Das GPR Gesundheits- und
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
Pflegezentrum Rüsselsheim besteht
aus den Teilbereichen GPR Klinikum
(577 Betten), der GPR
Seniorenresidenz „Haus am
Ostpark“ (185 Plätze) sowie dem
GPR Ambulanten Pflegeteam. Das GPR
Klinikum versorgt jährlich rund
27.000 stationäre und 75.000
ambulante Patienten. Damit leisten
wir einen bedeutenden Anteil zur
Sicherung der Lebensqualität in
der Region
Rüsselsheim/Main-Spitze. Wir
gelten als besonders frauen- und
familienfreundlicher Betrieb und
nehmen als Aka...
bräuchte mal euren Rat.
In einem großen Unternehmen/Klinik o.ä. - richtet man sein Kündigungsschreiben da an den Inhaber selbst oder den Personaler?
Gesetzliche Frist ist 4 Wo zum Monatsende oder 15. eines Monats - richtig?
Wär dankbar für Ratschläge.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
bräuchte mal euren Rat.
In einem großen Unternehmen/Klinik o.ä. - richtet man sein Kündigungsschreiben da an den Inhaber selbst oder den Personaler?
Gesetzliche Frist ist 4 Wo zum Monatsende oder 15. eines Monats - richtig?
Wär dankbar für Ratschläge.
Ich nehme an, dass du dich da an den Personaler wenden musst, denn er ist, wie der Name schon sagt, für das Personal zuständig.
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Biancchen schrieb:
Die von dir genannte Kündigungsfrist ist korrekt. Es sei den, es wurde tarifvertraglich etwas anderes vereinbart (§ 622 Abs. 1 und 3 BGB).
Ich nehme an, dass du dich da an den Personaler wenden musst, denn er ist, wie der Name schon sagt, für das Personal zuständig.
Es müssen nicht unbedingt die gesetzlichen Fristen vereinbart sein.
Die Kündigung ist adressiert an den AG, wird in Häusern mit Personal-
abteilung aber dort abgegeben.
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Illdisposed schrieb:
und wenn da nix drin steht, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist
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chipchap schrieb:
Deine Kündigungsfristen stehen in deinem Arbeitsvertrag!
Es müssen nicht unbedingt die gesetzlichen Fristen vereinbart sein.
Die Kündigung ist adressiert an den AG, wird in Häusern mit Personal-
abteilung aber dort abgegeben.
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