Für unsere Filiale in Frankfurt
Ostend/Bornheim suchen wir ab
sofort eine*n Mitarbeiter*in
HIer bieten wir hier Physiotherapie
und Gesundheitstraining an.
Einen hochwertig ausgestattete
Physiotherapiepraxis (ca. 200qm)mit
5 Behandlungsräumen und einer
KGG-Fläche.
Das Gesundheitstraining beinhaltet
eine Trainingsfläche,
ausgestattet mit einem
MilonQ-Zirkel und entsprechenden
Cardiogeräten, Kabelzügen etc.
Hier suchen wir
Physiotherapeut:innen die Lust
haben die Praxis mitzugestalten
u...
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Ich denke ich muss nur Steuern zahlen oder? Weiß jemand Bescheid?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hab die Möglichkeit halbe Stelle an der Schule festangestellt zu bekommen. Hab eine eigene Praxis. Wie ist das mit den Sozialversicherungsbeiträgen? Doppelt werde ich ja wohl nicht zahlen müssen oder? Ich bin freiwillig pflichtvers. Höchstsatz und priv Rentenvers.
Ich denke ich muss nur Steuern zahlen oder? Weiß jemand Bescheid?
Für die Angestelltentätigkeit sind selbstverständlich die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Steuern. Hab ich noch was vergessen??
Wieviel Krankenversicherung Du für das Einkommen aus der Selbständigkeit zahlen mußt, das kann ich Dir nicht sagen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich bin bei allem schon im Höchstsatz deshalb frage ich.
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lang schrieb:
Spiele das ganze mit Deinem Steuerberater durch, der kennt Deine genauen Zahlen, bedenke aber wegen der Zulassung der Praxis brauchst Du dann eine fachlich Leitung wenn Du verstärkst in der Schule tätig bist und die 30 Stunden Anwesenheit nicht mehr leisten kannst. :sunglasses:javascript:editor_tools_handle_smiley_select(" :flushed:")
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die neue schrieb:
wie kommst Du auf die Idee?
Für die Angestelltentätigkeit sind selbstverständlich die vollen Sozialversicherungsbeiträge zu leisten. Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Steuern. Hab ich noch was vergessen??
Wieviel Krankenversicherung Du für das Einkommen aus der Selbständigkeit zahlen mußt, das kann ich Dir nicht sagen.
Wenn sich der Umfang deiner selbständigen Tätigkeit durch den Halbtagsjob reduziert, kannst du jedoch bei der GKV beantragen, dass deine Beiträge einkommensabhängig (im ersten Jahr gem. Schätzung ab dann gem. Steuerbescheid) festgelegt werden. Dann bezahlt man nicht mehr, als es prozentual dem Gesamteinkommen entspricht (für die Selbständigkeit allerdings den vollen Beitrag da kein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt) also nicht wie geschildert "doppelt".
Ob sich das ganze Konstrukt überhaupt aufgrund der recht hohen Abgabenlast als Selbständiger lohnt, kannst du nur selbst beurteilen, da du die Zahlen kennst. Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Für den Angestelltenjob, soweit dieser über der Freigrenze liegt, werden dir selbstverständlich, Steuern und Sozialabgaben analog zum Verdienst abgezogen. Für deine selbständige Tätigkeit in deiner Praxis ändert sich grundsätzlich erst einmal nichts, d.h. du bezahlst als freiwilliges Mitglied der GKV deine Beiträge und ebenso Beiträge zur RV wenn du keine sozialversicherungspflichtigen Angestellten hast und natürlich Steuern.
Wenn sich der Umfang deiner selbständigen Tätigkeit durch den Halbtagsjob reduziert, kannst du jedoch bei der GKV beantragen, dass deine Beiträge einkommensabhängig (im ersten Jahr gem. Schätzung ab dann gem. Steuerbescheid) festgelegt werden. Dann bezahlt man nicht mehr, als es prozentual dem Gesamteinkommen entspricht (für die Selbständigkeit allerdings den vollen Beitrag da kein Arbeitgeber die Hälfte übernimmt) also nicht wie geschildert "doppelt".
Ob sich das ganze Konstrukt überhaupt aufgrund der recht hohen Abgabenlast als Selbständiger lohnt, kannst du nur selbst beurteilen, da du die Zahlen kennst. Gruß S.
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