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Physiotherapie in Einzel- und auch
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Abwechslungsreicher Arbeitsalltag.
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physioitalo
28.02.2013 16:33
Servus kollegin und kollegen,

wie Ihr schon lesen könnt wodrum es hier geht würde ich einfach mal wissen ob dies erlaubt ist da Ich keine ( noch keine) lymphe habe?

was ist denn kontra? kann man da was falsch machen wenn ja was? bsp bei hüft oder knie -tep ??

oder bei AVK???

ciao lg
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Servus kollegin und kollegen, wie Ihr schon lesen könnt wodrum es hier geht würde ich einfach mal wissen ob dies erlaubt ist da Ich keine ( noch keine) lymphe habe? was ist denn kontra? kann man da was falsch machen wenn ja was? bsp bei hüft oder knie -tep ?? oder bei AVK??? ciao lg
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physioitalo schrieb:

Servus kollegin und kollegen,

wie Ihr schon lesen könnt wodrum es hier geht würde ich einfach mal wissen ob dies erlaubt ist da Ich keine ( noch keine) lymphe habe?

was ist denn kontra? kann man da was falsch machen wenn ja was? bsp bei hüft oder knie -tep ??

oder bei AVK???

ciao lg

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Meitao
28.02.2013 16:58
Falsch. machst du es ab dem Moment wo du als nicht Zertifikatsinhaber an einem GKV Patienten Hand anlegst!

MFG
Meitao
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• gabriele639
Falsch. machst du es ab dem Moment wo du als nicht Zertifikatsinhaber an einem GKV Patienten Hand anlegst! MFG Meitao
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physioitalo
28.02.2013 17:43
also habe ich dann recht das ich es nicht mache bessee gesagt nicht darf?!

mfg
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also habe ich dann recht das ich es nicht mache bessee gesagt nicht darf?! mfg
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physioitalo schrieb:

also habe ich dann recht das ich es nicht mache bessee gesagt nicht darf?!

mfg

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Leschup
28.02.2013 17:54
Nein du darfst es nicht !
Sonst könnten wir uns alle die 1200 € und 4 Wochen Fobi sparen....
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Nein du darfst es nicht ! Sonst könnten wir uns alle die 1200 € und 4 Wochen Fobi sparen....
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Leschup schrieb:

Nein du darfst es nicht !
Sonst könnten wir uns alle die 1200 € und 4 Wochen Fobi sparen....

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physioitalo
28.02.2013 18:48
ja genau das denke ich ja auch und ich finde es eine frechheit das man mich dazu zwingen möchte obwohl ich es immer wieder betone

zum glück bin ich aus stein :wink:
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• Primo
ja genau das denke ich ja auch und ich finde es eine frechheit das man mich dazu zwingen möchte obwohl ich es immer wieder betone zum glück bin ich aus stein :wink:
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physioitalo schrieb:

ja genau das denke ich ja auch und ich finde es eine frechheit das man mich dazu zwingen möchte obwohl ich es immer wieder betone

zum glück bin ich aus stein :wink:

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Illdisposed
28.02.2013 19:04
Wie zwingen? Jeder vernünftige AG sollte wissen, dass nur der AN die Behandlung durchführen darf, der auch das Zertifikat hat....
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• gabriele639
Wie zwingen? Jeder vernünftige AG sollte wissen, dass nur der AN die Behandlung durchführen darf, der auch das Zertifikat hat....
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Illdisposed schrieb:

Wie zwingen? Jeder vernünftige AG sollte wissen, dass nur der AN die Behandlung durchführen darf, der auch das Zertifikat hat....

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physioitalo
28.02.2013 19:52
ja wirklich die wollen mir das aufzwingen das ich knie und hüfte lymphen kann....da bekomme ich zuhören man merkrt das du von der reha kommst...in der praxis musss du flexibler werden :angry:
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ja wirklich die wollen mir das aufzwingen das ich knie und hüfte lymphen kann....da bekomme ich zuhören man merkrt das du von der reha kommst...in der praxis musss du flexibler werden :angry:
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physioitalo schrieb:

ja wirklich die wollen mir das aufzwingen das ich knie und hüfte lymphen kann....da bekomme ich zuhören man merkrt das du von der reha kommst...in der praxis musss du flexibler werden :angry:

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Illdisposed
28.02.2013 19:59
Flexibel ja, gegen geltene Rahmenverträge verstossen nein...

Wenn das wirklich so läuft, dann suche dir was anderes, wer weiss was da noch alles kommt...

