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folgende Frage interessiert mich. Die Praxis, in der ich arbeite , ist nicht ausgelastet und das schon seit längerer Zeit nicht. Es fallen also minus Stunden an. Ich würde jetzt gerne kündigen, da das für mich so keinen Sinn mehr macht. Kann mein Arbeitgeber mir die minus Stunden von meinem Gehalt abziehen, obwohl ich ja nichts für die schlechte Auslastung kann ? Wie sieht die Rechtslage aus ? Wäre für Hilfe sehr dankbar !!!!!!!
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Kay Böhmer schrieb:
Hallo zusammen,
folgende Frage interessiert mich. Die Praxis, in der ich arbeite , ist nicht ausgelastet und das schon seit längerer Zeit nicht. Es fallen also minus Stunden an. Ich würde jetzt gerne kündigen, da das für mich so keinen Sinn mehr macht. Kann mein Arbeitgeber mir die minus Stunden von meinem Gehalt abziehen, obwohl ich ja nichts für die schlechte Auslastung kann ? Wie sieht die Rechtslage aus ? Wäre für Hilfe sehr dankbar !!!!!!!
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C. DBO schrieb:
Das käme auf den Arbeitsvertrag an, was steht denn da zum Thema Entlohnung? Eigentlich kann man nicht so einfach was vom Gehalt abziehen - aber es gibt die unterschiedlichsten Vereinbarungen.
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mbone schrieb:
Der AG kann z.B Kurzarbeit beantragen
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Ich habe recht bekommen vor Gericht. Habe gekündigt und bin direkt zum Anwalt. War alles kein Problem.
Du trägst ja nicht das Risko . Viel Glück
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484 schrieb:
Stundenkonto ist nicht rechtens. Dein Chef kann dir gar nicht abziehen. oder sich zum nacharbeiten zwingen.
Ich habe recht bekommen vor Gericht. Habe gekündigt und bin direkt zum Anwalt. War alles kein Problem.
Du trägst ja nicht das Risko . Viel Glück
Stundenkonto ist nicht rechtens.
Dümmlichste Antwort des Tages. Aber das sind wir ja von 08/15 ...äh... 484 gewohnt. :thumbsup:
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Wonderwoman schrieb:
484 schrieb am 9.8.16 10:44:
Stundenkonto ist nicht rechtens.
Dümmlichste Antwort des Tages. Aber das sind wir ja von 08/15 ...äh... 484 gewohnt. :thumbsup:
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us11 schrieb:
Wonderwoman hat recht
Gruß
redvine
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redvine schrieb:
Die meisten Stundenkontos würden einer rechtlichen Überprüfung nicht standhalten. Wenn ein Stundenkonto rechtlich einwandfrei vereinbart ist, dann ist es für den AG in der PT nicht mehr attraktiv.
Gruß
redvine
Der AG muss dir Arbeit geben nicht du bist dafür verantwortlich, ....
du kommst und gehst und in der zeit wirst du auch bezahlt, ... alles andere ist nicht ok , und ist verarsche.
du trägst nicht sein Risiko
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484 schrieb:
schon mal was von Annahmeverzug gehört ????
Der AG muss dir Arbeit geben nicht du bist dafür verantwortlich, ....
du kommst und gehst und in der zeit wirst du auch bezahlt, ... alles andere ist nicht ok , und ist verarsche.
du trägst nicht sein Risiko
Redvine, meine Stundenkontos sind einwandfrei und für beide Seiten attraktiv. Ich muss mich nicht um jede Kleinigkeit kümmern ("Kann ich heute 'ne halbe Stunde früher gehen?"), meine Kollegen können sich die Zeit im vereinbarten Rahmen frei einteilen. Das Gehalt bleibt, die Stundenkontenstände schwanken ein bisschen aber dafür sind die ja da :)
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Papa Alpaka schrieb:
484, ein "Arbeitszeitkonto" kann vereinbart werden und ist gültig sofern die arbeitsrechtlichen Anforderungen eingehalten werden. Das ist im Grunde eine praktische Sache, der eine kann im Einvernehmen mit dem AN diesen früher nach Hause schicken, der andere kann wenn's ihm passt anbieten mehr zu arbeiten um das dann später "abzufeiern" (zwei Tage früher in den Urlaub... ;)).
