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Gesundheit den Weg der
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Wir bieten:
1) Ein sehr attraktives Gehalt und
flexible Arbeitszeiten (4 Tage/
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2) Fort- und
Weiterbildungsmöglichkeiten
3) reichlich Urlaubstage
4) Gesundheitsprämien
5) regelmäßige
Teamveranstaltungen
6) Zuzahlung zu einer
Rentenversicherung
Werde aktiv und werde Tei...
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Das hat mich schon ein bisschen geärgert da ja das ganze Risiko der AN trägt...Unfall, höhere Abnutzung, höhere Versicherung und und und...
Nunja..
Ich habe also die km aufgeschrieben und komme pro Monat auf einen Durchschnittswert (km x0.3 €) von ca 40€....jetzt hat der Chef gesagt das er die km nicht bezahlen möchte, wir würden bald Fahrräder bekommen....für kurze Fahrten während eines schönen Sommers finde ich das okay, aber grundsätzlich ist er doch eigentlich verpflichtet uns ein Auto zu stellen und uns nicht privat auf allen Kosten sitzenzulassen...oder sehe ich das zu kleinlich....grundsätzlich hält er sich sowieso nicht unbedingt an Abmachungen...
Macht das Sinn zu wechseln?
Habe in letzter Zeit leider häufiger wechseln müssen und möchte meinen Lebenslauf nicht unnötig verlängern, aber das er sich die Pauschale ein steckt und wir alle draufzahlen sehe ich auch nicht ein...
Danke für einen Tip
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Anonymer Teilnehmer schrieb:
Hallo, mein Arbeitgeber hat kein Firmenfahrzeug und erwartet von 13 Mitarbeitern das sie die HB mit den Privatautos fahren ( oder zu Fuß, völlig okay bei einer kürzeren Strecke)
Das hat mich schon ein bisschen geärgert da ja das ganze Risiko der AN trägt...Unfall, höhere Abnutzung, höhere Versicherung und und und...
Nunja..
Ich habe also die km aufgeschrieben und komme pro Monat auf einen Durchschnittswert (km x0.3 €) von ca 40€....jetzt hat der Chef gesagt das er die km nicht bezahlen möchte, wir würden bald Fahrräder bekommen....für kurze Fahrten während eines schönen Sommers finde ich das okay, aber grundsätzlich ist er doch eigentlich verpflichtet uns ein Auto zu stellen und uns nicht privat auf allen Kosten sitzenzulassen...oder sehe ich das zu kleinlich....grundsätzlich hält er sich sowieso nicht unbedingt an Abmachungen...
Macht das Sinn zu wechseln?
Habe in letzter Zeit leider häufiger wechseln müssen und möchte meinen Lebenslauf nicht unnötig verlängern, aber das er sich die Pauschale ein steckt und wir alle draufzahlen sehe ich auch nicht ein...
Danke für einen Tip
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Shakespeare schrieb:
Wenn der Arbeitgeber euch Dienstfahrräder zur Verfügung stellt und auch die hierfür ggf. verlängerten Fahrtzeiten vergütet, ist das im Rahmen seines Direktionsrechtes durchaus erlaubt. Nur dann wenn z.B. winterliche Straßenverhältnisse, schwerer Sturm oder andere extreme Wetterverhältnisse für das Fahrradfahren ein größeres Risiko darstellt, wäre er im Rahmen seiner Führsorgepflicht verpflichtet, euch Alternativen anzubieten. Wenn ihr euch dann bereit erklärt euer Privatfahrtzeug zu benutzen, ist er gem. BGB verpflichtet, euch hierfür angemessen zu entschädigen. Üblicherweise sind das dann 0,30€ pro gefahrenen Kilometer.
Mit den Fahrräder braucht ihr sicher mehr Zeit, die der AG dann natürlich bezahlen muss, ob das für ihn günstiger kommt als euer km geld zu zahlen hängt von der entfernung der HBs ab...
Im gesamten ist das fahrrad als gesundheitsförderndere Maßnahme sogar noch zu sehen, sport während der Arbeitszeit ist doch ok!
Im Winter und bei starkem regen müsst ihr vlt eine andere Lösung finden, oder der AG wird die ein oder andere Erkältung/ Blasenentzündung /Sturz in Kauf nehmen müssen
Ansonsten musst mal die Suchfunktion nutzen da gibts viel über das thema
LG Melanie
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SuFi schrieb:
Nun, nicht jeder fühlt sich sicher auf dem Fahrrad...wenn so was wie ein Sturz passiert ist wegen längerer Arbeitsunfähigkeit die Kacke auch am Dampfen....
bevor überhaupt ein hb durch einen arbeitnehmer getätigt wird, sollte feststehen, dass eine dienstreiseversicherung zugunsten des arbeitnehmers und zulasten des arbeitgebers abgeschlossen wurde und auch noch besteht.
das gilt bei benutzung des vom pi gestellten fahrzeuges wie bei benutzung des eigenen fahrzeuges für hausbesuche.
