Wir sind ein fröhliches,
sympathisches und engagiertes Team
und suchen
ab sofort eine Physiotherapeutin
oder einen Physiotherapeuten in
Vollzeit oder
Teilzeit.
Was bieten wir?
- ein motiviertes Team, das gerne
zusammenarbeitet
- helle Behandlungsräume
- Rezeption ist an allen Vor- und
Nachmittagen in der Praxis
- Überdurchschnittliches Gehalt
- Fortbildungstage und
Fortbildungszuschüsse
- Parkplätze und Bushaltestelle
direkt vor unserer Praxis
Eine Zusatzqualifikation, wie MT,
...
sympathisches und engagiertes Team
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Vollzeit oder
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Muss ich eine geringfügige Beschäftigung bei einer Teilzeitbeschäftigung beim Arbeitgeber anmelden?
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Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Redirect Notice-
Gruß von Monique
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, er kann mir leicht mehr Stunden anbieten, aber ich möchte bewusst noch woanders arbeiten.
Ja, er kann mir leicht mehr Stunden anbieten, aber ich möchte bewusst noch woanders arbeiten.
Das ist m.E. unproblematisch, ihr habt einen rechtkräftigen Arbeitsvertrag über eine Teilzeitbeschäftigung (hoffe ich), dadurch hat dein AG aber kein "Vorkaufsrecht" an deiner weiteren Arbeitskraft. Konkurrenzunternehmen ausgeschlossen...
Wohl bemerke: Nach meinem Verständnis, anwaltliche Beratung ist hier wesentlich besser/sicherer!
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Tolkinchen schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.2.19 21:24:
Ja, er kann mir leicht mehr Stunden anbieten, aber ich möchte bewusst noch woanders arbeiten.
Das ist m.E. unproblematisch, ihr habt einen rechtkräftigen Arbeitsvertrag über eine Teilzeitbeschäftigung (hoffe ich), dadurch hat dein AG aber kein "Vorkaufsrecht" an deiner weiteren Arbeitskraft. Konkurrenzunternehmen ausgeschlossen...
Wohl bemerke: Nach meinem Verständnis, anwaltliche Beratung ist hier wesentlich besser/sicherer!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich finde dieses Nachfragen wegen eines Nebenjobs nicht mehr zeitgemäß! Ich kann doch arbeiten, wie ich will. Ob ich nun bei 2 Arbeitnehmern a 20 Stunden arbeite, oder bei 4 Arbeitnehmern a 10 Stunden. Wenn interessiert das? Ausserdem bedeutet das ja nicht zwangsläufig, dass meine Arbeit darunter leidet. Vielleicht bin ich dadurch viel besser.
Ich finde dieses Nachfragen wegen eines Nebenjobs nicht mehr zeitgemäß! Ich kann doch arbeiten, wie ich will. Ob ich nun bei 2 Arbeitnehmern a 20 Stunden arbeite, oder bei 4 Arbeitnehmern a 10 Stunden. Wenn interessiert das? Ausserdem bedeutet das ja nicht zwangsläufig, dass meine Arbeit darunter leidet. Vielleicht bin ich dadurch viel besser.
Es geht zum Beispiel auch darum, dass du in deinem Erholungsurlaub, der dir von deinem Hauptarbeitgeber zusteht, nicht in einem anderen Job weiterarbeitest, eben weil er zur Erholung dienen und deine Arbeitsfähigkeit sicherstellen soll. Zudem gibt es auch durchaus Nebenjobs, bei denen der Arbeitgeber mit negativen Folgen für sich rechnen müsste. Beispiel: Tagsüber arbeitet die Mitarbeiterin von der Praxis aus in einem "erz-katholischen" Kindergarten und geht abends strippen.
Ich verstehe das Problem aber auch nicht ganz. Ist in deinem Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeitsklausel enthalten? Wenn nicht, trifft es dich doch eh nicht.
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Tolkinchen schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 22.2.19 21:48:
Ich finde dieses Nachfragen wegen eines Nebenjobs nicht mehr zeitgemäß! Ich kann doch arbeiten, wie ich will. Ob ich nun bei 2 Arbeitnehmern a 20 Stunden arbeite, oder bei 4 Arbeitnehmern a 10 Stunden. Wenn interessiert das? Ausserdem bedeutet das ja nicht zwangsläufig, dass meine Arbeit darunter leidet. Vielleicht bin ich dadurch viel besser.
Es geht zum Beispiel auch darum, dass du in deinem Erholungsurlaub, der dir von deinem Hauptarbeitgeber zusteht, nicht in einem anderen Job weiterarbeitest, eben weil er zur Erholung dienen und deine Arbeitsfähigkeit sicherstellen soll. Zudem gibt es auch durchaus Nebenjobs, bei denen der Arbeitgeber mit negativen Folgen für sich rechnen müsste. Beispiel: Tagsüber arbeitet die Mitarbeiterin von der Praxis aus in einem "erz-katholischen" Kindergarten und geht abends strippen.
Ich verstehe das Problem aber auch nicht ganz. Ist in deinem Arbeitsvertrag eine Nebentätigkeitsklausel enthalten? Wenn nicht, trifft es dich doch eh nicht.
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Papa Alpaka schrieb:
Ja. Im Grunde kann er nichts dagegen einwenden wenn er dir nicht mehr Stunden anbieten kann außer du wirst für einen direkten Mitbewerber tätig.
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Tolkinchen schrieb:
Nach meinem Verständnis musst du ihn nur informieren, wenn in deinem Arbeitsvertrag eine "Nebentätigkeitsklausel" enthalten ist. Wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, solltest du ihn einfach informieren, bei Teilzeitanstellung kann er ja wenig Gegenargumente aufbringen. Außer natürlich du gedenkst parallel bei der Konkurrenz anzufangen.
Anders sieht es ggf. aus, wenn der Arbeitsvertrag darüber andere Regelungen vorsieht.
Nebenjobs: Wann Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verwehren darf (und wann nicht) - Anzeigenpflicht | akademie
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke schön!
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VAUPE schrieb:
........Nebentätigkeiten, die keine konkreten Interessen des Hauptarbeitgebers berühren, sind hingegen nicht nur genehmigungsfrei, sondern gehen vielmehr den Hauptarbeitgeber auch nichts an. Er hat keinen Anspruch darauf, über solche Nebentätigkeiten aufgeklärt zu werden...…... (Quelle: RA Jochen Bauer, Akademie.de
Anders sieht es ggf. aus, wenn der Arbeitsvertrag darüber andere Regelungen vorsieht.
Nebenjobs: Wann Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Nebentätigkeit verwehren darf (und wann nicht) - Anzeigenpflicht | akademie
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