ab sofort, jedoch bis spätestens
Anfang Januar 25 suchen wir eine/n
freundliche/n, engagierte/n
Physiotherapeuten,-therapeutin,
20-40 Std pro Woche (wenn
gewünscht auch weniger),
möglichst mit Manueller Therapie-
und/oder Lymphdrainage-Ausbildung.
Wir bieten eine vielseitige,
selbstständige, vertrauensvolle
und wertgeschätzte Arbeit in einem
lange bestehenden, fröhlichem
Team, flexible Arbeitszeit,
30-Minuten-Takt, gute Bezahlung (je
nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
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nach Qualifikation bis zu
26,00€/Stunde), Heiligaben...
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ist es ein Kündigungsgrund, wenn mich ein Kollege in der Arbeitszeit behandelt?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Aber mein Kollege wollte doch nur meine Arbeitskraft erhalten, und mich vor einer etwaigen Erkrankungsphase vorsorglich schützen!
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tom1350 schrieb:
Das dürfen nur Chefs, sich in der Arbeitszeit von Angestellten massieren lassen :wink:.
Spontan fallen mir ein...
...Betrug (sich-behandeln-lassen als Arbeitszeit deklariert)
...Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz (gewerbsmäßige Behandlung von Erkrankungen; mutmaßlich ohne vorliegende Verordnung)
...grob fahrlässige Schädigung des Betriebes (einer begeht einen Betrug und stiftet einen Kollegen zur Beihilfe an)
Mit einer einen AU-Bescheinigung hätte dein Chef vermutlich einen nicht unerheblichen Teil deines Gehaltes aus der eigens dafür angelegten Umlage der GKVen zurückbekommen.
Merke: nächstes Mal kurz mit dem Chef klären ob's in Ordnung ist und das ganze ggf. als Pausenzeit verbuchen, schon ist der Keks gegessen :)
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Papa Alpaka schrieb:
...hast du dazu Rücksprache mit dem Chef gehalten?
Spontan fallen mir ein...
...Betrug (sich-behandeln-lassen als Arbeitszeit deklariert)
...Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz (gewerbsmäßige Behandlung von Erkrankungen; mutmaßlich ohne vorliegende Verordnung)
...grob fahrlässige Schädigung des Betriebes (einer begeht einen Betrug und stiftet einen Kollegen zur Beihilfe an)
Mit einer einen AU-Bescheinigung hätte dein Chef vermutlich einen nicht unerheblichen Teil deines Gehaltes aus der eigens dafür angelegten Umlage der GKVen zurückbekommen.
Merke: nächstes Mal kurz mit dem Chef klären ob's in Ordnung ist und das ganze ggf. als Pausenzeit verbuchen, schon ist der Keks gegessen :)
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Wenn er mich in der Pause behandelt hätte, würde er nicht gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen haben?
Das dürfen nur Chefs, sich in der Arbeitszeit von Angestellten massieren lassen :wink:.
...schließlich bezahlen die dafür ;)
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Papa Alpaka schrieb:
tom1350 schrieb am 23.5.18 15:05:
Das dürfen nur Chefs, sich in der Arbeitszeit von Angestellten massieren lassen :wink:.
...schließlich bezahlen die dafür ;)
Das dürfen nur Chefs, sich in der Arbeitszeit von Angestellten massieren lassen :wink:.
:confused:
Also wenn die Chefin einverstanden ist geht alles. Meine Chefin behandelt mich im Notfall auch in der Arbeitszeit. Aber erstens ist sie hp physio und zweitens ist sie einverstanden. Und es ist ihr lieber das ich am nächsten Tag komme . Aber ohne Erlaubnis geht das gar nicht.
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a schubart schrieb:
tom1350 schrieb am 23.5.18 15:05:
Das dürfen nur Chefs, sich in der Arbeitszeit von Angestellten massieren lassen :wink:.
:confused:
Also wenn die Chefin einverstanden ist geht alles. Meine Chefin behandelt mich im Notfall auch in der Arbeitszeit. Aber erstens ist sie hp physio und zweitens ist sie einverstanden. Und es ist ihr lieber das ich am nächsten Tag komme . Aber ohne Erlaubnis geht das gar nicht.
mfg hgb :smile:
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hgb schrieb:
.. das steht doch ganz genau im Heilpraktikerpausengesetz! (HPG)
mfg hgb :smile:
Spontan fallen mir ein...
...Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz (gewerbsmäßige Behandlung von Erkrankungen; mutmaßlich ohne vorliegende Verordnung)
Hmmm, das klingt mir eher nach selbstlosem Ersthelfereinsatz als nach gewerbsmäßigem Behandeln... :unamused:
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MikeL schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 23.5.18 15:14:
Spontan fallen mir ein...
...Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz (gewerbsmäßige Behandlung von Erkrankungen; mutmaßlich ohne vorliegende Verordnung)
Hmmm, das klingt mir eher nach selbstlosem Ersthelfereinsatz als nach gewerbsmäßigem Behandeln... :unamused:
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Papa Alpaka schrieb:
Es fand während der Arbeitszeit statt in beruflichem Kontext?
Anders als bei einer außerordentlichen Kündigung braucht man für eine ordentliche Kündigung keinen wichtigen Grund. Vielmehr kann man im Prinzip ohne jeden besonderen (wichtigen oder weniger wichtigen) Grund kündigen, also letztlich einfach deshalb, weil man das Vertragsverhältnis eben beenden möchte.
Mit kollegialen Grüßen
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Udo Eickenberg schrieb:
Bedenke:
Anders als bei einer außerordentlichen Kündigung braucht man für eine ordentliche Kündigung keinen wichtigen Grund. Vielmehr kann man im Prinzip ohne jeden besonderen (wichtigen oder weniger wichtigen) Grund kündigen, also letztlich einfach deshalb, weil man das Vertragsverhältnis eben beenden möchte.
Mit kollegialen Grüßen
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alobar schrieb:
gute Frage, Du hast ja Arbeitszeit gekaut. Diebstahl ist ein Kündigungsgrund,fristlos. Allerdings, muss dich dein AG auf dem Kicker gehabt haben, wegen einer Therapie innerhalb der AZ wird kein guter Therapeut gekündigt....
Das kann eine Praxis schon in den Ruin führen! Ob man da länger arbeiten sollte?
Machmal soll miteinander reden ja helfen, aber an der Reißleine zu ziehen ist auch eine Möglichkeit, allerdings müßte es dann zwei treffen!
mfg hgb :smile:
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hgb schrieb:
Es ist ja nicht nur einer, der nicht gearbeitet hat, der zweite hat gearbeitet, ohne daß die Praxis dafür Einnahmen hat. Und dann vielleicht noch Wäsche verbraucht, Licht und noch andere Dinge.
Das kann eine Praxis schon in den Ruin führen! Ob man da länger arbeiten sollte?
Machmal soll miteinander reden ja helfen, aber an der Reißleine zu ziehen ist auch eine Möglichkeit, allerdings müßte es dann zwei treffen!
mfg hgb :smile:
Ist es ein Kündigungsgrund, wenn mich ein Kollege in der Arbeitszeit behandelt?
Bissi dürftige Info!
Um wessen Arbeitszeit geht es denn? Deine od die des Kollegen?
Mit VO/ohne VO?
Mit Absprache/ohne Absprache?
Das müsste man genauer klären.
Ein Satz und schon geht die Raterei los....
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 23.5.18 14:22:
Ist es ein Kündigungsgrund, wenn mich ein Kollege in der Arbeitszeit behandelt?
Bissi dürftige Info!
Um wessen Arbeitszeit geht es denn? Deine od die des Kollegen?
Mit VO/ohne VO?
Mit Absprache/ohne Absprache?
Das müsste man genauer klären.
Ein Satz und schon geht die Raterei los....
Gruß redvine
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Aber dann solch mich mein Chef eben kündigen. Ich kann den Druck eh nicht mehr standhalten.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Nein, das hast du falsch verstanden. Mein Kollege hat mich wegen meiner Rückenschmerzen behandelt.
Aber dann solch mich mein Chef eben kündigen. Ich kann den Druck eh nicht mehr standhalten.