auch hat der pi sowohl die anfallende fahrzeit als auch die anfallenden kilometer bei benutzung des eigenen fahrzeuges zu löhnen.
radeln ist doch nur bei schönwetter und geraden, kurzen strecken zumutbar. welcher hb patient möchte wohl von einem durchgeschwitzten, keuchenden, nach luftschnappenden, völlig vom regen durchnässten oder durchgefrorenen (der sich zuächst mal aufwärmen muss) therapeuten behandelt werden?
andernfalls muss der pi die hb rezepte an die sog freien mitarbeiter weitergeben.
ich weiss gar nicht, warum hier dieses thema immer wieder diskutiert wird. so sieht es das arbeitsrecht vor.
gruss
uli
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rheuma schrieb:
bei dieser diskussion wird ein wichtiger punkt dauernd übersehen:
bevor überhaupt ein hb durch einen arbeitnehmer getätigt wird, sollte feststehen, dass eine dienstreiseversicherung zugunsten des arbeitnehmers und zulasten des arbeitgebers abgeschlossen wurde und auch noch besteht.
das gilt bei benutzung des vom pi gestellten fahrzeuges wie bei benutzung des eigenen fahrzeuges für hausbesuche.
auch hat der pi sowohl die anfallende fahrzeit als auch die anfallenden kilometer bei benutzung des eigenen fahrzeuges zu löhnen.
radeln ist doch nur bei schönwetter und geraden, kurzen strecken zumutbar. welcher hb patient möchte wohl von einem durchgeschwitzten, keuchenden, nach luftschnappenden, völlig vom regen durchnässten oder durchgefrorenen (der sich zuächst mal aufwärmen muss) therapeuten behandelt werden?
andernfalls muss der pi die hb rezepte an die sog freien mitarbeiter weitergeben.
ich weiss gar nicht, warum hier dieses thema immer wieder diskutiert wird. so sieht es das arbeitsrecht vor.
gruss
uli
es wird dauernd diskutiert weil es in der Realität eben nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen abläuft. MA sind oft unsicher welche Rechte sie haben und wie sie diese gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen sollen.Auf der anderen Seite wissen auch viele Arbeitgeber nicht über alle Ihre Pflichten und Rechte bescheid.Auch das Thema Mitarbeiter Führung muss man sich erst erarbeiten. Wir dürfen nach dem bestanden Statsexamen eine Praxis eröffnen und Mitarbeiter einstellen aber das was man aus dem Fachwissen als Therapeut wird nicht vermittelt. Daher muss man es sich eben anderweitig aneignen.
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Inche schrieb:
Hallo Rheuma,
es wird dauernd diskutiert weil es in der Realität eben nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen abläuft. MA sind oft unsicher welche Rechte sie haben und wie sie diese gegenüber Ihrem Arbeitgeber durchsetzen sollen.Auf der anderen Seite wissen auch viele Arbeitgeber nicht über alle Ihre Pflichten und Rechte bescheid.Auch das Thema Mitarbeiter Führung muss man sich erst erarbeiten. Wir dürfen nach dem bestanden Statsexamen eine Praxis eröffnen und Mitarbeiter einstellen aber das was man aus dem Fachwissen als Therapeut wird nicht vermittelt. Daher muss man es sich eben anderweitig aneignen.
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Kukdiehe schrieb:
Er muss natürlich wenn ihr mit dem Privaten PKW fahren müsst, auch diese 0,30 Cent Kilometerpauschale zahlen. Er kann aber auch anordnen zu euren HB zu Fuß zu gehen oder mit den Farad zu fahren. Solange es nur kalt ist und nicht glatt oder stürmt kann er das so verlangen. Die Zeit zum HB die ihr braucht muss er euch natürlich vergüten. Teilweise kann es sogar günstiger sein, zu den HB mit dem Farad zu fahren. Ich brauch zu manchen HB genau so lange mit dem Rad wie mit dem Auto. Zu den meisten HB fahre ich mit dem Rad. Die 40 € die er dir noch schuldet muss er auch wenn er jetzt auf Farad umsteigt, trotz dem vergüten, da ja vorher keine Faräder zur Verfügung gestellt wurden.
bei dieser diskussion wird ein wichtiger punkt dauernd übersehen:
bevor überhaupt ein hb durch einen arbeitnehmer getätigt wird, sollte feststehen, dass eine dienstreiseversicherung zugunsten des arbeitnehmers und zulasten des arbeitgebers abgeschlossen wurde und auch noch besteht.
das gilt bei benutzung des vom pi gestellten fahrzeuges wie bei benutzung des eigenen fahrzeuges für hausbesuche.
auch hat der pi sowohl die anfallende fahrzeit als auch die anfallenden kilometer bei benutzung des eigenen fahrzeuges zu löhnen.
radeln ist doch nur bei schönwetter und geraden, kurzen strecken zumutbar. welcher hb patient möchte wohl von einem durchgeschwitzten, keuchenden, nach luftschnappenden, völlig vom regen durchnässten oder durchgefrorenen (der sich zuächst mal aufwärmen muss) therapeuten behandelt werden?
andernfalls muss der pi die hb rezepte an die sog freien mitarbeiter weitergeben.
ich weiss gar nicht, warum hier dieses thema immer wieder diskutiert wird. so sieht es das arbeitsrecht vor.
gruss
uli
Das stimmt so nicht. Ich dachte das auch immer, dass der PI eine Dienstreisekaskoversicherung abschließen muss, bzw wenn er keine hat muss er halt die Schäden am Wagen des AN die während der Fahrt zum HB aus eigener Tasche zahlen. Laut Gesetzt reicht eine Kilometerpauschale von 30 Km vollkommen aus.
