Sie bringen mit: Teamfähigkeit,
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
anspruchsvolles Aufgabenfeld in
einem unbefristeten
Beschäftigungsverhältnis, Gehalt
analog TVÖD Bund 9a, 13
Monatsgehalt analog TVÖD,
Gehaltssteigerungen analog TVÖD,
30 Tage Urlaub, zusätzliche
Altersversorgung, Fort- und
Weiterbildung, fachlichen
Austausch...
möglichst Berufserfahrung mit
neurologischen Patienten ,
Ausbildung in Bobath wünschenswert
bzw. Bereitschaft zur Fortbildung.
Mobilität für Hausbesuche ist
Voraussetzung.
Wir bieten Ihnen ein
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Wer kann mir weiter helfen,bzw.einen Tipp geben.
Seit einer Woche gibt es mehrere rechtzeitige Absagen von Patienten
die mitten in meiner Arbeitszeit liegen. Nun zieht mir der Arbeitgeber jeweils entsprechende Überstunden ab,ist das rechtens ??
Danke an alle
Gruß M.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo an alle Kollegen,
Wer kann mir weiter helfen,bzw.einen Tipp geben.
Seit einer Woche gibt es mehrere rechtzeitige Absagen von Patienten
die mitten in meiner Arbeitszeit liegen. Nun zieht mir der Arbeitgeber jeweils entsprechende Überstunden ab,ist das rechtens ??
Danke an alle
Gruß M.
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666 schrieb:
nein, ist Arbeitgeberrisiko.... lg
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alobar schrieb:
defenitiv NEIN!
Überstunden müssen mindestens 3 Tage im voraus eingetragen werden (Teilzeit und Befristungsgesetz)
Unterstunden in Anweisung zum gehen vom PI sind Nullstunden. Sagst du selber das du frei haben möchtest sind es Minusstunden.
Minusstunden innerhalb der Arbeitszeit sind fast nie möglich.
Wird das nicht in der Ausbildung erläutert?
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
NEIN!!!
Überstunden müssen mindestens 3 Tage im voraus eingetragen werden (Teilzeit und Befristungsgesetz)
Unterstunden in Anweisung zum gehen vom PI sind Nullstunden. Sagst du selber das du frei haben möchtest sind es Minusstunden.
Minusstunden innerhalb der Arbeitszeit sind fast nie möglich.
Wird das nicht in der Ausbildung erläutert?
MFG
Meitao
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Ja > Pech gehabt. Woanders gucken.
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tom1350 schrieb:
Kleinbetrieb?
Ja > Pech gehabt. Woanders gucken.
Kleinbetrieb?
Ja > Pech gehabt. Woanders gucken.
Sag mal bist Du 484? Vom Bullshit-Faktor der Antworten, die ich jetzt schon mehrfach von Dir hier gelesen habe, wären das vergleichbar. :thumbsup:
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Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 22.5.15 08:30:
Kleinbetrieb?
Ja > Pech gehabt. Woanders gucken.
Sag mal bist Du 484? Vom Bullshit-Faktor der Antworten, die ich jetzt schon mehrfach von Dir hier gelesen habe, wären das vergleichbar. :thumbsup:
Kleinbetrieb?
Ja > Pech gehabt. Woanders gucken.
Sag mal bist Du 484? Vom Bullshit-Faktor der Antworten, die ich jetzt schon mehrfach von Dir hier gelesen habe, wären das vergleichbar. :thumbsup:
Jaja. Begründung deiner Behauptung Fehlanzeige. Persönlicher Angriff na klar, wegen fehlender Argumente. Jaja, du bist ein schwacher Mensch. Mein Beileid.
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tom1350 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 22.5.15 09:23:
tom1350 schrieb am 22.5.15 08:30:
Kleinbetrieb?
Ja > Pech gehabt. Woanders gucken.
