Wir suchen für unsere Praxis in
Pforzheim Kollegen*innen in Voll-
und oder Teilzeit.
Wir zahlen einen Willkommens-/
Wechselbonus. Bieten individuelle
und somit flexible Arbeitszeiten,
mind. 30 Tage Urlaub, jährliche
Gehaltserhöhungen,
Umsatzbeteiligung ,
Fortbildungskostenübernahme sowie
ein Jobrad sind möglich.
Wir freuen uns auf DEINE
persönliche oder elektronische
Bewerbung !
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Danke für Auskünfte. Schöne kurze Arbeitswoche!
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo ihr Lieben, ich arbeite seit über einem Jahr auf 450 Eurobasis bei meiner Chefin, jeden Freitag. Jetzt habe ich ne Teilzeitstelle woanders. Meine Chefin hat mir leider nie einen Vertrag gemacht, so dass ich nicht weiss, ob ich richtig offiziell kündigen muss, mit welcher Frist? Oder ob es reicht, es ihr so zu sagen?
Danke für Auskünfte. Schöne kurze Arbeitswoche!
Selbstverständlich solltest Du schriftlich kündigen .....
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die neue schrieb:
wenn nichts vereinbart wurde (auch nicht mündlich!) gilt die gesetzliche Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende.
Selbstverständlich solltest Du schriftlich kündigen .....
Mündliche (Arbeits)Verträge neigen zu einer Vielzahl von Auslegungsvarianten...
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Mister Bean schrieb:
Wenn der dein Chef keinen Arbeitsvertrag gibt oder mit dir keinen Unterschreibt. Dann zählt immer der gesetzliche Arbeitsvertrag, und über diesen kannst du dich im Internet erkundigen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
ja, ich hätte auf einen Vertrag drängen sollen, denn wenn der Plan mal nicht voll war, was anfangs häufig war, später zum glück nicht, wurde mir das nicht bezahlt. danke, ich werde also schriftlich kündigen zum1.6.. passt perfekt.
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484 schrieb:
ja so etwas hatte ich auch mal, nur dann bezahlt wenn Pat da war. Habe oft blöd rum gesessen . Bin dann auch schnell wieder gegangen. Nö das werde ich mir nicht mehr gefallen lassen.
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ali schrieb:
das wird sich ja denn auch erledigt haben.....aber Du hast Anrecht auf einen schriftlichen Vertrag und solltest den bei der nächsten Arbeitstelle auch drauf dringen.
Mündliche (Arbeits)Verträge neigen zu einer Vielzahl von Auslegungsvarianten...
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