Sie wollen mit einem dynamischen
und innovativen Team aktiv an der
Gesundheit der Menschen arbeiten
und dabei eigene Ideen und
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starten Sie mit uns durch!
Das SRC Sport-und Reha-Centrum
setzt auf die Zusammenarbeit von
erstklassig ausgebildeten
Physiotherapeuten,
Sportwissenschaftlern, Medizinern
und Gesundheitsmanagern und sind
davon überzeugt die Gesundheit der
Menschen aktiv zu verbessern.
Unsere Schwerpunkte liegen im
unfallchirurgischen-/orthopädischen
und s...
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Ich denke ich suche mir wohl besser eine neue Stelle, oder?! Wird nur in Kassel nicht so einfach...beworben habe ich mich schon ....der jetzige Vertrag wird mir zum 14.9 gekündigt, der neue soll am 15.9 starten, wenn ich den am 16.9 gleich kundige kann ich doch zum 1.10. woanders anfangen, oder?!
Für Hilfe bin ich dankbar, bin erst seit 3 Jahren Physio...
Danke, Thomas
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Ich wurde eine Woche vor Ablauf meiner Probezeit gekündigt, auf Nachfrage ist mir dann ein neuer Vertrag angeboten worden, wieder mit 6 Monaten Probezeit und nur befristet, danach soll ich wieder einen unbefristeten Arbeitsvertrag mit neuer Probezeit bekommen....somit hätte ich bei 2 Jahren Arbeit 1,5 Jahre Probezeit.....der Chef ist auch wohl zufrieden mit meiner Arbeit....aber ich war 10 Tage in der Probezeit krank, das war wohl der(inoffizielle)Grund.....
Ich denke ich suche mir wohl besser eine neue Stelle, oder?! Wird nur in Kassel nicht so einfach...beworben habe ich mich schon ....der jetzige Vertrag wird mir zum 14.9 gekündigt, der neue soll am 15.9 starten, wenn ich den am 16.9 gleich kundige kann ich doch zum 1.10. woanders anfangen, oder?!
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Rechtsanwalt Probezeit ++ Höchstdauer Verlängerung Befristung ++ Berlin ++ Arbeitsrecht Berlin
oder
SZ-Jobcoach: Darf mein Chef die Probezeit verlängern? - Karriere - Süddeutsche
Walli :hushed:
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Danke, hab schon viel durch gelesen, aber so ganz konkrete Angaben habe ich nicht gefunden, aber ich werde dem neuen Vertrag wohl erst zustimmen müssen, da ich ja nicht so schnell eine neue Stelle finden werde..., aber danke für die Antwort und vielleicht noch weiterer Antworten
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W. Stangner schrieb:
Ist eine Frage für Spezialisten des Arbeitsrechts. Schaue doch dazu mal ins Internet, z. B.
Rechtsanwalt Probezeit ++ Höchstdauer Verlängerung Befristung ++ Berlin ++ Arbeitsrecht Berlin
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SZ-Jobcoach: Darf mein Chef die Probezeit verlängern? - Karriere - Süddeutsche
Walli :hushed:
Einen derartigen "Affentanz" würde ich nicht mitmachen. Sprich mal Klartext mit dem Chef. Gruß S.
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Ich denke das war von ihm schon genau so beabsichtigt, ähnliches hat es bei ehemaligen Kollegen auch gegeben, da hilft nur schnelles Weiterbewerben
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen dank, aber leider sitzt der chef am längeren Hebel, wenn ich den neuen, befristeten Vertrag mit Probezeit nicht annehmen möchte wäre ich quasi erst mal arbeitslos...
Ich denke das war von ihm schon genau so beabsichtigt, ähnliches hat es bei ehemaligen Kollegen auch gegeben, da hilft nur schnelles Weiterbewerben
Das bedeutet für den Arbeitgeber, dass er sich an die Kündigungsfristen zu halten hat, die in diesem Vertrag, nach der unrechtmäßigen PZ gelten. Diese dürfen die gesetzlichen KF nicht unterschreiten. Sind keine Kündigungsfristen vereinbart gilt, dass der Vertrag auch nicht vor Ablauf gekündigt werden kann. Man kann also als Mitarbeiter getrost unterschreiben und die Probezeitvereinbarung als nichtig betrachten.
Und wie eska schrieb, selbst von den verkürzten Kündigungsfristen profitieren aber den AG, wenn er sich nicht an die normale KF (üblicherweise 4 Wochen zum Monatsende oder eben nach Ende des befristeten Vertrages) hält, gerichtlich dazu "verdonnern", das Gehalt entsprechend länger zu bezahlen. An sich, eine gar nicht mal so ungünstige Situation. Ich kann mich köstlich über so dumme Arbeitgeber amüsieren...
