WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
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ich hätte da mal eine Frage zu dem leidigen Thema "kurzfristige Absagen von Patienten"...
Wie handhabt ihr das mit der Ausfallrechnung? Sagt ihr das den Patienten beim Anmelden oder lasst ihr da was unterschreiben?
Reicht es denn, wenn man die Information, dass man eine Ausfallrechnung stellt, wenn der Termin nicht rechtzeitig abgesagt wurde?
Gibt's denn eigentlich eine rechtliche Handhabe falls Patienten nicht bezahlen wollen? Oder ist diese Zahlungsregelung eine "unter der Hand-Regelung", die gesetzlich eigentlich nicht haltbar ist?
Vielen Dank für eure Infos... :unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo zusammen,
ich hätte da mal eine Frage zu dem leidigen Thema "kurzfristige Absagen von Patienten"...
Wie handhabt ihr das mit der Ausfallrechnung? Sagt ihr das den Patienten beim Anmelden oder lasst ihr da was unterschreiben?
Reicht es denn, wenn man die Information, dass man eine Ausfallrechnung stellt, wenn der Termin nicht rechtzeitig abgesagt wurde?
Gibt's denn eigentlich eine rechtliche Handhabe falls Patienten nicht bezahlen wollen? Oder ist diese Zahlungsregelung eine "unter der Hand-Regelung", die gesetzlich eigentlich nicht haltbar ist?
Vielen Dank für eure Infos... :unamused:
Diese Frage wurde hier schon oft behandelt...bitte auch noch die Suchfunktion benutzen..
lg
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666 schrieb:
Hallo mab, du gehst mit dem Pat. einen Behandlungsvertrag ein, in dem u.a. auch der Hinweis stehen sollte, dass bei Nichteinhaltung des Termins und eine Nichtabsage z. B. innerh. 24h, eine Ausfallrechnung gestellt werden kann. Diesen Vertrag, wie auch immer du ihn erstellst, er im Abrechnungsprogramm hinterlegt wird und bei Anmeldung ausgedruckt wird, oder im Internet herunterlädst, unterschreibt der Pat. dir. Somit ist auch rechtlich geregelt, dass du die Ausfallgebühr in Rechnung stellen kannst.
Diese Frage wurde hier schon oft behandelt...bitte auch noch die Suchfunktion benutzen..
lg
Gruß eska
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MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
...aber das "Lesen" auf einer Rückseite reicht mM nach nicht aus...
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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PTP schrieb:
Laut Rechtsanwalt reicht es auf der Rückseite des Terminzettels tatsächlich nicht raus, besonders wenn es nicht soo groß gedruckt ist. Ein zusätzlicher Aushang im Warte- bzw. Anmeldebereich wär zusätzlich hilfreich für den Nachweis das aufgeklärt wurde. Ein Behandlungsvertrag mit der Unterschrift des Patienten ist die sicherste Methode
Mehr geht wohl nicht
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Illdisposed schrieb:
so ist es bei uns auch. Den Patienten wird es bei Ausfüllen der Anmeldung gesagt, es steht auf der Anmeldung die sie unterschreiben müssen, dann steht es nochmal auf den Terminzetteln sowie im Wartebereich als Aushang, in unserem Praxisinfo-Ordner der im Wartebereich ausliegt und in jedem Behandlungszimmer nochmals..
Mehr geht wohl nicht
Es nervt und ich überlege wirklich ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Ich weiss nicht wie es euch dabei geht. Schreibt doch mal darüber. Habt ihr keine Reibereien mit euren Patienten oder ist es nur bei uns in der Gegend so?
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asterix61 schrieb:
Wir haben das auch auf dem Anmeldebogen, auf dem Terminzettel, und wir weisen bei der Anmeldung auch persönlich noch mal darauf hin. Aber ich sage euch....jedes Mal Drama hoch drei, wenn der Fall eintritt, Drohungen über Rufschädigung der Praxis, ein Nicht-Wiederkommenwollen seitens der betroffenen Patienten, auf Ausfallgebührenrechnungen, die per Post geschickt werden, keine Reaktion (v.a. unsere lieben Mitbürger mit gewisser Nationalität - leider!), der Hinweis: "in den anderen Praxen musste ich dafür aber nur unterschreiben, warum muss ich bei Ihnen bezahlen?" usw.usw.
