Stuttgart |
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
UNICUM. Gesundheitszentrum am
Hauptbahnhof oder Killesberg
1. Vollzeit Physiotherapeut (m/w/d)
40h/Woche
2. oder in Teilzeit
3. oder in Minijob
Wir suchen Dich!!
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Probezeit.
Unsere Praxis liegt im Herzen der
Stuttgarter City, direkt am
Hauptbahnhof und auf dem
Stuttgarter Killesberg. Wir
arbeiten in schönen, hellen
Räumlichkeiten auf über 300qm"²
und legen großen Wert auf
hochwertige Therapie, die reg...
Hauptbahnhof/Killesberg?Stellenangebot
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ich habe in meiner aktuellen Praxis gekündigt und werde einen neuen Job antreten. Aktuell habe ich ein paar Minusstunden und es wurde nun schon angekündigt, dass diese von meinem Resturlaub abgezogen werden sollen. Ich habe nun schon etwas recherchiert und auch hier gelesen, bin mir aber noch nicht ganz sicher.... Minusstunden entstehen in unserer Praxis nur am Anfang oder am Ende eines Tages. Wenn man also später kommt oder eher geht. Mal geschieht das spontan, aber mal wird der Plan auch schon einen Tag eher "geschlossen", wenn absehbar ist, dass er sich nicht mehr füllt. All das natürlich wegen Lücken oder Absagen, nicht auf meinen Wunsch. In meinem Vertrag steht nichts bezüglich eines Zeitkontos oder ähnliches.
Ich habe natürlich angeboten, die Stunden in den verbleibenden Wochen rein zu arbeiten, muss sie mir aber nicht vom Resturlaub abziehen lassen, oder? Wenn mein AG bis dahin nicht in der Lage ist, mir Patienten zu "stellen", kann er das nicht abziehen, oder?
Liebe Grüße und danke schon mal!
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Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe in meiner aktuellen Praxis gekündigt und werde einen neuen Job antreten. Aktuell habe ich ein paar Minusstunden und es wurde nun schon angekündigt, dass diese von meinem Resturlaub abgezogen werden sollen. Ich habe nun schon etwas recherchiert und auch hier gelesen, bin mir aber noch nicht ganz sicher.... Minusstunden entstehen in unserer Praxis nur am Anfang oder am Ende eines Tages. Wenn man also später kommt oder eher geht. Mal geschieht das spontan, aber mal wird der Plan auch schon einen Tag eher "geschlossen", wenn absehbar ist, dass er sich nicht mehr füllt. All das natürlich wegen Lücken oder Absagen, nicht auf meinen Wunsch. In meinem Vertrag steht nichts bezüglich eines Zeitkontos oder ähnliches.
Ich habe natürlich angeboten, die Stunden in den verbleibenden Wochen rein zu arbeiten, muss sie mir aber nicht vom Resturlaub abziehen lassen, oder? Wenn mein AG bis dahin nicht in der Lage ist, mir Patienten zu "stellen", kann er das nicht abziehen, oder?
Liebe Grüße und danke schon mal!
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Wonderwoman schrieb:
Das ist so nicht korrekt. Minusstunden entstehen auch, wenn diese der AN "verursacht" hat. Er wurde ja auch dafür bezahlt...
Es gibt eine vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit. Der AG verteilt diese nach Betriebssituation auf die Woche. Fertig. Alles andere ist ein vertraglich vereinbartes Arbeitszeitkonto mit bestimmten gesetzlichen Anforderungen.
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tom1350 schrieb:
Was ist dabei so schwer zu verstehen?
Es gibt eine vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit. Der AG verteilt diese nach Betriebssituation auf die Woche. Fertig. Alles andere ist ein vertraglich vereinbartes Arbeitszeitkonto mit bestimmten gesetzlichen Anforderungen.
sofern man in dieser Zeit auch zu Hause war bzw. nicht gearbeitet hat.
Sollte man aber diese Stunden mit anderen Aufgaben (Wäsche, Berichte, allg. Organisation - und hier ist nicht Kaffeetrinken gemeint) in der Praxis verbracht haben, könnte man schon davon ausgehen, dass die Zeit auch als Arbeitszeit gerechnet wird!
So, wie ausgefallene Termine innerhalb des Arbeitstages....
Die meisten PI schicken aber den AN eh früher Nachhause, bzw, lassen denjenigen später am Tag anfangen, damit genau diese Minusstunden entstehen... denn Berichte schreiben und organisatorische Dinge erledigen bringen keinen Umsatz...!
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Thaddeus schrieb:
Wenn die Stunden, die nicht mit Terminen belegt wurden, am Anfang und am Ende des Arbeitstages entstehen, sind das Minusstunden,
sofern man in dieser Zeit auch zu Hause war bzw. nicht gearbeitet hat.
Sollte man aber diese Stunden mit anderen Aufgaben (Wäsche, Berichte, allg. Organisation - und hier ist nicht Kaffeetrinken gemeint) in der Praxis verbracht haben, könnte man schon davon ausgehen, dass die Zeit auch als Arbeitszeit gerechnet wird!
So, wie ausgefallene Termine innerhalb des Arbeitstages....
Die meisten PI schicken aber den AN eh früher Nachhause, bzw, lassen denjenigen später am Tag anfangen, damit genau diese Minusstunden entstehen... denn Berichte schreiben und organisatorische Dinge erledigen bringen keinen Umsatz...!
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tom1350 schrieb:
So Begriffe wie unternehmerisches Risiko scheinen hier Fremdworte zu sein.
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Thaddeus schrieb:
Warum sollen das Fremdworte sein, tom1350?
Ich geh früher nach Hause, weil mein AG mir die Arbeit nicht geben kann, dafür kann ich doch jetzt nicht bestraft werden, indem mir Urlaub abgezogen wird?! Auch wenn ich für die Zeiten bezahlt wurde, ist das doch sein Risiko.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Es geht mir wirklich nur um Zeiten, bei denen ich eher nach Hause gegangen bin oder später zur Arbeit gekommen bin. Die werden erstmal von den Überstunden abgezogen, sofern welche da sind. Zeiten, in denen ich nicht therapiert habe, aber andere Dinge in der Praxis erledige, sind natürlich Arbeitszeit, keine Frage, Thaddeus.