Das Problem ist, dass in vielen Praxen nicht all zu genau damit umgeganen wird. Da behandelt jeder alles, was vom Chef auch so geduldet wird. Das nimmt meiner Meinung auch jeder Gehaltsverhandlung jegliche Grundlage. Warum auch mehr bezahlen wenn ein AN ein Zertifikat bringt, ist doch egal, das macht doch sowieso jeder in der Praxis... kopschüttel



[bearbeitet am 28.02.13 20:01]
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Flexibel ja, gegen geltene Rahmenverträge verstossen nein... Wenn das wirklich so läuft, dann suche dir was anderes, wer weiss was da noch alles kommt... Das Problem ist, dass in vielen Praxen nicht all zu genau damit umgeganen wird. Da behandelt jeder alles, was vom Chef auch so geduldet wird. Das nimmt meiner Meinung auch jeder Gehaltsverhandlung jegliche Grundlage. Warum auch mehr bezahlen wenn ein AN ein Zertifikat bringt, ist doch egal, das macht doch sowieso jeder in der Praxis... kopschüttel [bearbeitet am 28.02.13 20:01]
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Illdisposed schrieb:

Flexibel ja, gegen geltene Rahmenverträge verstossen nein...

Wenn das wirklich so läuft, dann suche dir was anderes, wer weiss was da noch alles kommt...

Das Problem ist, dass in vielen Praxen nicht all zu genau damit umgeganen wird. Da behandelt jeder alles, was vom Chef auch so geduldet wird. Das nimmt meiner Meinung auch jeder Gehaltsverhandlung jegliche Grundlage. Warum auch mehr bezahlen wenn ein AN ein Zertifikat bringt, ist doch egal, das macht doch sowieso jeder in der Praxis... kopschüttel



[bearbeitet am 28.02.13 20:01]

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physioitalo
28.02.2013 21:07
ja werde mir auch was anders suchen denn wenn was passiert bin ich ja der schuldige und verliere dann wahrscheinlich meine lizenz...und ne saft haftstrafe. sry ich finde das ziemlich assi wenn die praxen das machen.

verantwortungslos!!!

zum glück bin ich nicht alleine der so denk das tut der seele richtog gut

danke
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• limone
• Primo
ja werde mir auch was anders suchen denn wenn was passiert bin ich ja der schuldige und verliere dann wahrscheinlich meine lizenz...und ne saft haftstrafe. sry ich finde das ziemlich assi wenn die praxen das machen. verantwortungslos!!! zum glück bin ich nicht alleine der so denk das tut der seele richtog gut danke
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physioitalo schrieb:

ja werde mir auch was anders suchen denn wenn was passiert bin ich ja der schuldige und verliere dann wahrscheinlich meine lizenz...und ne saft haftstrafe. sry ich finde das ziemlich assi wenn die praxen das machen.

verantwortungslos!!!

zum glück bin ich nicht alleine der so denk das tut der seele richtog gut

danke

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Illdisposed
28.02.2013 21:09
dir wird nichts passieren, da in dem Moment der PI sein Direktionsrecht missbraucht. Wenn einer bestraft wird dann der PI....
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• Primo
dir wird nichts passieren, da in dem Moment der PI sein Direktionsrecht missbraucht. Wenn einer bestraft wird dann der PI....
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Illdisposed schrieb:

dir wird nichts passieren, da in dem Moment der PI sein Direktionsrecht missbraucht. Wenn einer bestraft wird dann der PI....

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physioitalo
28.02.2013 21:14
aso ok auch gut zu wissen.

trotzdem sollte sowas nicht statt finden!!! meiner meinung nach...!!
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• limone
aso ok auch gut zu wissen. trotzdem sollte sowas nicht statt finden!!! meiner meinung nach...!!
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physioitalo schrieb:

aso ok auch gut zu wissen.

trotzdem sollte sowas nicht statt finden!!! meiner meinung nach...!!

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Illdisposed
28.02.2013 21:19
das stimmt, aber leider ist das Realität..
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• Primo
das stimmt, aber leider ist das Realität..
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Illdisposed schrieb:

das stimmt, aber leider ist das Realität..

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Bernie
01.03.2013 14:24
Die Ausübung des Direktionsrechts durch den PI ist rechtswidrig und muss vom AN nicht befolgt werden. Du als AN musst dieser Weisung also widersprechen, am Besten schriftlich. Dann kan Dir auch von Seiten der GKV nichts passieren.
Du kannst sogar eine gerichtliche Klärung herbeiführen (§ 256 Abs. 1 ZPO ) - was für ein Spass in einer kleinen Praxis.
Mal im Ernst: Redemit deinem Chef. Wenn er uneinsichtig ist wechsle den AG.