Hier mal der Auszug aus dem Netz In diesem Fall ist laut einem Urteil aus dem Jahr 1992 auch ein Schaden und eine damit verbundene Höherstufung in der Haftpflichtversicherung nicht vom Arbeitgeber zu erstatten. Für die Benutzung eines Pkw beträgt die Pauschale zurzeit 0,30 Euro pro Kilometer, für Motorrad, Moped, Motorroller oder Mofa 0,20 Euro pro Kilometer. Zahlt Ihr Arbeitgeber die Pauschale, muss er Ihnen nichts weiter erstatten. Nachzulesen hier: Arbeitsunfall mit dem eigenen Pkw - wer muss zahlen?
Ob der Arbeitgeber eine Dienstreisekaskoversicherung hat wenn du mit dem Dienstwagen unterwegs bist hat dich ja gar nicht zu interessieren, das ist ja dann sein Bier. Er hat ja den Schaden am Auto nicht du.
Man kann ja wohl verlangen, dass man nicht nur bei schön Wetter mit dem Farad fährt, wenn der Weg nicht zu weit ist. Etwas Bewegung hat noch keinem geschadet. Klar ich würde keinem unbedingt zumuten, das er mit dem Rad fahren muss wenn es Regnet. Wie heißt es so schön es gibt kein schlechtes Wetter nur schlechte Kleidung. Ich fahre fast ganz Jährig. Ab Dezember ist mir meistens dann doch zu Kalt aber spätestens ab März fahre ich schon wieder mit dem Rad zur Arbeit. Ich bin nicht durchgeschwitzt und brauche dafür 15 min. Das brauch ich mit meinem Auto auf Grund der vielen Ampeln aber auch. Wenn ich den anderen Weg nehme kann ich und darf ich auch nicht schneller wie 20 Km fahren oder sogar weniger. Ich finde, wenn ich mit dem Rad zur Arbeit fahre bin ich wesentlich ausgeglichener, da ich weniger gestresst bin. Meistens reg ich mich wenn ich im Auto zur Arbeit fahre zu sehr über andere Autofahrer auf. Bin schneller aggressiv und schimpf im Auto herum. Wenn ich Farad fahre muss ich weniger mich über andere Verkehrsteilnehmer aufregen.
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Kukdiehe schrieb:
rheuma schrieb am 17.3.15 16:49:
bei dieser diskussion wird ein wichtiger punkt dauernd übersehen:
bevor überhaupt ein hb durch einen arbeitnehmer getätigt wird, sollte feststehen, dass eine dienstreiseversicherung zugunsten des arbeitnehmers und zulasten des arbeitgebers abgeschlossen wurde und auch noch besteht.
das gilt bei benutzung des vom pi gestellten fahrzeuges wie bei benutzung des eigenen fahrzeuges für hausbesuche.
auch hat der pi sowohl die anfallende fahrzeit als auch die anfallenden kilometer bei benutzung des eigenen fahrzeuges zu löhnen.
radeln ist doch nur bei schönwetter und geraden, kurzen strecken zumutbar. welcher hb patient möchte wohl von einem durchgeschwitzten, keuchenden, nach luftschnappenden, völlig vom regen durchnässten oder durchgefrorenen (der sich zuächst mal aufwärmen muss) therapeuten behandelt werden?
andernfalls muss der pi die hb rezepte an die sog freien mitarbeiter weitergeben.
ich weiss gar nicht, warum hier dieses thema immer wieder diskutiert wird. so sieht es das arbeitsrecht vor.
gruss
uli
Das stimmt so nicht. Ich dachte das auch immer, dass der PI eine Dienstreisekaskoversicherung abschließen muss, bzw wenn er keine hat muss er halt die Schäden am Wagen des AN die während der Fahrt zum HB aus eigener Tasche zahlen. Laut Gesetzt reicht eine Kilometerpauschale von 30 Km vollkommen aus.
Hier mal der Auszug aus dem Netz In diesem Fall ist laut einem Urteil aus dem Jahr 1992 auch ein Schaden und eine damit verbundene Höherstufung in der Haftpflichtversicherung nicht vom Arbeitgeber zu erstatten. Für die Benutzung eines Pkw beträgt die Pauschale zurzeit 0,30 Euro pro Kilometer, für Motorrad, Moped, Motorroller oder Mofa 0,20 Euro pro Kilometer. Zahlt Ihr Arbeitgeber die Pauschale, muss er Ihnen nichts weiter erstatten. Nachzulesen hier: Arbeitsunfall mit dem eigenen Pkw - wer muss zahlen?
