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  1. Neue Beiträge Alle Foren Arbeit Hundebiss bei Hausbesuch

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Neues Thema
Hundebiss bei Hausbesuch
Es gibt 6 Beiträge
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Tchotchi
28.02.2013 21:18
hallo,
meine Mitarbeiterin wurde bei einem Hausbesuch von deren Hund gebissen. Sie musste im Krankenhaus versorgt werden und ist die nächsten Tage krank gemeldet. Mit dem Hundehalter wurde schon besprochen ,das er das der Versicherung meldet und meine Mitarbeiterin entschädigt wird. Ist die BG auch dafür zuständig oder ist es allein der Hundehalter. Ist dieser auch für meinen Verlust der mir dadurch entsteht ( kleine Praxis ,nur 2 Mitarbeiter, muß Patienten ) zuständig?
danke für eure Antworten und Meinungen
Tchotchi



[bearbeitet am 28.02.13 21:35]
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hallo, meine Mitarbeiterin wurde bei einem Hausbesuch von deren Hund gebissen. Sie musste im Krankenhaus versorgt werden und ist die nächsten Tage krank gemeldet. Mit dem Hundehalter wurde schon besprochen ,das er das der Versicherung meldet und meine Mitarbeiterin entschädigt wird. Ist die BG auch dafür zuständig oder ist es allein der Hundehalter. Ist dieser auch für meinen Verlust der mir dadurch entsteht ( kleine Praxis ,nur 2 Mitarbeiter, muß Patienten ) zuständig? danke für eure Antworten und Meinungen Tchotchi [bearbeitet am 28.02.13 21:35]
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Tchotchi schrieb:

hallo,
meine Mitarbeiterin wurde bei einem Hausbesuch von deren Hund gebissen. Sie musste im Krankenhaus versorgt werden und ist die nächsten Tage krank gemeldet. Mit dem Hundehalter wurde schon besprochen ,das er das der Versicherung meldet und meine Mitarbeiterin entschädigt wird. Ist die BG auch dafür zuständig oder ist es allein der Hundehalter. Ist dieser auch für meinen Verlust der mir dadurch entsteht ( kleine Praxis ,nur 2 Mitarbeiter, muß Patienten ) zuständig?
danke für eure Antworten und Meinungen
Tchotchi



[bearbeitet am 28.02.13 21:35]

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chipchap
01.03.2013 06:49
Selbstverständlich ist das ein Arbeitsunfall und muß natürlich der BG gemeldet werden. Im Krankenhaus ist dies doch wohl als Arbeitsunfall auch so aufgenommen worden ??? Die Notaufnahmen in den Krankenhäusern haben die entsprechende Erlaubnis als "Durchgangsarzt".
Außerdem muß der Vorfall auch in das Verbandsbuch des Betriebes (also deiner Praxis) eingetragen werden, damit es als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Die Richtlinien zum Umgang mit Arbeitunfällen müssen dir als Arbeitgeber bekannt sein!!!

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• saloia
• ChristianW
• Helmut Fromberger
Selbstverständlich ist das ein Arbeitsunfall und muß natürlich der BG gemeldet werden. Im Krankenhaus ist dies doch wohl als Arbeitsunfall auch so aufgenommen worden ??? Die Notaufnahmen in den Krankenhäusern haben die entsprechende Erlaubnis als "Durchgangsarzt". Außerdem muß der Vorfall auch in das Verbandsbuch des Betriebes (also deiner Praxis) eingetragen werden, damit es als Arbeitsunfall anerkannt wird. Die Richtlinien zum Umgang mit Arbeitunfällen müssen dir als Arbeitgeber bekannt sein!!!
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Körnchen
01.03.2013 13:52
Hallo, Tchotchi,

Du kannst direkt beim Unfallverursacher die Dir durch den Arbeitsausfall entstandenen Kosten (Lohnfortzahlung und Sozialabgaben anteilig, Du bekommst ja leider nicht alles von der KK ersetzt) geltend machen.

Siehe auch §6 Lohnfortzahlungsgesetz:§ 6 EntgFG Forderungsübergang bei Dritthaftung - dejure.org. Für weitergehende Forderungen (entgangener Gewinn usw.) kann ich Dir leider keine Antwort geben. Evtl. Anwalt zu Rate ziehen.

LG Andreas Korn
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• manuela995
Hallo, Tchotchi, Du kannst direkt beim Unfallverursacher die Dir durch den Arbeitsausfall entstandenen Kosten (Lohnfortzahlung und Sozialabgaben anteilig, Du bekommst ja leider nicht alles von der KK ersetzt) geltend machen. Siehe auch §6 Lohnfortzahlungsgesetz:http://dejure.org/gesetze/EntgFG/6.html. Für weitergehende Forderungen (entgangener Gewinn usw.) kann ich Dir leider keine Antwort geben. Evtl. Anwalt zu Rate ziehen. LG Andreas Korn
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Körnchen schrieb:

Hallo, Tchotchi,

Du kannst direkt beim Unfallverursacher die Dir durch den Arbeitsausfall entstandenen Kosten (Lohnfortzahlung und Sozialabgaben anteilig, Du bekommst ja leider nicht alles von der KK ersetzt) geltend machen.

Siehe auch §6 Lohnfortzahlungsgesetz:§ 6 EntgFG Forderungsübergang bei Dritthaftung - dejure.org. Für weitergehende Forderungen (entgangener Gewinn usw.) kann ich Dir leider keine Antwort geben. Evtl. Anwalt zu Rate ziehen.