Sag mal bist Du 484? Vom Bullshit-Faktor der Antworten, die ich jetzt schon mehrfach von Dir hier gelesen habe, wären das vergleichbar. :thumbsup:
Jaja. Begründung deiner Behauptung Fehlanzeige. Persönlicher Angriff na klar, wegen fehlender Argumente. Jaja, du bist ein schwacher Mensch. Mein Beileid.
Etwas überspitzt ausgedrückt ist ein Kleinbetrieb ein rechtsfreier Raum. Klag doch mal!
Liebe TE,
hol dir die Stunden über Krankschreibung ( Die Therapie bei Epicondylitis ist ... na ... richtig Ruhigstellung ) zurück und versuch dein Glück bei einem anderen AG oder mach dich selbstständig.
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tom1350 schrieb:
Das ist so typisch für die Physiotherapie. Wenn die Argumente ausgehen wird eingeschüchtert und persönlich angegriffen. Wörtlich: "Wem´s nicht passt, der kann ja gehen!".
Etwas überspitzt ausgedrückt ist ein Kleinbetrieb ein rechtsfreier Raum. Klag doch mal!
Liebe TE,
hol dir die Stunden über Krankschreibung ( Die Therapie bei Epicondylitis ist ... na ... richtig Ruhigstellung ) zurück und versuch dein Glück bei einem anderen AG oder mach dich selbstständig.
Kleinbetrieb?
Ja > Pech gehabt. Woanders gucken.
Sag mal bist Du 484? Vom Bullshit-Faktor der Antworten, die ich jetzt schon mehrfach von Dir hier gelesen habe, wären das vergleichbar. :thumbsup:
dewswegen ist er ja auch auf meiner Ignorierliste....ist schon ein armer AN.
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alobar schrieb:
Wonderwoman schrieb am 22.5.15 09:23:
tom1350 schrieb am 22.5.15 08:30:
Kleinbetrieb?
Ja > Pech gehabt. Woanders gucken.
Sag mal bist Du 484? Vom Bullshit-Faktor der Antworten, die ich jetzt schon mehrfach von Dir hier gelesen habe, wären das vergleichbar. :thumbsup:
dewswegen ist er ja auch auf meiner Ignorierliste....ist schon ein armer AN.
[...]
Etwas überspitzt ausgedrückt ist ein Kleinbetrieb ein rechtsfreier Raum. Klag doch mal!
Liebe TE,
hol dir die Stunden über Krankschreibung ( Die Therapie bei Epicondylitis ist ... na ... richtig Ruhigstellung ) zurück und versuch dein Glück bei einem anderen AG oder mach dich selbstständig.
Gegen den Chef klagen ist immer ungeschickt, auch in Nichtkleinbetrieben. Was nicht bedeutet das man nicht mit dem nötigen §§-Hintergrundwissen mal beim Chef auf den Tisch hauen kann [außer es ist ein Chef der beim ersten lauten Wort einknickt und "Mobbing" ruft] - und es kommt durchaus vor das ein Kleinbetriebschef zur Rücknahme einer Kündigung verdonnert wrd [eine Kündigung zählt nicht zu den zulässigen Disziplinarmaßnahmen].
Unter der Annahme eines eher familiären Charakters eines Kleinbetriebes werden dort viele Auflagen erlassen die organisatorisch nicht zu stemmen wären oder einen Kleinbetrieb ruinieren können, z.B. dieser eine Kollege der ständig Ärger macht - versuch den mal bei 5-10 Angestellten in eine Konstellation zu schieben die "passt"...
...und versuch mal aus 4-9 Angestellten genug Mehrwert herauszuschinden das ein Kollege bezahlt werden kann der bei jeder Gelegenheit eine Krankmeldung einreicht [und dann auch noch regelmäßig vergisst den gelben Schein einzureichen...] - da muss der Grundlohn niedrig angesetzt werden :/
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 22.5.15 11:00:
[...]
