht...
Bei euch hängen nur die Doofen mit drin; ein leidlich schlauer Mensch wird zu Protokoll geben zur Unterschrift aufgefordert worden zu sein, "Das stimmt so, hat Beate gesagt, das sei so mit der AOK abgesprochen ". Und nun Beweis mal das Gegenteil wenn gerade eh alles gegen die Chefin steht...
Sorry Papa, aber wir! sind nicht doof, bei uns gibt es soetwas nicht. Mir ist dies ziemlich wurscht, was da läuft, ich habe nur von Fakten geschrieben. Wenn ich mich nicht auf Glatteis begebe, muss ich mir nicht mal annähernd solche Gedanken machen! Sicher bist im Baum verrutscht?!
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666 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 6.9.17 14:17:
Bei euch hängen nur die Doofen mit drin; ein leidlich schlauer Mensch wird zu Protokoll geben zur Unterschrift aufgefordert worden zu sein, "Das stimmt so, hat Beate gesagt, das sei so mit der AOK abgesprochen ". Und nun Beweis mal das Gegenteil wenn gerade eh alles gegen die Chefin steht...
Sorry Papa, aber wir! sind nicht doof, bei uns gibt es soetwas nicht. Mir ist dies ziemlich wurscht, was da läuft, ich habe nur von Fakten geschrieben. Wenn ich mich nicht auf Glatteis begebe, muss ich mir nicht mal annähernd solche Gedanken machen! Sicher bist im Baum verrutscht?!
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Leni C. schrieb:
@ AT : ich verstehe deine Chefin nicht wirklich . Zum einen möchte sie von ihrem FL , daß alte Vorgehensweisen , die ja nun mal nicht korrekt waren , abgeschafft werden . Zum anderen anscheinend aber nur , wenn sie einen Nachweis bekommt , daß ihr Verhalten nicht richtig war . Als Chefin hätte sie das schon die ganze Zeit korrekt machen müssen . Jetzt schiebt sie dir quasi den schwarzen Peter zu , wenn du mit alten Gepflogenheiten brichst . Nicht nett .
(einmal lässt man das zitieren und zurechtschneiden bleiben, schon fühlt sich jemand auf den Schlips getreten...)
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666 schrieb:
Das dachte ich mir schon ;)
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
Wenn der PI wissentlich die zu unrecht unterschriebenen Termine der GKV in Rechnung stellt, trägt er allein die Konsequenzen für den Betrug und kann dies dem Patienten nicht unterschieben. Er hätte die Rechnung ja auch vor dem Einreichen bei der GKV korrigieren können. Tut er es nicht, .... .
LG ergonosis
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Papa Alpaka schrieb:
Wenn du dir keine Gedanken machen brauchst, 666, könnte es dann sein das ich mich auf den Post über deinem bezog? :wink:
(einmal lässt man das zitieren und zurechtschneiden bleiben, schon fühlt sich jemand auf den Schlips getreten...)
viele Spass mit deiner Chefin
....
aber ein AG der nicht wirklich hinter dir steht ist keine Basis für eine gute Zusammenarbeit und erst Recht nicht wenn du neue Dinge anschieben sollst.
Da würde ich an deiner Stelle eine eindeutige Position einfordern und ansonsten mir gut überlegen ob die Stelle wirklich vernünftig auszufüllen ist....und im Zweifelsfall die Konsequenz ziehen und die "fachliche Leitung" abgeben
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@AT
viele Spass mit deiner Chefin
....
aber ein AG der nicht wirklich hinter dir steht ist keine Basis für eine gute Zusammenarbeit und erst Recht nicht wenn du neue Dinge anschieben sollst.
Da würde ich an deiner Stelle eine eindeutige Position einfordern und ansonsten mir gut überlegen ob die Stelle wirklich vernünftig auszufüllen ist....und im Zweifelsfall die Konsequenz ziehen und die "fachliche Leitung" abgeben
Richtig. Wenn das schon am Anfang so ist... Wer weiß was wird wenn es das erste Mal ernst wird.... Ich hoffe es ist wenigstens gut bezahlt.
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a schubart schrieb:
mbone schrieb am 7.9.17 18:32:
@AT
viele Spass mit deiner Chefin
....
aber ein AG der nicht wirklich hinter dir steht ist keine Basis für eine gute Zusammenarbeit und erst Recht nicht wenn du neue Dinge anschieben sollst.
Da würde ich an deiner Stelle eine eindeutige Position einfordern und ansonsten mir gut überlegen ob die Stelle wirklich vernünftig auszufüllen ist....und im Zweifelsfall die Konsequenz ziehen und die "fachliche Leitung" abgeben
Richtig. Wenn das schon am Anfang so ist... Wer weiß was wird wenn es das erste Mal ernst wird.... Ich hoffe es ist wenigstens gut bezahlt.
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mbone schrieb:
@AT
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aber ein AG der nicht wirklich hinter dir steht ist keine Basis für eine gute Zusammenarbeit und erst Recht nicht wenn du neue Dinge anschieben sollst.
Da würde ich an deiner Stelle eine eindeutige Position einfordern und ansonsten mir gut überlegen ob die Stelle wirklich vernünftig auszufüllen ist....und im Zweifelsfall die Konsequenz ziehen und die "fachliche Leitung" abgeben
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