ASKLEPIOS Als einer der größten
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Wir sind Akut- und
Notfallkrankenhäuser und stellen
mit den Standorten Kandel und
Germersheim mit 323 Planbetten die
Grund- und Regelversorgung des
Landkreises Germersh...
privaten Klinikbetreiber in
Deutschland verstehen wir uns als
Begleiter unserer Patient:innen –
und als Partner unserer
Mitarbeitenden. Wir bringen
zusammen, was zusammengehört:
Nähe und Fortschritt, Herzlichkeit
und hohe Ansprüche, Teamwork und
Wertschätzung, Menschen und
Innovationen.
Wir sind Akut- und
Notfallkrankenhäuser und stellen
mit den Standorten Kandel und
Germersheim mit 323 Planbetten die
Grund- und Regelversorgung des
Landkreises Germersh...
Habe natüblich die Suche genutzt. Jedoch sind noch Fragen offen.
der Arbeitsvertrag enthält das ein Zeitkonto geführt wird aber nicht wie viele Uberstunden bzw. Minusstunden max. gesammelt werden dürfen. Wie ist dann die Regelung?
Wenn ich richtig gelesen habe dann darf der AG einen nicht ins Minus schicken d.h. Zeitkonto 0 Stunden ?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo!
Habe natüblich die Suche genutzt. Jedoch sind noch Fragen offen.
der Arbeitsvertrag enthält das ein Zeitkonto geführt wird aber nicht wie viele Uberstunden bzw. Minusstunden max. gesammelt werden dürfen. Wie ist dann die Regelung?
Wenn ich richtig gelesen habe dann darf der AG einen nicht ins Minus schicken d.h. Zeitkonto 0 Stunden ?
Wir können allerdings deine vertragliche Regelung nicht lesen...
Gruß
Nora
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Nora Weber schrieb:
Selbstverständlich gibt es korrekte Arbeitszeitkonten, wo Zeitschulden (Minusstunden) entstehen können.
Wir können allerdings deine vertragliche Regelung nicht lesen...
Gruß
Nora
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Shakespeare schrieb:
Hängt tatsächlich von dem ab, was im Vertrag genau(!) geregelt ist. Alternativ wäre auch ggf. eine mündliche Absprache oder und die sogenannte betriebliche Übung wenn sie über einen gewissen Zeitraum unwidersprochen durchgeführt wurde rechtsgültig. Ist im Arbeitsvertrag nur ein allgemeiner Passus über ein zu führendes Zeitkonto ohne dass z.B. Grenzen definiert sind und auch Ausgleichszeiträume, halte ich eine solche Regelung für rechtlich fragwürdig ggf. sogar nichtig (wenn nicht wie oben beschrieben Zusatzvereinbarungen getroffen wurden). Dann müsste man wissen, wie im Vertrag die Arbeitszeit definiert wurde. Ist z.B. eine Wochenarbeitszeit definiert gilt, dass anfallende "Minusstunden" am Ende der Woche auszugleichen sind (analog bei Monatsarbeitszeiten, Quartalsarbeitszeiten etc.). Ist das nicht der Fall hat der Arbeitgeber Pech gehabt.... Bei angeordneten oder einvernehmlich abgeleisteter Mehrarbeit gilt dass so zeitnah wie betrieblich möglich ein Ausgleich statt zu finden hat. Hier ist ein bisschen Flexibilität überall in allen Berufen und Branchen üblich und es wäre sicherlich nicht rechtswidrig, wenn diese im Laufe eines Kalenderjahres in Freizeit ausgeglichen werden. Aber das hat mit einem flexiblen Arbeitszeitmodell mit Zeitkonto eigentlich nichts zu tun. Gruß S.
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