Ob der Arbeitgeber eine Dienstreisekaskoversicherung hat wenn du mit dem Dienstwagen unterwegs bist hat dich ja gar nicht zu interessieren, das ist ja dann sein Bier. Er hat ja den Schaden am Auto nicht du.
Man kann ja wohl verlangen, dass man nicht nur bei schön Wetter mit dem Farad fährt, wenn der Weg nicht zu weit ist. Etwas Bewegung hat noch keinem geschadet. Klar ich würde keinem unbedingt zumuten, das er mit dem Rad fahren muss wenn es Regnet. Wie heißt es so schön es gibt kein schlechtes Wetter nur schlechte Kleidung. Ich fahre fast ganz Jährig. Ab Dezember ist mir meistens dann doch zu Kalt aber spätestens ab März fahre ich schon wieder mit dem Rad zur Arbeit. Ich bin nicht durchgeschwitzt und brauche dafür 15 min. Das brauch ich mit meinem Auto auf Grund der vielen Ampeln aber auch. Wenn ich den anderen Weg nehme kann ich und darf ich auch nicht schneller wie 20 Km fahren oder sogar weniger. Ich finde, wenn ich mit dem Rad zur Arbeit fahre bin ich wesentlich ausgeglichener, da ich weniger gestresst bin. Meistens reg ich mich wenn ich im Auto zur Arbeit fahre zu sehr über andere Autofahrer auf. Bin schneller aggressiv und schimpf im Auto herum. Wenn ich Farad fahre muss ich weniger mich über andere Verkehrsteilnehmer aufregen.
Laut Gesetzt reicht eine Kilometerpauschale von 30€ pro Km vollkommen aus
Das ist nur bedingt richtig, zu diesem Thema gibt es einige Verfahren die zum Schluss kommen, dass mit den 30Cent pro Kilometer Unfallfolgen und die Höherstufung nicht abgedeckt sind und der AG haften muss.
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Tempelritter schrieb:
Zitat:
Laut Gesetzt reicht eine Kilometerpauschale von 30€ pro Km vollkommen aus
Das ist nur bedingt richtig, zu diesem Thema gibt es einige Verfahren die zum Schluss kommen, dass mit den 30Cent pro Kilometer Unfallfolgen und die Höherstufung nicht abgedeckt sind und der AG haften muss.
Zitat:
Laut Gesetzt reicht eine Kilometerpauschale von 30€ pro Km vollkommen aus
Welcher Depp beschwert sich über 30€/km?!? :D
Ebenso. Ich glaube ich habe hier vor ein paar Wochen ein BGH-Urteil ausgegraben nachdem ein AG der die Nutzung eines privaten PKW auch bloß duldet bei einem Unfall mit Totalschaden aufgrund eines technischen Defektes am Privat-PKW des AN den KAUFWERT (nicht Zeitwert) des Privat-PKW zu ersetzen hat. Und zwar auch dann wenn dem AN der technische Defekt bekannt war.
...einen AN mit dem eigenen Auto fahren zu lassen ohne ausreichend versichert zu sein grenzt also an wirtschaftlichen Suizid - man stelle sich vor der AN hätte den Zweitporsche des Nachbarn für eine Dienstfahrt ausgeliehen und verliert ob des ungewohnten Fahrverhaltens die Kontrolle über das Fahrzeug :)
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Papa Alpaka schrieb:
Tempelritter schrieb am 17.3.15 19:52:
Das ist nur bedingt richtig, zu diesem Thema gibt es einige Verfahren die zum Schluss kommen, dass mit den 30Cent pro Kilometer Unfallfolgen und die Höherstufung nicht abgedeckt sind und der AG haften muss.
Zitat:
Laut Gesetzt reicht eine Kilometerpauschale von 30€ pro Km vollkommen aus
Welcher Depp beschwert sich über 30€/km?!? :D
Ebenso. Ich glaube ich habe hier vor ein paar Wochen ein BGH-Urteil ausgegraben nachdem ein AG der die Nutzung eines privaten PKW auch bloß duldet bei einem Unfall mit Totalschaden aufgrund eines technischen Defektes am Privat-PKW des AN den KAUFWERT (nicht Zeitwert) des Privat-PKW zu ersetzen hat. Und zwar auch dann wenn dem AN der technische Defekt bekannt war.
...einen AN mit dem eigenen Auto fahren zu lassen ohne ausreichend versichert zu sein grenzt also an wirtschaftlichen Suizid - man stelle sich vor der AN hätte den Zweitporsche des Nachbarn für eine Dienstfahrt ausgeliehen und verliert ob des ungewohnten Fahrverhaltens die Kontrolle über das Fahrzeug :)
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limone schrieb:
Papa Alpaka, wie immer super, 2x :stuck_out_tongue: :stuck_out_tongue:
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Tempelritter schrieb:
entschuldige den Fehler, es sind natürlich 30Cent gemeint, leider kann ich den Beitrag nicht mehr verändern. Bitte auch bedenken, dass die 30Cent bei vielen KFZ die Unterhaltungskosten gar nicht decken und der AN immer drauflegt.
