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bei uns durchzustarten – wir
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Wir freuen uns auf Dich.
Wir sind ein familiär geführtes
Unternehmen mit ca. 25 Mitarbeitern
an zwei Praxisstandorten. Neben
einem modernen Arbeitsumfeld mit
flacher ...
beruflichen Herausforderung mit
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flacher ...
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kvet schrieb:
Ich habe heute telefonisch eine Stunde vor Arbeitsbeginn meinem Arbeitgeber darüber informiert, dass ich krank bin. Bis wann muss ich meinem Arbeitgeber informieren, wie lange ich krank bin? Bis 12 Uhr des gleichen Tages, oder später? Und was ist, wenn ich den Arzt erst am späten Nachmittag oder erst am nächsten Morgen aufsuchen kann? Muss ich dann am Vortag eine Prognose erstellen, und anrufen?
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tom1350 schrieb:
Nach dem dritten Tag brauchst du eine AU. Darauf erkennt der AG die vorraussichtliche Dauer.
Ich habe heute telefonisch eine Stunde vor Arbeitsbeginn meinem Arbeitgeber darüber informiert, dass ich krank bin. Bis wann muss ich meinem Arbeitgeber informieren, wie lange ich krank bin? Bis 12 Uhr des gleichen Tages, oder später? Und was ist, wenn ich den Arzt erst am späten Nachmittag oder erst am nächsten Morgen aufsuchen kann? Muss ich dann am Vortag eine Prognose erstellen, und anrufen?
Kuck am besten mal in deinen Arbeitsvertrag da müsste der Umgang mit Krankheit festgelegt sein!
Ansonsten überlege, bist du morgen wieder fit, in 2 Tagen oder dauerts ne Woche? Bei uns wird immer besprochen wann der Arzttermin ist damit die Rezi weiß, wann sie mit dem Anruf rechnen kann wie viele Tage die AU läuft.
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MeFe89 schrieb:
kvet schrieb am 23.9.19 14:54:
Ich habe heute telefonisch eine Stunde vor Arbeitsbeginn meinem Arbeitgeber darüber informiert, dass ich krank bin. Bis wann muss ich meinem Arbeitgeber informieren, wie lange ich krank bin? Bis 12 Uhr des gleichen Tages, oder später? Und was ist, wenn ich den Arzt erst am späten Nachmittag oder erst am nächsten Morgen aufsuchen kann? Muss ich dann am Vortag eine Prognose erstellen, und anrufen?
Kuck am besten mal in deinen Arbeitsvertrag da müsste der Umgang mit Krankheit festgelegt sein!
Ansonsten überlege, bist du morgen wieder fit, in 2 Tagen oder dauerts ne Woche? Bei uns wird immer besprochen wann der Arzttermin ist damit die Rezi weiß, wann sie mit dem Anruf rechnen kann wie viele Tage die AU läuft.
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Das kann dir doch nur dein Ag beantworten, wie er es haben möchte.
Manche möchten sofort ne Krankmeldung, andere erst ab dem dritten Tag.
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Sarah Gerbert schrieb:
Wieso fragst du das hier?
Das kann dir doch nur dein Ag beantworten, wie er es haben möchte.
Manche möchten sofort ne Krankmeldung, andere erst ab dem dritten Tag.
Wieso fragst du das hier?
Das kann dir doch nur dein Ag beantworten, wie er es haben möchte.
Manche möchten sofort ne Krankmeldung, andere erst ab dem dritten Tag.
Lies dir mal seine Frage richtig durch !!
Und dazu möchte er bestimmt die gesetzliche Vorschrift wissen !
Ich nehme an , dass du den AG auf jed.Fall telefonisch bis zum dritten Tag auf dem laufenden halten musst !
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Danny 07 schrieb:
Sarah Gerbert schrieb am 23.9.19 16:33:
Wieso fragst du das hier?
Das kann dir doch nur dein Ag beantworten, wie er es haben möchte.
Manche möchten sofort ne Krankmeldung, andere erst ab dem dritten Tag.
Lies dir mal seine Frage richtig durch !!
Und dazu möchte er bestimmt die gesetzliche Vorschrift wissen !
Ich nehme an , dass du den AG auf jed.Fall telefonisch bis zum dritten Tag auf dem laufenden halten musst !
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MeFe89 schrieb:
Die gesetzliche vorschrift bringt nix wenn es im vertrag anders geregelt ist...
Die gesetzliche vorschrift bringt nix wenn es im vertrag anders geregelt ist...
Das siehst du wohl falsch !
Frag mal einen Anwalt für Arbeitsrecht ,
der nimmt dir in kürzester Zeit einen Arbeitsvertrag 'auseinander '!
Viele Klauseln in Arbeitsverträgen haben keinen Bestand !
Es zählen nur die GESETZLICHEN
Vorschriften !
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Danny 07 schrieb:
MeFe89 schrieb am 24.9.19 10:16:
Die gesetzliche vorschrift bringt nix wenn es im vertrag anders geregelt ist...
Das siehst du wohl falsch !
Frag mal einen Anwalt für Arbeitsrecht ,
der nimmt dir in kürzester Zeit einen Arbeitsvertrag 'auseinander '!
Viele Klauseln in Arbeitsverträgen haben keinen Bestand !
Es zählen nur die GESETZLICHEN
Vorschriften !
Die gesetzliche vorschrift bringt nix wenn es im vertrag anders geregelt ist...
Das siehst du wohl falsch !
Frag mal einen Anwalt für Arbeitsrecht ,
der nimmt dir in kürzester Zeit einen Arbeitsvertrag 'auseinander '!
Viele Klauseln in Arbeitsverträgen haben keinen Bestand !
Es zählen nur die GESETZLICHEN
Vorschriften !
Aha, und wo steht das so..…..???
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VAUPE schrieb:
Danny 07 schrieb am 24.9.19 12:28:
MeFe89 schrieb am 24.9.19 10:16:
Die gesetzliche vorschrift bringt nix wenn es im vertrag anders geregelt ist...
Das siehst du wohl falsch !
Frag mal einen Anwalt für Arbeitsrecht ,
der nimmt dir in kürzester Zeit einen Arbeitsvertrag 'auseinander '!
Viele Klauseln in Arbeitsverträgen haben keinen Bestand !
Es zählen nur die GESETZLICHEN
Vorschriften !
Aha, und wo steht das so..…..???
Selbst erlebt als ich mal gegen eine Kündigung vorgegangen bin !
War sehr interessant .
Und die Frage , wo das so steht beantwortet ja wohl schon das Wort 'gesetzlich '!
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Danny 07 schrieb:
Wenn es darauf ankommt !