Ich geh früher nach Hause, weil mein AG mir die Arbeit nicht geben kann, dafür kann ich doch jetzt nicht bestraft werden, indem mir Urlaub abgezogen wird?! Auch wenn ich für die Zeiten bezahlt wurde, ist das doch sein Risiko.
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Wonderwoman schrieb:
Ist Deine Antwort auf meinen Beitrag gemünzt? Wenn ja, dann gilt: "Wer lesen kann, der ist klar im Vorteil".
Auch wenn ich für die Zeiten bezahlt wurde, ist das doch sein Risiko.
Das ist klar mit Jein zu beantworten.
Wenn der AG Dich nachhause schickt, dann ist das sein Problem. Wenn Du aber einfach nachhause gehst, dann hast Du Deine Arbeitskraft nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt und das kann gekürzt werden.
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Wonderwoman schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 16.10.15 13:35:
Auch wenn ich für die Zeiten bezahlt wurde, ist das doch sein Risiko.
Das ist klar mit Jein zu beantworten.
Wenn der AG Dich nachhause schickt, dann ist das sein Problem. Wenn Du aber einfach nachhause gehst, dann hast Du Deine Arbeitskraft nicht vertragsgemäß zur Verfügung gestellt und das kann gekürzt werden.
Sondern ich gehe früher und mache dementsprechend Minusstunden!
Wenn man aber nun bis zum Ende der regulären Arbeitszeit bleibt und noch irgendwas anderes erledigt, sieht die Sache anders aus!
Ich habe damals meinen Chef gefragt, ob ich nicht noch bleiben kann und Matten Saubermachen kann oder Trainingsgeräte abwischen etc.
und bin dann erst zum Ende des offiziellen Arbeitstages gegangen... Das hat er auch meistens so mitgemacht, da er auch zufrieden war, dass seine Praxis sauber war.
Manchmal bin ich aber auch, dankbar für mehr Freizeit, gern früher gegangen! Aber das wären dann klar Minusstunden!!
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Thaddeus schrieb:
Naja, aber sobald man früher nach Hause geht, willigt man quasi ein, dass es keine Arbeitszeit mehr ist - wenn ich z.B. im Büro sitze und meine Arbeit für den Tag geschafft habe, gehe ich ja auch nicht nach Hause und rechne meine vollen Stunden ab.
Sondern ich gehe früher und mache dementsprechend Minusstunden!
Wenn man aber nun bis zum Ende der regulären Arbeitszeit bleibt und noch irgendwas anderes erledigt, sieht die Sache anders aus!
Ich habe damals meinen Chef gefragt, ob ich nicht noch bleiben kann und Matten Saubermachen kann oder Trainingsgeräte abwischen etc.
und bin dann erst zum Ende des offiziellen Arbeitstages gegangen... Das hat er auch meistens so mitgemacht, da er auch zufrieden war, dass seine Praxis sauber war.
Manchmal bin ich aber auch, dankbar für mehr Freizeit, gern früher gegangen! Aber das wären dann klar Minusstunden!!
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tom1350 schrieb:
Wenn der AG den AN aufgrund Arbeitsmangels früher nach Hause entlässt geht das zu Lasten des AG. Allerdings ist das (Arbeits-)Leben immer Geben und Nehmen. Vielleicht will der AN am Freitag mal früher gehen, was der AG dann natürlich ermöglicht :wink:
natürlich hast du irgendwie Recht, aber hätte man so etwas nicht schon früher abklären können? Hast du deinem Chef gesagt, dass du nicht früher gehen möchtest? Dann wären solche Probleme eventuell gar nicht erst entstanden.
Ich finde es auch ganz schön mal früher Feierabend zu machen. Das ich damit eine Minuseinheit habe, auch wenn es nicht vertraglich geregelt ist, ist mir klar.
Es ist nicht bös gemeint, aber manchmal ist der Ärger auch hausgemacht.
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Superbiene schrieb:
Hallo Anonymus,
natürlich hast du irgendwie Recht, aber hätte man so etwas nicht schon früher abklären können? Hast du deinem Chef gesagt, dass du nicht früher gehen möchtest? Dann wären solche Probleme eventuell gar nicht erst entstanden.
Ich finde es auch ganz schön mal früher Feierabend zu machen. Das ich damit eine Minuseinheit habe, auch wenn es nicht vertraglich geregelt ist, ist mir klar.
Es ist nicht bös gemeint, aber manchmal ist der Ärger auch hausgemacht.
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therapeutin schrieb:
Minusstunden entstehen nie,außer man hat sich vertraglich auf ein Arbeitszeitkonto festgelegt... Der PI ist immer verpflichtet dir 100% Arbeit zu stellen,kann er das nicht kannst du mit anderen Aufgaben betreut werden.
Nein!
Weil das eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun!
Der Arbeitgeber muss dir Gelegenheit geben, entweder
1. diese Stunden bis zum Ende der Kündigungsfrist wieder "reinzuarbeiten" oder
2. die Stunden werden vom letzten Gehalt als "Fehlzeit" abgezogen.
Aber die Urlaubstage sind nicht antastbar!
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Gruß redvine
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redvine schrieb:
Ist im Arbeitsvertrag dazu nichts geregelt, dann gehen „Minusstunden“ zu Lasten des Arbeitgebers. Auch bist Du nicht verpflichtet Überstunden zu machen (um „Minusstunden“ auszugleichen).
Gruß redvine
Ist im Arbeitsvertrag dazu nichts geregelt, dann gehen „Minusstunden“ zu Lasten des Arbeitgebers. Auch bist Du nicht verpflichtet Überstunden zu machen (um „Minusstunden“ auszugleichen).
Gruß redvine
Unsinn!!!
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Wonderwoman schrieb:
redvine schrieb am 16.10.15 20:14:
Ist im Arbeitsvertrag dazu nichts geregelt, dann gehen „Minusstunden“ zu Lasten des Arbeitgebers. Auch bist Du nicht verpflichtet Überstunden zu machen (um „Minusstunden“ auszugleichen).