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• Primo
Die Ausübung des Direktionsrechts durch den PI ist rechtswidrig und muss vom AN nicht befolgt werden. Du als AN musst dieser Weisung also widersprechen, am Besten schriftlich. Dann kan Dir auch von Seiten der GKV nichts passieren. Du kannst sogar eine gerichtliche Klärung herbeiführen (§ 256 Abs. 1 ZPO ) - was für ein Spass in einer kleinen Praxis. Mal im Ernst: Redemit deinem Chef. Wenn er uneinsichtig ist wechsle den AG.
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Bernie schrieb:

Die Ausübung des Direktionsrechts durch den PI ist rechtswidrig und muss vom AN nicht befolgt werden. Du als AN musst dieser Weisung also widersprechen, am Besten schriftlich. Dann kan Dir auch von Seiten der GKV nichts passieren.
Du kannst sogar eine gerichtliche Klärung herbeiführen (§ 256 Abs. 1 ZPO ) - was für ein Spass in einer kleinen Praxis.
Mal im Ernst: Redemit deinem Chef. Wenn er uneinsichtig ist wechsle den AG.

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webpt
01.03.2013 16:43
...Jeder vernünftige AG sollte wissen, dass nur der AN die Behandlung durchführen darf, der auch das Zertifikat hat....

Auch wenn es vielleicht wieder mal nicht gern gehört wird: sei dir da auf garkeinen Fall sicher. Es hat aus meiner Sicht auch wirklich nichts damit zutun, ob es vernünftige/ unvernünftige Arbeitgeber seien.
Viele hier vertretene Positionen kommen zweifelsohne plausibel daher, handfest begründet siehts allerdings ganz anders aus.
Bspw. bedeutet die Totschlagbegründung, dass man evtl. so viele tausend EUR für Berufsausbildungswiderholungen ausgegeben hat und es somit auch ungerecht wär usw. usw. kein Argument.

Jeglichen Zugewinn der angeblichen Behandlungserweiterungsmöglichkeiten, und welche das auch seien, kann von den Zertifikatlern selbst nicht wirklich dargestellt werden.
Selbst nach jahrelanger oberoberkonstructormeiereibehandlung kommt der nächste Berufsanfänger daher und löst die Spastik schlicht " beim ersten Handschlag ", womit der Berufsanfänger unten durch sein dürfte.

Wenn ihm die Behandlung nun jetzt auch noch leicht von der Hand geht, wird es der Patient hoffentlich nicht verraten, denn sonst dürfte der Anfänger auch beim halben Team unten durch sein. Denn so geht es schließlich in der Zertifikatlerwelt nicht daher, ohne vieltausende EUR Zertifikatlerhascherei darf man das garnicht gleich können.



[bearbeitet am 01.03.13 17:29]
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...Jeder vernünftige AG sollte wissen, dass nur der AN die Behandlung durchführen darf, der auch das Zertifikat hat.... Auch wenn es vielleicht wieder mal nicht gern gehört wird: sei dir da auf garkeinen Fall sicher. Es hat aus meiner Sicht auch wirklich nichts damit zutun, ob es vernünftige/ unvernünftige Arbeitgeber seien. Viele hier vertretene Positionen kommen zweifelsohne plausibel daher, handfest begründet siehts allerdings ganz anders aus. Bspw. bedeutet die Totschlagbegründung, dass man evtl. so viele tausend EUR für Berufsausbildungswiderholungen ausgegeben hat und es somit auch ungerecht wär usw. usw. kein Argument. Jeglichen Zugewinn der angeblichen Behandlungserweiterungsmöglichkeiten, und welche das auch seien, kann von den Zertifikatlern selbst nicht wirklich dargestellt werden. Selbst nach jahrelanger oberoberkonstructormeiereibehandlung kommt der nächste Berufsanfänger daher und löst die Spastik schlicht " beim ersten Handschlag ", womit der Berufsanfänger unten durch sein dürfte. Wenn ihm die Behandlung nun jetzt auch noch leicht von der Hand geht, wird es der Patient hoffentlich nicht verraten, denn sonst dürfte der Anfänger auch beim halben Team unten durch sein. Denn so geht es schließlich in der Zertifikatlerwelt nicht daher, ohne vieltausende EUR Zertifikatlerhascherei darf man das garnicht gleich können. [bearbeitet am 01.03.13 17:29]
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webpt schrieb:

...Jeder vernünftige AG sollte wissen, dass nur der AN die Behandlung durchführen darf, der auch das Zertifikat hat....

Auch wenn es vielleicht wieder mal nicht gern gehört wird: sei dir da auf garkeinen Fall sicher. Es hat aus meiner Sicht auch wirklich nichts damit zutun, ob es vernünftige/ unvernünftige Arbeitgeber seien.
Viele hier vertretene Positionen kommen zweifelsohne plausibel daher, handfest begründet siehts allerdings ganz anders aus.
Bspw. bedeutet die Totschlagbegründung, dass man evtl. so viele tausend EUR für Berufsausbildungswiderholungen ausgegeben hat und es somit auch ungerecht wär usw. usw. kein Argument.

Jeglichen Zugewinn der angeblichen Behandlungserweiterungsmöglichkeiten, und welche das auch seien, kann von den Zertifikatlern selbst nicht wirklich dargestellt werden.
Selbst nach jahrelanger oberoberkonstructormeiereibehandlung kommt der nächste Berufsanfänger daher und löst die Spastik schlicht " beim ersten Handschlag ", womit der Berufsanfänger unten durch sein dürfte.