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Kukdiehe schrieb:
Ja 30 Cent ist nicht immer kostendeckend. Wobei ich da auch erstaunt war, dass 30 Cent ausreichen und damit alles abgegolten wäre, als ich das las. Hatte jemand auch mal im Ergotherapie.de Forum gepostet. Wobei es auch nicht sein kann, das der Abeitgeber den kompletten Schaden zahlen muss, wenn der AN ein Totalschaden mit seinem Auto verursacht hat und dann noch den Kaufpreis :flushed: und nicht den jetzigen Zeitwert erstatten muss. Wo kommen wir den da hin. :thumbsup: Wenn das Auto einen technischen Defekt hatte und der AN weis das, dann wäre es ja die Schuld des AN und nicht des AG. Würde meine AN niemals mit einem defekten Auto fahren lassen. Das ist doch ein grob fahrlässiges Verhalten Seitens des AN. :thumbsup:
Bitte auch bedenken, dass die 30Cent bei vielen KFZ die Unterhaltungskosten gar nicht decken und der AN immer drauflegt.
Das stimmt nicht bzw. nur dann wenn der AN das KFZ nur wegen der Praxis angeschafft hat oder den überwiegenden Teil der KM für den AG fährt oder er fährt Porsche....
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frank230 schrieb:
Tempelritter schrieb am 18.3.15 07:48:
Bitte auch bedenken, dass die 30Cent bei vielen KFZ die Unterhaltungskosten gar nicht decken und der AN immer drauflegt.
Das stimmt nicht bzw. nur dann wenn der AN das KFZ nur wegen der Praxis angeschafft hat oder den überwiegenden Teil der KM für den AG fährt oder er fährt Porsche....
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Tempelritter schrieb:
geh mal auf die Seite des ADAC und lass dir ausrechnen was ein Klein- oder Mittelklassewagen pro KM an Kosten verschlingt. Ein Smart liegt bei 30Cent, ein Opel Adam bei 34Cent usw. Der Porsche bei 1,30€ und du schreibst mein Beitrag zu den Unterhaltskosten stimmt nicht?
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Tempelritter schrieb:
da gibt es einige für den AG negative Urteile dazu, das was du aus Thieme geschrieben hast ist sehr einseitig recherchiert.
[...] Wobei es auch nicht sein kann, das der Abeitgeber den kompletten Schaden zahlen muss, wenn der AN ein Totalschaden mit seinem Auto verursacht hat und dann noch den Kaufpreis :flushed: und nicht den jetzigen Zeitwert erstatten muss. Wo kommen wir den da hin. :thumbsup: Wenn das Auto einen technischen Defekt hatte und der AN weis das, dann wäre es ja die Schuld des AN und nicht des AG. Würde meine AN niemals mit einem defekten Auto fahren lassen. Das ist doch ein grob fahrlässiges Verhalten Seitens des AN. :thumbsup:
Nein. Die Argumentation ist ganz einfach: Das Risiko des Betriebes trägt der Unternehmensinhaber. Mit dem Einsatz eines privaten PKW wird dieser PKW zum Betriebsmittel erhoben. Somit hat in diesem Moment der Unternehmensinhaber dafür Sorge zu tragen das alle benutzten Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand sind. Das der AN seinen PKW zur Verfügung stellt ist zunächst einmal nett, der Unternehmensinhaber hat aber jegliche Aufwendungen seiner Angestellten zugunsten des Betriebes zu ersetzen. Im erwähnten Fall hat die AN eben einen PKW im Wert von €3.900 als Betriebsmittel eingesetzt und verbraten.
[für den Zusammenhang: Es handelte sich um eine Malerin im Dienste einer Leiharbeitsfirma. Nachdem die Fahrt mit einem Unternehmensbaustellenshuttlebus kurzfristig abgesagt wurde wählte sie ihren PKW als Transportmittel für sich und weitere Kollegen die zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstanden. Vereinbart war ein Beginn der Arbeitszeit zu dem Zeitpunkt zu dem der Fahrdienst des AG die Kollegen hätte einsammeln sollen. Der AG duldete die Nutzung des privaten PKW ausdrücklich; eine stillschweigende Duldung hätte jedoch zum gleichen Ergebnis geführt.]
Das Wegerisiko zum Arbeitsplatz trägt der AN, das Betriebsrisiko trägt der AG. Drum täte im Grunde eder Praxisinhaber gut daran, jegliche Dienstfahrten mit einem privaten PKW, sei es nun ein geliehener Porsche oder ein verrosteter Golf II, zu unterbinden...