Gruß redvine
Unsinn!!!
redvine
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redvine schrieb:
Unternehmerisches Risiko.
redvine
redvine
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redvine schrieb:
Ist im Arbeitsvertrag eine feste wöchentliche Stundenzahl vereinbart, dann sieht es rein rechtlich betrachtet so aus: Plusstunden werden wöchentlich betrachtet summiert, Minusstunden verfallen jede Woche.
redvine
Lies also meinen Beitrag und beantworte solche Fragen nicht pauschal, denn Deine pauschale Antwort ist nicht korrekt.
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Wonderwoman schrieb:
Nochmal gilt: Wer lesen kann, der ist im Vorteil.
Lies also meinen Beitrag und beantworte solche Fragen nicht pauschal, denn Deine pauschale Antwort ist nicht korrekt.
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Ramona Völlkopf schrieb:
Wo hast du denn diese Weisheit her?
redvine
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redvine schrieb:
Ein Arbeitnehmer verursacht keine Minusstunden. Ein Arbeitnehmer hält sich an die Anweisungen seines Arbeitgebers.
redvine
Ein Arbeitnehmer verursacht keine Minusstunden. Ein Arbeitnehmer hält sich an die Anweisungen seines Arbeitgebers.
redvine
Diese Antwort zeugt von einer gewissen Realitätsferne und auch Ahnungslosigkeit. Aber wir müssen uns wohl daran gewöhnen, das hier Teilnehmer ihr Halbwissen publizieren.
Da muss nur kommen "Ich habe einen dringenden Termin. Kann ich morgen früher gehen."
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Wonderwoman schrieb:
redvine schrieb am 17.10.15 08:12:
Ein Arbeitnehmer verursacht keine Minusstunden. Ein Arbeitnehmer hält sich an die Anweisungen seines Arbeitgebers.
redvine
Diese Antwort zeugt von einer gewissen Realitätsferne und auch Ahnungslosigkeit. Aber wir müssen uns wohl daran gewöhnen, das hier Teilnehmer ihr Halbwissen publizieren.
Da muss nur kommen "Ich habe einen dringenden Termin. Kann ich morgen früher gehen."
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chipchap schrieb:
Es geht hier um die Frage, ob diese Minusstunden vom Urlaub abgezogen werden können..
Nein!
Weil das eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun!
Der Arbeitgeber muss dir Gelegenheit geben, entweder
1. diese Stunden bis zum Ende der Kündigungsfrist wieder "reinzuarbeiten" oder
2. die Stunden werden vom letzten Gehalt als "Fehlzeit" abgezogen.
Aber die Urlaubstage sind nicht antastbar!
Weiter lese ich: „All das natürlich wegen Lücken oder Absagen, nicht auf meinen Wunsch.“
Eindeutig steht „Anonymer Teilnehmer“ hier nicht für Minusstunden ein, weder nacharbeiten noch Urlaub kürzen. Rein arbeiten ist guter Willen von „Anonymer Teilnehmer“.
Gruß redvine
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Denn "Anonymer Teilnehmer" stellt somit seine Arbeitskraft auch theoretisch nicht mehr zur Verfügung.
Hätte "Anonymer Teilnehmer" jedoch die offizielle Arbeitszeit am Arbeitsort sinnvoll beendet (es kann ja auch mal ein Notfall-Patient auf der Matte stehen), wären auch keine Minusstunden angefallen....
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Thaddeus schrieb:
Nach dieser Aussage hätte "Anonymer Teilnehmer" aber nicht einfach nach Hause gehen dürfen...
Denn "Anonymer Teilnehmer" stellt somit seine Arbeitskraft auch theoretisch nicht mehr zur Verfügung.
Hätte "Anonymer Teilnehmer" jedoch die offizielle Arbeitszeit am Arbeitsort sinnvoll beendet (es kann ja auch mal ein Notfall-Patient auf der Matte stehen), wären auch keine Minusstunden angefallen....
Nach dieser Aussage hätte "Anonymer Teilnehmer" aber nicht einfach nach Hause gehen dürfen...
Denn "Anonymer Teilnehmer" stellt somit seine Arbeitskraft auch theoretisch nicht mehr zur Verfügung.
Hätte "Anonymer Teilnehmer" jedoch die offizielle Arbeitszeit am Arbeitsort sinnvoll beendet (es kann ja auch mal ein Notfall-Patient auf der Matte stehen), wären auch keine Minusstunden angefallen....
Nur, wenn der AG den AN nicht freigestellt hat, also der AN einfach geht.
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Wonderwoman schrieb:
Thaddeus schrieb am 17.10.15 09:39:
Nach dieser Aussage hätte "Anonymer Teilnehmer" aber nicht einfach nach Hause gehen dürfen...
Denn "Anonymer Teilnehmer" stellt somit seine Arbeitskraft auch theoretisch nicht mehr zur Verfügung.
Hätte "Anonymer Teilnehmer" jedoch die offizielle Arbeitszeit am Arbeitsort sinnvoll beendet (es kann ja auch mal ein Notfall-Patient auf der Matte stehen), wären auch keine Minusstunden angefallen....
Nur, wenn der AG den AN nicht freigestellt hat, also der AN einfach geht.
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redvine schrieb:
Anders verhält es sich, wenn im Arbeitsvertrag ein Zeitkonto geregelt ist. Ist hier aber nicht der Fall, falls ich den ersten Beitrag von „Anonymer Teilnehmer“ richtig gelesen habe!
Weiter lese ich: „All das natürlich wegen Lücken oder Absagen, nicht auf meinen Wunsch.“
Eindeutig steht „Anonymer Teilnehmer“ hier nicht für Minusstunden ein, weder nacharbeiten noch Urlaub kürzen. Rein arbeiten ist guter Willen von „Anonymer Teilnehmer“.
Gruß redvine
Natürlich hat Arbeitnehmer seine Arbeitskraft da zur Verfügung gestellt. Wenn Arbeitgeber diese nicht nutzt, dann ist das seine Sache.
Gruß redvine
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Er/sie hat mehr Freizeit genossen - also NICHT gearbeitet und war auch nicht mehr Anwesend.
Ich kann doch im Ernst nicht erwarten, dass meine Freizeit noch vom Chef bezahlt wird!?
Wie ich bereits schon schrieb, ich habe mit meinem Chef gesprochen und bin oft bis zum Arbeitsende geblieben und habe andere anfallenden Arbeiten erledigt...