Wenn ihm die Behandlung nun jetzt auch noch leicht von der Hand geht, wird es der Patient hoffentlich nicht verraten, denn sonst dürfte der Anfänger auch beim halben Team unten durch sein. Denn so geht es schließlich in der Zertifikatlerwelt nicht daher, ohne vieltausende EUR Zertifikatlerhascherei darf man das garnicht gleich können.



[bearbeitet am 01.03.13 17:29]

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JürgenK
02.03.2013 09:34
Hallo TheStonie,
>>Wenn man mal überlegt, was alles Bestandteil der Ausbildung ist,
da ist MLD, MT, Neuro etc. alles dabei...<<
sagen wir mal alle so nach 1970..Neuro etwas früher... :sunglasses:
Zu meier Examenszeit gab es z.B. noch gar keine MLD...musste man wirklich später, als es dies dann gab, von Pike auf mit Fortbildungen erlernen..
Schönes FrühlingsWochenende
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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Hallo TheStonie, >>Wenn man mal überlegt, was alles Bestandteil der Ausbildung ist, da ist MLD, MT, Neuro etc. alles dabei...<< sagen wir mal alle so nach 1970..Neuro etwas früher... :sunglasses: Zu meier Examenszeit gab es z.B. noch gar keine MLD...musste man wirklich später, als es dies dann gab, von Pike auf mit Fortbildungen erlernen.. Schönes FrühlingsWochenende JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:

Hallo TheStonie,
>>Wenn man mal überlegt, was alles Bestandteil der Ausbildung ist,
da ist MLD, MT, Neuro etc. alles dabei...<<
sagen wir mal alle so nach 1970..Neuro etwas früher... :sunglasses:
Zu meier Examenszeit gab es z.B. noch gar keine MLD...musste man wirklich später, als es dies dann gab, von Pike auf mit Fortbildungen erlernen..
Schönes FrühlingsWochenende
JürgenK :kissing_closed_eyes:

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gabriele639
02.03.2013 12:18
Das stimmt Jürgen. Ich habe auch schon 1980 Examen gemacht und da war in den Ausbildungsinhalten weder MLD noch MT enthalten. Lediglich Bobath und PNF waren Inhalt der Ausbildung in den Fächern Kinderheilkunde und KG-Therapie. :blush:

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Das stimmt Jürgen. Ich habe auch schon 1980 Examen gemacht und da war in den Ausbildungsinhalten weder MLD noch MT enthalten. Lediglich Bobath und PNF waren Inhalt der Ausbildung in den Fächern Kinderheilkunde und KG-Therapie. :blush:
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gabriele639 schrieb:

Das stimmt Jürgen. Ich habe auch schon 1980 Examen gemacht und da war in den Ausbildungsinhalten weder MLD noch MT enthalten. Lediglich Bobath und PNF waren Inhalt der Ausbildung in den Fächern Kinderheilkunde und KG-Therapie. :blush:

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Meitao schrieb:

Falsch. machst du es ab dem Moment wo du als nicht Zertifikatsinhaber an einem GKV Patienten Hand anlegst!

MFG
Meitao

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Shakespeare
01.03.2013 16:21
Ich sehe abrechnungsrechtliche Vereinbarungen zwischen Praxisinhaber und Kassenverbänden, nicht als grundsätzlich (!) juristisch bindend für Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter an. Zertifikatsregelungen, sind im großen und ganzen nichts anderes, als absichtlich konstruierte Hürden, die Verbandsvertreter und Kassenverbände vereinbart haben, um Physiotherapeuten an ihrer freien Berufsausübung zu hindern, eine verbindliche qualifizierte Berufsausbildung zu verhindern und damit gutes Geld zu verdienen. Im besten Falle sollen sie einen Qualitätsstandard garantieren, den man aber in einigen Fällen (weniger MLD, mehr KGG, MT, ZNS-Kurse) auch ernsthaft anzweifeln muß.
Ich sehe hier eher strafrechtliche oder zivilrechtliche Probleme.
Als Therapeut sollte man grundsätzlich keine Behandlungen durchführen, die man nicht oder nicht ausreichend gelernt hat. Immer wenn man nicht ausschließen kann, dass dem Patienten durch eine Behandlung Schaden entstehen kann und sei es, dass man keine angemessene Wirkung erzielt, darf und muß man als Arbeitnehmer, eine solche Behandlung ablehnen. Hier greift das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht, weil es sich nicht über höhere Rechte und Pflichten hinwegsetzen darf. Arbeitsrechtliche Konsequenzen darf der Chef hier auch nicht ziehen, wenn sich ein Mitarbeiter verantwortungsvoll verhält.
Wenn also ein Therapeut eine Behandlung beherrscht (also auch gelernt hat) mit oder ohne Zertifikat, darf er sie m.E. auch durchführen ohne irgendwelche rechtliche Konsequenzen allein aus der Durchführung der Therapie befürchten zu müßen. Wenn man so wie die Fragestellerin andeutet, gar keine Ausbildung in MLD gemacht hat, sollte man natürlich auch keine Hand anlegen, das versteht sich von selbst!
Probleme bekommt (zu Recht) der Praxisinhaber, denn er ist seinen Verträgen mit den GKVen gegenüber verpflichtet d.h. er darf nur Zertifikatsinhaber für die entsprechenden Verordnungen an seine Patienten lassen.
Gruß S.



