Unsere Physiotherapie Praxis
Bierther GbR in 50374 Erftstadt
sucht ab sofort oder später
Verstärkung in Teilzeit oder
Vollzeit bis 38 Wochenstunden.
Im Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit
steht die physiotherapeutische
Behandlung der Patienten sowohl in
den eigenen Praxisräumen als auch,
wenn gewünscht, in Form von
Hausbesuchen.
Als zukünftiger Bestandteil
unseres familiären Teams verfügen
Sie über eine abgeschlossene
Berufsausbildung zum/zur
Physiotherapeut/in. Gerne auch mit
Fortbildungen ...
Bierther GbR in 50374 Erftstadt
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Kurze Frage ... Ich möchte eine Voll HP Ausbildung machen und möchte es in meiner Physiopraxis danach integrieren. Ich darf das soweit ich weiß ja wenn ich dazu einen extra Raum abtrenne. Ich hab keine Privatpraxis.Muss ich das irgendwie dann auch bei der vdek anmelden oder wie läuft das wenn ich die Zulassung vom Gesundheitsamt habe in NRW? Wenn ich das nicht integrieren kann,wäre es natürlich schlecht. Welche Bestimmungen gibt es da, hab im Netz nichts aussagekräftiges gefunden.Kann mir da jemand weiterhelfen? Über eine nette gute Antwort und Tipps bin ich dankbar.
Entweder einen eigenen Eingang und ohne Zugangsmöglichkeit durch die Praxis. Das heist eigene Räumlichkeiten für die HP Praxis.
oder
Separate Öffnungszeiten für die HP Tätigkeit. Beispielsweise: 8:00 bis 18:00 Physio und von 18:00 bis 20:00 Uhr HP.
Gleichzeitig in der Praxis ist nicht möglich respektive auf den Bereich des sekt. HP beschränkt.
MFG
Meitao
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Aber Fakt ist auf jeden Fall das alle Zulassungsvorrasusetzungen für die GKV-Physio-Praxis erhalten bzw erfüllt bleiben müssen.
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Stephen Ziegler schrieb:
Ich habe dazu von einer großen Kasse in einem anderen Bundesland (Hessen) eine andere Aussage.
Aber Fakt ist auf jeden Fall das alle Zulassungsvorrasusetzungen für die GKV-Physio-Praxis erhalten bzw erfüllt bleiben müssen.
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Vielen Dank! Ich hab 200qm Fläche und noch einen Behandlungsraum übrig, der etwas abgetrennt ist bzw. Werden kann.Das würde doch dann ausreichen,oder? Ich würde diesen Raum dann als HP Raum nutzen, hat aber keinen eigenen Eingang. Die Praxisräume , die ich für die Physiotherapie nutze bleiben unverändert.
Der GKV mußt du das nicht melden wenn die GKV - Räume nicht betroffen sind
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eim schrieb:
Das reicht auch aber du mußt dich beim Gesundheitsamt in deiner Gegend nach den Zualssungsbedingungen für HP-Raum erkundigen .
Der GKV mußt du das nicht melden wenn die GKV - Räume nicht betroffen sind
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Anna Uller schrieb:
Hallo Stephen, wie lautet denn die andere Aussage von der großen Kasse?
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Meitao schrieb:
Du musst eine Räumliche oder Zeitliche Trennung vornehmen!
Entweder einen eigenen Eingang und ohne Zugangsmöglichkeit durch die Praxis. Das heist eigene Räumlichkeiten für die HP Praxis.
oder
Separate Öffnungszeiten für die HP Tätigkeit. Beispielsweise: 8:00 bis 18:00 Physio und von 18:00 bis 20:00 Uhr HP.
Gleichzeitig in der Praxis ist nicht möglich respektive auf den Bereich des sekt. HP beschränkt.
MFG
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