Wenn du Lust auf eine familiäre,
kleine Praxis hast, wo das
Miteinander an erster Stelle steht,
dann bist du bei uns genau richtig.
Wir suchen eine/n Physio, die/der
Lust auf ganzheitliche Therapie hat
und mit Engagement und Leidenschaft
dabei ist. An erster Stelle steht
bei uns die Motivation dem
Patienten mit unserem Wissen helfen
zu wollen, egal wie (darüber
lässt sich immer diskutieren :)
Wir haben bereits zwei ganz tolle
Praxen in Hamburg, haben vor einem
Jahr in Wedel, direkt gegenübe...
kleine Praxis hast, wo das
Miteinander an erster Stelle steht,
dann bist du bei uns genau richtig.
Wir suchen eine/n Physio, die/der
Lust auf ganzheitliche Therapie hat
und mit Engagement und Leidenschaft
dabei ist. An erster Stelle steht
bei uns die Motivation dem
Patienten mit unserem Wissen helfen
zu wollen, egal wie (darüber
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Wir haben bereits zwei ganz tolle
Praxen in Hamburg, haben vor einem
Jahr in Wedel, direkt gegenübe...
nun bekommen wir endlich eine Lohnerhöhung und müssen gleichzeitig unterschreiben, dass diese ohne Angabe von Gründen, wieder zurückgenommen werden darf. Ist das Rechtens??
Außerdem , werden wir angehalten , mit den Kollegen nicht über das Gehalt zu reden? Wir sind in einer kleinen Praxis, machen alle dieselbe Arbeit, aber sind unterschiedlich alt bzw. haben unterschiedlich lange Berufserfahrung...
Was wisst Ihr darüber?
Liebe Grüße
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Szusa schrieb:
Hallo in die Runde,
nun bekommen wir endlich eine Lohnerhöhung und müssen gleichzeitig unterschreiben, dass diese ohne Angabe von Gründen, wieder zurückgenommen werden darf. Ist das Rechtens??
Außerdem , werden wir angehalten , mit den Kollegen nicht über das Gehalt zu reden? Wir sind in einer kleinen Praxis, machen alle dieselbe Arbeit, aber sind unterschiedlich alt bzw. haben unterschiedlich lange Berufserfahrung...
Was wisst Ihr darüber?
Liebe Grüße
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Die Vereinbarung zum möglichen Widerruf einer gewährten Lohnerhöhung muss eine Liste von konkret formulierten, prüfbaren Gründen enthalten um überhaupt wirksam zu werden; "ohne Angabe von Gründen" ist schon etwas länger nicht mehr zulässig. BAG (Urteil vom 20.04.2011, Az.: 5 AZR 191/10) -> Bundesarbeitsgericht
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Papa Alpaka schrieb:
Die "Kein betriebsinternes Gerede über's Gehalt"-Klausel wurde gekippt, wenn ihr euch nicht austauschen dürft ist keine innerbetriebliche Vergleichbarkeit möglich, könnt ihr eure Rechte nach dem AGG nicht einfordern. -> Verschwiegenheitsklausel beim Gehalt | Personal | Haufe
Die Vereinbarung zum möglichen Widerruf einer gewährten Lohnerhöhung muss eine Liste von konkret formulierten, prüfbaren Gründen enthalten um überhaupt wirksam zu werden; "ohne Angabe von Gründen" ist schon etwas länger nicht mehr zulässig. BAG (Urteil vom 20.04.2011, Az.: 5 AZR 191/10) -> Bundesarbeitsgericht
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Szusa schrieb:
Vielen Dank für die Antwort...wünsche frohe Feiertage und ein gesundes 2020
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tom1350 schrieb:
Aus welchen Grund sollte das neue Gehalt wieder gekürzt werden?
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