Hallo liebe Kolleginnen und
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
jetzigen Position oder
unentschlossen ob du eine
Veränderung brauchst?
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Wir suchen motivierte
Physiotherapeuten und
Physiotherapeutinnen die unser Team
unterstützen und verstärken
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Wir bieten dir die Möglichkeit an,
an mehreren Standorten zu arbeiten
die deinen Arbeitsweg verkürzen.
- Wandsbek
- Jenfeld
- Eppendorf
- Bergedorf
- Rothenburgsort
- Eichthal
...
Kollegen,
Bist du unzufrieden in deiner
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...
ich möchte das nur mal abklären:
Hat der PI keine Dienstreisekasko und mir passiert ein Unfall auf dem HB (der Einfachheit halber bin ich nur leicht fahrlässig gewesen), kommt keiner für den Schaden auf (außer meiner eigenen Versich., die mich dann bis zum Sankt-Nimmerleinstag hochstuft)? Außer ich verklage meinen Chef?
Wie verhält es sich (theoretisch wie praktisch) mit dem Rufen der Polizei zum Unfallort? Erfahrungsgemäß dauert es ja immer sehr lange, bzw. kommt die Frage nach Personenschaden - wenn nur Blechschaden, wollen sie meist nicht kommen.
1. Muß man die Polizei rufen? 2. Ist das sinnlose Warten dann Arbeitszeit? Ich hab mir den Unfall ja nicht ausgesucht...
Aktuell ist nix passiert, ich möchte da nur mal Klarheit und Argumentationshilfen. Und wer im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls zahlt, ist mir auch klar. Deswegen das Bsp mit leichter Fahrlässigkeit
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Guten Tag,
ich möchte das nur mal abklären:
Hat der PI keine Dienstreisekasko und mir passiert ein Unfall auf dem HB (der Einfachheit halber bin ich nur leicht fahrlässig gewesen), kommt keiner für den Schaden auf (außer meiner eigenen Versich., die mich dann bis zum Sankt-Nimmerleinstag hochstuft)? Außer ich verklage meinen Chef?
Wie verhält es sich (theoretisch wie praktisch) mit dem Rufen der Polizei zum Unfallort? Erfahrungsgemäß dauert es ja immer sehr lange, bzw. kommt die Frage nach Personenschaden - wenn nur Blechschaden, wollen sie meist nicht kommen.
1. Muß man die Polizei rufen? 2. Ist das sinnlose Warten dann Arbeitszeit? Ich hab mir den Unfall ja nicht ausgesucht...
Aktuell ist nix passiert, ich möchte da nur mal Klarheit und Argumentationshilfen. Und wer im Falle eines selbstverschuldeten Unfalls zahlt, ist mir auch klar. Deswegen das Bsp mit leichter Fahrlässigkeit
Gruß von Monique
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Besser: Firmenfahrzeug nutzen.
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RoFo schrieb:
Oder deinen AG.
Besser: Firmenfahrzeug nutzen.
Ich habe also in jedem Fall "Absicherung" über die Praxis, in dem Moment, wo ich mein Auto nehmen muss.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, Papa Alpaka, das war hilfreich und ausführlich genug.
Ich habe also in jedem Fall "Absicherung" über die Praxis, in dem Moment, wo ich mein Auto nehmen muss.
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Papa Alpaka schrieb:
...formal ja. Es könnte aber schlau sein, das Thema vorher anzuschneiden und ggf. schriftlich abzusichern -- nicht jede PI weiß was auf sie zukommt...
Danke, Papa Alpaka, das war hilfreich und ausführlich genug.
Ich habe also in jedem Fall "Absicherung" über die Praxis, in dem Moment, wo ich mein Auto nehmen muss.
Wie Papa schon beschrieben bist du rein rechtlich abgesichert, ich hatte diesen Fall bereits, dass ein Auto mir beim Einparken rückwärts ins Auto gefahren ist, ursprünglich wurde mir 30% der Schuld zugesprochen, da auf Parkplätzen gegenseitige Rücksichtsnahme gilt. Ich hatte rennerei zum Gutachten, Arbeitszeitausfall usw.
