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Kürzlich wollte ich die 5.5 Ü-Stunden abfeiern und auf meine Anfrage eröffnete mir Chefin, dass die Ü-Stunden nicht zu nehmen seien da ich nur 2Tage Urlaub zwischen den Feiertagen nehmen musste..(Heiligabend /Silvester kriegen wir so, Urlaubstage sind dadurch sehr gering angesetzt)
Sie hat auf Anraten ihres Steuerberaters das stillschweigend so entschieden. Ist das normal? Schön und gut was ihrer Steuerberater ihr rät, aber wie sieht das arbeitsrechtlich aus?
Ebenso wurde mir von der 2x 1stündigen Pause 2x Wo ein Patient reingesetzt, blieb mir nur 2x30min. Chefin begründete dies, dass sie Termin brauchte und ich zusehen müsste irgendwo jemand abzusagen oder zu verlegen, dass ich noch eine halbe Stunde Pause bekäme. Es wäre ihr Recht, meine Pause zu verkürzen, da sie zur Arbeitzeit gehört. Das ich auf 60min Pause komme, sei nicht ihre Sorge
Nun ist es aber so, dass Pausenzeiten keine Arbeitzeit ist. Ist das normal? Kann sie da einfach was eintragen an Terminen?
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich arbeite als Festangestellte 31 Std in der Woche , Freitags ist frei. Ende 2013 wurde von Chefin angeordnet, dass Kollegin und ich Freitag den 3.1. arbeiten soll da sonst keiner da sei.
Kürzlich wollte ich die 5.5 Ü-Stunden abfeiern und auf meine Anfrage eröffnete mir Chefin, dass die Ü-Stunden nicht zu nehmen seien da ich nur 2Tage Urlaub zwischen den Feiertagen nehmen musste..(Heiligabend /Silvester kriegen wir so, Urlaubstage sind dadurch sehr gering angesetzt)
Sie hat auf Anraten ihres Steuerberaters das stillschweigend so entschieden. Ist das normal? Schön und gut was ihrer Steuerberater ihr rät, aber wie sieht das arbeitsrechtlich aus?
Ebenso wurde mir von der 2x 1stündigen Pause 2x Wo ein Patient reingesetzt, blieb mir nur 2x30min. Chefin begründete dies, dass sie Termin brauchte und ich zusehen müsste irgendwo jemand abzusagen oder zu verlegen, dass ich noch eine halbe Stunde Pause bekäme. Es wäre ihr Recht, meine Pause zu verkürzen, da sie zur Arbeitzeit gehört. Das ich auf 60min Pause komme, sei nicht ihre Sorge
Nun ist es aber so, dass Pausenzeiten keine Arbeitzeit ist. Ist das normal? Kann sie da einfach was eintragen an Terminen?
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daniela602 schrieb:
Kündigen nur so geht das, Pause ist keine Arbeitszeit :flushed:
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Sie ist in der glücklichen Lage,dass ihr Mann in der Etage über Praxis seine orthopädische Praxis hat und sie nun nicht so eine Feilscherei überhaupt nötig hätte..
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Scheinbar scheint sie wirklich etwas nicht richtig verstanden zu haben, sonst hätte sie es mir sicherlich erklären können. Sie "schwamm" aber sehr in ihrem Erklärungsversuch.
Sie ist in der glücklichen Lage,dass ihr Mann in der Etage über Praxis seine orthopädische Praxis hat und sie nun nicht so eine Feilscherei überhaupt nötig hätte..
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C. DBO schrieb:
Na dann red doch nochmal mit ihr. Es ist ja nicht rechtens, was sie da tut. Ich halte aber auch nichts davon, immer gleich mit Kündigung um sich zu werfen. Auch heutzutage macht es keinen guten Eindruck, wenn der Lebenslauf nur kurzzeitige Arbeitsverhältnisse aufzuweisen hat. Man sollte seinen Job nicht leichtfertig kündigen bloß weil grade mal was nicht so rund läuft. Ich habe bei bereits zwei ehemaligen AN hinterher schon großes Bedauern darüber gehört und konnte mir ein Schmunzeln nicht verkneifen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich sehe das auch so, nicht direkt die Kündigung rauszuschleudern...kurzzeitig wäre es aber bei mir nicht da seit 07 in Praxis beschäftigt.
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C. DBO schrieb:
Also - normal ist dass Beides nicht. Punkt 2 wäre - wenn überhaupt - mit dem AN abzusprechen, nach 6 Std. Arbeit stehen Dir 30 Min. Pause zu. Wenn sie eine Stunde gibt, ist dass nicht Deine AZ. Punkt 1 verstehe ich nicht. Überstunden sollen genommen oder ausbezahlt werden, aber sie fallen nicht einfach so unter den Tisch weil Weihnachten arbeitnehmerfreundlich liegt. Ist ja umgekehrt auch nicht der Fall. Hat sie vielleicht den StB da ein bischen falsch verstanden???