Gruß redvine
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redvine schrieb:
Das schließt sich ja nicht gegenseitig aus.
Gruß redvine
Aber dann solch mich mein Chef eben kündigen. Ich kann den Druck eh nicht mehr standhalten.
Allerdings solltest du vor deinem neuen Job auch rückentechnisch gesund sein. Also AU und KG verschreiben lassen.
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tom1350 schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 23.5.18 21:07:
Aber dann solch mich mein Chef eben kündigen. Ich kann den Druck eh nicht mehr standhalten.
Allerdings solltest du vor deinem neuen Job auch rückentechnisch gesund sein. Also AU und KG verschreiben lassen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ja, habe ich ja! Aber mein 1 Termin ist erst am 14 Juni!
Wenn du so kommunizierst, wie du deine Eingangsfrage gestellt hast, dann kann man ganz klar das Problem benennen:
Kommunikationsfähigkeit!
Du hast nun möglicherweise die Chance, mit einem neuen AG (egal aus welcher Branche) neue und klare Spielregeln zu vereinbaren. Wenn dein jetziger Chef dich nicht kündigt, wäre ein Gespräch sicherlich auch von Vorteil.
Viel Erfolg!
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britta109 schrieb:
Meine Güte, ist es denn so schwer? Aber natürlich ist es viel einfacher alles auf die ach so bösen, bösen AG zu schieben! :confused:
Wenn du so kommunizierst, wie du deine Eingangsfrage gestellt hast, dann kann man ganz klar das Problem benennen:
Kommunikationsfähigkeit!
Du hast nun möglicherweise die Chance, mit einem neuen AG (egal aus welcher Branche) neue und klare Spielregeln zu vereinbaren. Wenn dein jetziger Chef dich nicht kündigt, wäre ein Gespräch sicherlich auch von Vorteil.
Viel Erfolg!
Ja, habe ich ja! Aber mein 1 Termin ist erst am 14 Juni!
Bei deinem Kollegen?
So wie du hier kommunizierst, kann dir hier echt keiner helfen.
Wenn du den Druck nicht aushältst (was für ein Druck hast du ja nicht genannt), dann änder deine Haltung!!!
Sowohl physisch als auch psychisch!
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RoFo schrieb:
Anonymer Teilnehmer schrieb am 24.5.18 06:46:
Ja, habe ich ja! Aber mein 1 Termin ist erst am 14 Juni!
Bei deinem Kollegen?
So wie du hier kommunizierst, kann dir hier echt keiner helfen.
Wenn du den Druck nicht aushältst (was für ein Druck hast du ja nicht genannt), dann änder deine Haltung!!!
Sowohl physisch als auch psychisch!
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redvine schrieb:
Also, wenn ich das richtig verstanden habe, dann hast Du mit Deinem Kollegen einen Behandlungsaustausch gemacht, damit ihr gegenseitig besser einschätzen könnt, wie ihr Eure Patienten behandelt. Dann kannst Du auch eher mal Deinen Kollegen empfehlen bei Deinen Patienten. Also im Sinne der Praxis!
Gruß redvine
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McMiki schrieb:
Was habt ihr denn für Verhältnisse? Wir durften uns immer behandeln, essen gehen, Kaffee trinken, die Raucher rauchen gehen und kein Chef hat sich je darum geschert, so lange der Plan abgearbeitet wurde, und kein Dritter oder Patient zu Schaden gekommen ist!!! Und dann wundert man sich, wenn man keine MA findet..
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heiko417 schrieb:
Das kannst du nur mit dem Chef klären. Ich würde eine gegenseitige Behandlung dulden solange andere Aufgaben nicht liegen bleiben. Vermute mal du bist Newbie? Kopf hoch. In 10 Jahren ist es vollkommen egal ob es legitim war oder nicht
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Horatio72 schrieb:
Der Ausgangspost kann doch wirklich nicht Ernst gemeint sein oder? Himmel hilf,, hier kommen teilweise Beiträge wo ich mich frage ob wir Therapeuten oder Anwälte sind. Gesunder Menschenverstand und ab und an mal miteinander reden (das ging vor Whats App auch) und schon sind min. 50 Prozent der Fälle geklärt.!
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