Selbst erlebt als ich mal gegen eine Kündigung vorgegangen bin !
War sehr interessant .
Und die Frage , wo das so steht beantwortet ja wohl schon das Wort 'gesetzlich '!
Die gesetzliche vorschrift bringt nix wenn es im vertrag anders geregelt ist...
Das siehst du wohl falsch !
Frag mal einen Anwalt für Arbeitsrecht ,
der nimmt dir in kürzester Zeit einen Arbeitsvertrag 'auseinander '!
Viele Klauseln in Arbeitsverträgen haben keinen Bestand !
Es zählen nur die GESETZLICHEN
Vorschriften !
Ich bin mal so nett und habe dir die gesetzliche Grundlage rausgesucht... bitte einmal durchlesen, dann musst du keine Halbwahrheiten mehr verbreiten
§ 5 EntgFG - Einzelnorm
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MeFe89 schrieb:
Danny 07 schrieb am 24.9.19 12:28:
MeFe89 schrieb am 24.9.19 10:16:
Die gesetzliche vorschrift bringt nix wenn es im vertrag anders geregelt ist...
Das siehst du wohl falsch !
Frag mal einen Anwalt für Arbeitsrecht ,
der nimmt dir in kürzester Zeit einen Arbeitsvertrag 'auseinander '!
Viele Klauseln in Arbeitsverträgen haben keinen Bestand !
Es zählen nur die GESETZLICHEN
Vorschriften !
Ich bin mal so nett und habe dir die gesetzliche Grundlage rausgesucht... bitte einmal durchlesen, dann musst du keine Halbwahrheiten mehr verbreiten
§ 5 EntgFG - Einzelnorm
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Leni C. schrieb:
Meine MA hat mich letzten Montag abend um 23 Uhr angeappt , da war sie richtig krank . Morgens noch gearbeitet und dann kam das nachmittags mit Macht . Da war schon klar daß es nicht am nächsten Tag weg ist . Sie hat dann Dienstags in der Arztpraxis angerufen aber auch gesagt , daß sie an diesem Tag nicht in der Lage ist zu kommen . Hat dann die AU Mittwochs ab Dienstag bekommen bis Freitag und heute noch mal die Verlängerung . Für mich war direkt klar daß es länger dauert und entsprechend hab ich letzte Woche umgeplant und heute für diese Woche auch .
hattest wohl nicht verstanden dass meine Aussage nicht nur auf Krankheitsfall u.Regelung bezogen war !
:hushed: .
Du musst immer erstmal alles richtig lesen und versuchen die Zusammenhänge zu verstehen !
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hallooooooo. Warum beschimpfst Du hier MeFe89 als "Dummy"?
Deine Aussagen bezogen sich doch wohl auf die Ausgangsfrage, oder etwa nicht? Wenn dem nicht so war, war das aus Deinen Beiträgen nicht zu erlesen. Selbst nicht mit Glaskugel!
So stehts im Gesetz:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Danny,
hallooooooo. Warum beschimpfst Du hier MeFe89 als "Dummy"?
Deine Aussagen bezogen sich doch wohl auf die Ausgangsfrage, oder etwa nicht? Wenn dem nicht so war, war das aus Deinen Beiträgen nicht zu erlesen. Selbst nicht mit Glaskugel!
So stehts im Gesetz:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Gruß von Monique
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kvet schrieb:
Was bedeutet denn unverzüglich? Bis 12 Uhr des ersten Krankheitstages? Oder wie spät?
Danny,
hallooooooo. Warum beschimpfst Du hier MeFe89 als "Dummy"?
Deine Aussagen bezogen sich doch wohl auf die Ausgangsfrage, oder etwa nicht? Wenn dem nicht so war, war das aus Deinen Beiträgen nicht zu erlesen. Selbst nicht mit Glaskugel!
So stehts im Gesetz:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Gruß von Monique
Danke monique
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MeFe89 schrieb:
M0nique schrieb am 24.9.19 17:28:
Danny,
hallooooooo. Warum beschimpfst Du hier MeFe89 als "Dummy"?
Deine Aussagen bezogen sich doch wohl auf die Ausgangsfrage, oder etwa nicht? Wenn dem nicht so war, war das aus Deinen Beiträgen nicht zu erlesen. Selbst nicht mit Glaskugel!
So stehts im Gesetz:
Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen. Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Gruß von Monique
Danke monique
Was bedeutet denn unverzüglich? Bis 12 Uhr des ersten Krankheitstages? Oder wie spät?
unverzüglich = ohne Verzug = Sobald du zur Erkenntnis gekommen bist, dass du nicht arbeitsfähig bist und dies ggf. (falls vertraglich notwendig) durch einen Arzt bescheinigen lassen willst. Das kann u.U. auch schon am Samstag Mittag sein. Am Samstag zu wissen, dass man am Montag nicht arbeitsfähig ist und dies dem Arbeitgeber erst zum vereinbarten Dienstbeginn mitzuteilen ist nicht unverzüglich.
Die erste Einschätzung über die Dauer kannst du gegenüber dem Arbeitgeber selbst abgeben. Auf dem Krankenschein steht dann die Vermutung des Arztes. Sollte die Ärztliche Vermutung über den eigentlichen Genesungsverlauf hinausgehen, kann/soll der Arbeitnehmer auch wieder früher seine Arbeit wieder aufnehmen. Es wird dafür keine ärztliche "Gesundschreibung" benötigt.
un·ver·züg·lich (Adjektiv)
sofort [geschehend]; ohne Zeit zu verlieren
Beispiel "unverzügliche Hilfsmaßnahmen"
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
kvet schrieb am 24.9.19 19:31:
Was bedeutet denn unverzüglich? Bis 12 Uhr des ersten Krankheitstages? Oder wie spät?
unverzüglich = ohne Verzug = Sobald du zur Erkenntnis gekommen bist, dass du nicht arbeitsfähig bist und dies ggf. (falls vertraglich notwendig) durch einen Arzt bescheinigen lassen willst. Das kann u.U. auch schon am Samstag Mittag sein. Am Samstag zu wissen, dass man am Montag nicht arbeitsfähig ist und dies dem Arbeitgeber erst zum vereinbarten Dienstbeginn mitzuteilen ist nicht unverzüglich.