Redvine, meine Stundenkontos sind einwandfrei und für beide Seiten attraktiv. Ich muss mich nicht um jede Kleinigkeit kümmern ("Kann ich heute 'ne halbe Stunde früher gehen?"), meine Kollegen können sich die Zeit im vereinbarten Rahmen frei einteilen. Das Gehalt bleibt, die Stundenkontenstände schwanken ein bisschen aber dafür sind die ja da :)
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tom1350 schrieb:
Für ein "Schwanken" ist es ja auch da. Einseitig zu Lasten des AN durch Gegenrechnen von Urlaub oder Gehalt nicht zulässig. Deshalb sollte auch nicht zu viel Minus auflaufen. Wenn der AN kündigt wird es schwer dies wieder auszugleichen, weil ja oft noch Resturlaub besteht und gerne (fälschlicherweise) nur eine Kündigungsfrist von 4 Wochen angenommen wird.
schon mal was von Annahmeverzug gehört ????
Oh Hilfe... das wird ja immer grausamer. Jetzt kommt er noch um die Ecke und will mir was von Annahmeverzug erzählen.
Jetzt mal die Ohren auf... Es kommt bevor man auf Annahmeverzug testet immer erst auf die Auslegung der vertraglichen Regelungen an.
Setzen... 6!!!!
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Wonderwoman schrieb:
484 schrieb am 10.8.16 08:52:
schon mal was von Annahmeverzug gehört ????
Oh Hilfe... das wird ja immer grausamer. Jetzt kommt er noch um die Ecke und will mir was von Annahmeverzug erzählen.
Jetzt mal die Ohren auf... Es kommt bevor man auf Annahmeverzug testet immer erst auf die Auslegung der vertraglichen Regelungen an.
Setzen... 6!!!!
Vertragsklauseln müssen idealerweise nicht ausgelegt werden, sondern sind eindeutig formuliert. Im Zweifelsfall gelten gesetzliche Regelungen.
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tom1350 schrieb:
@WW
Vertragsklauseln müssen idealerweise nicht ausgelegt werden, sondern sind eindeutig formuliert. Im Zweifelsfall gelten gesetzliche Regelungen.
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C. DBO schrieb:
Von Kündigungsfristen scheint er auch keine Ahnung zu haben :thumbsup:
@WW
Vertragsklauseln müssen idealerweise nicht ausgelegt werden, sondern sind eindeutig formuliert. Im Zweifelsfall gelten gesetzliche Regelungen.
Ich gebe es echt auf... lies einfach unter [kaputter Link])
Nach super physio.de... Links funktionieren auch nicht mehr. Also einfach unter Auslegung im wiki nachschauen.
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Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 10.8.16 17:52:
@WW
Vertragsklauseln müssen idealerweise nicht ausgelegt werden, sondern sind eindeutig formuliert. Im Zweifelsfall gelten gesetzliche Regelungen.
Ich gebe es echt auf... lies einfach unter [kaputter Link])
Nach super physio.de... Links funktionieren auch nicht mehr. Also einfach unter Auslegung im wiki nachschauen.
@WW
Vertragsklauseln müssen idealerweise nicht ausgelegt werden, sondern sind eindeutig formuliert. Im Zweifelsfall gelten gesetzliche Regelungen.
@ww
Das Wort "idealerweise" macht die Auslegung unnötig.
Deine Texte lesen sich sehr unfreundlich.
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RoFo schrieb:
tom1350 schrieb am 10.8.16 17:52:
@WW
Vertragsklauseln müssen idealerweise nicht ausgelegt werden, sondern sind eindeutig formuliert. Im Zweifelsfall gelten gesetzliche Regelungen.
@ww
Das Wort "idealerweise" macht die Auslegung unnötig.
Deine Texte lesen sich sehr unfreundlich.