[bearbeitet am 01.03.13 16:30]
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Ich sehe abrechnungsrechtliche Vereinbarungen zwischen Praxisinhaber und Kassenverbänden, nicht als grundsätzlich (!) juristisch bindend für Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter an. Zertifikatsregelungen, sind im großen und ganzen nichts anderes, als absichtlich konstruierte Hürden, die Verbandsvertreter und Kassenverbände vereinbart haben, um Physiotherapeuten an ihrer freien Berufsausübung zu hindern, eine verbindliche qualifizierte Berufsausbildung zu verhindern und damit gutes Geld zu verdienen. Im besten Falle sollen sie einen Qualitätsstandard garantieren, den man aber in einigen Fällen (weniger MLD, mehr KGG, MT, ZNS-Kurse) auch ernsthaft anzweifeln muß. Ich sehe hier eher strafrechtliche oder zivilrechtliche Probleme. Als Therapeut sollte man grundsätzlich keine Behandlungen durchführen, die man nicht oder nicht ausreichend gelernt hat. Immer wenn man nicht ausschließen kann, dass dem Patienten durch eine Behandlung Schaden entstehen kann und sei es, dass man keine angemessene Wirkung erzielt, darf und muß man als Arbeitnehmer, eine solche Behandlung ablehnen. Hier greift das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht, weil es sich nicht über höhere Rechte und Pflichten hinwegsetzen darf. Arbeitsrechtliche Konsequenzen darf der Chef hier auch nicht ziehen, wenn sich ein Mitarbeiter verantwortungsvoll verhält. Wenn also ein Therapeut eine Behandlung beherrscht (also auch gelernt hat) mit oder ohne Zertifikat, darf er sie m.E. auch durchführen ohne irgendwelche rechtliche Konsequenzen allein aus der Durchführung der Therapie befürchten zu müßen. Wenn man so wie die Fragestellerin andeutet, gar keine Ausbildung in MLD gemacht hat, sollte man natürlich auch keine Hand anlegen, das versteht sich von selbst! Probleme bekommt (zu Recht) der Praxisinhaber, denn er ist seinen Verträgen mit den GKVen gegenüber verpflichtet d.h. er darf nur Zertifikatsinhaber für die entsprechenden Verordnungen an seine Patienten lassen. Gruß S. [bearbeitet am 01.03.13 16:30]
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TheStonie
01.03.2013 18:09
Wenn man mal überlegt, was alles Bestandteil der Ausbildung ist,
da ist MLD, MT, Neuro etc. alles dabei...also hat man es gelernt. (Oder es wurde zumindest auf dem Papier unterrichtet)
Damit kann man Behandlungen in dem Bereich durchführen, dafür gibts die Berufsurkunde.
Was man nicht darf, ist die Positionen mit der GKV abrechnen, da die Bedingungen zur Abrechnung nicht eingehalten werden.

Das ist jedenfalls meine Meinung. UNd definitiv keine Rechtliche Empfehlung.
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Wenn man mal überlegt, was alles Bestandteil der Ausbildung ist, da ist MLD, MT, Neuro etc. alles dabei...also hat man es gelernt. (Oder es wurde zumindest auf dem Papier unterrichtet) Damit kann man Behandlungen in dem Bereich durchführen, dafür gibts die Berufsurkunde. Was man nicht darf, ist die Positionen mit der GKV abrechnen, da die Bedingungen zur Abrechnung nicht eingehalten werden. Das ist jedenfalls meine Meinung. UNd definitiv keine Rechtliche Empfehlung.
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TheStonie schrieb:

Wenn man mal überlegt, was alles Bestandteil der Ausbildung ist,
da ist MLD, MT, Neuro etc. alles dabei...also hat man es gelernt. (Oder es wurde zumindest auf dem Papier unterrichtet)
Damit kann man Behandlungen in dem Bereich durchführen, dafür gibts die Berufsurkunde.
Was man nicht darf, ist die Positionen mit der GKV abrechnen, da die Bedingungen zur Abrechnung nicht eingehalten werden.

Das ist jedenfalls meine Meinung. UNd definitiv keine Rechtliche Empfehlung.