Die erste Einschätzung über die Dauer kannst du gegenüber dem Arbeitgeber selbst abgeben. Auf dem Krankenschein steht dann die Vermutung des Arztes. Sollte die Ärztliche Vermutung über den eigentlichen Genesungsverlauf hinausgehen, kann/soll der Arbeitnehmer auch wieder früher seine Arbeit wieder aufnehmen. Es wird dafür keine ärztliche "Gesundschreibung" benötigt.
un·ver·züg·lich (Adjektiv)
sofort [geschehend]; ohne Zeit zu verlieren
Beispiel "unverzügliche Hilfsmaßnahmen"
LG ergonosis
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kvet schrieb:
Was ich nur skurril finde, dass ein Arbeitnehmer in der Lage sein soll, in seinem Zustand eine Prognose zu erstellen, wie lange er krank sein könnte. Ist das nicht ausschließlich Aufgabe des Arztes?
Was ich nur skurril finde, dass ein Arbeitnehmer in der Lage sein soll, in seinem Zustand eine Prognose zu erstellen, wie lange er krank sein könnte. Ist das nicht ausschließlich Aufgabe des Arztes?
Da geht es doch nicht um langfristige Prognosen, sondern kurz- und mittelfristige. Eben bis man beim Arzt war und der prognostizieren kann. Sprich: "Ich habe Fieber und kann mit Sicherheit morgen auch nicht, gehe dann aber zum Arzt" oder "Ich habe mir den Magen verdorben, denke morgen geht es wieder". Und sobald man merkt es geht noch nicht, muss man den Hörer halt in die Hand nehmen und sich ggf. länger krankmelden.
Das ist doch kein Hexenwerk?
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Tolkinchen schrieb:
kvet schrieb am 25.9.19 19:28:
Was ich nur skurril finde, dass ein Arbeitnehmer in der Lage sein soll, in seinem Zustand eine Prognose zu erstellen, wie lange er krank sein könnte. Ist das nicht ausschließlich Aufgabe des Arztes?
Da geht es doch nicht um langfristige Prognosen, sondern kurz- und mittelfristige. Eben bis man beim Arzt war und der prognostizieren kann. Sprich: "Ich habe Fieber und kann mit Sicherheit morgen auch nicht, gehe dann aber zum Arzt" oder "Ich habe mir den Magen verdorben, denke morgen geht es wieder". Und sobald man merkt es geht noch nicht, muss man den Hörer halt in die Hand nehmen und sich ggf. länger krankmelden.
Das ist doch kein Hexenwerk?
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kvet schrieb:
Ich muss definitiv nicht über die Art der Erkrankung Auskunft geben!
Ich muss definitiv nicht über die Art der Erkrankung Auskunft geben!
Was hat das denn damit zu tun? Tolkinchen hat ein Beispiel gegeben, sonst nix.
Um unverzüglich deine Einschätzung mitzuteilen, musst du nichts über deine Zipperlein erzählen.
Manchmal hätte ich gerne deine Probleme. Ob du nun zu deinem Chef sagst "ich bin krank" oder "ich hab Magen-Darm", ist völlig wurscht, wichtig ist, dass er weiß, dass du ausfällst und falls länger, dass ein Arzt dies bestätigt. Wo um alles ist eigentlich das Problem??
Gelegentlich ist es einfach nur menschlich, wenn sich Chef erkundigt "du Ärmste, was haste denn?". Aber mein Eindruck ist, dass du Chefs sowieso jegliche Menschlichkeit absprichst. Vielleicht doch mal die Stelle wechseln..Wenn in einer 2-7 Mensch Praxis mein AN zu mir sagen würde "ich fall 3 Tage aus, warum geht dich nix an", würde ich mich fragen, ob ich was falsch mache, oder ob mein AN ein echtes, schwerwiegendes Problem hat....
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Susulo schrieb:
kvet schrieb am 25.9.19 22:09:
Ich muss definitiv nicht über die Art der Erkrankung Auskunft geben!
Was hat das denn damit zu tun? Tolkinchen hat ein Beispiel gegeben, sonst nix.
Um unverzüglich deine Einschätzung mitzuteilen, musst du nichts über deine Zipperlein erzählen.
Manchmal hätte ich gerne deine Probleme. Ob du nun zu deinem Chef sagst "ich bin krank" oder "ich hab Magen-Darm", ist völlig wurscht, wichtig ist, dass er weiß, dass du ausfällst und falls länger, dass ein Arzt dies bestätigt. Wo um alles ist eigentlich das Problem??
Gelegentlich ist es einfach nur menschlich, wenn sich Chef erkundigt "du Ärmste, was haste denn?". Aber mein Eindruck ist, dass du Chefs sowieso jegliche Menschlichkeit absprichst. Vielleicht doch mal die Stelle wechseln..Wenn in einer 2-7 Mensch Praxis mein AN zu mir sagen würde "ich fall 3 Tage aus, warum geht dich nix an", würde ich mich fragen, ob ich was falsch mache, oder ob mein AN ein echtes, schwerwiegendes Problem hat....
Was ich nur skurril finde, dass ein Arbeitnehmer in der Lage sein soll, in seinem Zustand eine Prognose zu erstellen, wie lange er krank sein könnte. Ist das nicht ausschließlich Aufgabe des Arztes?
Du wirst doch in der Lage sein deinen Gesundheitszustand für die nächsten 2 Tage bewerten zu können, ob es sich z.B. um eine Magenverstimmung, Migräneattacke oder vielleicht doch etwas größeres handelt. Sobald dein Arzt es bewertet hat, kannst du deine eigene Prognose dementsprechend korrigieren. Es wird dir doch keiner krumm nehmen, wenn du mit deiner Einschätzung der gesundheitlichen Lage etwas daneben liegst. Man kann ja jetzt alles auf die Goldwaage legen und versuchen übergenau zu sein. Dann liegt jedoch dein Problem woanders und du solltest ggf. die Kommunikation zwischen dir und deinem AG überdenken, bzw. dir einen anderen AG suchen.
LG ergonosis
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ergonosis schrieb:
kvet schrieb am 25.9.19 19:28:
Was ich nur skurril finde, dass ein Arbeitnehmer in der Lage sein soll, in seinem Zustand eine Prognose zu erstellen, wie lange er krank sein könnte. Ist das nicht ausschließlich Aufgabe des Arztes?
Du wirst doch in der Lage sein deinen Gesundheitszustand für die nächsten 2 Tage bewerten zu können, ob es sich z.B. um eine Magenverstimmung, Migräneattacke oder vielleicht doch etwas größeres handelt. Sobald dein Arzt es bewertet hat, kannst du deine eigene Prognose dementsprechend korrigieren. Es wird dir doch keiner krumm nehmen, wenn du mit deiner Einschätzung der gesundheitlichen Lage etwas daneben liegst. Man kann ja jetzt alles auf die Goldwaage legen und versuchen übergenau zu sein. Dann liegt jedoch dein Problem woanders und du solltest ggf. die Kommunikation zwischen dir und deinem AG überdenken, bzw. dir einen anderen AG suchen.