Es nervt und ich überlege wirklich ein Inkassounternehmen zu beauftragen. Ich weiss nicht wie es euch dabei geht. Schreibt doch mal darüber. Habt ihr keine Reibereien mit euren Patienten oder ist es nur bei uns in der Gegend so?
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dicke schrieb:
Zum Thema: "in der anderen Praxis mußte ich nur den verpaßten Termin unterschreiben" sage ich ganz klar:"Das ist Kassenbetrug, dafür kann ich meine Zulassung verlieren." Hatte bisher noch keinen Nicht-Zahler, zugegeben, bin erst 1 1/2 Jahre dabei, hatte aber dann doch schon 3-4 Mal den Fall, daß ich eine Rechnung stellen mußte.
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Jetty schrieb:
Bei mir hängt das aus und steht zusätzlich auf dem Terminplan und natürlich sagen wir das bei der Anmeldung. Wir haben jeden Tag im Schnitt 1-2 "Nichterscheiner ohne Absage" plus2 kurzfristige Absagen. Konsequent muß jeder Ausfall zahlen (außer die kurzfristigen Absagen erklären glaubhaft eine Krankheit,dann bin ich ja froh wenn sie nicht herkommen uns anstecken). Ca. 1 von 10 meckert,9 zahlen einsichtig. Bei Leuten die wir nicht mehr sehen Rechnung per Post,Zahlungserinnerung,Mahnung dann notfalls Inkassobüro. Trotzdem ist die Praxis voll trotz Androhungen von Rufschädigung... Und mit denen die nicht wiederkommen haben wir wenigstens keinen Ärger mehr :wink:
Mir ist auch aufgefallen,dass je besser situiert die Leute sind,desto weniger sind sie gewillt zu zahlen&desto größer wird die Diskussion.
Man kommt sich echt manchmal vor wie ne Schallplatte mit Sprung.
Deshalb dachte ich,es gäbe vielleicht ein Gerichtsurteil,wo das festgelegt wurde,dass gezahlt werden muss.Wäre ein schöner Zusatz zum Aushang gewesen.
Aber ich sehe euch gehts zum Teil leider auch nicht besser.
Trotzdem guten Wochenstart und danke für eure interessanten Beiträge
:sunglasses:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das Thema mit den Diskussionen gibts bei uns auch super oft.Manche kriegen dann raus,dass sie uns nur irgendwie glaubhaft machen müssen,dass sie plötzlich(also auch ne Std.vor Termin z.B.) krank sind&dann müssen sie nicht bezahlen...weise denen dann mal nach,dass sie nicht krank sind.
Mir ist auch aufgefallen,dass je besser situiert die Leute sind,desto weniger sind sie gewillt zu zahlen&desto größer wird die Diskussion.
Man kommt sich echt manchmal vor wie ne Schallplatte mit Sprung.
Deshalb dachte ich,es gäbe vielleicht ein Gerichtsurteil,wo das festgelegt wurde,dass gezahlt werden muss.Wäre ein schöner Zusatz zum Aushang gewesen.
Aber ich sehe euch gehts zum Teil leider auch nicht besser.
Trotzdem guten Wochenstart und danke für eure interessanten Beiträge
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Gelber Schein reicht nicht, denn den bekommt ja heutzutage jeder, der nur einmal niesen muss.
Und da dieses Attest privat bezahlt werden muss, überlegen sich die Dauerschwänzer das zweimal. :sunglasses:
Und klar gibt es da Urteile... einfach mal googeln. Wir haben unsere eigenen Urteile, weil wir sowas nicht nur androhen, sondern auch durchsetzen. IMMER!!!
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Wonderwoman schrieb:
Das ist so nicht korrekt. Die Krankheit muss mit ärztlichem Attest nachgewiesen werden, das gesagt, dass der Patient nicht in der Lage war, in die Praxis zu kommen.
Gelber Schein reicht nicht, denn den bekommt ja heutzutage jeder, der nur einmal niesen muss.