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Shakespeare schrieb:

Ich sehe abrechnungsrechtliche Vereinbarungen zwischen Praxisinhaber und Kassenverbänden, nicht als grundsätzlich (!) juristisch bindend für Arbeitnehmer oder freie Mitarbeiter an. Zertifikatsregelungen, sind im großen und ganzen nichts anderes, als absichtlich konstruierte Hürden, die Verbandsvertreter und Kassenverbände vereinbart haben, um Physiotherapeuten an ihrer freien Berufsausübung zu hindern, eine verbindliche qualifizierte Berufsausbildung zu verhindern und damit gutes Geld zu verdienen. Im besten Falle sollen sie einen Qualitätsstandard garantieren, den man aber in einigen Fällen (weniger MLD, mehr KGG, MT, ZNS-Kurse) auch ernsthaft anzweifeln muß.
Ich sehe hier eher strafrechtliche oder zivilrechtliche Probleme.
Als Therapeut sollte man grundsätzlich keine Behandlungen durchführen, die man nicht oder nicht ausreichend gelernt hat. Immer wenn man nicht ausschließen kann, dass dem Patienten durch eine Behandlung Schaden entstehen kann und sei es, dass man keine angemessene Wirkung erzielt, darf und muß man als Arbeitnehmer, eine solche Behandlung ablehnen. Hier greift das Direktionsrecht des Arbeitgebers nicht, weil es sich nicht über höhere Rechte und Pflichten hinwegsetzen darf. Arbeitsrechtliche Konsequenzen darf der Chef hier auch nicht ziehen, wenn sich ein Mitarbeiter verantwortungsvoll verhält.
Wenn also ein Therapeut eine Behandlung beherrscht (also auch gelernt hat) mit oder ohne Zertifikat, darf er sie m.E. auch durchführen ohne irgendwelche rechtliche Konsequenzen allein aus der Durchführung der Therapie befürchten zu müßen. Wenn man so wie die Fragestellerin andeutet, gar keine Ausbildung in MLD gemacht hat, sollte man natürlich auch keine Hand anlegen, das versteht sich von selbst!
Probleme bekommt (zu Recht) der Praxisinhaber, denn er ist seinen Verträgen mit den GKVen gegenüber verpflichtet d.h. er darf nur Zertifikatsinhaber für die entsprechenden Verordnungen an seine Patienten lassen.
Gruß S.



[bearbeitet am 01.03.13 16:30]

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Meitao
02.03.2013 11:27
Das Patientenrechtegesetz unterstützt die Behanlung nur durch Zertifikatsinhaber!

- Behandlungen durch nicht Zertifikatsinhaber werden als nicht durchgeführt betrachtet, es erfolgt keine Bezahlung oder es wird zurückverlangt
- Wird der Patient in der Aufklährung, welche nunmehr verpflichtend ist, nicht aufgeklärt, dass es sich um einen nicht zertifizirten therapeuten erfolgt, ist der Betrug am Patienten offensichtlicher. Das spricht sich sehr schnell rum!

Noch viel wichtiger ist:
- wird ein Patient, durch eine Behandlung eines nicht zertifizierten Therapeuten, verletzt oder geschädigt wird generell davon ausgegangen, dass der Behandlungsfehler durch das fehlende Zertifikat zu begründen ist. Das ebnet den Weg für berechtigte Schadensersatzleistungen.

Stellen wir uns einfach mal nur vor, dass ein Patient erfährt, dass sein therapeut kein Zertifikat innehat. Dann kann dieser die Praxis erfolgreich verklagen, weil seine geringen Behandlungserfolge einen Schaden darstellen kann, der sich auf das nicht vorhandene Zertifikat zurückführen lässt.