Meine Chefin war auch der Meinung dass Sie das nichts anginge, und das eine Dienstreisekasko sich nicht lohnen würde da keine Praxisautos. Meine Kosten wären auf rund 400 € rausgelaufen die ich ihr dann mit etlichen Urteilen und Belegen aus dem Internet dargelegt habe... Sie wollte das nicht glauben, für mich hätte die Sache zu dem Punkt erledigt sein können und hätte ihr das hinknallen können, da der Unfallgegner mir gegenüber jedoch ausfällig wurde und ich einen Zeugen hatte der, wie auch die Polizei meine Unschuld bestätigt hatte, bin ich auf die Forderung der 100% Schuld für den Unfallgegner gegangen und habe Recht erhalten.
Im gleichen Zuge habe ich alle Hausbesuche gestrichen und fahre seitdem keine mehr!
War meiner Chefin dann lieber als sich mit mir zu streiten :D
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MeFe89 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 21.9.18 20:07:
Danke, Papa Alpaka, das war hilfreich und ausführlich genug.
Ich habe also in jedem Fall "Absicherung" über die Praxis, in dem Moment, wo ich mein Auto nehmen muss.
Wie Papa schon beschrieben bist du rein rechtlich abgesichert, ich hatte diesen Fall bereits, dass ein Auto mir beim Einparken rückwärts ins Auto gefahren ist, ursprünglich wurde mir 30% der Schuld zugesprochen, da auf Parkplätzen gegenseitige Rücksichtsnahme gilt. Ich hatte rennerei zum Gutachten, Arbeitszeitausfall usw.
Meine Chefin war auch der Meinung dass Sie das nichts anginge, und das eine Dienstreisekasko sich nicht lohnen würde da keine Praxisautos. Meine Kosten wären auf rund 400 € rausgelaufen die ich ihr dann mit etlichen Urteilen und Belegen aus dem Internet dargelegt habe... Sie wollte das nicht glauben, für mich hätte die Sache zu dem Punkt erledigt sein können und hätte ihr das hinknallen können, da der Unfallgegner mir gegenüber jedoch ausfällig wurde und ich einen Zeugen hatte der, wie auch die Polizei meine Unschuld bestätigt hatte, bin ich auf die Forderung der 100% Schuld für den Unfallgegner gegangen und habe Recht erhalten.
Im gleichen Zuge habe ich alle Hausbesuche gestrichen und fahre seitdem keine mehr!
War meiner Chefin dann lieber als sich mit mir zu streiten :D
...danke für deine Praxiserfahrung, MeFe!
Sowas, Anonymus, ist der Grund warum man vorher konkrete Absprachen treffen sollte :)
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Papa Alpaka schrieb:
Recht haben und Recht bekommen... ;)
...danke für deine Praxiserfahrung, MeFe!
Sowas, Anonymus, ist der Grund warum man vorher konkrete Absprachen treffen sollte :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, ist schön auch mal Bsp aus der Praxis zu hören, wie es laufen kann.
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M0nique schrieb:
Warum fragst Du dazu keinen Rechtsanwalt?
Gruß von Monique
In dem Moment in dem.dein Chef duldet das du deinen PKW nutzt wird der PKW zum Betriebsmittel und liegt damit im Verantwortungsbereich des Chefs. Für alle Schäden, außer Vorsatz und teilweise grobe Fahrlässigkeit kommt dein Chef auf wenn du ihn daran erinnerst. Konkret ausgeurteilt auf Bundesebene wurde das am Fall eines Opel Corsa: wenn ein Sklavenhändler den Sammeltransport der zur vereinbarten Arbeitszeit gehörte ansagt und dafür eine Leiharbeiterin ihren eigenen PKW nutzt um zum Einsatzort zu kommen kommt der Arbeitgeber auch für die Schäden auf die durch eine defekte Bremsanlage entstanden: Das Betriebsmittel war nicht Verkehrssicherheit, der Arbeitgeber hat es unterlassen den ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen, wenn ein Betriebsmittel wegen einer technischen Fehlfunktion ausfällt ist der Arbeitgeber in der Ersatzpflicht und nein, sowas ist nicht mit der Betriebskostenpauschale von €0,30/km abgegolten. Das gilt analog für sonstige Schäden die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind; die Details zur Fahrlässigkeit erklärt dir dein Anwalt.
