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- ab sofort
- Berufseinsteiger oder Profis
- sehr gutes Gehalt z.B. bei 40
Stunden/Woche ein Bruttofestgehalt
von 4860,- Euro
- Einstiegs- und
Vermittlungsprämie von 4000,- Euro
- ganztägig besetzte Anmeldung
- digitale Praxis (Theorg +
Tablett)
- Teamevents
- freien Parkplatz oder BVG Ticket
- Geburtstagsfrei
- mögliche 4- Tage- Woche
- viel Urlaub/Freizeit möglich
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daniela602 schrieb:
Ich habe in einer kleinen Praxis gearbeitet und nun habe ich gekündigt ! Meine Chefin redet über mich bei Patienten wie kann ich mich dagegen wehren! Ich weiß es von meiner Arbeitskollegin
Du könntest Anzeige erstatten und die Kollegin als Zeugin benennen. Die Staatsanwaltschaft ist idR verpflichtet zu ermitteln.
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Wonderwoman schrieb:
Ein solches Verhalten ist strafrechtlich relevant.
Du könntest Anzeige erstatten und die Kollegin als Zeugin benennen. Die Staatsanwaltschaft ist idR verpflichtet zu ermitteln.
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Man verklagt niemanden aufgrund des Strafrechts.
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Wonderwoman schrieb:
öhem... bitte nochmal bzgl. Strafrecht nachlesen :point_up:
Man verklagt niemanden aufgrund des Strafrechts.
Dann in Erfahrung bringen, was genau gesagt wurde und zu wem.
Danach bei der Ex-Chefin direkt nachhaken, ob, und wenn ja, warum die Aussagen getroffen wurden.
Schließlich darum ersuchen, das richtig zu stellen und in Zukunft zu unterlassen.
Falls es weitergeht: Rechtsanwalt einschalten.
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LogoMijo schrieb:
Zunächst würde ich Ruhe bewahren.
Dann in Erfahrung bringen, was genau gesagt wurde und zu wem.
Danach bei der Ex-Chefin direkt nachhaken, ob, und wenn ja, warum die Aussagen getroffen wurden.
Schließlich darum ersuchen, das richtig zu stellen und in Zukunft zu unterlassen.
Falls es weitergeht: Rechtsanwalt einschalten.
Allerdings muss man das anzeigen und kann nicht selbst klagen.
Auf Unterlassung kann man klagen.
Edit
StGB § 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
[bearbeitet am 27.04.14 12:06]
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morpheus-06 schrieb:
warum nicht? Ich denke Tempelritter liegt da richtig.
Allerdings muss man das anzeigen und kann nicht selbst klagen.
Auf Unterlassung kann man klagen.
Edit
StGB § 186
Üble Nachrede
Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft
[bearbeitet am 27.04.14 12:06]
Niemand kann jemanden anderen verklagen, weil das Strafrecht greift.
"Verklagen" berührt nur das Zivilrecht.
Alles was Strafrecht ist, fällt den Strafverfolgungsbehören (= der Staat) zu.
Deshalb ist die Empfehlung von Tempelritter, jemanden aufgrund 186 StGB zu "verklagen" schlechtweg falsch.
:point_up:
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Wonderwoman schrieb:
Es geht mir um die Formulierung von Tempelritter.
Niemand kann jemanden anderen verklagen, weil das Strafrecht greift.
"Verklagen" berührt nur das Zivilrecht.
Alles was Strafrecht ist, fällt den Strafverfolgungsbehören (= der Staat) zu.
Deshalb ist die Empfehlung von Tempelritter, jemanden aufgrund 186 StGB zu "verklagen" schlechtweg falsch.
:point_up:
Da es hier um Strafrecht geht, reicht eine Anzeige bei der Polizei. Das kostet gar nichts.
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Wonderwoman schrieb:
Warum Rechtsanwalt einschalten? Kostet nur Geld und Du wärst in der Beweispflicht.
Da es hier um Strafrecht geht, reicht eine Anzeige bei der Polizei. Das kostet gar nichts.
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Wonderwoman schrieb:
Nebenbei... wieso auf Unterlassung klagen? Du musst alles beweisen und das Geld vorschießen.
Wird das angezeigt wird die EX-Chefin aus allen Wolken fallen :smile:
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morpheus-06 schrieb:
ja ist falsch formuliert, der Gedanke ist aber richtig.
Wird das angezeigt wird die EX-Chefin aus allen Wolken fallen :smile:
Einfach nur reden wie LogoMijo schreibt wird nichts bringen, die EX muss leiden :blush:)
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morpheus-06 schrieb:
ist halt einer von mehreren Wegen.
Einfach nur reden wie LogoMijo schreibt wird nichts bringen, die EX muss leiden :blush:)
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Wonderwoman schrieb:
Genau... Anzeigen reicht aus meiner Sicht vollkommen aus. Danach wird Ruhe sein, weil ansonsten noch zivilrechtlich nachgelegt werden könnte.
@morpheus-06
Sagt mal ihr beiden - habt ihr eigentlich nebenbei Jura studiert, oder habt ihr aus anderen Gründen soviel mit dem Gesetz zu tun?
Fällt mir schon länger auf, dass speziell ihr beiden oft gleich mit Anwalt, Klage, Gesetzestexten, Urteilen etc...... bei der Hand seid.