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Papa Alpaka schrieb:
verzeih mir bitte die Pointe auf deine Kosten, Templer, nobody's perfect ;)
Kukdiehe schrieb am 18.3.15 13:50:
[...] Wobei es auch nicht sein kann, das der Abeitgeber den kompletten Schaden zahlen muss, wenn der AN ein Totalschaden mit seinem Auto verursacht hat und dann noch den Kaufpreis :flushed: und nicht den jetzigen Zeitwert erstatten muss. Wo kommen wir den da hin. :thumbsup: Wenn das Auto einen technischen Defekt hatte und der AN weis das, dann wäre es ja die Schuld des AN und nicht des AG. Würde meine AN niemals mit einem defekten Auto fahren lassen. Das ist doch ein grob fahrlässiges Verhalten Seitens des AN. :thumbsup:
Nein. Die Argumentation ist ganz einfach: Das Risiko des Betriebes trägt der Unternehmensinhaber. Mit dem Einsatz eines privaten PKW wird dieser PKW zum Betriebsmittel erhoben. Somit hat in diesem Moment der Unternehmensinhaber dafür Sorge zu tragen das alle benutzten Betriebsmittel in ordnungsgemäßem Zustand sind. Das der AN seinen PKW zur Verfügung stellt ist zunächst einmal nett, der Unternehmensinhaber hat aber jegliche Aufwendungen seiner Angestellten zugunsten des Betriebes zu ersetzen. Im erwähnten Fall hat die AN eben einen PKW im Wert von €3.900 als Betriebsmittel eingesetzt und verbraten.
[für den Zusammenhang: Es handelte sich um eine Malerin im Dienste einer Leiharbeitsfirma. Nachdem die Fahrt mit einem Unternehmensbaustellenshuttlebus kurzfristig abgesagt wurde wählte sie ihren PKW als Transportmittel für sich und weitere Kollegen die zum vereinbarten Zeitpunkt bereitstanden. Vereinbart war ein Beginn der Arbeitszeit zu dem Zeitpunkt zu dem der Fahrdienst des AG die Kollegen hätte einsammeln sollen. Der AG duldete die Nutzung des privaten PKW ausdrücklich; eine stillschweigende Duldung hätte jedoch zum gleichen Ergebnis geführt.]
Das Wegerisiko zum Arbeitsplatz trägt der AN, das Betriebsrisiko trägt der AG. Drum täte im Grunde eder Praxisinhaber gut daran, jegliche Dienstfahrten mit einem privaten PKW, sei es nun ein geliehener Porsche oder ein verrosteter Golf II, zu unterbinden...
Das Wegerisiko zum Arbeitsplatz trägt der AN, das Betriebsrisiko trägt der AG. Drum täte im Grunde eder Praxisinhaber gut daran, jegliche Dienstfahrten mit einem privaten PKW, sei es nun ein geliehener Porsche oder ein verrosteter Golf II, zu unterbinden...
So schauts aus. Mir ist es mittlerweile schleierhaft, wie sich so mancher AG überhaupt so lange auf dem Markt halten kann.
Bei uns wird jeder MA entsprechend belehrt wenn er Fahrten mit Geschäftswagen tätigt. Da gibt es, und sowas ist Pflicht, eine entsprechende Betriebsanweisung, sind die seltsamen Zettel mit blauem Rand, in der haarklein aufgelistet ist, wie er sich bei solchen Fahrten zu verhalten hat.
Da stehen dann seltsame Dinge drin. Dass man sich beispielsweise an die Verkehrsregeln zu halten hat. Ohhhh....Und man stelle sich vor, wer damit Tickets einkassiert, der kriegt Probleme, weil er sich eben nicht an die Betriebsanweisung gehalten hat. Jeder der mit einem Wagen fahren will, mus den dazu passenden Führerschein vor Antritt der Fahrt vorlegen, bzw. die Dauernutzer müssen 1/4 jährlich die Fahrerlaubnis im Original vorlegen. Kontrolliert man das als AG nicht, haftet man.
So wie das also in vielen Praxen gehalten wird, mit dem eigenen Auto und so ist das alleine schon von der Haftungsfrage was die Arbeitssicherheit angeht, für jeden Praxisbetreiber das Damoklesschwert schlecht hin. Wie man so als Unternehmer handeln kann, ist mir schleierhaft. Aber scheinbar ist vielen hier der Begriff Unternehmerhaftung völlig fremd. Sonst würden die das nicht machen.
Die Kurzform: Jeder Praxisbetreiber der, so wie man das hier immer lesen darf, handelt, steht mit einem Bein im Cafe Viereck.
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Helmut Fromberger schrieb:
Papa Alpaka schrieb am 18.3.15 20:08:
Das Wegerisiko zum Arbeitsplatz trägt der AN, das Betriebsrisiko trägt der AG. Drum täte im Grunde eder Praxisinhaber gut daran, jegliche Dienstfahrten mit einem privaten PKW, sei es nun ein geliehener Porsche oder ein verrosteter Golf II, zu unterbinden...
So schauts aus. Mir ist es mittlerweile schleierhaft, wie sich so mancher AG überhaupt so lange auf dem Markt halten kann.
Bei uns wird jeder MA entsprechend belehrt wenn er Fahrten mit Geschäftswagen tätigt. Da gibt es, und sowas ist Pflicht, eine entsprechende Betriebsanweisung, sind die seltsamen Zettel mit blauem Rand, in der haarklein aufgelistet ist, wie er sich bei solchen Fahrten zu verhalten hat.
