Stillstand ist nicht Ihr Ding?
Unseres auch nicht! Im Gegenteil.
Sie bewegen nicht nur gerne
Menschen, sondern sehen jede
Herausforderung sportlich. Dann
sind Sie im Team unserer
neugeschaffenen Therapiepraxis in
Meerbusch genau richtig. Gemeinsam
mit unserem familiären Team sorgen
Sie dafür, dass unsere Patienten
schnell Fortschritte machen. Auch
Sie wollen sich weiterentwickeln?
Mit unseren zahlreichen Fort und
Weiterbildungsangeboten
unterstützen wir Sie gerne. Das
klingt nach einem Plan? ...
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meine Mitarbeiterin wurde bei einem Hausbesuch von deren Hund gebissen. Sie musste im Krankenhaus versorgt werden und ist die nächsten Tage krank gemeldet. Mit dem Hundehalter wurde schon besprochen ,das er das der Versicherung meldet und meine Mitarbeiterin entschädigt wird. Ist die BG auch dafür zuständig oder ist es allein der Hundehalter. Ist dieser auch für meinen Verlust der mir dadurch entsteht ( kleine Praxis ,nur 2 Mitarbeiter, muß Patienten ) zuständig?
danke für eure Antworten und Meinungen
Tchotchi
[bearbeitet am 28.02.13 21:35]
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Tchotchi schrieb:
hallo,
meine Mitarbeiterin wurde bei einem Hausbesuch von deren Hund gebissen. Sie musste im Krankenhaus versorgt werden und ist die nächsten Tage krank gemeldet. Mit dem Hundehalter wurde schon besprochen ,das er das der Versicherung meldet und meine Mitarbeiterin entschädigt wird. Ist die BG auch dafür zuständig oder ist es allein der Hundehalter. Ist dieser auch für meinen Verlust der mir dadurch entsteht ( kleine Praxis ,nur 2 Mitarbeiter, muß Patienten ) zuständig?
danke für eure Antworten und Meinungen
Tchotchi
[bearbeitet am 28.02.13 21:35]
Außerdem muß der Vorfall auch in das Verbandsbuch des Betriebes (also deiner Praxis) eingetragen werden, damit es als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Die Richtlinien zum Umgang mit Arbeitunfällen müssen dir als Arbeitgeber bekannt sein!!!
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Du kannst direkt beim Unfallverursacher die Dir durch den Arbeitsausfall entstandenen Kosten (Lohnfortzahlung und Sozialabgaben anteilig, Du bekommst ja leider nicht alles von der KK ersetzt) geltend machen.
Siehe auch §6 Lohnfortzahlungsgesetz:§ 6 EntgFG Forderungsübergang bei Dritthaftung - dejure.org. Für weitergehende Forderungen (entgangener Gewinn usw.) kann ich Dir leider keine Antwort geben. Evtl. Anwalt zu Rate ziehen.
LG Andreas Korn
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Körnchen schrieb:
Hallo, Tchotchi,
Du kannst direkt beim Unfallverursacher die Dir durch den Arbeitsausfall entstandenen Kosten (Lohnfortzahlung und Sozialabgaben anteilig, Du bekommst ja leider nicht alles von der KK ersetzt) geltend machen.
Siehe auch §6 Lohnfortzahlungsgesetz:§ 6 EntgFG Forderungsübergang bei Dritthaftung - dejure.org. Für weitergehende Forderungen (entgangener Gewinn usw.) kann ich Dir leider keine Antwort geben. Evtl. Anwalt zu Rate ziehen.
LG Andreas Korn
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chipchap schrieb:
Selbstverständlich ist das ein Arbeitsunfall und muß natürlich der BG gemeldet werden. Im Krankenhaus ist dies doch wohl als Arbeitsunfall auch so aufgenommen worden ??? Die Notaufnahmen in den Krankenhäusern haben die entsprechende Erlaubnis als "Durchgangsarzt".
Außerdem muß der Vorfall auch in das Verbandsbuch des Betriebes (also deiner Praxis) eingetragen werden, damit es als Arbeitsunfall anerkannt wird.
Die Richtlinien zum Umgang mit Arbeitunfällen müssen dir als Arbeitgeber bekannt sein!!!
Eine Meldung als BG-Fall ist deshalb wichtig, falls es Folgeschäden geben sollte (weiß man direkt nach dem Ereignis ja nie) ist die medizinisch-rehabilitative Versorgung durch die BG höherwertiger und langwieriger als die der KK.
Und die MA muß natürlich nach VÖLLIGER Ausheilung bei der Hundehaftpflicht ein entsprechendes Schmerzensgeld einfordern. Dies nur über einen Anwalt! Die korrekte Höhe von Schmerzensgeld ist eine Kunst für sich, da haben wir Laien keinen Schimmer und würden uns mit einem zu geringen Betrag abspeisen lassen.
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Wie kann man nur einen Hund bei einem Hausbesuch ,der lt. Patientin schon mal kneift, während der Behandlung im Zimmer lassen ?
Danke nochmals
tchotchi
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Tchotchi schrieb:
Vielen Dank für eure Wortmeldungen. die BG ist informiert ,der Hundehalter hat der Versicherung den Biss gemeldet. Das geht soweit seinen Weg. Die Weiterlaufenden Lohnkosten werden bei Kleinstunternehmen von der KK über die U1 übernommen. Jetzt bleibt nur noch abzuklären ob die Versicherung des Hundehalters auch für meinen entgangenen Gewinn ( musste einige Patienten Absagen und weis ja noch nicht wie lange meine AN krank ist ) aufkommt.
Wie kann man nur einen Hund bei einem Hausbesuch ,der lt. Patientin schon mal kneift, während der Behandlung im Zimmer lassen ?
Danke nochmals
tchotchi
Den Rest solltest Du beim Hundehalter einfordern.
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radames schrieb:
die U1 übernimmt aber nicht 100% der Lohnkosten, sondern je nach deinen Beiträgen nur einen Anteil!
Den Rest solltest Du beim Hundehalter einfordern.
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chipchap schrieb:
Was ich noch vergessen hatte:
Eine Meldung als BG-Fall ist deshalb wichtig, falls es Folgeschäden geben sollte (weiß man direkt nach dem Ereignis ja nie) ist die medizinisch-rehabilitative Versorgung durch die BG höherwertiger und langwieriger als die der KK.
Und die MA muß natürlich nach VÖLLIGER Ausheilung bei der Hundehaftpflicht ein entsprechendes Schmerzensgeld einfordern. Dies nur über einen Anwalt! Die korrekte Höhe von Schmerzensgeld ist eine Kunst für sich, da haben wir Laien keinen Schimmer und würden uns mit einem zu geringen Betrag abspeisen lassen.
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