@ww
Das Wort "idealerweise" macht die Auslegung unnötig.
Deine Texte lesen sich sehr unfreundlich.
1.) Auslegung ist ein juristischer Begriff. Den Idealfall gibt es nicht, denn dann würden Gerichte beim gleichen Sachverhalt die gleichen Urteile fällen. Ist aber nicht so...
2.) Ich bin allgemein ein sehr unfreundlicher Mensch :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
RoFo schrieb am 12.8.16 11:40:
@ww
Das Wort "idealerweise" macht die Auslegung unnötig.
Deine Texte lesen sich sehr unfreundlich.
1.) Auslegung ist ein juristischer Begriff. Den Idealfall gibt es nicht, denn dann würden Gerichte beim gleichen Sachverhalt die gleichen Urteile fällen. Ist aber nicht so...
2.) Ich bin allgemein ein sehr unfreundlicher Mensch :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
Es kommt immer drauf an, was in Deinem Vertrag steht... Das weiß hier keiner und kann Dir deshalb auch keine pauschal gültige Antwort geben.
Das Thema wurde hier aber schon öfters abgehandelt, also bitte die Suchfunktion benutzen. Und es lassen sich immer Fälle konstruieren wo vielleicht doch etwas abgezogen werden kann. Aber im Normalfall nicht!
Gruß
redvine
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Am Monatsende bekommst du dein vereinbarten Gehalt und über die Minusstundenliste würde ich müde lächeln. Und wenn da 1000 Stunden drauf stehen!
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tom1350 schrieb:
Handeln müßte hier der AG. Wenn Angestellte wegen Auftragsmangel nach Hause geschickt werden ist das unternehmerisches Risiko.
Am Monatsende bekommst du dein vereinbarten Gehalt und über die Minusstundenliste würde ich müde lächeln. Und wenn da 1000 Stunden drauf stehen!
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redvine schrieb:
Sorry, aber gehen wir einmal davon aus, dass ein Arbeitsvertrag mit geltendem Recht vereinbar ist, dann kann vom vereinbarten Gehalt nichts abgezogen werden.
Das Thema wurde hier aber schon öfters abgehandelt, also bitte die Suchfunktion benutzen. Und es lassen sich immer Fälle konstruieren wo vielleicht doch etwas abgezogen werden kann. Aber im Normalfall nicht!
Gruß
redvine
Will der Arbeitgeber, daß der Arbeitnehmer früher nach Hause geht, muss auch der volle Lohn bezahlt werden.
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Danke für den Link. Daraus ist das unten kopiert. Und jetzt vergleich mal meine Aussage damit.
@C.BO
Erklär mal wegen den Kündigungsfristen. Achtung Falle. Aber nicht so schlimm. Wußte nicht einmal meine Anwältin für Arbeitsrecht.
"Der Begriff „Auslegung“ bedeutet für sich gesehen: „Auseinanderlegung“, „Ausbreitung“ und Darlegung des in einem Text beschlossenen, aber noch gleichsam verhüllten Sinnes. Der Begriff bezeichnet mithin eine „Tätigkeit“, einen „Vorgang“, durch den der Sinn eines Textes „deutlicher und genauer ausgesagt und mitteilbar gemacht“ wird.[4] Ziel dieses Vorganges ist mithin eine konkrete Aussage, wie der Text zu verstehen ist."
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tom1350 schrieb:
@WW
Danke für den Link. Daraus ist das unten kopiert. Und jetzt vergleich mal meine Aussage damit.
@C.BO
Erklär mal wegen den Kündigungsfristen. Achtung Falle. Aber nicht so schlimm. Wußte nicht einmal meine Anwältin für Arbeitsrecht.
"Der Begriff „Auslegung“ bedeutet für sich gesehen: „Auseinanderlegung“, „Ausbreitung“ und Darlegung des in einem Text beschlossenen, aber noch gleichsam verhüllten Sinnes. Der Begriff bezeichnet mithin eine „Tätigkeit“, einen „Vorgang“, durch den der Sinn eines Textes „deutlicher und genauer ausgesagt und mitteilbar gemacht“ wird.[4] Ziel dieses Vorganges ist mithin eine konkrete Aussage, wie der Text zu verstehen ist."
