Das Motto unserer Praxis lautet
" Körper auf Kurs".
Nach dieser Devise betreuen wir
auch eine Seniorenwohnanlage in
Lokstedt.Durch private Veränderung
eines Kollegen fehlt uns ab Sommer
eine Kraft zur Versorgung der
älteren Patienten.
Die Rahmenbedingungen in dem Stift
sind perfekt:
* Ein Behandlungsraum steht zur
Verfügung
* Das Team unterstützt sich
gegenseitig
* Das Pflegepersonal arbeitet sehr
gut mit uns zusammen
* Eine Außenanlage lädt zur
Therapie an der frisch...
" Körper auf Kurs".
Nach dieser Devise betreuen wir
auch eine Seniorenwohnanlage in
Lokstedt.Durch private Veränderung
eines Kollegen fehlt uns ab Sommer
eine Kraft zur Versorgung der
älteren Patienten.
Die Rahmenbedingungen in dem Stift
sind perfekt:
* Ein Behandlungsraum steht zur
Verfügung
* Das Team unterstützt sich
gegenseitig
* Das Pflegepersonal arbeitet sehr
gut mit uns zusammen
* Eine Außenanlage lädt zur
Therapie an der frisch...
bräuchte mal euren Rat.
In einem großen Unternehmen/Klinik o.ä. - richtet man sein Kündigungsschreiben da an den Inhaber selbst oder den Personaler?
Gesetzliche Frist ist 4 Wo zum Monatsende oder 15. eines Monats - richtig?
Wär dankbar für Ratschläge.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
bräuchte mal euren Rat.
In einem großen Unternehmen/Klinik o.ä. - richtet man sein Kündigungsschreiben da an den Inhaber selbst oder den Personaler?
Gesetzliche Frist ist 4 Wo zum Monatsende oder 15. eines Monats - richtig?
Wär dankbar für Ratschläge.
Ich nehme an, dass du dich da an den Personaler wenden musst, denn er ist, wie der Name schon sagt, für das Personal zuständig.
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Biancchen schrieb:
Die von dir genannte Kündigungsfrist ist korrekt. Es sei den, es wurde tarifvertraglich etwas anderes vereinbart (§ 622 Abs. 1 und 3 BGB).
Ich nehme an, dass du dich da an den Personaler wenden musst, denn er ist, wie der Name schon sagt, für das Personal zuständig.
Es müssen nicht unbedingt die gesetzlichen Fristen vereinbart sein.
Die Kündigung ist adressiert an den AG, wird in Häusern mit Personal-
abteilung aber dort abgegeben.
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Illdisposed schrieb:
und wenn da nix drin steht, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist
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chipchap schrieb:
Deine Kündigungsfristen stehen in deinem Arbeitsvertrag!
Es müssen nicht unbedingt die gesetzlichen Fristen vereinbart sein.
Die Kündigung ist adressiert an den AG, wird in Häusern mit Personal-
abteilung aber dort abgegeben.
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