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• Mit freier Zeiteinteilung
(keine Taktung, kein Schichtdienst,
kein Wochenenddienst)
• Mit eigenständiger Planung der
Aufträge
• Mit viel Abwechslung und
täglich neuem Input
• Mit der Möglichkeit mobil zu
arbeiten
• Mit hoher therapeutischer
Verantwortung
• Mit hoher Anerkennung und
Kommunikation auf Augenhöhe
Beschreibung Ihrer zukünftigen
Stelle:
• Unterstützung der
Klienten/innen ins Arbeitsleben
zurückzukehren
• Arbeiten im Bereic...
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mein AG und ich möchten kurzfristig d.h. für ca. 4 Monate meine Wochenstd. erhöhen - von jetzt 25 auf 35 .
Was ist zu beachten?
Hat das irgendeinen Einfluß z.B. auf meinen Urlaubsanspruch?
Ich wäre dann zusätzlich an einem halben Wochentag da, den ich bis jetzt frei hatte, und einen weiteren halben Tag, der dadurch ein ganzer Tag wird.
Wir möchten das beide nicht über ein Std.konto laufen lassen, da ich in dieser Zeit sonst wahnsinnig viele Überstd. ansammle, die ich nie frei nehmen könnte - und auszahlen lassen rentiert sich eigentlich nicht.
Hat jemand Ideen dazu, worauf zu achten ist?
Vielen Dank schonmal. :blush:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
mein AG und ich möchten kurzfristig d.h. für ca. 4 Monate meine Wochenstd. erhöhen - von jetzt 25 auf 35 .
Was ist zu beachten?
Hat das irgendeinen Einfluß z.B. auf meinen Urlaubsanspruch?
Ich wäre dann zusätzlich an einem halben Wochentag da, den ich bis jetzt frei hatte, und einen weiteren halben Tag, der dadurch ein ganzer Tag wird.
Wir möchten das beide nicht über ein Std.konto laufen lassen, da ich in dieser Zeit sonst wahnsinnig viele Überstd. ansammle, die ich nie frei nehmen könnte - und auszahlen lassen rentiert sich eigentlich nicht.
Hat jemand Ideen dazu, worauf zu achten ist?
Vielen Dank schonmal. :blush:
Monetär wäre es in beiden Konstellationen das gleiche!
Zumal es schon die Urlaubstage tangieren würde, weil du von 4 Tage-Woche auf 5-Tage-Woche umsteigst.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Ähm, worin bestünde der Nachteil, wenn du dir pro woche 10 Überstunden auszahlen lässt oder diese 10 Stunden als Lohn ausgezahlt würden?
Monetär wäre es in beiden Konstellationen das gleiche!
Zumal es schon die Urlaubstage tangieren würde, weil du von 4 Tage-Woche auf 5-Tage-Woche umsteigst.
MFG
Meitao
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Geht das nicht formloser?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wieso Änderungskündigung?
Geht das nicht formloser?
Es bedarf lediglich einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag. In der Zusatzvereinbarung werden die geänderten
Stunden/Woche, das veränderte Gehalt und die geänderten U-Tage/Jahr
aufgeführt. Dies kann mit Befristung oder auch ohne geschehen.
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chipchap schrieb:
Natürlich geht das OHNE Änderungskündigung.
Es bedarf lediglich einer Zusatzvereinbarung zum bestehenden Arbeitsvertrag. In der Zusatzvereinbarung werden die geänderten
Stunden/Woche, das veränderte Gehalt und die geänderten U-Tage/Jahr
aufgeführt. Dies kann mit Befristung oder auch ohne geschehen.
MFG
Meitao
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Meitao schrieb:
Oder ganz einfach die Überstunden jeden Monat zum 20. notieren und mit dem Gehalt auszahlen!
MFG
Meitao
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Leni C. schrieb:
Befristete Änderungskündigung, die ihr beide unterschreibt. Oder wie Meitao schon schrieb, einfach die Überstunden auf das jetzige Gehalt pro Monat draufrechnen. Kommt aufs gleiche raus.
Ein Urlaubstag hat IMMER genauso viele Stunden, wie der Arbeitstag hätte, für den Urlaub beantragt wird.
Zur Berechnung des Abspruches sind lediglich die TAGE PRO WOCHE relevant.
Da müsste man - um genau zu rechnen - wissen, wie viele du jetzt genau hast. Ich nehme aber mal an, 5. Dann hast du für die 4 Monate einen Anspruch gemäß einer 5-Tage-Woche. Für die restlichen 8 den "alten".
Für die Steuer muss dein AG das neue Gehalt natürlich melden.
Du schreibst, Freizeitausgleich geht eher nicht, Auszahlung rentiert sich nicht ... ??? Ja, irgendwie muss man die +Stunden ja abgelten!
Gruß eska
[bearbeitet am 29.06.13 12:01]
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eska schrieb:
Daß die Arbeitstage "halb" sind, spielt keine Rolle. Weder der neue halbe, noch der alte halbe, der ein ganzer wird.
Ein Urlaubstag hat IMMER genauso viele Stunden, wie der Arbeitstag hätte, für den Urlaub beantragt wird.
Zur Berechnung des Abspruches sind lediglich die TAGE PRO WOCHE relevant.
Da müsste man - um genau zu rechnen - wissen, wie viele du jetzt genau hast. Ich nehme aber mal an, 5. Dann hast du für die 4 Monate einen Anspruch gemäß einer 5-Tage-Woche. Für die restlichen 8 den "alten".
Für die Steuer muss dein AG das neue Gehalt natürlich melden.
Du schreibst, Freizeitausgleich geht eher nicht, Auszahlung rentiert sich nicht ... ??? Ja, irgendwie muss man die +Stunden ja abgelten!
Gruß eska
[bearbeitet am 29.06.13 12:01]
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