Das einfache Gespräch mit dem Chef hat er/sie versäumt, schätze ich?!
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Thaddeus schrieb:
Meiner Meinung nach wurde die Arbeitskraft nicht mehr zur Verfügung gestellt!
Er/sie hat mehr Freizeit genossen - also NICHT gearbeitet und war auch nicht mehr Anwesend.
Ich kann doch im Ernst nicht erwarten, dass meine Freizeit noch vom Chef bezahlt wird!?
Wie ich bereits schon schrieb, ich habe mit meinem Chef gesprochen und bin oft bis zum Arbeitsende geblieben und habe andere anfallenden Arbeiten erledigt...
Das einfache Gespräch mit dem Chef hat er/sie versäumt, schätze ich?!
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Hält sich Arbeitnehmer nicht an die Anweisungen des Arbeitgebers (geht einfach nach Hause), dann verhält er sich vertragswidrig. Solch ein Verhalten wäre natürlich vom Arbeitgeber sofort zu tadeln und nicht stillschweigend zu dulden. Dabei ist doch unerheblich, ob es um Behandlungen, Reinigungstätigkeiten oder Notfalldienst geht.
Gruß redvine
Macht aber auch nichts...
Mit sagt mein normaler Menschenverstand, dass ich nicht bezahlt werde, wenn ich während meiner regulären Arbeitszeit ein Eis im Park esse...
Es ist und bleibt ein Geben& Nehmen!
Und ich vermute weiterhin, dass er/sie sich niemals "beschwert" oder "Angebote zu Alternativ-Arbeiten" gemacht hat, wenn der Chef gesagt hat:"Hey, geh' nach Hause!" sondern sich wahnsinnig gefreut hat, früher aus dem Laden herauszukommen...
Jetzt im Nachhinein sieht die Sache natürlich anders aus.
Und das Angebot der "Reinarbeit" ist kein "good-will", sondern eine Selbstverständlichkeit - meiner Meinung nach!
By the way: vom Urlaub kann dies natürlich trotzdem nicht abgezogen werden.... Das geht gar nicht!
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Thaddeus schrieb:
Ich sehe schon, wir kommen auf keinen Nenner!
Macht aber auch nichts...
Mit sagt mein normaler Menschenverstand, dass ich nicht bezahlt werde, wenn ich während meiner regulären Arbeitszeit ein Eis im Park esse...
Es ist und bleibt ein Geben& Nehmen!
Und ich vermute weiterhin, dass er/sie sich niemals "beschwert" oder "Angebote zu Alternativ-Arbeiten" gemacht hat, wenn der Chef gesagt hat:"Hey, geh' nach Hause!" sondern sich wahnsinnig gefreut hat, früher aus dem Laden herauszukommen...
Jetzt im Nachhinein sieht die Sache natürlich anders aus.
Und das Angebot der "Reinarbeit" ist kein "good-will", sondern eine Selbstverständlichkeit - meiner Meinung nach!
By the way: vom Urlaub kann dies natürlich trotzdem nicht abgezogen werden.... Das geht gar nicht!
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Eis essen oder Kaffee trinken während der regulären Arbeitszeit ist natürlich zu bezahlen. Es ist die Sache des Arbeitgebers wofür er Dich einsetzt.
Gruß redvine
In der täglichen Realität mag es ein Geben und Nehmen sein, aber auf der Basis des Arbeitsrechts.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Bei meinen Beiträgen hier geht es mir um den rein rechtlichen Aspekt. Wenn Arbeitnehmer davon abweichend „guten Willen“ zeigt, dann wünsche ich mir, dass dies von den Arbeitgebern auch als solcher anerkannt wird !!!
In der täglichen Realität mag es ein Geben und Nehmen sein, aber auf der Basis des Arbeitsrechts.
Gruß redvine
Wenn ein Arbeitnehmer kündigt ist das für einen erstmal sch...ähm, blöd.
Wenn er Minusstunden hat ist das noch besch...blöder.
Was kann man machen?
Sich streiten -> schlechte Trennung evtl. Arbeitsgericht = Kosten (meist für den Arbeitgeber)
Minusstunden können eigentlich nur entstehen, wenn der AN sich "frei" nimmt und der AG das auch entsprechend toleriert.
Zu Wenig Arbeit = Risiko des AG
Verträge hin oder her...meist zieht der AG hier den kürzeren.
Ergo fort mit schaden, und beim nächsten AN auf die ARbeitszeitkonten achten!
WIr hatten sowas dieses Jahr, dass ein MA ca. 40 "Minusstunden" hatte, in den Urlaub ging und am nächsten Tag fanden wir die Kündigung im Briefkasten. (Für alle (auch andere MA) überraschend, weil gutes Verhältnis)
Er hatte allerdings zum Monatsende nach 10 Wochen gekündigt. Wir haben darauf hin den mit 6 Wo zum Monatsende (vertraglich, ordentlich) gekündigt und den MA frei gestellt. Kostet Geld...ist sch...ähm, blöd...aber wir mussten uns nicht noch 6 Wochen mit ihm rumärgern.
Also an Alle AG: Sorgt für Auslastung! und wenns nicht klappt fort mit SChaden und gut ist!
Wenn ihr meint, dass ihr daran pleite geht...habt ihr eh schlecht kalkuliert!
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TheStonie schrieb:
Ich bin auch AG (indirekt, meine Frau ist PI und ich mach Verwaltung)
Wenn ein Arbeitnehmer kündigt ist das für einen erstmal sch...ähm, blöd.
Wenn er Minusstunden hat ist das noch besch...blöder.
Was kann man machen?
Sich streiten -> schlechte Trennung evtl. Arbeitsgericht = Kosten (meist für den Arbeitgeber)
Minusstunden können eigentlich nur entstehen, wenn der AN sich "frei" nimmt und der AG das auch entsprechend toleriert.
Zu Wenig Arbeit = Risiko des AG
Verträge hin oder her...meist zieht der AG hier den kürzeren.
Ergo fort mit schaden, und beim nächsten AN auf die ARbeitszeitkonten achten!
