Für meine Praxis in Brühl suche
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich einen Physioterapeut (m/w/d)
oder staatl. geprüften Masseur und
med. Bademeister (m/w/d) in Voll-
oder Teilzeit, egal ob
Berufseinsteiger*in oder
Therapeut*in mit langjähriger
Berufserfahrung.
Ich biete:
- ein gutes Gehalt
- gute Nahverkehrsanbindung
- flexible Arbeitszeiten
- Urlaub frei planbar
- selbständiges Arbeiten
Du bringst mit:
- Freude am Beruf
- den Willen dich
weiterzuentwickeln
- bestenfalls Erfahrung/Fortbildung
in Manuelle The...
ich habe eine rechtliche Frage. Mein Chef (PI) ist Masseur, hat die Fortbildungen in MT und ist Sportphysiotherapeut. Ich soll mit meinem Physiotherapieexamen die rechtliche Schiene abdecken, dass auch die KG-Rezepte normal abgerechnet werden können.
Darf mein Chef normale Verordnungen über KG durchführen oder nicht? Ich bin mir nicht sicher, da er ja MT und Sportphysio hat, denke ich schon. Ein anderer Physio aus dem Umfeld stellt das in Frage. Wie sehen das die KK?
Herzlichen Dank für eure Auskünfte!
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo,
ich habe eine rechtliche Frage. Mein Chef (PI) ist Masseur, hat die Fortbildungen in MT und ist Sportphysiotherapeut. Ich soll mit meinem Physiotherapieexamen die rechtliche Schiene abdecken, dass auch die KG-Rezepte normal abgerechnet werden können.
Darf mein Chef normale Verordnungen über KG durchführen oder nicht? Ich bin mir nicht sicher, da er ja MT und Sportphysio hat, denke ich schon. Ein anderer Physio aus dem Umfeld stellt das in Frage. Wie sehen das die KK?
Herzlichen Dank für eure Auskünfte!
Gefällt mir
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
na ja, er darf das was seine Ausbildung hergibt für die GKV erbringen und dazu zählt eben nicht die KG...ob er, auch wenn er die Ausbildung zur MT hat, diese abrechnen darf, steht auf einem anderen Blatt...es gibt dies Möglichkeit.
MfG
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
484 schrieb:
nein darf er nicht , .... !!!
hm...was meinst Du mit nein auf meine Antwort????????????
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
JürgenK schrieb:
Hallo 484,
hm...was meinst Du mit nein auf meine Antwort????????????
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Abdullah.Oblongata schrieb:
Es scheinen nicht alle die Antwortstruktur begriffen zu haben. :sunglasses:
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Anonymer Teilnehmer schrieb:
Zusatz: Bisher hat das ein anderer Kollege mit Physioexamen gemacht, der umzieht.
Was trägt Dein Chef bei den von ihm durchgeführten Behandlungen denn als Heilmittelpositionsnummer ein? Vor allem die erste Stelle ist hier von Interesse, da hier die '2' den Physiotherapeuten ausweist, die '1' hingegen den Masseur / med. Bademeister.
Und nun zu Deiner Frage, was er als Masseur mit den GEKs abrechnen darf und was nicht. Schau Dir einfach mal die Tabelle an, die unter folgendem Link abrufbar ist.
Link (die Liste sollte eigentlich jeder Physio in Deutschland kennen)
Alle Positionen, die an erster Stelle kein 'X' aufweisen, sondern direkt mit der '2' ausgewiesen sind, sind laut Vergütungsvereinbarung also nur von Physiotherapeuten zu erbringen.
So steht's also im Vertrag - oder ich interpretiere es vielleicht falsch. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Aber - um es kurz zu machen.
"Darf mein Chef normale Verordnungen über KG durchführen oder nicht?"
Ich meine NEIN... :kissing_closed_eyes:
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Abdullah.Oblongata schrieb:
Ich starte mal so:
Was trägt Dein Chef bei den von ihm durchgeführten Behandlungen denn als Heilmittelpositionsnummer ein? Vor allem die erste Stelle ist hier von Interesse, da hier die '2' den Physiotherapeuten ausweist, die '1' hingegen den Masseur / med. Bademeister.
Und nun zu Deiner Frage, was er als Masseur mit den GEKs abrechnen darf und was nicht. Schau Dir einfach mal die Tabelle an, die unter folgendem Link abrufbar ist.
Link (die Liste sollte eigentlich jeder Physio in Deutschland kennen)
Alle Positionen, die an erster Stelle kein 'X' aufweisen, sondern direkt mit der '2' ausgewiesen sind, sind laut Vergütungsvereinbarung also nur von Physiotherapeuten zu erbringen.
So steht's also im Vertrag - oder ich interpretiere es vielleicht falsch. Ich lasse mich gerne eines Besseren belehren.
Aber - um es kurz zu machen.
"Darf mein Chef normale Verordnungen über KG durchführen oder nicht?"