Viel Erfolg bei der Suche nach einem vernünftigen Job! Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Wenn man einen befristeten Vertrag nach 6 Monaten Probezeit unterschreibt, ist dieses als befristetes Arbeitsverhältnis zu betrachten. Eine zusätzliche Probezeit ist, da diese so nicht zulässig ist, als "nicht vorhanden" zu betrachten.
Das bedeutet für den Arbeitgeber, dass er sich an die Kündigungsfristen zu halten hat, die in diesem Vertrag, nach der unrechtmäßigen PZ gelten. Diese dürfen die gesetzlichen KF nicht unterschreiten. Sind keine Kündigungsfristen vereinbart gilt, dass der Vertrag auch nicht vor Ablauf gekündigt werden kann. Man kann also als Mitarbeiter getrost unterschreiben und die Probezeitvereinbarung als nichtig betrachten.
Und wie eska schrieb, selbst von den verkürzten Kündigungsfristen profitieren aber den AG, wenn er sich nicht an die normale KF (üblicherweise 4 Wochen zum Monatsende oder eben nach Ende des befristeten Vertrages) hält, gerichtlich dazu "verdonnern", das Gehalt entsprechend länger zu bezahlen. An sich, eine gar nicht mal so ungünstige Situation. Ich kann mich köstlich über so dumme Arbeitgeber amüsieren...
Viel Erfolg bei der Suche nach einem vernünftigen Job! Gruß S.
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Shakespeare schrieb:
Gem. Gesetzgebung und Rechtsprechung muss eine Probezeit angemessen sein. Eine PZ über 6 Monaten ist nur dann angemessen, wenn es besondere Gründe dafür gäbe. Die kann ich hier nicht erkennen. Einen Vertrag zu kündigen und dann wieder eine PZ zu vereinbaren ist nicht zulässig. Die bisher absolvierte PZ wird damit nicht hinfällig (sie würde wenn zulässig, addiert). In diesen Fällen geht der Vertrag dann automatisch in einen unbefristeten Vertrag über. Natürlich kann der Arbeitgeber dem Mitarbeiter nach Ende der PZ einen befristeten Vertrag, allerdings dann ohne zusätzliche PZ anbieten, denn die Zeit zu prüfen ob es passt, hatte er ja schon. Es gelten dann, wenn nicht anders vereinbart, die normalen gesetzlichen Kündigungsfristen. Ich kann deinen AG allerdings angesichts der Schwierigkeit heute, Mitarbeiter zu finden, nicht verstehen.
Einen derartigen "Affentanz" würde ich nicht mitmachen. Sprich mal Klartext mit dem Chef. Gruß S.
Allgemein gilt eine Probezeit bei einem Folgevertrag als abgearbeitet. Ich denke, dein AG will sich eine verkürzte Kündigungsfrist sichern, indem er dich wiederholt in die Probezeit schickt. Meiner Meinung nach ist das nicht zulässig. Für größere Betriebe ist es auch irrelevant, weil nach einem mindestens 6-monatigem Arbeitsverhältnis andere KÜfristen gelten, aber bei unter 10 Beschäftigten (Kleinbetrieb) ist es anders. Er würde sich diese Möglichkeit damit frei halten und genau das hat er im Sinn, denke ich.
Tja - und die Moral aus der Geschicht ... weiß ich nicht .... man kann sich natürlich fügen ... muss man aber nicht.
Sprich das einfach mal an. Aber wenn es dir auch nicht sooooo richtig gefällt, kann die verkürzte Frist dir ja auch nutzen. Vielleicht findest du ja doch bald was besseres. Dann könntest du ihn mit seinen eigenen Waffen schlagen.
Gruß eska
hier ein ähnlicher Fall: Kündigung mit neuem vertrag und erneuter probezeit? (Arbeitsrecht, Recht, Frist)
[bearbeitet am 01.09.13 17:08]
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Meine Meinung! dazu, wenn man schon in einem Betrieb angestellt war, ist ein sachgrundloser befristeter Arbeitsvertrag nicht zulässig, wäre dann also automatisch unbefristet! (Ausnahme Sachgrund z.B: schwangerschaftsvertretung, Krankheitsvertretung etc.)
Probezeit kann man nur beim ersten Vertrag vereinbaren und höchstens erst wieder, wenn es längere unterbrechung des Dienstverhältnisses gegeben hat.
Im zweifelsfall hast du als AN den besseren Stand, da 1.) du auf entfristung klagen kannst, und 2.) einer Probezeitkündigung mit Kündigungsschutzklage beantworten kannst,
sollte der AG mehr als 10 AN in Vollzeit haben (mehere TZ ergeben 1 VZ), dann kann er dich ohne Grund gar nicht mehr kündigen...