WIr hatten sowas dieses Jahr, dass ein MA ca. 40 "Minusstunden" hatte, in den Urlaub ging und am nächsten Tag fanden wir die Kündigung im Briefkasten. (Für alle (auch andere MA) überraschend, weil gutes Verhältnis)
Er hatte allerdings zum Monatsende nach 10 Wochen gekündigt. Wir haben darauf hin den mit 6 Wo zum Monatsende (vertraglich, ordentlich) gekündigt und den MA frei gestellt. Kostet Geld...ist sch...ähm, blöd...aber wir mussten uns nicht noch 6 Wochen mit ihm rumärgern.
Also an Alle AG: Sorgt für Auslastung! und wenns nicht klappt fort mit SChaden und gut ist!
Wenn ihr meint, dass ihr daran pleite geht...habt ihr eh schlecht kalkuliert!
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redvine schrieb:
Ich lese weiter: „ ... aber mal wird der Plan auch schon einen Tag eher "geschlossen", wenn absehbar ist, dass er sich nicht mehr füllt.“ „Anonymer Teilnehmer“ wird nach Hause geschickt, oder später angefordert. Ist eine Anweisung des Arbeitgebers !!!
Natürlich hat Arbeitnehmer seine Arbeitskraft da zur Verfügung gestellt. Wenn Arbeitgeber diese nicht nutzt, dann ist das seine Sache.
Gruß redvine
Es gibt Arbeitsplätze, da hat der Therapeut keinerlei Einfluß auf seinen Plan, da alle Patienten vom Chef oder von der Rezeption terminiert werden.
In diesem Fall gibt es eher keine Minusstunden.
Bei anderen Arbeitsplätzen hat der Therapeut die Planung selbst in der Hand, arbeitet also relativ selbständig.
Hier kann und muss er selbst dafür sorgen, dass er ausgewogen arbeitet bzw dem Chef mitteilen, dass zuviel oder zuwenig Patienten kommen.
Urlaub ist zur Erholung da und nicht zum Ausgleich von Minusstunden.
Hat der AN aber mehr als 4Wo per Anno, kann das u. U. auch schon wieder anders aussehen.
Allerdings muss ich immer wieder erleben, dass sich physiotherapeutische Miniarbeitgeber wie Kindergartenkinder benehmen sobald ein MA kündigt. Da ist dann die Kommunikation wirklich sehr erschwert.
Umgekehrt gibt es auch (sehr langjährige) AN, die mit ihren Giftspritzen und schlechter Stimmung die letzten Wochen alles herunterziehen können.
Gerade die, die immer auf Gesetzen und Verträgen herumpochen, sind oft unerträglich!
Vertragsinhalte und Gesetze sind notwendig, wenn der Menschenverstand nicht mehr greift.
Im normalen Arbeitsalltag sollte doch alles mit Worten und Taten gemeistert werden können.
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… spätestens dann aber gilt das Arbeitsrecht, ob es angenehm ist oder nicht.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Alles schön, bis es zu Differenzen zwischen AN und AG kommt …
… spätestens dann aber gilt das Arbeitsrecht, ob es angenehm ist oder nicht.
Gruß redvine
Alles schön, bis es zu Differenzen zwischen AN und AG kommt …
… spätestens dann aber gilt das Arbeitsrecht, ob es angenehm ist oder nicht.
Gruß redvine
Und ich bin froh, dass wir Dich als visierten Arbeitsrechtler hier haben. :confused:
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Wonderwoman schrieb:
redvine schrieb am 17.10.15 12:31:
Alles schön, bis es zu Differenzen zwischen AN und AG kommt …
… spätestens dann aber gilt das Arbeitsrecht, ob es angenehm ist oder nicht.
Gruß redvine
Und ich bin froh, dass wir Dich als visierten Arbeitsrechtler hier haben. :confused:
Ich habe auch schon erlebt, dass PI zum Patienten sagt: „Kein Problem, wenn Sie mir den Termin kurzfristig absagen, dann schicke ich meinen Therapeuten früher nach Hause.“ Und dann wurden die Termine dieses Patienten an das Ende des Arbeitstages gelegt.
Viele PI wollen mit ihrer Praxisorganisation so wenig wie möglich zu tun haben und lassen es eben laufen.
Erfahrungen aus Berlin
redvine
Und wenn PI glaubt nicht für Minusstunden aufkommen zu müssen, dann kann er auch leicht so handeln.
Oder die Stundenzahl des Arbeitnehmers so niedrig angesetzt ist, dass er Mehrstunden machen muss.
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redvine schrieb:
Es gibt PI, die lieber etwas zu viel an Stunden vergeben haben, damit alle Patienten schnell bedient werden können. Dann können z.B. in Ferienzeiten schnell Minusstunden entstehen.
Ich habe auch schon erlebt, dass PI zum Patienten sagt: „Kein Problem, wenn Sie mir den Termin kurzfristig absagen, dann schicke ich meinen Therapeuten früher nach Hause.“ Und dann wurden die Termine dieses Patienten an das Ende des Arbeitstages gelegt.
Viele PI wollen mit ihrer Praxisorganisation so wenig wie möglich zu tun haben und lassen es eben laufen.
Erfahrungen aus Berlin
redvine
Und wenn PI glaubt nicht für Minusstunden aufkommen zu müssen, dann kann er auch leicht so handeln.
Oder die Stundenzahl des Arbeitnehmers so niedrig angesetzt ist, dass er Mehrstunden machen muss.
Bei uns ist es nur so, dass wir schon seit längerer Zeit Verstärkung suchen und keinen Physio finden. Da kommt es für mich eigentlich nie zu Minusstunden und ich freu mich, wenn ich mal früher Feierabend habe. :kissing_closed_eyes:
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Superbiene schrieb:
Na so etwas geht natürlich gar nicht. :rage: Da würde ich als Arbeitnehmer auch auf die Barrikaden gehen.
Bei uns ist es nur so, dass wir schon seit längerer Zeit Verstärkung suchen und keinen Physio finden. Da kommt es für mich eigentlich nie zu Minusstunden und ich freu mich, wenn ich mal früher Feierabend habe. :kissing_closed_eyes:
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Ramona Völlkopf schrieb:
Fakt ist, dass wir alle nicht wissen, wie die Arbeit von AT und seinem AG gelebt wurde.
Es gibt Arbeitsplätze, da hat der Therapeut keinerlei Einfluß auf seinen Plan, da alle Patienten vom Chef oder von der Rezeption terminiert werden.