LG ergonosis
Sag mal was habt ihr denn für Chefs und wenn es wirklich so ist warum tut ihr euch das an ? Gibt doch genug offene Stellen
Pflicht ist die Angabe der Diagnose nur bei meldepflichtigen Krankheiten.
Magen Darm ist keine Lappalie. Meine Chefin würde ausflippen wenn ich mit Magen Darm zur Arbeit kommen würde. .und wenn sich Patienten darüber aufregen können Sie sich gerne die Tür von außen anschauen.
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a schubart schrieb:
@ kvet und kinzi
Sag mal was habt ihr denn für Chefs und wenn es wirklich so ist warum tut ihr euch das an ? Gibt doch genug offene Stellen
Pflicht ist die Angabe der Diagnose nur bei meldepflichtigen Krankheiten.
Magen Darm ist keine Lappalie. Meine Chefin würde ausflippen wenn ich mit Magen Darm zur Arbeit kommen würde. .und wenn sich Patienten darüber aufregen können Sie sich gerne die Tür von außen anschauen.
@ kvet und kinzi
Sag mal was habt ihr denn für Chefs und wenn es wirklich so ist warum tut ihr euch das an ? Gibt doch genug offene Stellen
dachte gerade das gleiche, wie schlecht muss das verhältnis sein, wenn man nicht mal die krankheit nennen möchte :confused: und dann auch noch rumlügen :scream:
würde mein chef sagen, dass ich das wochenende verlängert habe, wär ich allerdings auch weg
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bundy007 schrieb:
a schubart schrieb am 27.9.19 16:16:
@ kvet und kinzi
Sag mal was habt ihr denn für Chefs und wenn es wirklich so ist warum tut ihr euch das an ? Gibt doch genug offene Stellen
dachte gerade das gleiche, wie schlecht muss das verhältnis sein, wenn man nicht mal die krankheit nennen möchte :confused: und dann auch noch rumlügen :scream:
würde mein chef sagen, dass ich das wochenende verlängert habe, wär ich allerdings auch weg
Ich muss definitiv nicht über die Art der Erkrankung Auskunft geben!
Gelegentlich ist es einfach nur menschlich, wenn sich Chef erkundigt "du Ärmste, was haste denn?". Aber mein Eindruck ist, dass du Chefs sowieso jegliche Menschlichkeit absprichst. Vielleicht doch mal die Stelle wechseln..Wenn in einer 2-7 Mensch Praxis mein AN zu mir sagen würde "ich fall 3 Tage aus, warum geht dich nix an", würde ich mich fragen, ob ich was falsch mache, oder ob mein AN ein echtes, schwerwiegendes Problem hat....
Ich habe meinem AG gesagt, warum ich krank bin, da damit abzusehen war, dass ich länger ausfallen würde.
Er hat jedem, aber auch wirklich jedem Patienten meinen Krankheitsgrund gesagt. Natürlich habe ich davon erst im Nachhinein erfahren.
Ich bin aus allen Wolken gefallen. Ich hätte das nicht gewollt.
Und nun?
Also, gut überlegen, was man mitteilt!
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Skiurlaub schrieb:
Susulo schrieb am 26.9.19 00:16:
kvet schrieb am 25.9.19 22:09:
Ich muss definitiv nicht über die Art der Erkrankung Auskunft geben!
Gelegentlich ist es einfach nur menschlich, wenn sich Chef erkundigt "du Ärmste, was haste denn?". Aber mein Eindruck ist, dass du Chefs sowieso jegliche Menschlichkeit absprichst. Vielleicht doch mal die Stelle wechseln..Wenn in einer 2-7 Mensch Praxis mein AN zu mir sagen würde "ich fall 3 Tage aus, warum geht dich nix an", würde ich mich fragen, ob ich was falsch mache, oder ob mein AN ein echtes, schwerwiegendes Problem hat....
Ich habe meinem AG gesagt, warum ich krank bin, da damit abzusehen war, dass ich länger ausfallen würde.
Er hat jedem, aber auch wirklich jedem Patienten meinen Krankheitsgrund gesagt. Natürlich habe ich davon erst im Nachhinein erfahren.
Ich bin aus allen Wolken gefallen. Ich hätte das nicht gewollt.
Und nun?
Also, gut überlegen, was man mitteilt!
Ich muss definitiv nicht über die Art der Erkrankung Auskunft geben!
Gelegentlich ist es einfach nur menschlich, wenn sich Chef erkundigt "du Ärmste, was haste denn?". Aber mein Eindruck ist, dass du Chefs sowieso jegliche Menschlichkeit absprichst. Vielleicht doch mal die Stelle wechseln..Wenn in einer 2-7 Mensch Praxis mein AN zu mir sagen würde "ich fall 3 Tage aus, warum geht dich nix an", würde ich mich fragen, ob ich was falsch mache, oder ob mein AN ein echtes, schwerwiegendes Problem hat....
Ich habe meinem AG gesagt, warum ich krank bin, da damit abzusehen war, dass ich länger ausfallen würde.
Er hat jedem, aber auch wirklich jedem Patienten meinen Krankheitsgrund gesagt. Natürlich habe ich davon erst im Nachhinein erfahren.
Ich bin aus allen Wolken gefallen. Ich hätte das nicht gewollt.
Und nun?
Also, gut überlegen, was man mitteilt!
Im Zweifel kann man dem Chef/ Chefin sagen was man hat wenn man möchte und dazu sagen das es aber sonst niemand wissen soll . Dann darf er es nicht jedem Patienten erzählen. ( ich glaube eh nicht das das zulässig ist )
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a schubart schrieb:
Skiurlaub schrieb am 30.9.19 07:48:
Susulo schrieb am 26.9.19 00:16:
kvet schrieb am 25.9.19 22:09:
Ich muss definitiv nicht über die Art der Erkrankung Auskunft geben!
Gelegentlich ist es einfach nur menschlich, wenn sich Chef erkundigt "du Ärmste, was haste denn?". Aber mein Eindruck ist, dass du Chefs sowieso jegliche Menschlichkeit absprichst. Vielleicht doch mal die Stelle wechseln..Wenn in einer 2-7 Mensch Praxis mein AN zu mir sagen würde "ich fall 3 Tage aus, warum geht dich nix an", würde ich mich fragen, ob ich was falsch mache, oder ob mein AN ein echtes, schwerwiegendes Problem hat....
Ich habe meinem AG gesagt, warum ich krank bin, da damit abzusehen war, dass ich länger ausfallen würde.
