Schau mal, ob wir zu Dir passen?
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
flexible Arbeitszeiten.
• Du verdienst bei uns nach
Therapien, die du selbst aussuchst
und somit deinen Schwerpunkten
folgst und Du hast sehr viel Vor -
und Nachbereitungszeit.
• Zur Unterstützung hast du
einen Laptop.
• Du hast schon Kinder, dann
passen wir deine Arbeitszei...
• Du suchst nach einem neuen
Arbeitsplatz der sicher und
langfristig ist?
• Du lebst gerne achtsam und
liebst ein Gleichgewicht zwischen
Arbeit und Freizeit! Wir bieten dir
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Sowie keine Vergütung bei Krankheit. Ist das denn so OK???
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ich habe ein Angebot für einen Minijob. 18 Euro die Stunde. ohne Urlaubsanspruch.
Sowie keine Vergütung bei Krankheit. Ist das denn so OK???
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eim schrieb:
NEIN !!!!! Schau mal bei der Knappschaft was unter Minijob steht
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Mit einer solchen Vereinbarung entfällt viel Bürokratie, es kann einfach dein Stundenzettel zur Lohnberechnung herangezogen werden. Im Gegenzug kann der Stundenlohn etwas höher ausfallen [ich belege gerade eine Stelle mit ähnlichen Konditionen]; du kannst das zusätzlich eingenommene Geld verwenden wie du es für richtig hältst. Ganz im Sinne eines geringfügigen Zuverdienstes. von dem ich gerne soviel Netto wie möglich bekomme.
Sollte die Lohnfortzahlung eingepreist werden müsste der Stundenlohn auf €11-€16 sinken, ein bisschen abhängig von den lokalen Gegebenheiten. Weniger netto, dafür mehr Sicherheit.
Wie Stonie schreibt: Es geht hier um Rechte die nicht ohne weiteres aufgehoben werden können. Wenn du es drauf anlegst kannst du hohen Stundenlohn _und_ Lohnfortzahlung bekommen, brauchst dann nach der Fortzahlung allerdings einen neuen Arbeitsplatz wenn du die Änderungskündigung [Stundenlohn runter unter Berücksichtigung der entstandenen Prozesskosten] nicht akzeptierst...
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Papa Alpaka schrieb:
...Abwägungssache - "kein Lohn bei Ausfall" ist in einer geringfügigen Beschäftigung [als Nebentätigkeit zu einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung] verkraftbar, gängige Rechtsprechung sieht vor das ein jeder Angestellter Rücklagen bilden sollte um drei Monate seines Lebens zu bestreiten auch wenn mal kein Lohn eingeht.
Mit einer solchen Vereinbarung entfällt viel Bürokratie, es kann einfach dein Stundenzettel zur Lohnberechnung herangezogen werden. Im Gegenzug kann der Stundenlohn etwas höher ausfallen [ich belege gerade eine Stelle mit ähnlichen Konditionen]; du kannst das zusätzlich eingenommene Geld verwenden wie du es für richtig hältst. Ganz im Sinne eines geringfügigen Zuverdienstes. von dem ich gerne soviel Netto wie möglich bekomme.
Sollte die Lohnfortzahlung eingepreist werden müsste der Stundenlohn auf €11-€16 sinken, ein bisschen abhängig von den lokalen Gegebenheiten. Weniger netto, dafür mehr Sicherheit.
Wie Stonie schreibt: Es geht hier um Rechte die nicht ohne weiteres aufgehoben werden können. Wenn du es drauf anlegst kannst du hohen Stundenlohn _und_ Lohnfortzahlung bekommen, brauchst dann nach der Fortzahlung allerdings einen neuen Arbeitsplatz wenn du die Änderungskündigung [Stundenlohn runter unter Berücksichtigung der entstandenen Prozesskosten] nicht akzeptierst...
Wie handhabt ihr wenn die Sprechstundenhilfe einen falschen Termin eingetragen hat und der Therapeut nichts zu behandeln hat. Er arbeitet natürlich in dem Sinne das er Daten einpflegt oder Karteien bearbeitet . Wird die Stunde dann als Arbeitsstunde bezahlt oder nicht?