Etwas überspitzt ausgedrückt ist ein Kleinbetrieb ein rechtsfreier Raum. Klag doch mal!
Liebe TE,
hol dir die Stunden über Krankschreibung ( Die Therapie bei Epicondylitis ist ... na ... richtig Ruhigstellung ) zurück und versuch dein Glück bei einem anderen AG oder mach dich selbstständig.
Gegen den Chef klagen ist immer ungeschickt, auch in Nichtkleinbetrieben. Was nicht bedeutet das man nicht mit dem nötigen §§-Hintergrundwissen mal beim Chef auf den Tisch hauen kann [außer es ist ein Chef der beim ersten lauten Wort einknickt und "Mobbing" ruft] - und es kommt durchaus vor das ein Kleinbetriebschef zur Rücknahme einer Kündigung verdonnert wrd [eine Kündigung zählt nicht zu den zulässigen Disziplinarmaßnahmen].
Unter der Annahme eines eher familiären Charakters eines Kleinbetriebes werden dort viele Auflagen erlassen die organisatorisch nicht zu stemmen wären oder einen Kleinbetrieb ruinieren können, z.B. dieser eine Kollege der ständig Ärger macht - versuch den mal bei 5-10 Angestellten in eine Konstellation zu schieben die "passt"...
...und versuch mal aus 4-9 Angestellten genug Mehrwert herauszuschinden das ein Kollege bezahlt werden kann der bei jeder Gelegenheit eine Krankmeldung einreicht [und dann auch noch regelmäßig vergisst den gelben Schein einzureichen...] - da muss der Grundlohn niedrig angesetzt werden :/
Da das Kündigungsschutzgesetz in Kleinbetrieben keine Anwendung findet könnte lediglich über allgemeine Vertragssitten aus dem BGB geklagt werden. So gut wie nie erfolgreich, außer bei groben Fehlern durch den AG.
Deshalb ist z.B. eine Abmahnung auch ein solcher Vertrauensbruch, dass es keine Grundlage mehr für gemeinsames Arbeiten gibt. Darüber sollte sich jeder bewußt sein.
Wenn es nur wirklich um die Existenz eines Betriebes bei solchem ( ungesetzlichem ) Verhalten gegen den AN gehen würde könnte ich es ja noch verstehen. Aber worum geht es denn? Die Antwort kann, glaube ich, jeder selbst geben.
Kollegiale Grüße
Tom
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tom1350 schrieb:
@Alpaka
Da das Kündigungsschutzgesetz in Kleinbetrieben keine Anwendung findet könnte lediglich über allgemeine Vertragssitten aus dem BGB geklagt werden. So gut wie nie erfolgreich, außer bei groben Fehlern durch den AG.
Deshalb ist z.B. eine Abmahnung auch ein solcher Vertrauensbruch, dass es keine Grundlage mehr für gemeinsames Arbeiten gibt. Darüber sollte sich jeder bewußt sein.
Wenn es nur wirklich um die Existenz eines Betriebes bei solchem ( ungesetzlichem ) Verhalten gegen den AN gehen würde könnte ich es ja noch verstehen. Aber worum geht es denn? Die Antwort kann, glaube ich, jeder selbst geben.
Kollegiale Grüße
Tom
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Wonderwoman schrieb:
Nun ja... Gelben Schein nicht einreichen bedeutet keinen Lohn bekommen.
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Andreas216 schrieb:
Was hat das mit meiner Antwort zu tun?