Er hat jedem, aber auch wirklich jedem Patienten meinen Krankheitsgrund gesagt. Natürlich habe ich davon erst im Nachhinein erfahren.
Ich bin aus allen Wolken gefallen. Ich hätte das nicht gewollt.
Und nun?
Also, gut überlegen, was man mitteilt!
Im Zweifel kann man dem Chef/ Chefin sagen was man hat wenn man möchte und dazu sagen das es aber sonst niemand wissen soll . Dann darf er es nicht jedem Patienten erzählen. ( ich glaube eh nicht das das zulässig ist )
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kvet schrieb:
Aus dem Grund würde ich nie Auskunft über meine Erkrankung geben. Es stört mich, dass ich diesbezüglich überhaupt gefragt werde. Meine Art der Krankheit geht niemandem etwas an.
Jetzt kann ich mir von allem Patienten anhören, wie MIR als Physiotherapeutin DAS denn passieren konnte :frowning:
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Skiurlaub schrieb:
Ich werde das auch nicht mehr tun, das ist sicher!!!
Jetzt kann ich mir von allem Patienten anhören, wie MIR als Physiotherapeutin DAS denn passieren konnte :frowning:
Ich werde das auch nicht mehr tun, das ist sicher!!!
Jetzt kann ich mir von allem Patienten anhören, wie MIR als Physiotherapeutin DAS denn passieren konnte :frowning:
Wenn die Patienten keine anderen Probleme haben . Ich hatte mal nen Mega Bandscheibenvorfall mit op . Ging nix mehr. Die Patienten waren begeistert wie schnell ich wieder auf den Beinen war und das man nach einer solchen op wieder Vollzeit arbeiten kann .
Meine Chefin sagt immer wenn Patienten zu viel meckern Verwarnung dann Tür!
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a schubart schrieb:
Skiurlaub schrieb am 30.9.19 19:36:
Ich werde das auch nicht mehr tun, das ist sicher!!!
Jetzt kann ich mir von allem Patienten anhören, wie MIR als Physiotherapeutin DAS denn passieren konnte :frowning:
Wenn die Patienten keine anderen Probleme haben . Ich hatte mal nen Mega Bandscheibenvorfall mit op . Ging nix mehr. Die Patienten waren begeistert wie schnell ich wieder auf den Beinen war und das man nach einer solchen op wieder Vollzeit arbeiten kann .
Meine Chefin sagt immer wenn Patienten zu viel meckern Verwarnung dann Tür!
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kvet schrieb:
Aber wie konnte es überhaupt zum Bandscheibenvorfall kommen?
Da ich z.B. sofort bei Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot verhänge, wissen die Langszeitpatienten, dass "Rücken" evtl. auf eine Schwangerschaft schliessen lässt. Da ich damit die Rückkehr ohne große Erklärungen seitens der MA gewährleisten kann, sollte etwas schief gehen. Aber die Patienten wissen es nicht sicher, sondern vermuten es nur.
Entsprechend zahle ich nach Rücksprache mit dem jeweiligen MA ( über 6 Wochen krank) den Urlaub aus, so dass bei einer Krankschreibung über 6 Wochen nicht das finanzielle Fiasko kommt.
Bei Patienten, die Dauerpatienten der entsprechenden MA sind, sage ich ganz klar, dass sie die MA fragen sollen, aber sie im Umkehrschluss auch nicht wollen würden, dass ich ihren Nachbarn den Grund ihres "hierseins" mitteilen würde.
Und ich als AG sage meinen MA auch, warum ich krankgeschrieben worden bin, erwarte allerdings genauso Diskretion, wenn es etwas sein sollte, dass ich nicht an die große Glocke gehängt haben will.
Und ja, ich würde an meiner Qualifikation als AG zweifeln, wenn ich den Grund einer Krankschreibung nicht genannt bekommen würde.
Ich denke, dass es ein gegenseitiges Geben und Nehmen ist. Und dass man nur Vertrauen geniessen kann, wenn man vertraut.
Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Ich als AG meine schon abwägen zu können, wer was erfahren soll ( Ehemann-Leitung-Mitarbeiter-Patienten), im Zweifel frage ich den Mitarbeiter, wer wieviel mitgeteilt bekommen soll.
Da ich z.B. sofort bei Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot verhänge, wissen die Langszeitpatienten, dass "Rücken" evtl. auf eine Schwangerschaft schliessen lässt. Da ich damit die Rückkehr ohne große Erklärungen seitens der MA gewährleisten kann, sollte etwas schief gehen. Aber die Patienten wissen es nicht sicher, sondern vermuten es nur.
Entsprechend zahle ich nach Rücksprache mit dem jeweiligen MA ( über 6 Wochen krank) den Urlaub aus, so dass bei einer Krankschreibung über 6 Wochen nicht das finanzielle Fiasko kommt.
Bei Patienten, die Dauerpatienten der entsprechenden MA sind, sage ich ganz klar, dass sie die MA fragen sollen, aber sie im Umkehrschluss auch nicht wollen würden, dass ich ihren Nachbarn den Grund ihres "hierseins" mitteilen würde.
Und ich als AG sage meinen MA auch, warum ich krankgeschrieben worden bin, erwarte allerdings genauso Diskretion, wenn es etwas sein sollte, dass ich nicht an die große Glocke gehängt haben will.
Und ja, ich würde an meiner Qualifikation als AG zweifeln, wenn ich den Grund einer Krankschreibung nicht genannt bekommen würde.
Ich denke, dass es ein gegenseitiges Geben und Nehmen ist. Und dass man nur Vertrauen geniessen kann, wenn man vertraut.
Grüße
Monika
Aber wie konnte es überhaupt zum Bandscheibenvorfall kommen?
Das fragst du nicht ernsthaft ?!
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Skiurlaub schrieb:
kvet schrieb am 30.9.19 20:28:
Aber wie konnte es überhaupt zum Bandscheibenvorfall kommen?
Das fragst du nicht ernsthaft ?!
Da ich z.B. sofort bei Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot verhänge, wissen die Langszeitpatienten, dass "Rücken" evtl. auf eine Schwangerschaft schliessen lässt. Da ich damit die Rückkehr ohne große Erklärungen seitens der MA gewährleisten kann, sollte etwas schief gehen. Aber die Patienten wissen es nicht sicher, sondern vermuten es nur.
Warum kann man nicht einfach zum Patrienten sagen: dazu kann ich ihnen nichts sagen!
???
Warum muss man eine falsche Angabe in den Raum stellen? Ist das nicht zumutbar für gegenüber den Patienten den Krankheitsgrund oder die Schwangerschaft von MA oder Kollegen einfach nicht zu nennen?