Da stehen dann seltsame Dinge drin. Dass man sich beispielsweise an die Verkehrsregeln zu halten hat. Ohhhh....Und man stelle sich vor, wer damit Tickets einkassiert, der kriegt Probleme, weil er sich eben nicht an die Betriebsanweisung gehalten hat. Jeder der mit einem Wagen fahren will, mus den dazu passenden Führerschein vor Antritt der Fahrt vorlegen, bzw. die Dauernutzer müssen 1/4 jährlich die Fahrerlaubnis im Original vorlegen. Kontrolliert man das als AG nicht, haftet man.
So wie das also in vielen Praxen gehalten wird, mit dem eigenen Auto und so ist das alleine schon von der Haftungsfrage was die Arbeitssicherheit angeht, für jeden Praxisbetreiber das Damoklesschwert schlecht hin. Wie man so als Unternehmer handeln kann, ist mir schleierhaft. Aber scheinbar ist vielen hier der Begriff Unternehmerhaftung völlig fremd. Sonst würden die das nicht machen.
Die Kurzform: Jeder Praxisbetreiber der, so wie man das hier immer lesen darf, handelt, steht mit einem Bein im Cafe Viereck.
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MeFe89 schrieb:
solange ihr mit den eigenen Autos fahrt muss er euch die Pauschale bezahlen, bei den Fahrrädern dann natürlich nichtmehr! Und muss euch Versichern...
Mit den Fahrräder braucht ihr sicher mehr Zeit, die der AG dann natürlich bezahlen muss, ob das für ihn günstiger kommt als euer km geld zu zahlen hängt von der entfernung der HBs ab...
Im gesamten ist das fahrrad als gesundheitsförderndere Maßnahme sogar noch zu sehen, sport während der Arbeitszeit ist doch ok!
Im Winter und bei starkem regen müsst ihr vlt eine andere Lösung finden, oder der AG wird die ein oder andere Erkältung/ Blasenentzündung /Sturz in Kauf nehmen müssen
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LG Melanie
Ich würde nie mit eigenem PKW fahren - maximal mit nem Roller oder Fahrrad (das lohnt sich wenigstens).
Schade, dass sich Arbeitnehmer immer noch so ausnutzen lassen (müssen). Das könnte nen Fall für nen Anwalt sein, aber davor haben die meisten zu sehr Angst.
Was steht denn im Vertrag bzgl. des Kilometergeldes bzw. wie war es bisher geregelt (das klingt für mich so, dass er es euch nur diesen Monat nicht zahlt wegen der neuen Fahrräder).
Ganz ehrlich: So ein Vertrauensbruch seitens des Arbeitgebers spiegelt sich dann auch in meiner Arbeitsmoral und -einstellung wieder....
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Biancchen schrieb:
Ich sehe es auch so, dass der AG euch eine fahrbare Möglichkeit zu stellen hat oder euch das Geld zalen soll.
Ich würde nie mit eigenem PKW fahren - maximal mit nem Roller oder Fahrrad (das lohnt sich wenigstens).
Schade, dass sich Arbeitnehmer immer noch so ausnutzen lassen (müssen). Das könnte nen Fall für nen Anwalt sein, aber davor haben die meisten zu sehr Angst.
Was steht denn im Vertrag bzgl. des Kilometergeldes bzw. wie war es bisher geregelt (das klingt für mich so, dass er es euch nur diesen Monat nicht zahlt wegen der neuen Fahrräder).
Ganz ehrlich: So ein Vertrauensbruch seitens des Arbeitgebers spiegelt sich dann auch in meiner Arbeitsmoral und -einstellung wieder....
99,- Fixkosten = Versicherung, Steuer, Pauschale für Parkgebühren, HU/AU
bis auf einen kleinen Aufschlag für die evtl. Mehrkilometer bei der Versicherung (bei 1.500 km p.a. sicher kein Thema) sind das Kosten die der AN eh zu tragen hat.
Nehmen wir trotzdem mal 10% an, also 9,90 EUR
52,- Werkstatt = Werkstattkosten, Wartungsintervalle, Ölwechsel
bis auf einen kleinen Aufschlag für die evtl. Mehrkilometer sind das Kosten die der AN eh zu tragen hat.
Nehmen wir mal 10% an, also 5,20 EUR
105,- Betrieb = Benzin/Diesel, Öl und eine Pauschale von 20,83 EUR im Monat für Wagenwäsche
sollte man voll ansetzen, also 105,00 EUR
311,- Wertverlust = Wertverlust eben
hier kann man sich drüber streiten ob durch die wenigen Kilometer wirklich ein höherer Wertverlust entsteht oder nicht. Bei einem Diesel ist das wurscht.
Nehmen wir mal 5% an, also 15,55 EUR
Summe 135,65 statt 567,- des ADAC p.m. Auf die 48 Monate und Laufleistung bezogen sind das dann 0,11 EUR je Kilometer.