@WW
Danke für den Link. Daraus ist das unten kopiert. Und jetzt vergleich mal meine Aussage damit.
Habe verglichen... und nun? Es bleibt im Zweifelsfall trotzdem bei einer Auslegung. Es tritt sicherlich nicht automatisch eine gesetzliche Regelung an dessen Stelle, wenn man diese Regelung durch Vertrag ändern darf.
Darf man diese nicht ändern, dann muss auch nichts ausgelegt werden, weil sofort die Regelung an die Stelle der Vertragsklausel tritt, denn dann ist diese nichtig.
Also weiterhin Bullshit von Dir. Sorry, aber da bin ich ja sehr direkt.
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Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 10.8.16 20:21:
@WW
Danke für den Link. Daraus ist das unten kopiert. Und jetzt vergleich mal meine Aussage damit.
Habe verglichen... und nun? Es bleibt im Zweifelsfall trotzdem bei einer Auslegung. Es tritt sicherlich nicht automatisch eine gesetzliche Regelung an dessen Stelle, wenn man diese Regelung durch Vertrag ändern darf.
Darf man diese nicht ändern, dann muss auch nichts ausgelegt werden, weil sofort die Regelung an die Stelle der Vertragsklausel tritt, denn dann ist diese nichtig.
Also weiterhin Bullshit von Dir. Sorry, aber da bin ich ja sehr direkt.
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tom1350 schrieb:
Man darf vieles im Vertrag gestalten. Dies sollte nur "Hand und Fuß" haben. Deshalb werden nicht nur unrechtmäßige Änderungen nichtig, sondern auch fehlerhafte. Da wird dann vom Richter auch nichts mehr ausgelegt.
Man darf vieles im Vertrag gestalten. Dies sollte nur "Hand und Fuß" haben. Deshalb werden nicht nur unrechtmäßige Änderungen nichtig, sondern auch fehlerhafte. Da wird dann vom Richter auch nichts mehr ausgelegt.
:confused: Und wer legt fest, wann etwas fehlerhaft ist? Der Richter im Wege der Auslegung...
Lass mal sein. Diese Diskussion mit Dir bringt rein gar nichts, weil offensichtlich der juristische Background fehlt.
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Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 12.8.16 09:52:
Man darf vieles im Vertrag gestalten. Dies sollte nur "Hand und Fuß" haben. Deshalb werden nicht nur unrechtmäßige Änderungen nichtig, sondern auch fehlerhafte. Da wird dann vom Richter auch nichts mehr ausgelegt.
:confused: Und wer legt fest, wann etwas fehlerhaft ist? Der Richter im Wege der Auslegung...
Lass mal sein. Diese Diskussion mit Dir bringt rein gar nichts, weil offensichtlich der juristische Background fehlt.
Man darf vieles im Vertrag gestalten. Dies sollte nur "Hand und Fuß" haben. Deshalb werden nicht nur unrechtmäßige Änderungen nichtig, sondern auch fehlerhafte. Da wird dann vom Richter auch nichts mehr ausgelegt.
:confused: Und wer legt fest, wann etwas fehlerhaft ist? Der Richter im Wege der Auslegung...
Lass mal sein. Diese Diskussion mit Dir bringt rein gar nichts, weil offensichtlich der juristische Background fehlt.
Ein Richter legt im Rahmen des Arbeitsrechts nichts aus, sondern bewertet. Den Wunsch, diese Diskussion zu beenden werte ich als fehlenden Background zur Selbstreflexion oder einfach als Unfreundlichkeit.
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tom1350 schrieb:
Wonderwoman schrieb am 12.8.16 12:36:
tom1350 schrieb am 12.8.16 09:52:
Man darf vieles im Vertrag gestalten. Dies sollte nur "Hand und Fuß" haben. Deshalb werden nicht nur unrechtmäßige Änderungen nichtig, sondern auch fehlerhafte. Da wird dann vom Richter auch nichts mehr ausgelegt.