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TheStonie schrieb:
Also ist ein fall für den Fachanwalt ;)
Meine Meinung! dazu, wenn man schon in einem Betrieb angestellt war, ist ein sachgrundloser befristeter Arbeitsvertrag nicht zulässig, wäre dann also automatisch unbefristet! (Ausnahme Sachgrund z.B: schwangerschaftsvertretung, Krankheitsvertretung etc.)
Probezeit kann man nur beim ersten Vertrag vereinbaren und höchstens erst wieder, wenn es längere unterbrechung des Dienstverhältnisses gegeben hat.
Im zweifelsfall hast du als AN den besseren Stand, da 1.) du auf entfristung klagen kannst, und 2.) einer Probezeitkündigung mit Kündigungsschutzklage beantworten kannst,
sollte der AG mehr als 10 AN in Vollzeit haben (mehere TZ ergeben 1 VZ), dann kann er dich ohne Grund gar nicht mehr kündigen...
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eska schrieb:
Sogenannte "Kettenverträge" sind nicht zulässig. Eine vorgeschriebene Dauer von Probezeiten existiert allerdings nicht, lediglich die Formulierung, daß sie "zur Tätigkeit passen" muss.
Allgemein gilt eine Probezeit bei einem Folgevertrag als abgearbeitet. Ich denke, dein AG will sich eine verkürzte Kündigungsfrist sichern, indem er dich wiederholt in die Probezeit schickt. Meiner Meinung nach ist das nicht zulässig. Für größere Betriebe ist es auch irrelevant, weil nach einem mindestens 6-monatigem Arbeitsverhältnis andere KÜfristen gelten, aber bei unter 10 Beschäftigten (Kleinbetrieb) ist es anders. Er würde sich diese Möglichkeit damit frei halten und genau das hat er im Sinn, denke ich.
Tja - und die Moral aus der Geschicht ... weiß ich nicht .... man kann sich natürlich fügen ... muss man aber nicht.
Sprich das einfach mal an. Aber wenn es dir auch nicht sooooo richtig gefällt, kann die verkürzte Frist dir ja auch nutzen. Vielleicht findest du ja doch bald was besseres. Dann könntest du ihn mit seinen eigenen Waffen schlagen.
Gruß eska
hier ein ähnlicher Fall: Kündigung mit neuem vertrag und erneuter probezeit? (Arbeitsrecht, Recht, Frist)
[bearbeitet am 01.09.13 17:08]
Sowas wollten sie mit mir auch bei meiner jetzigen Stelle am Anfang machen !
Ich sollte einen AUFHEBUNGSVERTRAG unterschreiben u. dann gleich einen neuen ARBEITSVERTRAG !
Habe mich sofort beim Arbeitsamt ( Abteil. Arbeitsrecht ) erkundigt !
Das ist völlig sinnlos für den AG ! Entweder richtig kündigen für immer , od. dein zuerst unterschriebener Vertrag bleibt so bestehen wie er ist ,und die Probezeit ist abgelaufen
Habe mich also nicht darauf eingelassen ..
mein AG sagte mir dann später irgendwann mal , daß dies eine Methode gewesen wäre mich ggf. immer noch schneller loszuwerden , auch wenn die Probezeit schon abgelaufen ist ! ... wäre angeblich irgend ne Gesetzeslücke !
???? laß dich da nicht drauf ein ! Grüße, Danny
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Aber einen alten Vertrag aufzuheben, um einen neuen aufzusetzten, ist nicht immer schlecht.
Gruß eska
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eska schrieb:
Naja, vielleicht war das auch etwas anderes. Man kann einen Vertrag ja auch ändern. Dann muss man den alten aufheben, kündigen oder die neuen Vereinbarungen anhängen. Das muss nicht immer irgendein Beschiss sein. Geringfügige Änderungen kann man so festhalten. Wenn er inhaltlich gleich bleibt und nur dazu dient, die Probezeit neu zu datieren, hast du natürlich recht.
Aber einen alten Vertrag aufzuheben, um einen neuen aufzusetzten, ist nicht immer schlecht.
Gruß eska
Du mußt echt deinen superschlauen Senf auch wirklich zu jedem Thema hier abgeben ...
--" einen alten Vertrag aufzuheben um einen neuen aufzusetzen ist nicht immer schlecht " .... was für eine intelligente Aussage !
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Danny 07 schrieb:
Ja klar ... der Ag möchte den total ahnungslosen AN freudig damit überraschen , daß in dem neuen Vertrag plötzlich MEHR Geld / Urlaubstage etc. stehen .., ohne imit ihm irgendwie was abgesprochen zu haben !
Du mußt echt deinen superschlauen Senf auch wirklich zu jedem Thema hier abgeben ...