In diesem Fall gibt es eher keine Minusstunden.
Bei anderen Arbeitsplätzen hat der Therapeut die Planung selbst in der Hand, arbeitet also relativ selbständig.
Hier kann und muss er selbst dafür sorgen, dass er ausgewogen arbeitet bzw dem Chef mitteilen, dass zuviel oder zuwenig Patienten kommen.
Urlaub ist zur Erholung da und nicht zum Ausgleich von Minusstunden.
Hat der AN aber mehr als 4Wo per Anno, kann das u. U. auch schon wieder anders aussehen.
Allerdings muss ich immer wieder erleben, dass sich physiotherapeutische Miniarbeitgeber wie Kindergartenkinder benehmen sobald ein MA kündigt. Da ist dann die Kommunikation wirklich sehr erschwert.
Umgekehrt gibt es auch (sehr langjährige) AN, die mit ihren Giftspritzen und schlechter Stimmung die letzten Wochen alles herunterziehen können.
Gerade die, die immer auf Gesetzen und Verträgen herumpochen, sind oft unerträglich!
Vertragsinhalte und Gesetze sind notwendig, wenn der Menschenverstand nicht mehr greift.
Im normalen Arbeitsalltag sollte doch alles mit Worten und Taten gemeistert werden können.
Ich lese hier immer wieder, dass Fachkräfte fehlen. Bei uns in der Gegend haben Patienten in der Regel 4-6 Wochen Wartezeit. Da kommt es nicht zu Minusstunden.
Was ist denn bei euch in er Praxis falsch gelaufen?
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Problem beschreiben
Superbiene schrieb:
Letztlich weiß doch keiner von uns, wie die Situation in der Praxis vom MAB ist/war. Ich frage mich nur wie es in einigen Praxen zu Minusstunden kommt.
Ich lese hier immer wieder, dass Fachkräfte fehlen. Bei uns in der Gegend haben Patienten in der Regel 4-6 Wochen Wartezeit. Da kommt es nicht zu Minusstunden.
Was ist denn bei euch in er Praxis falsch gelaufen?
Bei den von dir beschriebenen Vorgehen der Praxis, kann nur dann eine Minuszeit entstehen, wenn man sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich darauf einigt, später zu kommen oder früher zu gehen. Ein in der Regel übliches Vorgehen, wo man mal eine Stunde länger bleibt oder auch früher geht, je nach Arbeitsanfall und ggf. privaten Wünschen und beide Seiten die Flexibilität wollen und davon profitieren. Will man das nicht, sollte man dem Arbeitgeber eindeutig seine Arbeitsbereitschaft erklären (für Patienten von der Warteliste oder organisatorische Nebentätigkeiten).
Dann gehen Minusstunden zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er den Plan praktisch eigenmächtig kürzt. Er muss auf eigenes Risiko dafür sorgen, dass man die vereinbarten Wochenstunden erreicht. Geht man einfach stillschweigend nachhause kann der AG ja nicht wissen dass man nicht früher Feierabend machen möchte, geht vermutlich vom Einverständnis des Mitarbeiters aus und wendet das betriebsübliche Verfahren an.
Jetzt so kurz nach der Kündigung, kann man nur bitten die Stunden nachzuarbeiten und der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Möglichkeiten dem Mitarbeiter Patienten zuweisen. Ist das mangels Patienten in der kurzen Zeit bis zum Ausscheiden unmöglich, sollte und muss man sich wohl sich einigen.
Das läuft letztendlich auch vor Gericht so, dass die Richter alles versuchen, einen teuren und arbeitsaufwendigen Prozess zu vermeiden und beiden Seiten eine Einigung (meist weisen sie die Richtung an) nahelegen. Trotzdem entsteht dabei für alle Seiten Stress und ggf. auch Kosten. Denkbar wäre also aus meiner Sicht, dass man es nur dann auf eine Auseinandersetzung ankommen lässt, wenn der Arbeitgeber trotz Möglichkeiten die Stunden nicht füllt oder schon vorher trotz Widerspruch die Stunden einfach kürzt, um so Kosten und Risiken abzuwälzen. Viel Erfolg für deine Pläne S.
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Mir Gehalt kürzen zu lassen würde ich niemals mitmachen. Die Bereitschaft die Minusstunden nachzuarbeiten ist allemal ausreichend.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Ein Praxisinhaber ist für seine Praxis verantwortlich!
Mir Gehalt kürzen zu lassen würde ich niemals mitmachen. Die Bereitschaft die Minusstunden nachzuarbeiten ist allemal ausreichend.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Ein Arbeitgeber kann nicht so einfach das Gehalt kürzen (wenn fest vereinbart im Arbeitsvertrag). Vor Gericht wären die Gründe des Arbeitgebers da auch ziemlich egal. Zudem wäre es dem Arbeitgeber in dem hier geschilderten Fall fast unmöglich eine Gehaltskürzung zu begründen. Da ist nicht einmal ein Anwalt nötig und die Kosten beim Arbeitsgericht sind gering. Entsprechendes gilt für den Urlaub – da waren wir uns einig, dass er nicht gekürzt werden kann.
Gruß redvine
Natürlich gibt es Fälle, in denen der AG das Gehalt in einem Fall von "Minusstunden" kürzen kann. :thumbsup:
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Wonderwoman schrieb:
Wie schon bisher... KEINE AHNUNG!!!
Natürlich gibt es Fälle, in denen der AG das Gehalt in einem Fall von "Minusstunden" kürzen kann. :thumbsup:
Mir Gehalt kürzen zu lassen würde ich niemals mitmachen.
Wie gut, dass Du hier nicht relevant bist. Die Antwort von Shakes ist vollkommen korrekt.
Also einfach mal eine Scheibe abschneiden und nicht Deine Meinung als rechtlich fundierte Tatsache darstellen. Das ist sie nämlich nicht.
Setzen!!! 6!!!!!
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Wonderwoman schrieb:
redvine schrieb am 18.10.15 16:20:
Mir Gehalt kürzen zu lassen würde ich niemals mitmachen.
Wie gut, dass Du hier nicht relevant bist. Die Antwort von Shakes ist vollkommen korrekt.