Deine Versicherung kann sich den Fall anschauen, wird die Regulierung aber ablehnen da nicht ihr Zuständigkeitsbereich; es wird also auch nicht höhergestuft (außer das dir vielleicht ein Tarif für gewerbliche Nutzung angedreht wird).
Deinen Chef kannst du jederzeit verklagen, du kannst aber auch mit Sachinformationen überzeugen.
Immer. Du hast alles Notwendige zu unternehmen um Beweise zu sichern/Schäden zu dokumentieren; stichfest genug das Versicherungen sich darum streiten können.
Außer du hast so offensichtlich Mist gemacht das dein Chef und der Unfallgegner sich leicht einig werden (die Entscheidung obliegt nicht dir sondern muss ggf von deinem Chef getroffen werden. Auch wenn er dann 70km fährt um die Sache persönlich zu bearbeiten.
Ja, und evt notwendige Überstunden sind hinzunehmen da es sich um einen betrieblichen Notstand handelt.
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Papa Alpaka schrieb:
So ganz glaube ich nicht, das dir klar ist was Sache ist. Ich weiß auch nicht wielange ich gerade Lust habe diese Fragen für Anonymus aufzudröseln, aber ich probier's mal der Reihe nach ;)
Hat der PI keine Dienstreisekasko und mir passiert ein Unfall auf dem HB (...), kommt keiner für den Schaden auf (...)?
Wie verhält es sich (theoretisch wie praktisch) mit dem Rufen der Polizei zum Unfallort?
Ist das sinnlose Warten dann Arbeitszeit?
In dem Moment in dem.dein Chef duldet das du deinen PKW nutzt wird der PKW zum Betriebsmittel und liegt damit im Verantwortungsbereich des Chefs. Für alle Schäden, außer Vorsatz und teilweise grobe Fahrlässigkeit kommt dein Chef auf wenn du ihn daran erinnerst. Konkret ausgeurteilt auf Bundesebene wurde das am Fall eines Opel Corsa: wenn ein Sklavenhändler den Sammeltransport der zur vereinbarten Arbeitszeit gehörte ansagt und dafür eine Leiharbeiterin ihren eigenen PKW nutzt um zum Einsatzort zu kommen kommt der Arbeitgeber auch für die Schäden auf die durch eine defekte Bremsanlage entstanden: Das Betriebsmittel war nicht Verkehrssicherheit, der Arbeitgeber hat es unterlassen den ordnungsgemäßen Zustand sicherzustellen, wenn ein Betriebsmittel wegen einer technischen Fehlfunktion ausfällt ist der Arbeitgeber in der Ersatzpflicht und nein, sowas ist nicht mit der Betriebskostenpauschale von €0,30/km abgegolten. Das gilt analog für sonstige Schäden die nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig entstanden sind; die Details zur Fahrlässigkeit erklärt dir dein Anwalt.
Deine Versicherung kann sich den Fall anschauen, wird die Regulierung aber ablehnen da nicht ihr Zuständigkeitsbereich; es wird also auch nicht höhergestuft (außer das dir vielleicht ein Tarif für gewerbliche Nutzung angedreht wird).
Deinen Chef kannst du jederzeit verklagen, du kannst aber auch mit Sachinformationen überzeugen.
Immer. Du hast alles Notwendige zu unternehmen um Beweise zu sichern/Schäden zu dokumentieren; stichfest genug das Versicherungen sich darum streiten können.
Außer du hast so offensichtlich Mist gemacht das dein Chef und der Unfallgegner sich leicht einig werden (die Entscheidung obliegt nicht dir sondern muss ggf von deinem Chef getroffen werden. Auch wenn er dann 70km fährt um die Sache persönlich zu bearbeiten.
Ja, und evt notwendige Überstunden sind hinzunehmen da es sich um einen betrieblichen Notstand handelt.
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