WIR SUCHEN schnellstmöglich einen
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
Wir behandeln vorrangig die
Bewohner des Zentrums für Beatmung
und Intensivpflege (ZBI Nord) in
Hamburg Eilbek. Hierbei liegt der
therapeutische Schwerpunkt im
Bereich Neurologie.
Du arbeitest im Team mit
vielschichtigem KnowHow, indem du
dich entwickeln und eigene Ideen
einbringen kannst." Ihr entwickelt
gemeinsam passende...
leitende PhysiotherapeutIn in
Vollzeit/ Teilzeit für ein
interdisziplinäres Therapiezentrum
(Logo, Ergo, Physio) in Hamburg-
Eilbek."
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und Intensivpflege (ZBI Nord) in
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kurze frage zum thema kurzarbeit + minijob, ich gehe mal davon aus, dass sich evtl noch mehr in dieser situation befinden :smile:
wie wirkt sich das kurzarbeitergeld auf den minijob aus bzw. andersrum? bei der agentur für arbeit steht:
"Ein Minijob (450 Euro / Monat) bleibt vollständig anrechnungsfrei."
Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer - Bundesagentur für Arbeit
wenn ich nun beispielsweise durch die kurzarbeit 300 netto weniger verdiene als vorher und nun durch einen minijob 400 dazuverdiene, wirkt sich das nicht aufs KUG aus, obwohl ich nun 100 mehr übrig habe?
ich lese dazu überall was anderes, z.b. auch oft, dass das KUG + der nebenverdienst nicht das ursprüngliche gehalt übertreffen dürfen.
hab grad auch noch bei der agentur für arbeit angerufen, die mitarbeiterin sagte nach langem hin und her es wird nicht angerechnet, so wie es dort auch steht, allerdings war sie mehr als unsicher und hatte auch nicht wirklich ahnung.
jemand in der gleichen situation der mir dazu weiterhelfen kann?
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bundy007 schrieb:
hi,
kurze frage zum thema kurzarbeit + minijob, ich gehe mal davon aus, dass sich evtl noch mehr in dieser situation befinden :smile:
wie wirkt sich das kurzarbeitergeld auf den minijob aus bzw. andersrum? bei der agentur für arbeit steht:
"Ein Minijob (450 Euro / Monat) bleibt vollständig anrechnungsfrei."
Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer - Bundesagentur für Arbeit
wenn ich nun beispielsweise durch die kurzarbeit 300 netto weniger verdiene als vorher und nun durch einen minijob 400 dazuverdiene, wirkt sich das nicht aufs KUG aus, obwohl ich nun 100 mehr übrig habe?
ich lese dazu überall was anderes, z.b. auch oft, dass das KUG + der nebenverdienst nicht das ursprüngliche gehalt übertreffen dürfen.
hab grad auch noch bei der agentur für arbeit angerufen, die mitarbeiterin sagte nach langem hin und her es wird nicht angerechnet, so wie es dort auch steht, allerdings war sie mehr als unsicher und hatte auch nicht wirklich ahnung.
jemand in der gleichen situation der mir dazu weiterhelfen kann?
[kaputter Link]
MfG :)
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bundy007 schrieb:
sorry, aber ich lese da und in den weiterführenden links wieder widersprüchliche aussagen. teils steht dort, dass es nicht angerechnet wird bzw. das was mir die dame vom amt sagte und teils dass es die bedingung ist, dass das ursprüngliche gehalt nicht übertroffen werden darf!?
Kleine Bitte an dich.
In der deutschen Sprache wird (noch) nicht alles klein geschrieben.
Soviel Zeit sollte man sich nehmen.
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kroetzi schrieb:
@bundy007
Kleine Bitte an dich.
In der deutschen Sprache wird (noch) nicht alles klein geschrieben.
Soviel Zeit sollte man sich nehmen.
Die Quelle ist der weiterführende Link und da ist das ganz eindeutig formuliert.
MfG :)
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Ingo Friedrich schrieb:
Vom 1. Mai bis 31. Dezember 2020 kannst du im neuen Minijob soviel dazuverdienen, dass du dein vorheriges Einkommen erreichst. In diesen Fall wird nichts auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. Hast du aber mit Kurzarbeitergeld plus Minijob mehr als vorher wird dir das angerechnet.
Die Quelle ist der weiterführende Link und da ist das ganz eindeutig formuliert.
MfG :)
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bundy007 schrieb:
danke dir :thumbsdown:
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Ingo Friedrich schrieb:
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[kaputter Link]
MfG :)
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