Also einfach mal eine Scheibe abschneiden und nicht Deine Meinung als rechtlich fundierte Tatsache darstellen. Das ist sie nämlich nicht.
Setzen!!! 6!!!!!
Würde ein AG das Gehalt kürzen, dann wäre meiner Meinung nach fast immer eine Klage angebracht und auch aussichtsreich.
Eine Gehaltskürzung während eines laufenden Arbeitsvertrags wäre meiner Meinung nach auch das Ende jedes vernünftigen Verhältnisses von AG und AN.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Sicher gibt es Ausnahmefälle und lassen sich Fälle konstruieren wo eine Lohnkürzung möglich ist. Für unsere tägliche Praxis in der PT, wo Minusstunden überwiegend durch Patientenabsagen und Patientenmangel entstehen, trifft dies aber nicht zu. Der PI trägt das unternehmerische Risiko, muss wissen was in seiner Praxis alles so läuft und hat entsprechen rechtzeitig gegenzusteuern. Bei schwerwiegenden Verfehlungen des AN sollte PI abmahnen und kündigen, und nicht Gehalt kürzen.
Würde ein AG das Gehalt kürzen, dann wäre meiner Meinung nach fast immer eine Klage angebracht und auch aussichtsreich.
Eine Gehaltskürzung während eines laufenden Arbeitsvertrags wäre meiner Meinung nach auch das Ende jedes vernünftigen Verhältnisses von AG und AN.
Gruß redvine
Sicher gibt es Ausnahmefälle und lassen sich Fälle konstruieren wo eine Lohnkürzung möglich ist. Für unsere tägliche Praxis in der PT, wo Minusstunden überwiegend durch Patientenabsagen und Patientenmangel entstehen, trifft dies aber nicht zu. Der PI trägt das unternehmerische Risiko, muss wissen was in seiner Praxis alles so läuft und hat entsprechen rechtzeitig gegenzusteuern. Bei schwerwiegenden Verfehlungen des AN sollte PI abmahnen und kündigen, und nicht Gehalt kürzen.
Würde ein AG das Gehalt kürzen, dann wäre meiner Meinung nach fast immer eine Klage angebracht und auch aussichtsreich.
Eine Gehaltskürzung während eines laufenden Arbeitsvertrags wäre meiner Meinung nach auch das Ende jedes vernünftigen Verhältnisses von AG und AN.
Gruß redvine
Schön das Du schreibst "meiner Meinung", denn das ist es. Leider entbehrt Deine Meinung jeglicher juristisch fundierter Grundlage und deshalb schätze ich einfach mal, dass Du AN bist, der sich auf diesem Gebiet einfach nicht auskennt. Also einfach jetzt mal Ruhe halten und von denen lernen, die etwas mehr Ahnung haben...
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Wonderwoman schrieb:
redvine schrieb am 21.10.15 18:54:
Sicher gibt es Ausnahmefälle und lassen sich Fälle konstruieren wo eine Lohnkürzung möglich ist. Für unsere tägliche Praxis in der PT, wo Minusstunden überwiegend durch Patientenabsagen und Patientenmangel entstehen, trifft dies aber nicht zu. Der PI trägt das unternehmerische Risiko, muss wissen was in seiner Praxis alles so läuft und hat entsprechen rechtzeitig gegenzusteuern. Bei schwerwiegenden Verfehlungen des AN sollte PI abmahnen und kündigen, und nicht Gehalt kürzen.
Würde ein AG das Gehalt kürzen, dann wäre meiner Meinung nach fast immer eine Klage angebracht und auch aussichtsreich.
Eine Gehaltskürzung während eines laufenden Arbeitsvertrags wäre meiner Meinung nach auch das Ende jedes vernünftigen Verhältnisses von AG und AN.
Gruß redvine
Schön das Du schreibst "meiner Meinung", denn das ist es. Leider entbehrt Deine Meinung jeglicher juristisch fundierter Grundlage und deshalb schätze ich einfach mal, dass Du AN bist, der sich auf diesem Gebiet einfach nicht auskennt. Also einfach jetzt mal Ruhe halten und von denen lernen, die etwas mehr Ahnung haben...
Deshalb kann hier im Forum zu Rechtsthemen auch nichts mit absoluter Sicherheit gesagt werden. Ich wiederhole mich: „Würde ein AG das Gehalt kürzen, dann wäre meiner Meinung nach fast immer eine Klage angebracht und auch aussichtsreich.“
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Bei einem Rechtsstreit, der von einem Gericht entschieden wird, kann man nie genau sagen wie er aus geht. Jedes Gericht entscheidet etwas anders. Und meist gibt es die Möglichkeit in die nächste Instanz zu gehen …
Deshalb kann hier im Forum zu Rechtsthemen auch nichts mit absoluter Sicherheit gesagt werden. Ich wiederhole mich: „Würde ein AG das Gehalt kürzen, dann wäre meiner Meinung nach fast immer eine Klage angebracht und auch aussichtsreich.“
Gruß redvine
Viel schlimmer als das verlorene Verfahren und die Kosten ist der Imageverlust. Auch die Verunsicherung, die soetwas beim verbleibenden Personal hinterlässt.
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tom1350 schrieb:
Ich kann aus eigener Erfahrung nur davon abraten einen Rechtsstreit zu riskieren. Und zwar dem AG!
Viel schlimmer als das verlorene Verfahren und die Kosten ist der Imageverlust. Auch die Verunsicherung, die soetwas beim verbleibenden Personal hinterlässt.
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Shakespeare schrieb:
Es gilt das Prinzip Vergütung gegen Arbeitsleistung. Verursacht der Mitarbeiter die "Lücken" z.B. indem er selbst Patienten absagt oder Absagen nicht aus dem Plan entfernt oder Patienten einträgt, die gar keinen Termin haben so kann der Arbeitgeber hier die Vergütung versagen. Ausnahmen sind hier Fehler, die man als leicht fahrlässig einstufen kann (jeder macht mal einen Ein- oder Austragungsfehler).
Bei den von dir beschriebenen Vorgehen der Praxis, kann nur dann eine Minuszeit entstehen, wenn man sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich darauf einigt, später zu kommen oder früher zu gehen. Ein in der Regel übliches Vorgehen, wo man mal eine Stunde länger bleibt oder auch früher geht, je nach Arbeitsanfall und ggf. privaten Wünschen und beide Seiten die Flexibilität wollen und davon profitieren. Will man das nicht, sollte man dem Arbeitgeber eindeutig seine Arbeitsbereitschaft erklären (für Patienten von der Warteliste oder organisatorische Nebentätigkeiten).