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gr00ver schrieb:
Kurze Frage zu dem Thema ,
Wie handhabt ihr wenn die Sprechstundenhilfe einen falschen Termin eingetragen hat und der Therapeut nichts zu behandeln hat. Er arbeitet natürlich in dem Sinne das er Daten einpflegt oder Karteien bearbeitet . Wird die Stunde dann als Arbeitsstunde bezahlt oder nicht?
Kurze Frage zu dem Thema ,
Wie handhabt ihr wenn die Sprechstundenhilfe einen falschen Termin eingetragen hat und der Therapeut nichts zu behandeln hat. Er arbeitet natürlich in dem Sinne das er Daten einpflegt oder Karteien bearbeitet . Wird die Stunde dann als Arbeitsstunde bezahlt oder nicht?
Bestellte Arbeitszeit wird vergütet. In solchen Situationen kriegt die Terminplanerin 'nen Einlauf und ist nächstesmal dran mit Verpflegung-kaufen-fahren. In ihrer Freizeit :P
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Papa Alpaka schrieb:
gr00ver schrieb am 30.6.17 14:23:
Kurze Frage zu dem Thema ,
Wie handhabt ihr wenn die Sprechstundenhilfe einen falschen Termin eingetragen hat und der Therapeut nichts zu behandeln hat. Er arbeitet natürlich in dem Sinne das er Daten einpflegt oder Karteien bearbeitet . Wird die Stunde dann als Arbeitsstunde bezahlt oder nicht?
Bestellte Arbeitszeit wird vergütet. In solchen Situationen kriegt die Terminplanerin 'nen Einlauf und ist nächstesmal dran mit Verpflegung-kaufen-fahren. In ihrer Freizeit :P
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limone schrieb:
Aber natürlich ist das Arbeitszeit. Irgendeine Arbeit wird es schon geben, wie du ja auch schon schriebst :sunglasses:
Kurze Frage zu dem Thema ,
Wie handhabt ihr wenn die Sprechstundenhilfe einen falschen Termin eingetragen hat und der Therapeut nichts zu behandeln hat. Er arbeitet natürlich in dem Sinne das er Daten einpflegt oder Karteien bearbeitet . Wird die Stunde dann als Arbeitsstunde bezahlt oder nicht?
Da es meist üblich ist, dass Minijobber wie FM behandelt werden, wird der PI die therapielose Zeit auch nicht als Arbeitszeit berechnen wollen. Kann man von mir aus gerne machen bei 30€ die Stunde ( netto versteht sich ).
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tom1350 schrieb:
gr00ver schrieb am 30.6.17 14:23:
Kurze Frage zu dem Thema ,
Wie handhabt ihr wenn die Sprechstundenhilfe einen falschen Termin eingetragen hat und der Therapeut nichts zu behandeln hat. Er arbeitet natürlich in dem Sinne das er Daten einpflegt oder Karteien bearbeitet . Wird die Stunde dann als Arbeitsstunde bezahlt oder nicht?
Da es meist üblich ist, dass Minijobber wie FM behandelt werden, wird der PI die therapielose Zeit auch nicht als Arbeitszeit berechnen wollen. Kann man von mir aus gerne machen bei 30€ die Stunde ( netto versteht sich ).
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McMiki schrieb:
Bevor wir über angemessene Vergütungen sprechen, sollten wir erstmal über angemessene AG sprechen..."ist das Arbeitszeit oder nicht"...allen sollte klar sein, dass sowas wie ein Arbeitszeitkonto oder Minusstunden nicht zu Lasten des AN gehen darf..sowas ist Gesetz!!!!
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TheStonie schrieb:
Kannste unterschreiben :blush: Anspruch auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hast du trotzdem. Jegliche abweichungen davon wären unwirksam. Also, wenn du ein paar Monate arbeiten willst, gutes Geld bekommst und nicht bange bist, deinen Anspruch zur Not einzuklagen, dann zu :)
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