--" einen alten Vertrag aufzuheben um einen neuen aufzusetzen ist nicht immer schlecht " .... was für eine intelligente Aussage !
man braucht aber deswegen nicht gleich ausflippen..
JürgenK :kissing_closed_eyes:
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JürgenK schrieb:
Hey Danny,
man braucht aber deswegen nicht gleich ausflippen..
JürgenK :kissing_closed_eyes:
Sorry, wenn ich dir zu nahe getreten bin ...
Gruß eska
[bearbeitet am 03.09.13 19:02]
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eska schrieb:
Nun - ICH habe meine Sternchen ... :kissing_closed_eyes: solange ist alles gut ...
Sorry, wenn ich dir zu nahe getreten bin ...
Gruß eska
[bearbeitet am 03.09.13 19:02]
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die neue schrieb:
ein Danny07-Kommentar, wie üblich :kissing_closed_eyes:
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Oberklug schrieb:
hör auf und fang bei uns an mußt nur nach bonn ziehen
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Danny 07 schrieb:
Hallo Thomas !
Sowas wollten sie mit mir auch bei meiner jetzigen Stelle am Anfang machen !
Ich sollte einen AUFHEBUNGSVERTRAG unterschreiben u. dann gleich einen neuen ARBEITSVERTRAG !
Habe mich sofort beim Arbeitsamt ( Abteil. Arbeitsrecht ) erkundigt !
Das ist völlig sinnlos für den AG ! Entweder richtig kündigen für immer , od. dein zuerst unterschriebener Vertrag bleibt so bestehen wie er ist ,und die Probezeit ist abgelaufen
Habe mich also nicht darauf eingelassen ..
mein AG sagte mir dann später irgendwann mal , daß dies eine Methode gewesen wäre mich ggf. immer noch schneller loszuwerden , auch wenn die Probezeit schon abgelaufen ist ! ... wäre angeblich irgend ne Gesetzeslücke !
???? laß dich da nicht drauf ein ! Grüße, Danny
Chef ist zufrieden kündigt dich aber vor Ablauf der Probezeit aus deinem alten Vertrag. Schließt einen neuen befristeten mit noch einmal Probezeit und dann sollst du nach Ablauf dieses befristeten noch einmal einen Vertrag mit Probezeit (aber dieses Mal unbefristet) bekommen????
Mir kommt da der Gedanke, dass das eine Menge Probezeit ist in der du jeder Zeit gekündigt werden kannst??? Und vorallen Dingen in der du jeder Zeit kündigen kannst??? Vorallem was soll ein neuer befristeter Arbeitsvertrag wenn du dann hinterher eine unbefristete Stelle bekommen sollst??? Im günstigsten Fall fällt mir da eine Schwangerschaftsvertretung ein. Nur wenn dieser Vertrag unbefristet ist, ist nicht Sicher ob die Dame wieder kommt. Sonst würdest du einen unbefristeten Vertrag bekommen, oder?
Ein fairer Chef möchte gerne seine Mitarbeiter an die Praxis binden und versteht dass seine Mitarbeiter auch mit einer festen Stelle und Gehalt planen möchten. Ich würde dieses Vorgehen einfach mal hinterfragen und vorallem nachfragen warum es nicht sofort einen unbefristeteen Vertrag gibt. Ich denke ein fairer AG wird dir auch eine Antwort darauf geben.
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Freistein schrieb:
Hmmm, meine Zusammenfassung:
Chef ist zufrieden kündigt dich aber vor Ablauf der Probezeit aus deinem alten Vertrag. Schließt einen neuen befristeten mit noch einmal Probezeit und dann sollst du nach Ablauf dieses befristeten noch einmal einen Vertrag mit Probezeit (aber dieses Mal unbefristet) bekommen????
Mir kommt da der Gedanke, dass das eine Menge Probezeit ist in der du jeder Zeit gekündigt werden kannst??? Und vorallen Dingen in der du jeder Zeit kündigen kannst??? Vorallem was soll ein neuer befristeter Arbeitsvertrag wenn du dann hinterher eine unbefristete Stelle bekommen sollst??? Im günstigsten Fall fällt mir da eine Schwangerschaftsvertretung ein. Nur wenn dieser Vertrag unbefristet ist, ist nicht Sicher ob die Dame wieder kommt. Sonst würdest du einen unbefristeten Vertrag bekommen, oder?
Ein fairer Chef möchte gerne seine Mitarbeiter an die Praxis binden und versteht dass seine Mitarbeiter auch mit einer festen Stelle und Gehalt planen möchten. Ich würde dieses Vorgehen einfach mal hinterfragen und vorallem nachfragen warum es nicht sofort einen unbefristeteen Vertrag gibt. Ich denke ein fairer AG wird dir auch eine Antwort darauf geben.
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