Ich meine NEIN... :kissing_closed_eyes:
Grund: Er hat die Ausbidlung ganz einfach nicht. Und daran ändert auch die MT-Fobi nichts. Wie er MT abrechnen darf, steht ja schön in dem Link von meinem Vorredner erklärt.
Gefällt mir
Natürlich darf eine Person die als "Masseur" ausgebildet ist keine normale KG-Behandlung durchführen und auch nicht abrechnen...
Das muss aber ganz ganz neu sein. Hast du da eine Quelle für diese Neuheit ?
Abrechnungslisten geben nicht her, was berufsrechtlich erlaubt/ zulässig sei. Zweifelsohne ist das zwar der ungebrochene Wille der Kassen und der für diese im Schulterschluss agierenden Berufsverbandsmitglieder- " KG " ist Physiotherapeuten nicht vorbhalten.
Selbstredend ist es nicht die grösste Stärke vieler Masseure- und med. BM sich an ihre Ausbildungsinhalte zu erinnern ( sehr zur Freude der PT ). Viele Masseure+ med. BM wissen es schlicht nicht mehr, welche tonnenweise Behandlungsschematas sie zu Hüft- Knie- TEP, Ellenbogenbehandlungen usw. usw. gelehrt erhielten. Sie sehen einfach in der Abrechnungsliste nach, dort steht als erstes eine 1 und sodann wissen die Masseure+ med. BM was sie alles nicht dürfen ? Zwar dürfte es kaum schlimmer gehen können, die Abrechnungsliste regelt aber trotzdem nicht, wer was berufsrechtlich darf. Auch dann nicht, wenn es die Verbandsmitglieder mit den Kassen noch so deutlich gegen die Leistungserbringer geregelt versuchten.
Die insofern desaströse Unwissenheit der Masseure+ med. BM sucht allerdings tatsächlich Augenhöheunbeholfenheit. Viele Masseure + med. BM könnten nicht einmal die Ausbildungsinhalte der eigenen Ausbildung darlegen. Es gelingt nicht einmal anzugeben, welche Quelle evtl. Auskunft gibt. Die eigenen Ausbildungsunterlagen scheinen zumeist ohnehin nicht greifbar.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
webpt schrieb:
...
Natürlich darf eine Person die als "Masseur" ausgebildet ist keine normale KG-Behandlung durchführen und auch nicht abrechnen...
Das muss aber ganz ganz neu sein. Hast du da eine Quelle für diese Neuheit ?
Abrechnungslisten geben nicht her, was berufsrechtlich erlaubt/ zulässig sei. Zweifelsohne ist das zwar der ungebrochene Wille der Kassen und der für diese im Schulterschluss agierenden Berufsverbandsmitglieder- " KG " ist Physiotherapeuten nicht vorbhalten.
Selbstredend ist es nicht die grösste Stärke vieler Masseure- und med. BM sich an ihre Ausbildungsinhalte zu erinnern ( sehr zur Freude der PT ). Viele Masseure+ med. BM wissen es schlicht nicht mehr, welche tonnenweise Behandlungsschematas sie zu Hüft- Knie- TEP, Ellenbogenbehandlungen usw. usw. gelehrt erhielten. Sie sehen einfach in der Abrechnungsliste nach, dort steht als erstes eine 1 und sodann wissen die Masseure+ med. BM was sie alles nicht dürfen ? Zwar dürfte es kaum schlimmer gehen können, die Abrechnungsliste regelt aber trotzdem nicht, wer was berufsrechtlich darf. Auch dann nicht, wenn es die Verbandsmitglieder mit den Kassen noch so deutlich gegen die Leistungserbringer geregelt versuchten.
Die insofern desaströse Unwissenheit der Masseure+ med. BM sucht allerdings tatsächlich Augenhöheunbeholfenheit. Viele Masseure + med. BM könnten nicht einmal die Ausbildungsinhalte der eigenen Ausbildung darlegen. Es gelingt nicht einmal anzugeben, welche Quelle evtl. Auskunft gibt. Die eigenen Ausbildungsunterlagen scheinen zumeist ohnehin nicht greifbar.
Dies wird auch von der ständigen Rechtsprechung so gesehen.
Gefällt mir
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Bernie schrieb:
Das wird vom MPhG geregelt. Dort wird klar zwischen "physikalischer Therapie" und "Physiotherapie" unterschieden. Verkürzt und simpel gesagt: Ein Masseur ist für den Bereich der phys. Therapie "zuständig" ein PT macht Physiotherapie. Wobei die Physiotherapie sich aus KG und physik. Therapie zusammensetzt.
Dies wird auch von der ständigen Rechtsprechung so gesehen.
Wollen Sie diesen Beitrag wirklich melden?
Problem beschreiben
Johnie schrieb:
Natürlich darf eine Person die als "Masseur" ausgebildet ist keine normale KG-Behandlung durchführen und auch nicht abrechnen.
Grund: Er hat die Ausbidlung ganz einfach nicht. Und daran ändert auch die MT-Fobi nichts. Wie er MT abrechnen darf, steht ja schön in dem Link von meinem Vorredner erklärt.
Mein Profilbild bearbeiten