Selbst wenn man 50% der Fixkosten ansetzt (336 EUR) kommt man auf 0,27 EUR.
Wie schon oben erwähnt gilt das nicht für diejenigen die sich extra für die Praxis ein Auto anschaffen würden und es fast nur dafür nutzen. Für alle anderen sind die 0,30 EUR ausreichend und man bekommt sogar einen Teil seiner Fixkosten vom AG zurück.
Auch wenn nur 0,11 EUR an Kosten entstehen halte ich dennoch 0,30 EUR als Entschädigung durch den AG angemessen. Dieser spart sich im Gegenzug ja ein extra Fahrzeug und dadurch eben den Wertverlust, Steuer, Versicherung, Werkstatt. Im Grunde ein win/win Verhältnis. Bei uns sind die AN mit der Regelung zufrieden, oft liegen die Hausbesuche auf dem Weg nach Hause und bewegen sich in einem Rahmen bis max. 120 Kilometer im Monat. Jeder fährt mit dem eignen Auto am sichersten.
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morpheus-06 schrieb:
dazu hab ich eine Frage, wie kommt es dass deine Werte so abweichend zu den des ADAC sind? Mein STB hat mir das für mich mal ausgerechent und er war ziemlich nah an den ADAC Werten.
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frank230 schrieb:
Ich kenn die ADAC Liste. Nehmen wir mal daraus einen neuen (!) VW Golf 1.2 TSI Comfortline für 21.400 EUR. Kostet (das ist nicht der Unterhalt!) laut ADAC 45,4 Cent je KM, demnach nach Deiner Aussage sind 0,30 EUR nicht Kostendeckend. Angenommen ist ein Verkauf nach 48 Monaten und 15.000 km / Jahr. Unterstellen wir mal der Mitarbeiter fährt 1.500 km im Jahr für die Praxis.
99,- Fixkosten = Versicherung, Steuer, Pauschale für Parkgebühren, HU/AU
bis auf einen kleinen Aufschlag für die evtl. Mehrkilometer bei der Versicherung (bei 1.500 km p.a. sicher kein Thema) sind das Kosten die der AN eh zu tragen hat.
Nehmen wir trotzdem mal 10% an, also 9,90 EUR
52,- Werkstatt = Werkstattkosten, Wartungsintervalle, Ölwechsel
bis auf einen kleinen Aufschlag für die evtl. Mehrkilometer sind das Kosten die der AN eh zu tragen hat.
Nehmen wir mal 10% an, also 5,20 EUR
105,- Betrieb = Benzin/Diesel, Öl und eine Pauschale von 20,83 EUR im Monat für Wagenwäsche
sollte man voll ansetzen, also 105,00 EUR
311,- Wertverlust = Wertverlust eben
hier kann man sich drüber streiten ob durch die wenigen Kilometer wirklich ein höherer Wertverlust entsteht oder nicht. Bei einem Diesel ist das wurscht.
Nehmen wir mal 5% an, also 15,55 EUR
Summe 135,65 statt 567,- des ADAC p.m. Auf die 48 Monate und Laufleistung bezogen sind das dann 0,11 EUR je Kilometer.
Selbst wenn man 50% der Fixkosten ansetzt (336 EUR) kommt man auf 0,27 EUR.
Wie schon oben erwähnt gilt das nicht für diejenigen die sich extra für die Praxis ein Auto anschaffen würden und es fast nur dafür nutzen. Für alle anderen sind die 0,30 EUR ausreichend und man bekommt sogar einen Teil seiner Fixkosten vom AG zurück.
Auch wenn nur 0,11 EUR an Kosten entstehen halte ich dennoch 0,30 EUR als Entschädigung durch den AG angemessen. Dieser spart sich im Gegenzug ja ein extra Fahrzeug und dadurch eben den Wertverlust, Steuer, Versicherung, Werkstatt. Im Grunde ein win/win Verhältnis. Bei uns sind die AN mit der Regelung zufrieden, oft liegen die Hausbesuche auf dem Weg nach Hause und bewegen sich in einem Rahmen bis max. 120 Kilometer im Monat. Jeder fährt mit dem eignen Auto am sichersten.
Hier ging es um die Frage ob 0,30 EUR für den AN kostendeckend sind. Das sind sie meiner Meinung nach, wenn der der PKW nicht nur für die Praxis angeschafft wurde.
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frank230 schrieb:
Ich weiß ja nicht was Dein Steuerberater gerechnet hat. Wenn Du als als PI die Kosten eines Dienstwagens wissen möchtest, sind Abschreibung bzw. Wertverlust und die Werte die in %ual angesetzt habe sicher mit drin. Das wäre auch der Fall, wenn Du als PI den privaten PKW dienstlich nutzt und Kosten nachweisen möchtest falls diese über den 0,30 EUR liegen.
Hier ging es um die Frage ob 0,30 EUR für den AN kostendeckend sind. Das sind sie meiner Meinung nach, wenn der der PKW nicht nur für die Praxis angeschafft wurde.
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