Wenn du Lust auf eine neue
Herausforderung hast, dann bist du
bei uns genau richtig. Wir suchen
eine/n Physio, die/der Lust auf
evidenzbasierte, ganzheitliche
Therapie hat und mit Engagement
dabei ist. Wir haben bereits zwei
ganz tolle Praxen in Hamburg haben
nun auch in Wedel, direkt
gegenüber vom Bahnhof, einen
weiteren Standort eröffnet. Es
gibt vier großzügige, helle
Behandlungsräume und einen
KGG-Raum, denn ohne Belastung kein
mehr an Belastbarkeit! Wir
dokumentieren bereits digital ü...
Herausforderung hast, dann bist du
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Behandlungsräume und einen
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kann mir vielleicht jemand bei der Formulierung einer Kündigung helfen.
Ich weiß wie sie aussehen soll im Normalfall. Momentan befinde ich mich noch in Elternzeit.
Diese geht offiziell bis 18 Juli 2023. Mit meinen neuen AG habe ich vereinbart, dass mein Vertrag zum 19.07.2023 beginnt.
Aber bis 31.07.2023 nehme ich unbezahlten Urlaub, damit ich meine Tochter ( Sommerferien) betreuen kann.
Ich habe einen Monat Kündigungsfrist.
Wie sieht es mit Resturlaub aus? Ich habe noch neun Tage Urlaub übrig, von vor der Elternzeit. Muss ich in der Kündigung darauf eingehen oder ist es gesetzlich geregelt, dass diese automatisch ausgezahlt werden müssen.
Liebe Grüße und schon mal Danke
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Wasserteufel schrieb:
Hallo liebe Kollegen,
kann mir vielleicht jemand bei der Formulierung einer Kündigung helfen.
Ich weiß wie sie aussehen soll im Normalfall. Momentan befinde ich mich noch in Elternzeit.
Diese geht offiziell bis 18 Juli 2023. Mit meinen neuen AG habe ich vereinbart, dass mein Vertrag zum 19.07.2023 beginnt.
Aber bis 31.07.2023 nehme ich unbezahlten Urlaub, damit ich meine Tochter ( Sommerferien) betreuen kann.
Ich habe einen Monat Kündigungsfrist.
Wie sieht es mit Resturlaub aus? Ich habe noch neun Tage Urlaub übrig, von vor der Elternzeit. Muss ich in der Kündigung darauf eingehen oder ist es gesetzlich geregelt, dass diese automatisch ausgezahlt werden müssen.
Liebe Grüße und schon mal Danke
N. m. K. werden nur Urlaubstage ausbezahlt, die nicht (mehr) genommen werden können.
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Das betrifft den neuen AG.
So, bin reif für den Feierabend, oder? :-)
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tinki schrieb:
Ach, zu schnell geantwortet :-)
Das betrifft den neuen AG.
So, bin reif für den Feierabend, oder? :-)
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tinki schrieb:
Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber warum willst du unbezahlten Urlaub nehmen, wenn du noch Anspruch auf Urlaub hast?
N. m. K. werden nur Urlaubstage ausbezahlt, die nicht (mehr) genommen werden können.
Urlaubsanspruch während Elternzeit und Mutterschutz
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Wasserteufel schrieb:
Ja der Resturlaub ist noch von vor der Elternzeit. Liegt aber daran, weil ich Arbeitsunfähig in der Schwangerschaft geschrieben wurde und so den Urlaub nicht aufbrauchen konnte.
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Okal schrieb:
@Wasserteufel Dann kündige doch zum 31.07. und nimm deinen Resturlaub ab 19.07. Passt doch genau. Urlaub muss immer gewährt werden.
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Äntz schrieb:
@Wasserteufel Hi, weißt dass dein Urlaubsanspruch auch während der Arbeitsunfähigkeit bestehen bleibt?
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Wasserteufel schrieb:
@Okal Ich wechsle doch direkt nach der Elternzeit meinen Arbeitgeber.
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Okal schrieb:
@Wasserteufel Bei dem du dann erstmal unbezahlten Urlaub nimmst. Na ja, wie du meinst.
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Okal schrieb:
Guck mal in den Link. Der ist ganz gut. Vielleicht hattest du vor der Elternzeit noch Resturlaub? Vielleicht hat dein AG nicht die Kürzung des Urlaubsanspruchs schriftlich erklärt?
Urlaubsanspruch während Elternzeit und Mutterschutz
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