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kinzi schrieb:
Hallo! Wie werden HB's vergütet, zu dem man mit dem eigenen Fahrrad fährt? Auch 30 Cent pro km ? Fahrrad verschleißt ja auch....
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MeFe89 schrieb:
Nein es sei denn s-pedilac
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kinzi schrieb:
Also ebike ja
"Bei der Kilometerpauschale wird ein fester Kilometersatz auf die gefahrenen Kilometer bei einer dienstlichen Fahrt angesetzt. Hierbei wird nur ein Unterschied gemacht, ob es sich um ein Auto oder ein motorbetriebenes Fahrzeug wie ein Motorrad oder Moped handelt. Die festgelegte Höhe der Pauschale pro gefahrenem Kilometer für dienstliche Reisen liegt bei:
Auto: 30 Cent pro km
Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa: 20 Cent pro km
Ebike, Pedelec: 20 Cent pro km"
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GüSta schrieb:
Ich kenne nur folgende Regelung:
"Bei der Kilometerpauschale wird ein fester Kilometersatz auf die gefahrenen Kilometer bei einer dienstlichen Fahrt angesetzt. Hierbei wird nur ein Unterschied gemacht, ob es sich um ein Auto oder ein motorbetriebenes Fahrzeug wie ein Motorrad oder Moped handelt. Die festgelegte Höhe der Pauschale pro gefahrenem Kilometer für dienstliche Reisen liegt bei:
Auto: 30 Cent pro km
Motorrad, Motorroller, Moped, Mofa: 20 Cent pro km
Ebike, Pedelec: 20 Cent pro km"
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MeFe89 schrieb:
@kinzi nein ein ebike mit einer motorunterstützung bis max 25kmh wird seit 2014 ausgeschlossen. Nur s-pedilacs mit kennzeichen können mit einer pauschale von 20ct/km vom Arbeitgeber geltend gemacht werden
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asima schrieb:
Es sei denn, der AG macht da nicht rum...
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MeFe89 schrieb:
@asima ja natürlich, falls das der Steuerberater weiter das finanzamt spitz bekommt, dass diese 30ct fälschlicherweise als km pauschale angegeben werden, kann es Ärger geben
Problem ist bei mir übrigens keins, arbeite alleine ;-)
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asima schrieb:
@MeFe89 Hm - tatsächlich ist uns seitens der GKV ja auch jahrelang die Pauschale bezahlt worden. Auf die Idee, dass es die nicht gibt, wenn jemand radelt, bin ich noch nie gekommen...
Problem ist bei mir übrigens keins, arbeite alleine ;-)
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MeFe89 schrieb:
@asima hmmm das ist ja wieder was anderes...ich denke nicht, dass diese steuerlich so gerechnet wird die die Fahrtkosten die der Mitarbeiter beim AG angibt und steuerfrei erstattet bekommt. Der AG könnte diese, sofern der MA mit dem Fahrrad den HB gefahren ist, natürlich bezahlen, das ist ja Absprache zwischen AG und An allerdings müsste sie beim Biker normal im Gehalt versteuert werden, da er ja nicht berechtigt ist diese steuerfrei zu erhalten
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asima schrieb:
Ja.
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asima schrieb:
🙈oder der AN... macht nicht rum.
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MeFe89 schrieb:
@asima oder der AN fährt eh mit seinem Fahrrad ins Geschäft und nimmt seine Hausbesuche auf dem Weg dorthin wahr ;) und sind wir mal ehrlich, was ist mehr wert 30ct oder 5 min körperliche Fitness und stressreduzierung?
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asima schrieb:
@MeFe89 Ich meinte auch nur, dass man nicht Probleme herbeireden muss ;-)
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kvet schrieb:
Mir ist es unbegreiflich, warum angestellte Physiotherapeuten ihr Fahrrad zur Verfügung stellen. Da sind 30 Cent viel zu wenig.
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