Dann gehen Minusstunden zu Lasten des Arbeitgebers, wenn er den Plan praktisch eigenmächtig kürzt. Er muss auf eigenes Risiko dafür sorgen, dass man die vereinbarten Wochenstunden erreicht. Geht man einfach stillschweigend nachhause kann der AG ja nicht wissen dass man nicht früher Feierabend machen möchte, geht vermutlich vom Einverständnis des Mitarbeiters aus und wendet das betriebsübliche Verfahren an.
Jetzt so kurz nach der Kündigung, kann man nur bitten die Stunden nachzuarbeiten und der Arbeitgeber muss im Rahmen seiner Möglichkeiten dem Mitarbeiter Patienten zuweisen. Ist das mangels Patienten in der kurzen Zeit bis zum Ausscheiden unmöglich, sollte und muss man sich wohl sich einigen.
Das läuft letztendlich auch vor Gericht so, dass die Richter alles versuchen, einen teuren und arbeitsaufwendigen Prozess zu vermeiden und beiden Seiten eine Einigung (meist weisen sie die Richtung an) nahelegen. Trotzdem entsteht dabei für alle Seiten Stress und ggf. auch Kosten. Denkbar wäre also aus meiner Sicht, dass man es nur dann auf eine Auseinandersetzung ankommen lässt, wenn der Arbeitgeber trotz Möglichkeiten die Stunden nicht füllt oder schon vorher trotz Widerspruch die Stunden einfach kürzt, um so Kosten und Risiken abzuwälzen. Viel Erfolg für deine Pläne S.
Das klingt alles ganz toll. Entbehrt allerdings jeder juristischen Grundlage. Es gibt in Fragen der Arbeitszeitregelungen keine stillschweigende Abkommen. Lediglich klar definierte Gesetze.
Ein Trumpf kann der AG noch mit dem Arbeitszeugnis ausspielen. Da gibt es nämlich eine Beweislast zu Ungunsten des AN.
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@Shakespeare
Das klingt alles ganz toll. Entbehrt allerdings jeder juristischen Grundlage. Es gibt in Fragen der Arbeitszeitregelungen keine stillschweigende Abkommen. Lediglich klar definierte Gesetze.
Das ist eine Behauptung die leider nicht begründet wird.
Gesetze sind selten klar definiert in Deutschland, sie sind allgemein gehalten und haben fast immer Interpretationsspielraum.
Deshalb regelt vieles die Rechtsprechung.
Insbesondere die Frage ob und wie Überstunden angeordnet werden können und wie diese abzubummeln sind, ist im Gesetz kaum geregelt.
Ebenso gilt wie ich ausgeführt habe, dass es schon möglich ist den Lohn zu kürzen, wenn die Arbeitsleistung hierfür nicht erbracht wurde (BGB).
Ich habe schon auch beschrieben und ein par Beispiele gebracht, dass es nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich ist Lohn oder Urlaub zu kürzen und was man als Arbeitnehmer tun kann um das zu vermeiden. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
tom1350 schrieb am 18.10.15 16:42:
@Shakespeare
Das klingt alles ganz toll. Entbehrt allerdings jeder juristischen Grundlage. Es gibt in Fragen der Arbeitszeitregelungen keine stillschweigende Abkommen. Lediglich klar definierte Gesetze.
Das ist eine Behauptung die leider nicht begründet wird.
Gesetze sind selten klar definiert in Deutschland, sie sind allgemein gehalten und haben fast immer Interpretationsspielraum.
Deshalb regelt vieles die Rechtsprechung.
Insbesondere die Frage ob und wie Überstunden angeordnet werden können und wie diese abzubummeln sind, ist im Gesetz kaum geregelt.
Ebenso gilt wie ich ausgeführt habe, dass es schon möglich ist den Lohn zu kürzen, wenn die Arbeitsleistung hierfür nicht erbracht wurde (BGB).
Ich habe schon auch beschrieben und ein par Beispiele gebracht, dass es nur in sehr wenigen Ausnahmefällen möglich ist Lohn oder Urlaub zu kürzen und was man als Arbeitnehmer tun kann um das zu vermeiden. Gruß S.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Sicher gibt es Ausnahmefälle und lassen sich Fälle konstruieren wo eine Lohnkürzung möglich ist. Für unsere tägliche Praxis in der PT, wo Minusstunden überwiegend durch Patientenabsagen und Patientenmangel entstehen, trifft dies aber nicht zu. Der PI trägt das unternehmerische Risiko, muss wissen was in seiner Praxis alles so läuft und hat entsprechen rechtzeitig gegenzusteuern. Bei schwerwiegenden Verfehlungen des AN sollte PI abmahnen und kündigen, und nicht Gehalt kürzen.
Gruß redvine
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tom1350 schrieb:
@Shakespeare
Das klingt alles ganz toll. Entbehrt allerdings jeder juristischen Grundlage. Es gibt in Fragen der Arbeitszeitregelungen keine stillschweigende Abkommen. Lediglich klar definierte Gesetze.
Ein Trumpf kann der AG noch mit dem Arbeitszeugnis ausspielen. Da gibt es nämlich eine Beweislast zu Ungunsten des AN.
Man kann ohne Anwalt Klage erheben beim Arbeitsgericht bei Unrechtmäßiger Kürzung von Gehalt und Urlaub. Dieser Fall würde wie über 80% der Klagen vorm Arbeitsgericht im Schlichtungstermin vom Tisch gehen. Zu Lasten des AG. Dem Kläger entstehen lediglich geringe Gebühren für Porto.
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tom1350 schrieb:
Redvine hat Recht.
Man kann ohne Anwalt Klage erheben beim Arbeitsgericht bei Unrechtmäßiger Kürzung von Gehalt und Urlaub. Dieser Fall würde wie über 80% der Klagen vorm Arbeitsgericht im Schlichtungstermin vom Tisch gehen. Zu Lasten des AG. Dem Kläger entstehen lediglich geringe Gebühren für Porto.
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