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Skiurlaub schrieb:
mosaik schrieb am 30.9.19 21:02:
Da ich z.B. sofort bei Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot verhänge, wissen die Langszeitpatienten, dass "Rücken" evtl. auf eine Schwangerschaft schliessen lässt. Da ich damit die Rückkehr ohne große Erklärungen seitens der MA gewährleisten kann, sollte etwas schief gehen. Aber die Patienten wissen es nicht sicher, sondern vermuten es nur.
Warum kann man nicht einfach zum Patrienten sagen: dazu kann ich ihnen nichts sagen!
???
Warum muss man eine falsche Angabe in den Raum stellen? Ist das nicht zumutbar für gegenüber den Patienten den Krankheitsgrund oder die Schwangerschaft von MA oder Kollegen einfach nicht zu nennen?
Sich erklären müssen nach einer Fehlgeburt ist sehr belastend ( gut gemeinte Fragen wie: was hatten Sie denn, können Weinkrämpfe auslösen). " Rücken" wird in Absprache mit der MA genannt. Dann werden auch kaum Fragen gestellt, wenn die MA bereits nach 3 Monaten zurückkommt und nicht erst nach 1 bis 2 Jahren.
Grüße
Monika
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mosaik schrieb:
Ich weiss nicht, ob Du m/w/d bist.
Sich erklären müssen nach einer Fehlgeburt ist sehr belastend ( gut gemeinte Fragen wie: was hatten Sie denn, können Weinkrämpfe auslösen). " Rücken" wird in Absprache mit der MA genannt. Dann werden auch kaum Fragen gestellt, wenn die MA bereits nach 3 Monaten zurückkommt und nicht erst nach 1 bis 2 Jahren.
Grüße
Monika
Ich weiss nicht, ob Du m/w/d bist.
Sich erklären müssen nach einer Fehlgeburt ist sehr belastend ( gut gemeinte Fragen wie: was hatten Sie denn, können Weinkrämpfe auslösen). " Rücken" wird in Absprache mit der MA genannt. Dann werden auch kaum Fragen gestellt, wenn die MA bereits nach 3 Monaten zurückkommt und nicht erst nach 1 bis 2 Jahren.
Grüße
Monika
Man sollte gar nicht in die Situation kommen, sich erklären zu müssen nach einer AU, egal ob krank oder Fehlgeburt!
Ein AG sollte in seiner Praxis dafür sorgen, dass solche Fragen gar nicht erst aufkommen.
Auch wenn wir z.T. sehr persönlichen und zugewandten und langjährigen Kontakt zu unseren Patienten haben, müssen sie nicht alles über uns wissen. Ich möchte mir gern selber aussuchen, was ich dem Patienten über mich preisgebe.
Nur, weil wir die Krankheiten der Patienten kennen, müssen sie nicht unsere kennen.
Und gerade nach "Rücken" kommen die Fragen. Weil wir ja Physios sind und doch aber wissen sollten, wie wir uns zu verhalten haben und da dürfte das doch gar nicht passieren.
Ja, es gibt gut gemeinte Fragen diesbezüglich von Patienten. Aber meisten geht es doch nur um Klatsch und Tratsch.
Und das meinen die auch nicht mal böse. Es ist eben nur so unterhaltsam, wenn die Physio, die doch sonst immer für einen da ist, endlich auch mal was hat. Es ist einfach gedankenlos.
Genau wie die Frage, ob man noch mehr Kinder haben möchte. Vor dem AG. Ist ja nur eine Frage....
@ Monika
Du bist bestimmt eine gute AG ! Und stehst bei deinen MA.
Tut aber leider nicht jeder.
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Skiurlaub schrieb:
mosaik schrieb am 1.10.19 05:59:
Ich weiss nicht, ob Du m/w/d bist.
Sich erklären müssen nach einer Fehlgeburt ist sehr belastend ( gut gemeinte Fragen wie: was hatten Sie denn, können Weinkrämpfe auslösen). " Rücken" wird in Absprache mit der MA genannt. Dann werden auch kaum Fragen gestellt, wenn die MA bereits nach 3 Monaten zurückkommt und nicht erst nach 1 bis 2 Jahren.
Grüße
Monika
Man sollte gar nicht in die Situation kommen, sich erklären zu müssen nach einer AU, egal ob krank oder Fehlgeburt!
Ein AG sollte in seiner Praxis dafür sorgen, dass solche Fragen gar nicht erst aufkommen.
Auch wenn wir z.T. sehr persönlichen und zugewandten und langjährigen Kontakt zu unseren Patienten haben, müssen sie nicht alles über uns wissen. Ich möchte mir gern selber aussuchen, was ich dem Patienten über mich preisgebe.
Nur, weil wir die Krankheiten der Patienten kennen, müssen sie nicht unsere kennen.
Und gerade nach "Rücken" kommen die Fragen. Weil wir ja Physios sind und doch aber wissen sollten, wie wir uns zu verhalten haben und da dürfte das doch gar nicht passieren.
Ja, es gibt gut gemeinte Fragen diesbezüglich von Patienten. Aber meisten geht es doch nur um Klatsch und Tratsch.
Und das meinen die auch nicht mal böse. Es ist eben nur so unterhaltsam, wenn die Physio, die doch sonst immer für einen da ist, endlich auch mal was hat. Es ist einfach gedankenlos.
Genau wie die Frage, ob man noch mehr Kinder haben möchte. Vor dem AG. Ist ja nur eine Frage....
@ Monika
Du bist bestimmt eine gute AG ! Und stehst bei deinen MA.
Tut aber leider nicht jeder.
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USpre schrieb:
Ich bade gerade aus, was passiert, wenn ein Therapeut krank weiterarbeitet: Er hat mir selbst erzählt, dass er sich am Wochenende bei seiner Freundin angesteckt hat. Seit Montag sich krank zur Arbeit schleppt. Dienstag fast kollabiert ist. Sein Kollege hat Urlaub, die Chefin weiß von seiner schweren Erkältung bzw Grippe. Mir hat er gegen Ende der Therapie Stunde davon erzählt. Zu spät! Mundschutz wäre ja eine Nettigkeit gewesen. Davon hatte der junge Mann offensichtlich noch nie gehört. Jetzt bin ich selber krank. Sei einer Woche! Ich bin unheimlich sauer darauf. Ich finde sein Verhalten absolut rücksichtslos! Gerade in einer lymphologischen Schwerpunkt Praxis gibt es auch Patienten mit Immundefizit! Wie, liebe Physios, löst ihr das Problem? Um Aufrechterhaltung der Versorgung kann es doch nicht gehen, lieber verzichte ich auf meine Therapie, wenn ich danach eine Woche richtig krank bin!