Und da dieses Attest privat bezahlt werden muss, überlegen sich die Dauerschwänzer das zweimal. :sunglasses:
Und klar gibt es da Urteile... einfach mal googeln. Wir haben unsere eigenen Urteile, weil wir sowas nicht nur androhen, sondern auch durchsetzen. IMMER!!!
Es MUSS schriftlich erfolgen mit Unterschrift des Patienten.
Wir haben uns ein schreiben aufsetzen lassen welches jeder am Anfang unterschreiben muss.
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Vanessa Kunz schrieb:
Bei uns ist es auch ein leidiges Thema und leider hat die Erfahrung gezeigt, dass es nicht reicht, es mündlich mit zu teilen, dass eine private Rechnung geben kann wenn die Termine nicht 24stunden vorher abgesagt werden.
Es MUSS schriftlich erfolgen mit Unterschrift des Patienten.
Wir haben uns ein schreiben aufsetzen lassen welches jeder am Anfang unterschreiben muss.
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eska schrieb:
Bei uns steht das auf der Rückseite der Terminzettel. Wir weisen auch immer darauf hin. Zumindest FAST immer - es wird schon mal vergessen, darum wurde es auf die Terminzettel gedruckt. Wir benutzten solche mit Durchschrift, aber das ist wohl schon beinah überall so. Die Pat. erzählen einem sonst die Grimms Märchen vorwärts und rückwarts ...
Gruß eska
Ich nenne diesen Paragraphen in einem Anschlag in meiner Praxis - es macht zumindest erst mal einen Eindruck, auch wenn man sich auch hier wie gesagt wieder streiten kann.
Bei uns steht es sichtbar auf dem Anmeldetresen, in unserer Praxisinfobroschüre mit freundlicher Begründung, weshalb es so wichtig ist Termine einzuhalten; und auf den Terminzetteln. Zusätzlich lasse ich mir das Ganze auch noch unterschreiben.
Ehrlichgesagt "ziehe" ich trotzdem selten richtig durch, weil mich diese Diskussionen auch mürbe machen und mir die Woche versauen, aber seit wir das so plakativ überall dranschreiben und uns unterschreiben lassen, kommen die Pat. zumindest zuverlässiger!
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Einzige Ausnahme ist ärztliches Attest... auch hierzu gibt es ein Urteil.
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Wonderwoman schrieb:
Ja, es gibt mehrere Rechtsprechungen. Aber nur, weil es Praxen gibt, die die Verträge nicht wasserdicht abschließen.
Einzige Ausnahme ist ärztliches Attest... auch hierzu gibt es ein Urteil.
:unamused:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Das heißt also ich müsste mich für einen wasserdichten Vertrag an einen Anwalt wenden und den das formulieren lassen?! Oder reicht da der Hinweis mit vorsichtshalber §615 und das unterschrieben vom Pat?
:unamused:
Solche Dokumente kann man selbst ausarbeiten. Wenn man jedoch gar keine Ahnung davon hat, wäre das nicht ratsam...
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Wonderwoman schrieb:
Das habe ich nicht gesagt. Es kommt darauf an, wie gut Deine juristische Vorbildung ist.
Solche Dokumente kann man selbst ausarbeiten. Wenn man jedoch gar keine Ahnung davon hat, wäre das nicht ratsam...
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PI1 schrieb:
Du könntest es versuchen mit § 615 BGB. Allerdings gibt es auch hier unterschiedliche Rechtssprechungen. (Google mal)
Ich nenne diesen Paragraphen in einem Anschlag in meiner Praxis - es macht zumindest erst mal einen Eindruck, auch wenn man sich auch hier wie gesagt wieder streiten kann.
Bei uns steht es sichtbar auf dem Anmeldetresen, in unserer Praxisinfobroschüre mit freundlicher Begründung, weshalb es so wichtig ist Termine einzuhalten; und auf den Terminzetteln. Zusätzlich lasse ich mir das Ganze auch noch unterschreiben.
Ehrlichgesagt "ziehe" ich trotzdem selten richtig durch, weil mich diese Diskussionen auch mürbe machen und mir die Woche versauen, aber seit wir das so plakativ überall dranschreiben und uns unterschreiben lassen, kommen die Pat. zumindest zuverlässiger!
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