MFG
Meitao
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[b]Das Patientenrechtegesetz unterstützt die Behanlung nur durch Zertifikatsinhaber![/b] - Behandlungen durch nicht Zertifikatsinhaber werden als nicht durchgeführt betrachtet, es erfolgt keine Bezahlung oder es wird zurückverlangt - Wird der Patient in der Aufklährung, welche nunmehr verpflichtend ist, nicht aufgeklärt, dass es sich um einen nicht zertifizirten therapeuten erfolgt, ist der Betrug am Patienten offensichtlicher. Das spricht sich sehr schnell rum! Noch viel wichtiger ist: - wird ein Patient, durch eine Behandlung eines nicht zertifizierten Therapeuten, verletzt oder geschädigt wird generell davon ausgegangen, dass der Behandlungsfehler durch das fehlende Zertifikat zu begründen ist. Das ebnet den Weg für berechtigte Schadensersatzleistungen. Stellen wir uns einfach mal nur vor, dass ein Patient erfährt, dass sein therapeut kein Zertifikat innehat. Dann kann dieser die Praxis erfolgreich verklagen, weil seine geringen Behandlungserfolge einen Schaden darstellen kann, der sich auf das nicht vorhandene Zertifikat zurückführen lässt. MFG Meitao
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Shakespeare
02.03.2013 18:37
Nun, das Patientenrechtegesetz ist recht umfangreich aber von Zertifikaten, die erforderlich sind um einenPatienten behandeln zu dürfen, steht nach meinem Wissen (ich habs "quer" gelesen), nichts drin.
Das man als ausgebildeter, staatlich anerkannter Physiotherapeut, aufgrund offenkundig unzureichender Qualifikation, den beinahe größten Teil der Patienten nicht (zu Lasten der GKV) behandeln darf, ist eine unfaßbare Absurdität, die die Ausbildung zum PT im Grunde zu einer halben Ausbildung erklärt. Man muß erst z.T. unglaublich aufgeplusterte (MLD), elend teuere (MT) Kurse besuchen und sich dort Prüfungen unterziehen die mal hoch anspruchsvoll sind ( z.B.Maitland, Bobath in Hamburg u.a.m.) und mal abgeschenkt werden ( KGG und manche ZNS und MT Kurse, wer die gemacht hat weiß es schon, ich mag da konkret nichts benennen). Qualität wird da zur Glückssache oder zu einer effizienten Planung. Eine Ver....... für einen ganzen Berufsstand, der besser seine Ausbildung etwas aufpeppen (6 Monate drauf und der Zertifikatswahnsinn könnte eine Ende haben) sollte, statt sich derartig ausnehmen zu lassen.
Das Patientengesetz definiert nur, dass Gesundheitsfachberufler wie PT, das zu beachten und zu leisten haben was berufstypisch ist und was man in fachlicher und med. Hinsicht erwarten kann. Man muß die sich aus dem Berufsstand ergebenden Sorgfaltsanforderungen nachkommen.
Prima! So allgemein und belanglos können nur Gesetze sein (v.a. dieser Regierung).
Wen meinen die? Die Zertifikatssammler, OMTl'er, Berufsanfänger oder die Hobbytherapeuten die nach der Ausbildung nichts großes mehr dazu gelernt haben und immer noch Krankheitsbilder mit standardisierten Übungsprogrammen traktieren? Wer ist da der im Gesetz erwähnte typische Angehörige, dieses Berufsstandes? Es gibt ihn nicht!
Was du über die Zertifikatsbehandlungen im Zusammenhang mit dem Patientenrechtegesetz schreibst sind reine Auslegungen, die erst einmal einer zukünftigen Rechstsprechung standhalten müßen. Das Gesetz ist erst ein paar Wochen alt. Schönes Wochenende S.

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Nun, das Patientenrechtegesetz ist recht umfangreich aber von Zertifikaten, die erforderlich sind um einenPatienten behandeln zu dürfen, steht nach meinem Wissen (ich habs "quer" gelesen), nichts drin. Das man als ausgebildeter, staatlich anerkannter Physiotherapeut, aufgrund offenkundig unzureichender Qualifikation, den beinahe größten Teil der Patienten nicht (zu Lasten der GKV) behandeln darf, ist eine unfaßbare Absurdität, die die Ausbildung zum PT im Grunde zu einer halben Ausbildung erklärt. Man muß erst z.T. unglaublich aufgeplusterte (MLD), elend teuere (MT) Kurse besuchen und sich dort Prüfungen unterziehen die mal hoch anspruchsvoll sind ( z.B.Maitland, Bobath in Hamburg u.a.m.) und mal abgeschenkt werden ( KGG und manche ZNS und MT Kurse, wer die gemacht hat weiß es schon, ich mag da konkret nichts benennen). Qualität wird da zur Glückssache oder zu einer effizienten Planung. Eine Ver....... für einen ganzen Berufsstand, der besser seine Ausbildung etwas aufpeppen (6 Monate drauf und der Zertifikatswahnsinn könnte eine Ende haben) sollte, statt sich derartig ausnehmen zu lassen. Das Patientengesetz definiert nur, dass Gesundheitsfachberufler wie PT, das zu beachten und zu leisten haben was berufstypisch ist und was man in fachlicher und med. Hinsicht erwarten kann. Man muß die sich aus dem Berufsstand ergebenden Sorgfaltsanforderungen nachkommen. Prima! So allgemein und belanglos können nur Gesetze sein (v.a. dieser Regierung). Wen meinen die? Die Zertifikatssammler, OMTl'er, Berufsanfänger oder die Hobbytherapeuten die nach der Ausbildung nichts großes mehr dazu gelernt haben und immer noch Krankheitsbilder mit standardisierten Übungsprogrammen traktieren? Wer ist da der im Gesetz erwähnte typische Angehörige, dieses Berufsstandes? Es gibt ihn nicht! Was du über die Zertifikatsbehandlungen im Zusammenhang mit dem Patientenrechtegesetz schreibst sind reine Auslegungen, die erst einmal einer zukünftigen Rechstsprechung standhalten müßen. Das Gesetz ist erst ein paar Wochen alt. Schönes Wochenende S.
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Shakespeare schrieb:

Nun, das Patientenrechtegesetz ist recht umfangreich aber von Zertifikaten, die erforderlich sind um einenPatienten behandeln zu dürfen, steht nach meinem Wissen (ich habs "quer" gelesen), nichts drin.
Das man als ausgebildeter, staatlich anerkannter Physiotherapeut, aufgrund offenkundig unzureichender Qualifikation, den beinahe größten Teil der Patienten nicht (zu Lasten der GKV) behandeln darf, ist eine unfaßbare Absurdität, die die Ausbildung zum PT im Grunde zu einer halben Ausbildung erklärt. Man muß erst z.T. unglaublich aufgeplusterte (MLD), elend teuere (MT) Kurse besuchen und sich dort Prüfungen unterziehen die mal hoch anspruchsvoll sind ( z.B.Maitland, Bobath in Hamburg u.a.m.) und mal abgeschenkt werden ( KGG und manche ZNS und MT Kurse, wer die gemacht hat weiß es schon, ich mag da konkret nichts benennen). Qualität wird da zur Glückssache oder zu einer effizienten Planung. Eine Ver....... für einen ganzen Berufsstand, der besser seine Ausbildung etwas aufpeppen (6 Monate drauf und der Zertifikatswahnsinn könnte eine Ende haben) sollte, statt sich derartig ausnehmen zu lassen.
Das Patientengesetz definiert nur, dass Gesundheitsfachberufler wie PT, das zu beachten und zu leisten haben was berufstypisch ist und was man in fachlicher und med. Hinsicht erwarten kann. Man muß die sich aus dem Berufsstand ergebenden Sorgfaltsanforderungen nachkommen.
Prima! So allgemein und belanglos können nur Gesetze sein (v.a. dieser Regierung).
Wen meinen die? Die Zertifikatssammler, OMTl'er, Berufsanfänger oder die Hobbytherapeuten die nach der Ausbildung nichts großes mehr dazu gelernt haben und immer noch Krankheitsbilder mit standardisierten Übungsprogrammen traktieren? Wer ist da der im Gesetz erwähnte typische Angehörige, dieses Berufsstandes? Es gibt ihn nicht!
Was du über die Zertifikatsbehandlungen im Zusammenhang mit dem Patientenrechtegesetz schreibst sind reine Auslegungen, die erst einmal einer zukünftigen Rechstsprechung standhalten müßen. Das Gesetz ist erst ein paar Wochen alt. Schönes Wochenende S.

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Meitao schrieb:

Das Patientenrechtegesetz unterstützt die Behanlung nur durch Zertifikatsinhaber!

- Behandlungen durch nicht Zertifikatsinhaber werden als nicht durchgeführt betrachtet, es erfolgt keine Bezahlung oder es wird zurückverlangt
- Wird der Patient in der Aufklährung, welche nunmehr verpflichtend ist, nicht aufgeklärt, dass es sich um einen nicht zertifizirten therapeuten erfolgt, ist der Betrug am Patienten offensichtlicher. Das spricht sich sehr schnell rum!

Noch viel wichtiger ist:
- wird ein Patient, durch eine Behandlung eines nicht zertifizierten Therapeuten, verletzt oder geschädigt wird generell davon ausgegangen, dass der Behandlungsfehler durch das fehlende Zertifikat zu begründen ist. Das ebnet den Weg für berechtigte Schadensersatzleistungen.

Stellen wir uns einfach mal nur vor, dass ein Patient erfährt, dass sein therapeut kein Zertifikat innehat. Dann kann dieser die Praxis erfolgreich verklagen, weil seine geringen Behandlungserfolge einen Schaden darstellen kann, der sich auf das nicht vorhandene Zertifikat zurückführen lässt.

MFG
Meitao

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chriz
04.03.2013 11:08
schon die frage "kann man was falsch machen" erübrigt jede antwort!!!
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schon die frage "kann man was falsch machen" erübrigt jede antwort!!!
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physioitalo
04.03.2013 12:46
also ich denke schon das die frage berechtigt ist vorallem wenn man von der MLD nichts in der ausbildung gemacht hat noch nicht mal besprochen und noch nicht mal was aufgeschrieben hat.
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also ich denke schon das die frage berechtigt ist vorallem wenn man von der MLD nichts in der ausbildung gemacht hat noch nicht mal besprochen und noch nicht mal was aufgeschrieben hat.
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physioitalo schrieb:

also ich denke schon das die frage berechtigt ist vorallem wenn man von der MLD nichts in der ausbildung gemacht hat noch nicht mal besprochen und noch nicht mal was aufgeschrieben hat.

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chriz schrieb:

schon die frage "kann man was falsch machen" erübrigt jede antwort!!!



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