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Danny 07 schrieb:
Danke du Dummy,
hattest wohl nicht verstanden dass meine Aussage nicht nur auf Krankheitsfall u.Regelung bezogen war !
:hushed: .
Du musst immer erstmal alles richtig lesen und versuchen die Zusammenhänge zu verstehen !
Das stimmt schon , dass du eigentlich nichts über die Art deiner Erkrankung sagen musst , aber wenn man nur auf sein Recht pochen würde , oh je , wo will man da anfangen ?!.
Wäre schon besser , wenn du sagst was du hast ,wegen ' gutes Team u.Vertrauen etc... :wink:..... ..Da gebe ich Susulo recht !
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Bei uns wird man schnell als überfordert eingestuft , wenn man zum Arzt geht.
Bei einem anderen AG habe ich es auch erlebt , dass ich mich extra nur 3 Tage habe krankschreiben lassen , damit ich nicht zu lange fehle und da sagte er zu mir"na, schön mal das Wochenende verlängert!!!".
Wenn dein AG da verständnisvoller ist , dann kannst du ja offen mit ihm reden.
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kinzi schrieb:
Ich sage meinem Chef so schnell nicht mehr ,was ich habe. Denn oft genug hatte er kein Verständnis dafür , dass ich zum Arzt ging und sagte , mit so einer Lappalie ( zuletzt Magen Darm Grippe) geht man nicht zum Arzt.
Bei uns wird man schnell als überfordert eingestuft , wenn man zum Arzt geht.
Bei einem anderen AG habe ich es auch erlebt , dass ich mich extra nur 3 Tage habe krankschreiben lassen , damit ich nicht zu lange fehle und da sagte er zu mir"na, schön mal das Wochenende verlängert!!!".
Wenn dein AG da verständnisvoller ist , dann kannst du ja offen mit ihm reden.
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kvet schrieb:
Nie würde ich meinem Chef über die Art der Erkrankung informieren. Das geht ihm nichts an. Ausserdem wird so viel Ehrlichkeit ausgenutzt. In jeder Form wird einem das irgendwann zum Bumerang. Des Frieden willens, lüge ich ihn an, und nenne eine falsche Diagnose.
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Danny 07 schrieb:
Hallo kvet !
Das stimmt schon , dass du eigentlich nichts über die Art deiner Erkrankung sagen musst , aber wenn man nur auf sein Recht pochen würde , oh je , wo will man da anfangen ?!.
Wäre schon besser , wenn du sagst was du hast ,wegen ' gutes Team u.Vertrauen etc... :wink:..... ..Da gebe ich Susulo recht !
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Tolkinchen schrieb:
Danke, Susulo, genau so war es gemeint und auch sonst kann ich dir und ergo nur beipflichten. :blush:
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kinzi schrieb:
Was die Rechtssprechung dazu sagt , weiß ich nicht. Ich handhabe es immer so , dass ich nicht sage , was ich habe ,geht den Chef ja auch nix an , aber schon mitteile , ob ich zum Arzt muss und wann ich da einen Termin habe . Anschließend melde ich mich immer sofort bei meinem AG, damit er planen kann. Angenommen , du wirst Mittwoch nachmittag krank , kannst du ja erst Donnerstag zum Arzt usw..
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kinzi schrieb:
Klar könnte man die Stelle wechseln , aber noch hat sie aktuelle eher mehr Vorteile . Fussläufig erreichbar , nette Kollegen, gute Bezahlung und wirklich schöne Praxisräume.
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Papa Alpaka schrieb:
...womit wir wieder bei "Solange sich jemand findet der es mit sich machen lässt, warum sollte sich was ändern?" wären...
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kinzi schrieb:
Und das schlimme ist , es findet sich IMMER jemand.....Meine Tage sind dort auf jeden Fall gezählt.
Ich gehe nicht mit Erkältung oder Fieber arbeiten, auch nicht mit Magen-Darm = ansteckend für Mitarbeiter und Patienten und mein Körper braucht dann auch Ruhe zur Regeneration.
Ich gehe aber arbeiten mit Menstruationsbeschwerden (als ich sie noch hatte), Blasenentzündung, Kopfschmerzen, Knieschmerzen, Rückenschmerzen, Schulter- und Handschmerzen, NPP LWS und HWS, Adduktorenanriss, Abriss vom Lig. coll. med. Knie, dickem Verband um die frisch genähte Wunde am Daumen, am Tag nach der Zahn-OP, nach OP so schnell wie möglich.
Sonst wäre meine Praxis schon längst pleite.
Und ich für mich persönlich sehe auch keinen Grund wegen nicht ansteckender Krankheiten nicht zur Arbeit zu gehen. Bei mir wirkt Arbeit sehr gut gegen Schmerzen (Bewegung, Ablenkung).
Und wenn mein Knie oder die Hand weh tut, es gibt immer noch Möglichkeiten die Patienten gut zu behandeln.
Meine sehr gut verdienenden FMs handhaben das anders und wundern sich dann, wenn nach Rückkehr aus der Krankheit plötzlich ihre Pläne nicht mehr voll sind.
"Krankheit" wird von jedem unterschiedlich wahrgenommen!
Jeder zieht da andere Grenzen.
Wenn mich ein Arzt aus meiner Sicht ungerechtfertigt krankschreiben möchte und ich dankend ablehne, kommt immer die Frage "Ach, sind sie selbständig?"
Ich gönne jedem AN seine Regenerationszeit, aber manch AN übertreibt es auch mit den Krankschreibungen (haben mir auf Fobis viele AN-Kollegen so auch bestätigt).
Ich würde niemals mit einem PI arbeiten, dem ich nicht meinen wirklichen Krankheitsgrund angeben möchte. Muss doch der Horror sein in einem solchen Umfeld arbeiten zu müssen!
Wenn ein PI so blöde Sprüche wie genannt bringt, erst recht nicht.
Hallo an alle AN:
Sucht Euch eine gut bezahlte Stelle und feiert dann nicht einfach mal so krank. Der richtige PI wird es zu würdigen wissen und dann am Ende des Jahres einen Boni raustun. So gehört es sich für zuverlässige Mitarbeiter!
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
Ich bin PI.
Ich gehe nicht mit Erkältung oder Fieber arbeiten, auch nicht mit Magen-Darm = ansteckend für Mitarbeiter und Patienten und mein Körper braucht dann auch Ruhe zur Regeneration.
