Physiotherapeut/Physiotherapeutin
(m/w/d) für die
LVR-Frida-Kahlo-Schule in St.
Augustin
Förderschwerpunkt Körperliche und
motorische Entwicklung
Jetzt bewerben!
• Standort: St.Augustin
• Einsatzstelle: LVR-Schulen
• Vergütung: E9a TVöD
• Arbeitszeit: Teilzeit mit 19,5
Std./Woche
• unbefristet
• Besetzungsstart: zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
• Bewerbungsfrist:10.10.2024
Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Fördersc...
(m/w/d) für die
LVR-Frida-Kahlo-Schule in St.
Augustin
Förderschwerpunkt Körperliche und
motorische Entwicklung
Jetzt bewerben!
• Standort: St.Augustin
• Einsatzstelle: LVR-Schulen
• Vergütung: E9a TVöD
• Arbeitszeit: Teilzeit mit 19,5
Std./Woche
• unbefristet
• Besetzungsstart: zum
nächstmöglichen Zeitpunkt
• Bewerbungsfrist:10.10.2024
Das sind Ihre Aufgaben
In den interdisziplinären
Heilmittelpraxen an den
LVR-Fördersc...
in meinen Arbeitsvertrag steht, dass im Falle einer Kündigung die gesetzlichen Regeln gelten.
Heißt das sechs Wochen vor Quartalsende, oder ist das abhängig wie lange ich im Betrieb schon arbeite.
Danke für Eure Antwort
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Bine K schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
in meinen Arbeitsvertrag steht, dass im Falle einer Kündigung die gesetzlichen Regeln gelten.
Heißt das sechs Wochen vor Quartalsende, oder ist das abhängig wie lange ich im Betrieb schon arbeite.
Danke für Eure Antwort
siehe BGB §622: § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Bei Kündigung durch den AN spielt die Betriebszugehörigkeit keine Rolle.
Bei Kündigung durch den AG jedoch schon.
Kündigungsfrist also laut §622 BGB: vier Wochen zum Fünfzehten oder Monatsende.
Gefällt mir
danke für Info.
Grüsse
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bine K schrieb:
Hi,
danke für Info.
Grüsse
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
StefanP schrieb:
Hallo Bine,
siehe BGB §622: § 622 BGB Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
Bei Kündigung durch den AN spielt die Betriebszugehörigkeit keine Rolle.
Bei Kündigung durch den AG jedoch schon.
Kündigungsfrist also laut §622 BGB: vier Wochen zum Fünfzehten oder Monatsende.
Mein Profilbild bearbeiten