:confused: Und wer legt fest, wann etwas fehlerhaft ist? Der Richter im Wege der Auslegung...
Lass mal sein. Diese Diskussion mit Dir bringt rein gar nichts, weil offensichtlich der juristische Background fehlt.
Ein Richter legt im Rahmen des Arbeitsrechts nichts aus, sondern bewertet. Den Wunsch, diese Diskussion zu beenden werte ich als fehlenden Background zur Selbstreflexion oder einfach als Unfreundlichkeit.
Man darf vieles im Vertrag gestalten. Dies sollte nur "Hand und Fuß" haben. Deshalb werden nicht nur unrechtmäßige Änderungen nichtig, sondern auch fehlerhafte. Da wird dann vom Richter auch nichts mehr ausgelegt.
:confused: Und wer legt fest, wann etwas fehlerhaft ist? Der Richter im Wege der Auslegung...
Lass mal sein. Diese Diskussion mit Dir bringt rein gar nichts, weil offensichtlich der juristische Background fehlt.
Ein Richter legt im Rahmen des Arbeitsrechts nichts aus, sondern bewertet. Den Wunsch, diese Diskussion zu beenden werte ich als fehlenden Background zur Selbstreflexion oder einfach als Unfreundlichkeit.
Sag ich doch... keine Ahnung. Diese Bewertung heißt Auslegung.
Aha... Background zur Selbstreflexion... über die Sinnlosigkeit dieser Bemerkung muss ich jetzt noch ein wenig nachdenken. :smile:
Und nochmal... ich bin nicht freundlich. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Wonderwoman schrieb:
tom1350 schrieb am 12.8.16 13:07:
Wonderwoman schrieb am 12.8.16 12:36:
tom1350 schrieb am 12.8.16 09:52:
Man darf vieles im Vertrag gestalten. Dies sollte nur "Hand und Fuß" haben. Deshalb werden nicht nur unrechtmäßige Änderungen nichtig, sondern auch fehlerhafte. Da wird dann vom Richter auch nichts mehr ausgelegt.
:confused: Und wer legt fest, wann etwas fehlerhaft ist? Der Richter im Wege der Auslegung...
Lass mal sein. Diese Diskussion mit Dir bringt rein gar nichts, weil offensichtlich der juristische Background fehlt.
Ein Richter legt im Rahmen des Arbeitsrechts nichts aus, sondern bewertet. Den Wunsch, diese Diskussion zu beenden werte ich als fehlenden Background zur Selbstreflexion oder einfach als Unfreundlichkeit.
Sag ich doch... keine Ahnung. Diese Bewertung heißt Auslegung.
Aha... Background zur Selbstreflexion... über die Sinnlosigkeit dieser Bemerkung muss ich jetzt noch ein wenig nachdenken. :smile:
Und nochmal... ich bin nicht freundlich. :stuck_out_tongue_winking_eye:
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Ma63 schrieb:
Wenn der Arbeitnehmer auf eigenen Wunsch früher geht oder ganz wegbleibt, muss der Arbeitgeber das nicht bezahlen.
Will der Arbeitgeber, daß der Arbeitnehmer früher nach Hause geht, muss auch der volle Lohn bezahlt werden.
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mammili schrieb:
Wenn du einen Vertrag über z.b.40 Wochenstunden hast ist dein Arbeitgeber verpflichtet sie dir zu bezahlen......Du verpflichtet sie zu leisten.......Wenn z.b. Nichts los ist und du gehst nach Absprache früher oder kommst später oder wie auch immer sind das natürlich minusstunden.......Hast du keine Klausel mit Stunden Konto oder so muss dein Arbeitgeber dir auch die vierzig Stunden Arbeit zur Verfügung stellen und wenn du in der Praxis bist und irgendwas andres machst......heisst wenn du nicht einverstanden damit bist früher zu gehen oder später zu kommen ist das Chef Problem........
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