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wer kann mir sagen, wieviele Stunden ein leitender Physiotherapeut im Krankenhaus mindestens als wöchentlicher Arbeitszeit haben muss? Wo steht dies geschrieben, ich habe es bislang nicht gefunden. Vielen Dank für Eure Unterstützung.
LG
Stefan
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Stefan schrieb:
Liebe Kolleginnen, Liebe Kollegen,
wer kann mir sagen, wieviele Stunden ein leitender Physiotherapeut im Krankenhaus mindestens als wöchentlicher Arbeitszeit haben muss? Wo steht dies geschrieben, ich habe es bislang nicht gefunden. Vielen Dank für Eure Unterstützung.
LG
Stefan
LG,
m.
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C. DBO schrieb:
Als angstellter Therapeut in der Klinik bist Du nur an Deinen Arbeitvertrag gebunden. Du rechnest ja nicht direkt mit den Kassen ab, die Klinik hat andere Maßgeben. Empfehlungen der Spitzenverbände, jegliche Richtlinien und Rahmenverträge beziehen sich auf niedergelassene Therapeuten.
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Stefan schrieb:
Ich haba enoch eine Ambulanzzulassung auf meinen Namen
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friesenstorch schrieb:
Das ist Verhandlungssache , Wie viele Menschen sind dir unterstellt . Sind es mehrere Standorte ? Was gehört zu deinen Aufgaben ? Da ich selbst seit Jahren in der Leitung und freigestellt von Arbeit am Patienten bin , könnte ich die antworten , wenn du mir die Fakten nennst ,
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C. DBO schrieb:
friesenstorch, es geht nicht um Geld, sondern um die möglicherweise gesetzlich geregelte Anwesenheitspflicht in diesem Fall. Da braucht es keine weitere Fakten.
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michael933 schrieb:
Vielleicht wird andersrum ein Schuh draus - wenn man nix findet (auch nicht in Richtlinien der GKV), ist es vielleicht nicht geregelt...
LG,
m.
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friesenstorch schrieb:
Es geht um Krankenhaus und nicht um Anwesenheit . Ich bin Experte auf diesem Gebiet .
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Hase C schrieb:
Krankenhaus hat nichts mit Kassenzulassung zu tun, frank248 :point_up:
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Physio2018 schrieb:
Als selbständiger Physiotherapeut solltest Du das alles wissen. Steht nämlich in Deinem Arbeitsvertrag bzw. in den Rahmenverträgen der KKen, die Du ja offensichtlich unterschrieben hast/haben musst, wenn Du, wie Du behauptest, eine eigene Praxiszulassung auf Deinen Namen hast.
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