Heiligabend und Sylvester sind zwar grundsätzlich Arbeitstage, werden aber dann zu freien Tagen als Rechtsanspruch, wenn diese üblicherweise (i.d.R. 3 mal hintereinander) allen Mitarbeitern freigegeben wurden. Die Lage von Feiertagen ist irrelevant was Überstundenausgleich und Urlaubsansprüche angeht.
Pausen sind grundsätzlich die Freizeit des Arbeitnehmers werden also nicht bezahlt, wenn nichts gegenteiliges vereinbart wurde. Die Länge und Lage ist ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Verhandlungssache.
Wie schon geschrieben wurde muss nach 6 Arbeitsstunden mind. 30 Min. Pause gewährt werden.
Da die Chefin hier vermutlich im Rahmen der Gesetze gehandelt hat, es sich um eine Ausnahme gehandelt hat und dir die Option gelassen hat, dir deine Pausenzeit von einer Stunde durch Absage eines anderen Patienten zu ermöglichen, sehe ich da kein ernsthaftes rechtliches Problem. Ein häufiges hin- und herschieben der Pausenzeiten des AN um den Arbeitsanfall zu optimieren, ist allerdings nicht zulässig.
Was bleibt ist Überstunden an deinem freien Tag anzuordnen, was rechtlich mind. fragwürdig bei einer TZ-Kraft ist (nur in betrieblichen "Notsituationen" zulässig), die diesen Tag als festen freien Tag hatte und der Versuch dir diese Überstunden nicht anzuerkennen.
Mich würde der Stil schon nerven und ich würde mich fragen, ob ich mit einer solchen unprofessionellen und unkollegialen Arbeitgeberin weiterhin zusammenarbeiten möchte. Gruß S.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank für die sehr hilfreichen und informativen Beiträge!
alles gute
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kati911 schrieb:
und dann wundern sich immer mehr PI dass es keine AN gibt die bei ihnen arbeiten wollen... natürlich steht dir deine zeit zu. ich hoffe du hast den mut und sprichst das bei deiner chefin an und lässt es nicht wie so oft bei uns physios stillschweigend geschehen.
alles gute
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anika666 schrieb:
Rede mit ihr noch mal Klartext! Shakespeares Ausführungen sind dafür die perfekte Grundlage. Überprüfe auch mal deinen Arbeitsvertrag und fordere klare Formulierungen! Ansonsten bist du nicht verpflichtet Überstunden zu leisten. Als TZ Kraft ist das sowieso noch mal schwieriger. Für jemanden der keine Überstunden bezahlt, würde ich auch keine machen. Und immer darauf achten, die Überstunden zeitnah abzufeiern!
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Shakespeare schrieb:
Nein, so ist das nicht korrekt. Abgeleistete Überstunden sind auszugleichen.
Heiligabend und Sylvester sind zwar grundsätzlich Arbeitstage, werden aber dann zu freien Tagen als Rechtsanspruch, wenn diese üblicherweise (i.d.R. 3 mal hintereinander) allen Mitarbeitern freigegeben wurden. Die Lage von Feiertagen ist irrelevant was Überstundenausgleich und Urlaubsansprüche angeht.
Pausen sind grundsätzlich die Freizeit des Arbeitnehmers werden also nicht bezahlt, wenn nichts gegenteiliges vereinbart wurde. Die Länge und Lage ist ebenfalls im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben Verhandlungssache.
Wie schon geschrieben wurde muss nach 6 Arbeitsstunden mind. 30 Min. Pause gewährt werden.
Da die Chefin hier vermutlich im Rahmen der Gesetze gehandelt hat, es sich um eine Ausnahme gehandelt hat und dir die Option gelassen hat, dir deine Pausenzeit von einer Stunde durch Absage eines anderen Patienten zu ermöglichen, sehe ich da kein ernsthaftes rechtliches Problem. Ein häufiges hin- und herschieben der Pausenzeiten des AN um den Arbeitsanfall zu optimieren, ist allerdings nicht zulässig.
Was bleibt ist Überstunden an deinem freien Tag anzuordnen, was rechtlich mind. fragwürdig bei einer TZ-Kraft ist (nur in betrieblichen "Notsituationen" zulässig), die diesen Tag als festen freien Tag hatte und der Versuch dir diese Überstunden nicht anzuerkennen.
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