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LOKSTEDT HAMBURG

Das Motto unserer Praxis lautet
" Körper auf Kurs".

Nach dieser Devise betreuen wir
auch eine Seniorenwohnanlage in
Lokstedt.Durch private Veränderung
eines Kollegen fehlt uns ab Sommer
eine Kraft zur Versorgung der
älteren Patienten.

Die Rahmenbedingungen in dem Stift
sind perfekt:
* Ein Behandlungsraum steht zur
Verfügung
* Das Team unterstützt sich
gegenseitig
* Das Pflegepersonal arbeitet sehr
gut mit uns zusammen
* Eine Außenanlage lädt zur
Therapie an der frisch...
0
  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit korrekte Kündigung

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Neues Thema
korrekte Kündigung
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Anonymer Teilnehmer
08.04.2013 23:05
Hallo,
bräuchte mal euren Rat.
In einem großen Unternehmen/Klinik o.ä. - richtet man sein Kündigungsschreiben da an den Inhaber selbst oder den Personaler?

Gesetzliche Frist ist 4 Wo zum Monatsende oder 15. eines Monats - richtig?

Wär dankbar für Ratschläge.
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Hallo, bräuchte mal euren Rat. In einem großen Unternehmen/Klinik o.ä. - richtet man sein Kündigungsschreiben da an den Inhaber selbst oder den Personaler? Gesetzliche Frist ist 4 Wo zum Monatsende oder 15. eines Monats - richtig? Wär dankbar für Ratschläge.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:

Hallo,
bräuchte mal euren Rat.
In einem großen Unternehmen/Klinik o.ä. - richtet man sein Kündigungsschreiben da an den Inhaber selbst oder den Personaler?

Gesetzliche Frist ist 4 Wo zum Monatsende oder 15. eines Monats - richtig?

Wär dankbar für Ratschläge.

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Biancchen
09.04.2013 00:03
Die von dir genannte Kündigungsfrist ist korrekt. Es sei den, es wurde tarifvertraglich etwas anderes vereinbart (§ 622 Abs. 1 und 3 BGB).

Ich nehme an, dass du dich da an den Personaler wenden musst, denn er ist, wie der Name schon sagt, für das Personal zuständig.
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Die von dir genannte Kündigungsfrist ist korrekt. Es sei den, es wurde tarifvertraglich etwas anderes vereinbart (§ 622 Abs. 1 und 3 BGB). Ich nehme an, dass du dich da an den Personaler wenden musst, denn er ist, wie der Name schon sagt, für das Personal zuständig.
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Biancchen schrieb:

Die von dir genannte Kündigungsfrist ist korrekt. Es sei den, es wurde tarifvertraglich etwas anderes vereinbart (§ 622 Abs. 1 und 3 BGB).

Ich nehme an, dass du dich da an den Personaler wenden musst, denn er ist, wie der Name schon sagt, für das Personal zuständig.

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chipchap
09.04.2013 07:55
Deine Kündigungsfristen stehen in deinem Arbeitsvertrag!
Es müssen nicht unbedingt die gesetzlichen Fristen vereinbart sein.
Die Kündigung ist adressiert an den AG, wird in Häusern mit Personal-
abteilung aber dort abgegeben.

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Deine Kündigungsfristen stehen in deinem Arbeitsvertrag! Es müssen nicht unbedingt die gesetzlichen Fristen vereinbart sein. Die Kündigung ist adressiert an den AG, wird in Häusern mit Personal- abteilung aber dort abgegeben.
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Illdisposed
09.04.2013 22:07
und wenn da nix drin steht, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist
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und wenn da nix drin steht, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist
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Illdisposed schrieb:

und wenn da nix drin steht, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist

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chipchap schrieb:

Deine Kündigungsfristen stehen in deinem Arbeitsvertrag!
Es müssen nicht unbedingt die gesetzlichen Fristen vereinbart sein.
Die Kündigung ist adressiert an den AG, wird in Häusern mit Personal-
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