@tom: Eine Abmahnung ist ein Vertrauensbruch? Eine Abmahnung funktioniert bei vertragswidrigem Verhalten in beide Richtungen. Mir persönlich ist allerdings ein Anschiss der alten Schule lieber (funktioniert auch in beide Richtungen), dann weiß man wenigstens woran man ist und hat den Dampf da abgelassen wo er herkommt =)
Mit der Aufforderung sich selbst etwas zusammenzureimen wäre ich vorsichtig, wir leben nicht alle in derselben Lebenswelt :)
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Papa Alpaka schrieb:
Ich glaub wonderwoman bezog sich auf mich, Andreas, außer du meintest einen anderen Post ;)
@tom: Eine Abmahnung ist ein Vertrauensbruch? Eine Abmahnung funktioniert bei vertragswidrigem Verhalten in beide Richtungen. Mir persönlich ist allerdings ein Anschiss der alten Schule lieber (funktioniert auch in beide Richtungen), dann weiß man wenigstens woran man ist und hat den Dampf da abgelassen wo er herkommt =)
Mit der Aufforderung sich selbst etwas zusammenzureimen wäre ich vorsichtig, wir leben nicht alle in derselben Lebenswelt :)
...Eine Abmahnung funktioniert bei vertragswidrigem Verhalten in beide Richtungen...
Danke für den Lacher. Dann bist du wahrscheinlich der einzige AG in Deutschland, der Abmahnungen seiner AN erhält :blush: . Und Dampf kannst du danach gerne auf der Toilette alleine ablassen.
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tom1350 schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 26.5.15 20:38:
...Eine Abmahnung funktioniert bei vertragswidrigem Verhalten in beide Richtungen...
Danke für den Lacher. Dann bist du wahrscheinlich der einzige AG in Deutschland, der Abmahnungen seiner AN erhält :blush: . Und Dampf kannst du danach gerne auf der Toilette alleine ablassen.
Wie so oft gilt aber: Der Ton macht die Musik!
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Papa Alpaka schrieb:
Du ahnst nicht wie zahm manche Chefs werden wenn man auf die erste Abmahnung wegen geringfügigen Fehlverhaltens (ich hab halt am Karfreitag in einer erzkatholischen Gegend auf dem Weg zur Arbeit den Schichtleiter angerufen und angekündigt, verkehrsbedingt zehn Minuten später anzukommen. Für ihn kein Problem [keine Arbeit im Tanzlokalbetrieb vor 24:00], für den Chef allein aufgrund der Stechuhr Grund abzumahnen. Vereinbart nach Dienstplan war Schichtbeginn um 18:00..) mit stichhaltigen Abmahnungen in der Gegenrichtung reagiert und bei der Übergabe noch ein paar teure Dinge erwähnt die gerichtet werden sollten ("Ich hatte leider noch keine Zeit das zu Papier zu bringen, aber wenn Sie gerade Stift und Zettel da hätten... ;)").
Wie so oft gilt aber: Der Ton macht die Musik!
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Andreas216 schrieb:
Seit denn, du weißt (rechtzeitige Absage ?) nen Tag vorher, dass du da frei hast und legst dir ne private Aktivität in diese Zeit...einkaufen, Arzt, spazieren gehen.....dann ist es sehr wohl ne Minus Stunde...ansonsten geht das gar nicht....aber eines verstehe ich bei den PI, welche sowas machen nicht....bei uns gibts immer was zu tun....und wenn es mal Schreibkram oder mal ne Gerätesäuberung ist. Und wenn nicht, dann wird eben mal entspannt nen Kaffee getrunken :-9
Dann sind Minusstunden dieser Art nicht rechtmäßig.
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Hase C schrieb:
Du hast einen Vertrag mit einer festen Stundenzahl und Vergütung?
Dann sind Minusstunden dieser Art nicht rechtmäßig.
Dies ist ausschließlich Sache und liegt im Verantwortungsbereich des AG
Natürlich kann der Arbeitgeber Dich ins "Frei" schicken, wenn nichts zu tun ist und Du Überstunden hast.
Ins "Minus" schicken darf er Dich demgegenüber nicht.
Natürlich ist teilweise in Praxen ein "AZ-Konto" mit +/- Std. gängige Praxis.
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Physio2018 schrieb:
Für Patientenausfälle und nicht durch den Arbeitgeber ausgefüllte Terminpläne kann Dir keine Arbeitszeit abgezogen werden.