LG Andreas Korn

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chipchap schrieb:

Selbstverständlich ist das ein Arbeitsunfall und muß natürlich der BG gemeldet werden. Im Krankenhaus ist dies doch wohl als Arbeitsunfall auch so aufgenommen worden ??? Die Notaufnahmen in den Krankenhäusern haben die entsprechende Erlaubnis als "Durchgangsarzt".
Außerdem muß der Vorfall auch in das Verbandsbuch des Betriebes (also deiner Praxis) eingetragen werden, damit es als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Die Richtlinien zum Umgang mit Arbeitunfällen müssen dir als Arbeitgeber bekannt sein!!!

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chipchap
01.03.2013 18:14
Was ich noch vergessen hatte:
Eine Meldung als BG-Fall ist deshalb wichtig, falls es Folgeschäden geben sollte (weiß man direkt nach dem Ereignis ja nie) ist die medizinisch-rehabilitative Versorgung durch die BG höherwertiger und langwieriger als die der KK.
Und die MA muß natürlich nach VÖLLIGER Ausheilung bei der Hundehaftpflicht ein entsprechendes Schmerzensgeld einfordern. Dies nur über einen Anwalt! Die korrekte Höhe von Schmerzensgeld ist eine Kunst für sich, da haben wir Laien keinen Schimmer und würden uns mit einem zu geringen Betrag abspeisen lassen.

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Was ich noch vergessen hatte: Eine Meldung als BG-Fall ist deshalb wichtig, falls es Folgeschäden geben sollte (weiß man direkt nach dem Ereignis ja nie) ist die medizinisch-rehabilitative Versorgung durch die BG höherwertiger und langwieriger als die der KK. Und die MA muß natürlich nach VÖLLIGER Ausheilung bei der Hundehaftpflicht ein entsprechendes Schmerzensgeld einfordern. Dies nur über einen Anwalt! Die korrekte Höhe von Schmerzensgeld ist eine Kunst für sich, da haben wir Laien keinen Schimmer und würden uns mit einem zu geringen Betrag abspeisen lassen.
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Tchotchi
01.03.2013 20:24
Vielen Dank für eure Wortmeldungen. die BG ist informiert ,der Hundehalter hat der Versicherung den Biss gemeldet. Das geht soweit seinen Weg. Die Weiterlaufenden Lohnkosten werden bei Kleinstunternehmen von der KK über die U1 übernommen. Jetzt bleibt nur noch abzuklären ob die Versicherung des Hundehalters auch für meinen entgangenen Gewinn ( musste einige Patienten Absagen und weis ja noch nicht wie lange meine AN krank ist ) aufkommt.

Wie kann man nur einen Hund bei einem Hausbesuch ,der lt. Patientin schon mal kneift, während der Behandlung im Zimmer lassen ?
Danke nochmals
tchotchi
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Vielen Dank für eure Wortmeldungen. die BG ist informiert ,der Hundehalter hat der Versicherung den Biss gemeldet. Das geht soweit seinen Weg. Die Weiterlaufenden Lohnkosten werden bei Kleinstunternehmen von der KK über die U1 übernommen. Jetzt bleibt nur noch abzuklären ob die Versicherung des Hundehalters auch für meinen entgangenen Gewinn ( musste einige Patienten Absagen und weis ja noch nicht wie lange meine AN krank ist ) aufkommt. Wie kann man nur einen Hund bei einem Hausbesuch ,der lt. Patientin schon mal kneift, während der Behandlung im Zimmer lassen ? Danke nochmals tchotchi
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Tchotchi schrieb:

Vielen Dank für eure Wortmeldungen. die BG ist informiert ,der Hundehalter hat der Versicherung den Biss gemeldet. Das geht soweit seinen Weg. Die Weiterlaufenden Lohnkosten werden bei Kleinstunternehmen von der KK über die U1 übernommen. Jetzt bleibt nur noch abzuklären ob die Versicherung des Hundehalters auch für meinen entgangenen Gewinn ( musste einige Patienten Absagen und weis ja noch nicht wie lange meine AN krank ist ) aufkommt.

Wie kann man nur einen Hund bei einem Hausbesuch ,der lt. Patientin schon mal kneift, während der Behandlung im Zimmer lassen ?
Danke nochmals
tchotchi

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radames
15.03.2013 22:58
die U1 übernimmt aber nicht 100% der Lohnkosten, sondern je nach deinen Beiträgen nur einen Anteil!
Den Rest solltest Du beim Hundehalter einfordern.
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die U1 übernimmt aber nicht 100% der Lohnkosten, sondern je nach deinen Beiträgen nur einen Anteil! Den Rest solltest Du beim Hundehalter einfordern.
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radames schrieb:

die U1 übernimmt aber nicht 100% der Lohnkosten, sondern je nach deinen Beiträgen nur einen Anteil!
Den Rest solltest Du beim Hundehalter einfordern.

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chipchap schrieb:

Was ich noch vergessen hatte:
Eine Meldung als BG-Fall ist deshalb wichtig, falls es Folgeschäden geben sollte (weiß man direkt nach dem Ereignis ja nie) ist die medizinisch-rehabilitative Versorgung durch die BG höherwertiger und langwieriger als die der KK.
Und die MA muß natürlich nach VÖLLIGER Ausheilung bei der Hundehaftpflicht ein entsprechendes Schmerzensgeld einfordern. Dies nur über einen Anwalt! Die korrekte Höhe von Schmerzensgeld ist eine Kunst für sich, da haben wir Laien keinen Schimmer und würden uns mit einem zu geringen Betrag abspeisen lassen.



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