WIR SUCHEN DICH!
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Mitten im Zentrum der Stadt wartet
ein großes Team und spannende
Patienten auf Dich!
Wir zeichnen uns durch ein großes,
diverses Team mit einem starken
Zusammenhalt untereinander aus.
Jegliche Fachbereiche werden bei
uns durch verschiedene
Weiterbildungen abgedeckt, sodass
ein breites Angebot besteht. In
unseren modernen, hellen und
großzügigen Behandlungsräumen
macht das Arbeiten deutlich mehr
Spaß. Und genau das ist uns
wichtig: Du sollst Spaß bei Deiner
Arbeit und ...
Ich würde gerne vorzeitig kündigen wenn ich woanders einen neuen Vertrag bekommen kann.
Meine Frage: Komme ich früher aus dem Vertrag heraus?
Im Arbeitsvertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis am 15.6.2017 endet, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Zusätzlich ist der „§11 Beendigung des Arbeitsverhältnis“ aufgeführt, in dem es heißt:
-Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet.
-Eine vorzeitige Kündigung bedarf stets der Schriftform
-Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung
-Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer sämtliche im Eigentum der Firma stehende Gegenstände an den Arbeitgeber herauszugeben.
Heißt es, dass ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw. zum Ende einen Monats habe?
Von der Kündigungsfrist steht leider nichts im Vertrag, ebenso wenig, ob zum 15. oder Ende eines Monats. Und meinen Chef möchte ich nicht fragen. Schließlich soll er nicht wissen, dass ich mich anderweitig umsehe.
Und was ist eine maßgebliche Kündigungsfrist?
Sind das die gesetzlichen 4 Wochen?
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag (bis Juni 2017), bin aber in der Praxis unzufrieden.
Ich würde gerne vorzeitig kündigen wenn ich woanders einen neuen Vertrag bekommen kann.
Meine Frage: Komme ich früher aus dem Vertrag heraus?
Im Arbeitsvertrag steht, dass das Arbeitsverhältnis am 15.6.2017 endet, ohne das es einer Kündigung bedarf.
Zusätzlich ist der „§11 Beendigung des Arbeitsverhältnis“ aufgeführt, in dem es heißt:
-Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer das 65. Lebensjahr vollendet.
-Eine vorzeitige Kündigung bedarf stets der Schriftform
-Unberührt bleibt das Recht zur außerordentlichen Kündigung
-Im Falle der Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer sämtliche im Eigentum der Firma stehende Gegenstände an den Arbeitgeber herauszugeben.
Heißt es, dass ich eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum 15. bzw. zum Ende einen Monats habe?
Von der Kündigungsfrist steht leider nichts im Vertrag, ebenso wenig, ob zum 15. oder Ende eines Monats. Und meinen Chef möchte ich nicht fragen. Schließlich soll er nicht wissen, dass ich mich anderweitig umsehe.
Und was ist eine maßgebliche Kündigungsfrist?
Sind das die gesetzlichen 4 Wochen?
Vielleicht kann mir jemand weiter helfen.
Variante 1: such das Gespräch mit dem Chef. Wie schnell kann er dich in Frieden gehen lassen, welche Papiere möchte er von dir, ist ein Auflösungsvertrag der richtige Weg oder kann man aus deiner Situation eine Besserung herbeiführen die deinen Abschied unnötig macht?
Variante 2: Kündige, schriftlich und quittiert, zu deinem Wunschzeitpunkt. Dein Chef wird sich melden wenn er was dagegen hat.
Variante 3: zieh einen Arbeitsrechtler zu Rate und ruinier euer Verhältnis. Bedenke: in 10 Kahren seht ihr euch vielleicht wieder, kannst du dann noch mit ihm sprechen?
Gefällt mir
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
tom1350 schrieb:
Es gelten immer die gesetzlichen Kündigungsfristen, außer bei einer Besserstellung. Dann für beide Seiten. Dies findet sich hier anscheinend nicht. Entscheidend ist dann die Betriebszugehörigkeit und die Kündigungsfristen danach aus dem BGB. Ganz einfach eigentlich.
mfg hgb :unamused:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
hgb schrieb:
Befristungen über 10 J. kenne ich nicht, die spielen bei diesem Vertrag auch wohl keine Rolle.
mfg hgb :unamused:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke für eure Antworten. Hat mir sehr geholfen. Gespräche mit meinem Chef bringen nichts. Selbst andere Kollegen überlegen zu gehen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Papa Alpaka schrieb:
...wenn nichts anderes vereinbart wird gilt das gesetzliche Minimum von dem meist nur zu deinen Gunsten abgewichen werden darf.
Variante 1: such das Gespräch mit dem Chef. Wie schnell kann er dich in Frieden gehen lassen, welche Papiere möchte er von dir, ist ein Auflösungsvertrag der richtige Weg oder kann man aus deiner Situation eine Besserung herbeiführen die deinen Abschied unnötig macht?
Variante 2: Kündige, schriftlich und quittiert, zu deinem Wunschzeitpunkt. Dein Chef wird sich melden wenn er was dagegen hat.
Variante 3: zieh einen Arbeitsrechtler zu Rate und ruinier euer Verhältnis. Bedenke: in 10 Kahren seht ihr euch vielleicht wieder, kannst du dann noch mit ihm sprechen?
Mein Profilbild bearbeiten