Dies ist ausschließlich Sache und liegt im Verantwortungsbereich des AG
Natürlich kann der Arbeitgeber Dich ins "Frei" schicken, wenn nichts zu tun ist und Du Überstunden hast.
Ins "Minus" schicken darf er Dich demgegenüber nicht.
Natürlich ist teilweise in Praxen ein "AZ-Konto" mit +/- Std. gängige Praxis.
Einfach so wird kein Arbeitgeber seinem AN etwas abziehen.
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Tja was möchte man dazu noch sagen?
wäre es keine reine Kinderphysiopraxis hätte ich schon lange gekündigt..im gegenzug erlaube ich mir aber nun auch, wegen "krankheitchen" oder kurzfristigen seminaren/fobis/studium daheim zu bleiben...gibt ja auch kein Urlaub oder Geld bei KH...
Liebe Grüße
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MeFe89 schrieb:
@ Frank : Doch einfach so geht, in der Praxis in der ich auf 400euro basis arbeite kam nun sogar die chefin auf mich zu mit der Frage ob wenn eine lücke im plan entsteht die nicht von oben oder unten gefüllt werden kann, ich pause machen möchte oder sie Patienten davor/danach absagen soll damit ich dann früher gehen/ später anfangen kann..ag Risiko minimiert...und natürlich hab ich ein festgehalt für eine ausgemachte stundenzahl...
Tja was möchte man dazu noch sagen?
wäre es keine reine Kinderphysiopraxis hätte ich schon lange gekündigt..im gegenzug erlaube ich mir aber nun auch, wegen "krankheitchen" oder kurzfristigen seminaren/fobis/studium daheim zu bleiben...gibt ja auch kein Urlaub oder Geld bei KH...
Liebe Grüße
Jetzt könnte man natürlich wieder aufschreien und sagen: Dir stehen 4 Wochen bezahlter Urlaub und Gehalt bei Krankenmeldung im Minijob zu!
...aber, wie gesagt Kleinbetrieb.
P.S. Minijob-Zentrale - Arbeitsrecht
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tom1350 schrieb:
MeFe89 schrieb am 22.5.15 20:14:... gibt ja auch kein Urlaub oder Geld bei KH...
Jetzt könnte man natürlich wieder aufschreien und sagen: Dir stehen 4 Wochen bezahlter Urlaub und Gehalt bei Krankenmeldung im Minijob zu!
...aber, wie gesagt Kleinbetrieb.
P.S. Minijob-Zentrale - Arbeitsrecht
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eim schrieb:
Toom , Was hat das mit Kleinbetrieb zu tun????? Da nützt auch der Hinweis auf Minijob nichts -- Gesetze gelten auch für diese :smile:
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Physio2018 schrieb:
P.s.: Wenn Du als AN die Ausfälle dem AG bzw. Vorgesetzten nicht rechtzeitig weitermeldest, kann der ein oder andere AG dann schon einmal wie erfahren reagieren. Du hast auch Pflichten gegenüber dem AG zu erfüllen. Es gibt eben Rechte und Pflichten :wink: auf beiden Seiten.
Einfach so wird kein Arbeitgeber seinem AN etwas abziehen.
wenn es "rechtzeitige Absagen" sind, müssten die Lücken doch auffüllbar sein :unamused: ....in unserer Gegend haben alle eine Warteliste, oder es müssten doch bestimmt auch andere Arbeiten in der Praxis geben, die zu erledigen sind-dann ist es Arbeitszeit.
Grüße
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redbi schrieb:
Anderer Denkansatz:
wenn es "rechtzeitige Absagen" sind, müssten die Lücken doch auffüllbar sein :unamused: ....in unserer Gegend haben alle eine Warteliste, oder es müssten doch bestimmt auch andere Arbeiten in der Praxis geben, die zu erledigen sind-dann ist es Arbeitszeit.
Grüße
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