Rein aus Neugierde gefragt.
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christine81 schrieb:
@Wonderwoman
@morpheus-06
Sagt mal ihr beiden - habt ihr eigentlich nebenbei Jura studiert, oder habt ihr aus anderen Gründen soviel mit dem Gesetz zu tun?
Fällt mir schon länger auf, dass speziell ihr beiden oft gleich mit Anwalt, Klage, Gesetzestexten, Urteilen etc...... bei der Hand seid.
Rein aus Neugierde gefragt.
Das dem leider nicht so ist der Grund, dass die Kassen die Heilmittelerbringer oft verarscXXen.
WEHRT EUCH... auch wenn wir keine Rechtsberatung machen, können wir hier doch den einen oder anderen Tipp geben.
Und meist kommt was gut Brauchbares raus, nachdem Morpheus und ich uns kurz gekappelt haben. :smile: :smile: :smile:
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Wonderwoman schrieb:
Nein. Sowas muss man als PI eigentlich wissen. :wink:
Das dem leider nicht so ist der Grund, dass die Kassen die Heilmittelerbringer oft verarscXXen.
WEHRT EUCH... auch wenn wir keine Rechtsberatung machen, können wir hier doch den einen oder anderen Tipp geben.
Und meist kommt was gut Brauchbares raus, nachdem Morpheus und ich uns kurz gekappelt haben. :smile: :smile: :smile:
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morpheus-06 schrieb:
nein, aber überall sind Gesetze, Urteile, Verträge, Richtlinien die Grundlage zu agieren. In meinem Netzwerk sind auch mehrere Juristen wo ich mir Rat und Einschätzungen holen kann. Wenn ich mich in einem Thema sehr gut auskenne, fahre ich meist gut wie z.B. bei unberechtigten Absetzungen durch die GKV. Da müssen klare, unwiderlegbare Fakten auf den Tisch. Zur Not muss man auch einmal auf den Tisch hauen, wenn mir der Kragen platzt.
weshalb wird denn gleich vom Schlimmsten ausgegangen?
Daniela602 schreibt doch lediglich nur: "Meine Chefin redet über mich bei Patienten wie kann ich mich dagegen wehren! Ich weiß es von meiner Arbeitskollegin."
Was wird denn übel nachgeredet? Und wie steht es mit der Arbeitskollegin?
Ich bleibe dabei: Bevor der Hammer ausgepackt wird erst mal schauen, ob er notwendig ist.
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LogoMijo schrieb:
Hoppala,
weshalb wird denn gleich vom Schlimmsten ausgegangen?
Daniela602 schreibt doch lediglich nur: "Meine Chefin redet über mich bei Patienten wie kann ich mich dagegen wehren! Ich weiß es von meiner Arbeitskollegin."
Was wird denn übel nachgeredet? Und wie steht es mit der Arbeitskollegin?
Ich bleibe dabei: Bevor der Hammer ausgepackt wird erst mal schauen, ob er notwendig ist.
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morpheus-06 schrieb:
während Logos noch reden, handeln andere längst :blush:)
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Tempelritter schrieb:
Beweise sichern, zum Anwalt gehen und eine Unterlassungserklärung fertigen lassen oder wegen "Übler Nachrede" §186 StGB verklagen. Mit der Aussicht auf Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe wird sie das ganz schnell unterlassen.
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morpheus-06 schrieb:
das würde ich so pauschal nicht sagen, kommt auf das Gerede an.
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Hilde Rusche - Dullendorf schrieb:
Und wie oft reden Arbeitnehmer über ehemalige AG schlecht - obwohl eindeutig sie selbst die Missetäter waren? Wenn man dass immer anzeigen würde, würden so manche ihres Lebens nicht mehr froh. Ignorieren - auf sowas geht man gar nicht weiter ein.
Es kommt mir etwas so vor wie Stille Post "ich habe von jemand gehört, der erzählt hat und der hat es mir erzählt". Was wurde denn erzählt? Hat die Kollegin 1x was Negatives gehört, war es überhaupt negativ?
Hier gleich auf solche unklaren Äußerungen von Daniela mit Anwalt und Klagen zu drohen, ist wie sinnloses Säbelrasseln. Ohne zu wissen, was nun genau gesagt wurde, kann man überhaupt keinen Rat geben.
Sollte die Chefin Daniela allerdings gezielt schlecht machen, dann würde ich mit allen Mitteln dagegen vorgehen.
Gruß Britt
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Britt schrieb:
Deine Chefin "redet über dich". Was redet sie denn? Und du hast es von deiner Arbeitskollegin gehört. Was genau hat sie erzählt?
Es kommt mir etwas so vor wie Stille Post "ich habe von jemand gehört, der erzählt hat und der hat es mir erzählt". Was wurde denn erzählt? Hat die Kollegin 1x was Negatives gehört, war es überhaupt negativ?
Hier gleich auf solche unklaren Äußerungen von Daniela mit Anwalt und Klagen zu drohen, ist wie sinnloses Säbelrasseln. Ohne zu wissen, was nun genau gesagt wurde, kann man überhaupt keinen Rat geben.
Sollte die Chefin Daniela allerdings gezielt schlecht machen, dann würde ich mit allen Mitteln dagegen vorgehen.
Gruß Britt
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