Ich gehe aber arbeiten mit Menstruationsbeschwerden (als ich sie noch hatte), Blasenentzündung, Kopfschmerzen, Knieschmerzen, Rückenschmerzen, Schulter- und Handschmerzen, NPP LWS und HWS, Adduktorenanriss, Abriss vom Lig. coll. med. Knie, dickem Verband um die frisch genähte Wunde am Daumen, am Tag nach der Zahn-OP, nach OP so schnell wie möglich.
Sonst wäre meine Praxis schon längst pleite.
Und ich für mich persönlich sehe auch keinen Grund wegen nicht ansteckender Krankheiten nicht zur Arbeit zu gehen. Bei mir wirkt Arbeit sehr gut gegen Schmerzen (Bewegung, Ablenkung).
Und wenn mein Knie oder die Hand weh tut, es gibt immer noch Möglichkeiten die Patienten gut zu behandeln.
Meine sehr gut verdienenden FMs handhaben das anders und wundern sich dann, wenn nach Rückkehr aus der Krankheit plötzlich ihre Pläne nicht mehr voll sind.
"Krankheit" wird von jedem unterschiedlich wahrgenommen!
Jeder zieht da andere Grenzen.
Wenn mich ein Arzt aus meiner Sicht ungerechtfertigt krankschreiben möchte und ich dankend ablehne, kommt immer die Frage "Ach, sind sie selbständig?"
Ich gönne jedem AN seine Regenerationszeit, aber manch AN übertreibt es auch mit den Krankschreibungen (haben mir auf Fobis viele AN-Kollegen so auch bestätigt).
Ich würde niemals mit einem PI arbeiten, dem ich nicht meinen wirklichen Krankheitsgrund angeben möchte. Muss doch der Horror sein in einem solchen Umfeld arbeiten zu müssen!
Wenn ein PI so blöde Sprüche wie genannt bringt, erst recht nicht.
Hallo an alle AN:
Sucht Euch eine gut bezahlte Stelle und feiert dann nicht einfach mal so krank. Der richtige PI wird es zu würdigen wissen und dann am Ende des Jahres einen Boni raustun. So gehört es sich für zuverlässige Mitarbeiter!
Gruß von Monique
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kinzi schrieb:
Tja , nicht alle Chefs sind halt nett und fürsorglich. Bei der einen Praxis , wo es hieß, ich hätte das Wochenende verlängert , habe ich es 13 Jahre ausgehalten. Und aktuell geht es wirklich nur ums Geld. Selbst Überstunden sollen nicht abgefeiert werden , da ja dann der Umsatz fehlt. Genauso mit Krankheit. Bitte trotz Krankschreibung die Stunden später nachholen , wegen Umsatz !
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Leni C. schrieb:
Ich als PI habe mit unserem " Küken " genau das Problem andersrum . Auch wenn sie krank ist will sie arbeiten kommen und es ist schon einige Male passiert daß ich sie nach Hause geschickt habe . Ich habe als AG auch eine gewisse Fürsorgepflicht . Keiner bei uns , mich eingeschlossen , bleibt wegen " Faulfieber " zu Hause . Aber wenn , wissen die anderen daß es ihm wirklich nicht gut geht . Ich kann mir auch nicht vorstellen daß man nicht sagt warum man nicht kommen kann . Und eine Bemerkung wie " das Wochenende verlängert " finde ich unterirdisch .
Ich glaube , ich sollte mich selbständig machen. Ich gehe mit Migräne, Schnittwunden an der Hand und sogar Lagerungsschwindel arbeiten , obwohl der Arzt mich krankschreiben wollte. Hätte ich es nicht geschafft , dann wäre ich eben nach xstunden nach hause gegangen. Aber , das interessiert bei uns nicht und ich habe es bei den 3 Praxen , bei denen ich bisher gearbeitet habe , auch nicht erlebt. Schon gar nicht , dass es eine Bonus für Gesundheit gab. Es war eher immer so , daß wer am lautesten schreit/jammert am meisten bekommt oder so mach dem Motto : ich als PI darf auch nicht krank sein und bekomme auch nix dafür.
Hallo kinzi,
ein PI muss Krankheitstage seiner AN in die Gehaltskalkulation einplanen. Zwei Kollegen-PI mit 4, bzw. 6 Mitarbeitern planen 10 Krankheitstage pro Jahr ein. Sind es weniger wird der mehr erwirtschaftete Betrag zu 80% am Ende des Jahres als Bonus an die entsprechenden AN ausgezahlt. Die übrigen 20% sind Rücklagen fürs nächste Jahr - falls dann mehr als 10 Krankheitstage anfallen. Finde ich fair.
Gruß von Monique
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M0nique schrieb:
kinzi schrieb am 28.9.19 20:39:
Ich glaube , ich sollte mich selbständig machen. Ich gehe mit Migräne, Schnittwunden an der Hand und sogar Lagerungsschwindel arbeiten , obwohl der Arzt mich krankschreiben wollte. Hätte ich es nicht geschafft , dann wäre ich eben nach xstunden nach hause gegangen. Aber , das interessiert bei uns nicht und ich habe es bei den 3 Praxen , bei denen ich bisher gearbeitet habe , auch nicht erlebt. Schon gar nicht , dass es eine Bonus für Gesundheit gab. Es war eher immer so , daß wer am lautesten schreit/jammert am meisten bekommt oder so mach dem Motto : ich als PI darf auch nicht krank sein und bekomme auch nix dafür.
Hallo kinzi,
ein PI muss Krankheitstage seiner AN in die Gehaltskalkulation einplanen. Zwei Kollegen-PI mit 4, bzw. 6 Mitarbeitern planen 10 Krankheitstage pro Jahr ein. Sind es weniger wird der mehr erwirtschaftete Betrag zu 80% am Ende des Jahres als Bonus an die entsprechenden AN ausgezahlt. Die übrigen 20% sind Rücklagen fürs nächste Jahr - falls dann mehr als 10 Krankheitstage anfallen. Finde ich fair.
Gruß von Monique
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kinzi schrieb:
Ich glaube , ich sollte mich selbständig machen. Ich gehe mit Migräne, Schnittwunden an der Hand und sogar Lagerungsschwindel arbeiten , obwohl der Arzt mich krankschreiben wollte. Hätte ich es nicht geschafft , dann wäre ich eben nach xstunden nach hause gegangen. Aber , das interessiert bei uns nicht und ich habe es bei den 3 Praxen , bei denen ich bisher gearbeitet habe , auch nicht erlebt. Schon gar nicht , dass es eine Bonus für Gesundheit gab. Es war eher immer so , daß wer am lautesten schreit/jammert am meisten bekommt oder so mach dem Motto : ich als PI darf auch nicht krank sein und bekomme auch nix dafür.
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